Volltext Seite (XML)
die chte. ihr sticht ctner sind ehm. wür- igen. >chen, Als cs zu illein Aber Lieber Werke iten." ie ihr :e ihn diesen heilen als er Binder tragen ie van uf die :ch die ch und it und elende h und chte er. j . Nr. 1L. Sonnabend, den 16. Januar 1664. 3. Jahrgang. Erscheint tii« „ltch nachm, mit Ans,nihme der Sonn- mid Fesluiae. «»»u-sprek«! «irrleljährl. I M». SO Pf. «ohne »es,el,„eld,. Set au8a«eutscheil Postnnstalt. It.ZettuilgSpreisl. Eiiizclimmmcr lOPs. Rednttions-Spreibllilllde: It—I Uhr. UnabbSngiger lsgeblatt für Äabrbeit. becbt u. freibeit. Der Erzbergbau in der Oberlaufitz. Gegen Ende des Jahres 1000 wurde unter einem bäuerlichen Flurstücke des zu Sohland au der Spree ge hörigen Ortsteiles Aeußerstmittelsohland, im Bezirke der Amtshauptmannschaft Bautzen, durch Zufall ein Diabasgang entdeckt, in welchem sich am Hangenden ein kupfer- und nickelhaltiges Magnetkieslager vorfand. Da die weitere Untersuchung des Ganges durch den Grundeigentümer und die Niederbringung von Schurfschächten auf benachbarten Flurstücken die Abbauwürdigkeit der Erzlagerstätte ergaben, wurde alsbald die Aufmerksamkeit der Geologen, der Berg- und Hüttenleute und der Spekulanten aus das neu entdeckte Borkommen gelenkt. Die sich daran anschließenden Gesuche und Beschwerden veranlaßten die sächsische Regierung, sich von neuem mit der Frage nach dem für den Erzbergbau in der Oberlausitz geltenden Bergrechte zu beschäftigen. Durch eine Vorschrift der Verordnung, die Erlassung eines allgemeinen Berggesetzes betreffend, vom 10. Juni 18V» war das Finanzministerium ermächtigt worden, über den Zeitpunkt, wo. und den Umfang, in welchem das Berg- gesetz in der Oberlausitz für den Erzbergbau zur Geltung gelangen soll, das Erforderliche seiner Zeit bekannt zu machen. Diese noch unerledigte, dem Inhalte nach mit der Vorschrift im 8 2 der Verordnung, die Erlassung eines Gesetzes über den Negalbergbau betreffend, vom 22. Mai 1851 übereinstimmende Bestimmung steht im Zusammen hänge mit den Bergregalitätsrechten, welche durch die sogenannten böhmischen Bergwerksverträge vom Jahre 1581 und 1575 den Grundherreu kd. i. „den Ständen als Herr schaft, Ritterschaft und auch den Prägern") übertragen und in dem Rezeß, die Abtretung der Ober- und Niederlausitz betreffend, vom 80. Mai 1085 ausdrücklich gewährleistet worden sind. Denn nach den Bestimmungen in 2 bis 6 der Urkunde, die durch die Anwendung der Verfassung des Königreichs Sachsen auf die Oberlausitz bedingte Modifikation der Partikularverfassuug dieser Provinz be treffend, vom 17. November 1881 soll in der Gesetzgebung auf die eigentümlichen Verhältnisse der Provinz di; nötige Rücksicht genommen, an den Privilegien der Vasallen ohne vorheriges ausdrücklich erklärtes Einverständnis ber Ober- lausitzcr Provinzialstände nichts geändert und eine nutzbare Befugnis von Privatpersonen, welche in Bestimmungen der Oberlausitzer Verfassung ihren Grund hat. nur gegen eine mit Zustimmung dieser Provinzialstände für angemessen zu erachtende Entschädigung geschmälert oder aufgehoben werden. Daß aber die in Frage stehenden Bergregalrechte der Ober lausitzer Grundherreu zu diesen nutzbaren Befugnissen ge hören, ist in dem Berichte der außerordentlichen Deputation der Ersten Kammer über die angezogene Urkunde vom 