Volltext Seite (XML)
Zweites Blatt Nr. 110 Sächsische Volkszeitung vom 15. Mai 1907 Wahlftatiftisches aus Oesterreich. Haute, am 14. Mai. fällt die Entscheidung der Wähler über die Parteiverhältnisse im Abgeordnetenhause. Da liegt es nahe, die Wahlen, auf Grund statistischer Materialien einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Die erste Frage ist die nach der Zahl der Wahtberccl-. tigten. Auf grund der Allgemeinheit des Wahlrechtes sind etwas mehr als sechs Millionen Wähler vorhanden. Die Wählerlisten werden aber mindestens um eine Million weniger Namen aufweisen. Das rührt daher, daß Militär- dienftverhältnisse, Ausschließungsgründe, halbjährige Seß haftigkeit und Lückenhaftigkeit der Wählerlisten Zusammen wirken. Vor der Wahlreform lvaren nur zwei Millionen in einer der vier ersten Wählerklassen wahlberechtigt: drei Millionen waren auf die allgenreine Wählerklasse beschränkt geblieben. Drei Millionen treten also zum ersten Male als vollberechtigte Wähler an die Urne. Nach Professor Nauch- berg in, Prag in der „N. Fr. Pr." treffen nach der neuen Wahlordnung auf ein Mandat durchschnittlich 9700 Wahl berechtigte und 50 000 Personen. Der Grundsatz der nationalen Abgrenzung der Wahl kreise bringt es mit sich, daß teilweise nationale Minder heiten nrundtot gemacht sind. In Böhmen zum Beispiel sind 897 000 oder 3,8 Prozent Deutsche und 99 700 oder 2,5 Prozent Tschechen als aussichtslose Minoritäten in anders sprachige Wahlkreise eingeklemmt. Nach Ausscheidung der bei den Wahlen national ausgeschalteten Minoritäten ist das Verhältnis der Mandate zur Volkszahl der einzelnen Nationalitäten das folgende: Auf ein Mandat Irrsten Personen Zahl in den in den im Nationalitäten der städtischen ländlichen Durch- Mandate Wahlbezirken schnitte Deutsch . . . 233 32 972 41,317 37 377 Tschechisch . . . 107 37,967 62,631 52,729 Polnisch . . . 82 22,074 64,402 46 335 Ruthenisch . 40,900 96,243 94,748 Slovenisch . . 24 29,700 45,360 44,708 Italienisch . . 19 23,8 l 4 40,175 34,147 Serbo kroatisch 13 — 47 577 47,577 Rumänisch . . 5 — 40.580 40,580 Im ganzen 516 31.855 54,996 46 161 Die großen Unterschiede in den Vertretungsziffern der einzelnen Nationalitäten gehen hervor ans der Ent wickelung der historischen Verhältnisse. Im allgemeinen ergeben sich die folgenden Vergleichs- reihen über den Anteil der einzelnen Volksstämme an den Mandats», an der Bevölkerung und der direkten Steuer- einnahnie des Staates: Auf die untenbezeichneten Nationalitäten treffen von je 1000 Nationalitäten Mandaten Personen Steuerkronen Deutsch . . . . 451 6 365,6 634.2 Tschechisch . . . 207,4 236,8 192,3 Polnisch . . . . 168,9 159,5 70,4 Ruthenisch . . . 63.9 131.3 36,5 Slovenisch . . . 46.5 45.l 28,7 Serbo-kroatisch . . 25,2 26,0 8.0 Italienisch . . . 36.8 27 2 26 6 Rumänisch . . . 9.7 8'. 5 3 3 Auf den ersten Blick sieht man, daß die Deutschen in der vorstehenden Tabelle eine Sonderstellung einnehmen, indem ihr Anteil an der Steuerleistung um so viel größer ist, als an der Summe der Mandate, daß bei allen anderen Nationalitäten das umgekehrte Verhältnis Platz greift. Das heißt: die Deutschen haben eine viel schwächere, alle anderen Nationalitäten ein viel stärkere Vertretung, als ihrer Steuerleistung entspricht; am auffallendsten ist, wenn man die absoluten Summen mit in Betracht zieht, auch hier die Begünstigung der Polen. Bei den uichtdeutschen Na tionalitäten verlaufen die Anteile an den Mandatszahlen und an den Bevölkerungszahlen im allgemeinen parallel; einigernraßen benachteiligt erscheinen hier die Tschechen, gewaltig verkürzt noch immer die Nuthenen. Der 14. Mai wird nun zeigen, in welcher Weise die Zahl der Mandate unter die verschiedenen Parteien aufgeteilt werden wird. Geisteskrankheit und Laster. Vor kurzem lotste Dr. Bresler, Oberarzt in Lublinitz, dem Jesuitenpater Beßmer den Vorwurf der „religions psychologischen Mntelalterlichkeit" gemacht, weil dieser „di rückständige Ansicht verteidige, die freilich