17. November 1888 ausdrücklich festgestellt worden. Andererseits hat die Regierung den Landständen in dem Landtagsabschiede vom 8. Dezember >887 znge- sagt: „die Verschiedenheit, welche zwischen den in der Oberlansitz und den im übrigen Königreiche bestehenden Rechtsnormen vorwaltet, tunlichst zu entfernen und von der früheren Ermächtigung, erbländische Gesetze mit Zustimmung der Oberlausitzer Provinzialstände ohne weiteres auch in der Oberlansitz zu erlassen, vorkommenden Falls auch ferner Gebrauch zu machen." Die vormalige Kreisdirektiou zu Budissin wurde dann auch vom Finanzministerium mittels Verordnung vom 20. August 1851 veranlaßt, bei dein Oberlausitzer Pro- vinjiallandtage den ritterschaftlichen Ständen Erklärung darüber abzufordern: „ob dieselben zu der Aufhebung ihrer Bergregalitätsrechte in der Weise, wie dies in 0 und 7 des unterm 22. Mai 1851 publizierten Gesetzes, den Regal bergbau betreffend, vorgeschrieben, ihre Zustimmung geben?" Hierauf zeigte die genannte Kreisdirektion mittels Vertrags vom 8. Dezember 1851 dem Finanzministerium an: „Herren Stünde der Ritterschaft erachten die Einführung des Gesetzes über den Regalbergbau vom 22. Mai 18i>1 in der Oberlausitz weder durch das Bedürfnis geboten, noch die Bestimmungen desselben auf die in der Provinz be stehenden Raseneisenstein - Gräbereieu allenthalben an wendbar und vermögen daher nicht ihre Zustimmung zu der Aushebung der ihnen durch die Verträge von 158-1 und 1575 zugesicherteu BergregalitätSrechte zu geben." Bei diesem ablehnenden Beschlüsse hat mau es auch bei der 1800/08 erfolgten Revision des Regalbergbaurechts be wenden lassen. So gilt auch heute noch für den Erzbergbau in der Oberlausitz nicht das Allgemeine Berggesetz für das König reich Sachsen, sondern die JoachimSthaler Bergordnnng König Ferdinands vom 1. Januar 1518 mit denjenigen Abweichungen, welche sich aus den angezogenen böhmischen Bergwerksverträgen vom Jahre 1588 und 1575 ergeben. Nach diesem Rechte gilt auch in der Oberlausitz in- bezng auf den Erzbergbau der Grundsatz der allgemeinen Bergbaufreiheit, d. h. die metallischen Mineralien auf ihrer natürlichen Lagerstätte sind von dem Verfngnngsrechte des Grundeigentümers ausgeschlossen und dürfen von denjenigen gewonnen werden, dem sie auf Mutung unter Beobachtung der bergrechtlichen Bestimmungen von der zuständigen Berg behörde zu diesem Zwecke verliehen worden stno. Allein den Standesherrn und Rittergutsbesitzern stehen für ihre ehemaligen Hoheitsgebiete folgende Vorrechte zu: 1. das Recht der Verleihung auf Gold, Silber und alle niederen Metalle; 2. das Recht, ein eigenes Bergamt zu bestellen und durch dasselbe die Verleihung und Aufsicht über den Bergbau, sowie die Berggerichtsbarkeit ausüben zu lassen; 8. der Genuß der halbeil Zehnten vom Gold und Silber. Dem Landesherrn ist die andere Hälste, der Verkauf an Gold und Silber lind der Schlageschatz Vorbehalten; 8. der Genuß der ganzen Zehnten von den niederen Metallen, als Zinn, Kupfer, Onecksilber, Blei, Eisen, Alaun, Vitriol und Schwefel; 5. Wenn der Grundherr ans Gold- und Silberberg »verkeil das Holz znm Bergball unter der Erde ohne WaldzinS geben kann, müssen ihm die Grnbeneigen- tiimer ans ihre Kosten l Erbknre. außerdem aber mir 2 Erbknre verbauen. Das Holz zu den Berg- gebäuden über der Erde soll der Grundherr um leid lichen Waldzins überlassen und zu dessen Erlangung bei seinen Nachbarn behilflich sein. Das der ganze Rechtszustand ans die Dauer unhaltbar ist. hat sich wiederholt bei Gesuchen um Erteilung von Schurfscheinen und bei Mutungen herausgestellt. welche wi-rdl-n di.- -i-MM'',-'oder d?rcn «»um ,,U '' I.'. V» dci Wu-d?rl,.'im>„ i'kde»ll-i>d.-r R.ib.ilt. «iichdrnitrrei. iNcdaktio» und t«rsiriätN»ftt»e: rr»Sde«, P j U,, i st ebenso wie vor dem 5. Januar 18.n2, so auch nach dem 8. Januar 1800 — dem Tage des Inkrafttretens des Allgemeinen Berggesetzes — wenn schon nicht gerade häufig, so doch ab und zu bei den erbländischei, Bergbehörden angebracht und von denselben meist nach langwierigen Er- örterungen abgewicseu worden sind, jedenfalls aber nie zu einem greifbaren Ergebnisse geführt haben. Allerdings sind bei solchen Gelegenheiten die bergamtlichen Fiinktloneu in Ermangelung eines von der Grnndobrigkeit bestellten Bcrgamtes wiederholt auch von den der Ober- lausitz jeweilig zunächst gelegenen Königlichen Vergämtern — früher zu Glashütte, dann zu Altenberg und seit dem 8. Januar 1800 zu Freiberg — ausgeübt worden. Allein diese Gepflogenheit beruhte weder auf einem Gesetze noch ans einem allgemein anerkannten, ständig gewordenen Gewohnheitsrechte. Denn mindestens ebenso zahlreich, wie die Fälle solcher Hebung, lassen sich Vorfälle Nachweisen, bei denen Schurferlaubnisgesuche und Mutungen ans Gruben- selber in der Oberlansitz von den König!. Bergämtcrn der Unzuständigkeit halber abgewiesen wurden. Auch haben die bis lang von den König!. Bergämtern für die Oberlausitz er- teilten Schnrfcrlanbnisscheine und Verleihungen im Mangel eines praktischen Ergebnisses nie zu einem sonnlösbaren Wider streite zwischen den Grundherreu, Grundstückseigentümern und bergbanlnstigen Bewerbern geführt, wie solche augen blicklich vorliegen. Es sind nämlich ans den im Eingang erwähnten Fund alsbald vom Finder und von mehreren Spekulanten beim Bergamte zu Freiberg und bei demjenigen Rittergutsbesitzer, in dessen ehemaligem Hoheitsgebiete der Fimdpnnkt liegt, verschiedene miteinander kollidierende Schiirferlaubnisgcsuchc mid Mutungen angebracht worden. Da der Grundherr sich geweigert hat, ein Bergamt zu bestellen, mid das Berganit zu Freiberg sich für unznsländig erklärte, ist es zur Zeit für niemanden möglich, einen unanfechtbaren Rechtstitel auf die Gewinnung der fraglichen, nach den ungezogenen Quellen aus dem 10. Jahrhunderte dem Verfügnngsrechte des Grnndeigentümers entzogenen Mineralien zu erlangen, obwohl eine solche Gewinnung nicht nur für den Unter nehmer. sondern auch fiskalisch und volkswirtschaftlich von gewisser Bedeutung werden kann. Denn zu einem Zwaiige gegen den Rittergutsbesitzer, ein Bergwerk zu bestellen mid seinen Verpflichtungen ans den böhmischen Bergwerksver- trägen nachznfommen, fehlt es an einem gesetzlichen Anhalte. Auch hat der Vorgang gezeigt, daß seine Wiederholung an anderer Stelle in der Oberlausitz nach geologisch bergmänni schen Erfabrnngen nicht ausgeschlossen ist. Unter diesen Umständen hat das Fniaiizmmisterinm znnächsl einen erneuten Versuch nnteriiommen. die rittcr- schaftlichen Stände der Oberlausitz dazu zu bewegen, ihren Widerspruch gegen die Einführung der Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes über den Erzbergbau in der Ober lausitz nnnmehr anfzngeben, zumal sich die im Jahre 1851 für die Ablehnung geltend gemachten Gründe inzwischen beide erledigt haben. Die Kreislianptniannschaft Bantzen wurde deshalb veranlaßt, den Landesältesten der Ober- lansitzer Provinzialslände zu ersuchen: Die Ritterschaft der Oberlansii.er Provinzialstände mit ihrem Gutachten über die durch die obigen Darlegungen begründete Einführung der Vorschriften des Allgemeine» Berggesetzes für das Der Grotz-Venediger. Am 81. August früh 8 Uhr standen wir, zwei Münchner Studio, am Gipfel des ca. 2200 hohen „kleinen Betten stein" und blickten unverwandten Auges nach Süden: lang hingestreckt lag im Glanze der Morgensonne die schneeige Kette der Tauern; vom hohen Tenn im Osten, den Venediger in der Mitte, bis zu den drei Herrenspitzen als westlicher Flügel hoben sich ihre weißen Linien scharf ab vom Horrizont und reckten ihre eisigen, glitzernden Häupter in die blauen Lüste, nicht achtend der beiden Menschen kinder, die sich hier zagend fragten: Werden wir den dort mit der mächtigen Eispyramide, den Groß-Venediger, wohl bezwingen können? Indes der Plan stand ja längst fest, trotz mancher voransgegangenen harten Kletterei fühlten wir noch genügend Kraft in den Gliedern und die strahlende Sonne mahnte uns, die schönen Tage anszunntzen. Eiligen Schrittes gings hinab ins Pinzgan. das die Tauernkette von uns tiefeinschneidend trennte; in vier Stunden waren wir unten, mit dann in Mühlbach die neue Bahn zu besteigen, die vom Zeller See her das Tal von Ost nach West durchzieht. Eine ebenso behäbige als freundliche Wirtin sandte uns hier zwei mächtige Kotelettes, deren Umfang und Schmackhaftigkeit das Herz jedes hung rigen Alpenfahrers erfreuen mußte, zumal uns der Imbiß durch ihr bildsauberes Töchter! präsentiert wurde. Frau Wirtin lud uns znm Bleiben: „heit hamer Euntag und a groß Schiaß'n und tanze tean'ö a. dös g'fallt enk ganz g'wiß" meinte sie in mütterlichem Tone; indes wir mußten darauf verzichten — es fiel uns nicht eben leicht. Da bringt sie noch eine Flasche „Sclber- gemachten" und jeder muß — der Zug hält bereits draußen — ein AbschiedSschnapserl trinken. Das Lokalziigerl wartete geduldig, bis wir angerückt kamen; dann aber machte es einen gewaltigen Ruck, um nun mit dieser Mehrbelastung wieder in den nötigen Schwung zu kommen. Den Krümmungen des Tales folgend, gings nun gegen Westen die Salzach entlang, oft mit wunderbaren Ansblicken ans die angrenzenden Berge. In der End- station Kriminl verließen wir den Zug und fanden nach einer ganz üblen Ltraßcnbnmmelei gnles Unterkommen in der dortigen Post. Unsere Umfrage jedoch nach einem Führer war fruchtlos, wir mußten »ns mit einem jungen Burschen behelfen. Fünf junge Leute hatten nämlich in fideler Bierstimmmig eine» Ausflug in die dortigen Fels- berge imternommen, um Edelweiß zu Pflücken. 80er mir kehrten zurück mit der Nachricht, der Fehlende liege mit zerschmetterten Gliedern in mizngänglichern Absturz. Sofort wurden sämtliche Führer anfgeboten und lo Mann stark rückte die Kolonne noch nachts ab, nm bei Sonnenansgang an Ort und Stelle zn sein und die traurige Suche beginnen zu können; mit welchem Erfolge, werden wir bald erfahren. Wir brachen 0 Uhr früh ans, nach entsprechender Leibesstürknng und Provianteinnahine. Wir steckten wie mm schon 14 Tage — in unserer bayrischen Lederhose, die schier unzerreißbar ist und große Bewegnngssreiheit gestattet. Die Wadln umschlossen kurze grüne Strümpse, die einen Teil des Fußes freilassend, sämtlichen Schnacken und Fliegen und derartigem Gesindel ein dankbares Arbeits feld eröffnen; ans dem gelahrten Haupte saß ein grünes Hütel, dessen kühne Formen und Federn mehr ans einen Abrnzzen-Ränber als einen Studenten schließen ließen. So rückten wir. den Rucksack ans dem Buckel, den Pickel in der Hand, frohen Mutes die Krimmler Achen hinauf, nnserm Ziel entgegen. Ein großes Getöse zeigte uns bald die Nähe eines der mächtigsten Wasserfälle an. die wir in Europa über- Haupt kennen. 800 i» stürzt die Achen hier in Kaskaden über die dröhnenden Felswände, eine Wolke von Gischt und Nebel lagert und wogt über den brausenden Wassern und durchnäßt den neugierigen Beschauer. Indes, gebannt bleibt der Mensch stehen, bewundernd das herrliche Schau spiel der Natur, erwägend die ungeheuren Kräfte, die durch den fortwährenden Sturz der Massen erzeugt werden; doch der Führer mahnt zur Eile, rüstig schreiten wir min in daS Hochtal hinein, aus dem die Achen strömt. — Plötzlich gegen 7 Uhr. hält unser Führer an und deutet ans die steilen Bergbänge z» unserer Linken, die er schon lange abgesncht Halle mit den Angen: „Da bringen's ihn", spricht er still, „er ist tot". Scharf spähend erblicken wir mm hoch oben einige bewegliche dunkle Punkte, in der Mitte einen weißen Fleck; es ist die Fnhrerkoloime von gestern obend, die mir mühsam mit ihrer traurigen Last zn Tal steigt; sie haben den Vermißten gesunden, er stürzte in den ^chrasseln, seine Leiche ist geborgen, in feste Tücher geschnürt und an Zeilen befestigt; während die Ersten, jeder ein L-eil in der Hand, vorsichtig herabklettern, sichert ihn die letzte Abteilung mit ihren Seilen gegen voreiligen Absturz; dann halten die ersten und die letzten steigen hernieder; über die schwierigsten Stelle» wird das schwere Bündel abgeseilt, freihängend; so gelangt der traurige Zug mühselig talabwärts; es ist ein großes Werl christlicher Nächstenliebe mid Ansopsernng. das diese schlichten Männer der Berge hier verrichten. Ernst gestimmt durch diesen Anblick schreiten wir vorwärts. Der Weg windet sich mm durch eine Moränenlandschast mit riesigen 'Blocken, und bald stehen wir am Fuße des Drei Herrnspitz-Gletschers. dessen 8000 in bohe Eiswand das Tal wie ein ungeheurer Wall verschließt. Nim gibt es »och zwei Answege: nach Westen den lieber- gang nach Innsbruck über die Birnlücle, nach Osten den Einstieg ins Snlzbacher Kees, das als großes Schnecfeld dem Venediger vorgelagert ist. das Krimmler rhörl genannt. .'<»0 ,n unterhalb liegt in lawinenfreier Lage die Kürsinger- hülte, »nser nächstes Ziel. Der Weg steigt hier mm steil in Serpentinen an; nach den ersten Windungen überholten wir ^wei kleine Männlein, die bis an die Zähne armiert, die --Serpentinen im -schweiß ihres Angesichts emporklommen. ES waren zwei Dresdner Kinder, die znm ersten Male im Hochgebirge, gleich den Venediger in Angriff nahmen; sie hätten aber, meinten sie mit Befriedigung, schon viele sehr respektable Touren in der sächsischen Schweiz ausgeführt. «Schluß folgt >