besser in das Ge hirn eines orthodoxen Theologen paßt, daß die Geistes- kvcmkheiten häuftg eine Folge von Laster und Sünde seien." Demgegenüber ist -n betonen, daß der Jesuit die Autoritäten der Nervenpathologie auf seiner Seite habe und auf den Znsammenlxmg zwisckreii Gehirnerweichung und früherer syphilitisckier Ansteckung hingewiesen. Zu diesem letzteren Dliema veröffentlicht soeben Pro fessor Dr. A. Wassermann-Berlin in der „Internationalen Wochenschrift" (Nr. 1 vom 6. April 1907) einiges Material ans seinen Untersuchungen im Berliner Institut für In fektionskrankheiten. Da hören wir, daß schon von Forschern (Fournier in Frankwich und Erb in Deutschland) gesagt Nnrrde, daß die Ursachen der meisten Fälle von Gehirn erweichung, die ein Fünftel bis ein Zehntel aller Geistes krankheiten ansmacht, in einer vorhergegangenen syphi litischen Infektion zu suchen wäre. Man widersprach) dem, tveil es nicht begreiflich erschien, tvie eine Ansteckung, die oft 30 mid mehr Jahre zurück lag, noch nachträglich, nachdem die Betreffenden jahrzehntelang anscheinend ganz ausgeheilt »raven, plötzlich wieder einen solchen, Zerstörnngsprvzeß im Zentralnervensystem verursachen könnäe. Der Berichterstatter liat in Gemeinschaft mit seinem Assistenten Bruck und mit Geheimrat A. Neisser ein Vor- fahren ansgearbeitet, nur in Organen und Körper flüssig- keiten eine spezifische Reaktion auf syphilitische Stoffe zu erhalten. Nach diesem Verfahren untersuchte er die im Wirbelkanal von an Gehirnerweichung erkrankten Personen befindliche Flüssigkeit. Und das Ergebnis? „Von 53 Untersuchten konnten wir bisher bei 44 dieses Phänomen Nachweisen, d. h. in mehr als 80 Prozent der Fälle, ivährend die Kontrolluntersuchniigen mit Rücken- marksflüssigkeit von Patienten, bei denen Syphilis mit Sicherl-eit ausznschließcn war, niemals das Phänomen er- gaben. Damit ist es znm erstenmal gelungen, gleichsam eine chemische Reaktion für den Zusammenhang einer, und zwar der wichtigsten und Verbreitesten Geisteskrankheit mit einer Infektion, d. h. der Syphilis aufznfinden" (a. a. O. 36). Der HiMveis auf den Zusammenhang von Ausschwei fung, von Laster und Geisteskrankheit ist also voll berechtigt. Und »ver immer an der Verbreitung dieser Kenntnis ar beitet, leistet der Mensch)eit einen nicht hock) genug anzu- Wagenden Dienst in der Bekämpfung des Lasters und in der vorbeugenden Abivehr der Geisteskrankheiten. Psttttsche Rundschau. — Der AbänderuugScutwurf zu dein preußischen Ge setze belr. die Pensionienmg der Volksschnlletzrcr und .Lehrerinnen ist dem Abgeoidnetenhanse zugegangen. Nach ß 2 desselben beträgt die Pension, wenn die Versetzung in den Ruhestand nach vollendeten! zehnten, jedcch vor voll endetem elften Dienftjahc einUitt, -°/„o und steigt mit jedem weiteren zurückgelegten Dienstjahc bis zum voll endetem dreißigsten Diensij »tzr um und von da ab um des im 8 4 bestimmten Dicnstetnkommens. lieber den Betrag von "/kg dieses Einkommens hinaus findet eine Steigerung nicht statt. Nach 8 8 bleibt die Dienst zeit, welche vor den Beginn des 21. Lebensjahres fällt, außer Berechnung, die Militärdienstzeit jedoch nur soweit sie vor dem Beginne des l8. Lebensjahres liegt. Hinter- läßt ein pensionierter Lehrer eine Witwe oder eheliche oder legitimierte Nachkommen, so wird nach 8 25 die Pension noch für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate (Gnadenvierteljahi) gezahlt. Die Zahlung erfolgt im voraus in einer Summe. Der gleiche Anspruch steht den ehelichen Nachkommen einer im Witwenstande ver storbenen pensionierten Lehrerin zu. Das neue Gesell wird nnt Wirkung vom 1. April 1907 in Kraft treten. — Majestätsbeleidigungen. Nachdem dem deutschen Reichs- tage zugegangenen Gesetzentwürfe sollen nur noch Beleidi gungen, die böswillig und mit Vorbedacht begangen sind, als strafbar angesehen werden, da eS als ein Mißstand empfunden wird, die Strafen auch gegen solche Personen verhängen zu müssen, welche die beleidigende Aeußenmg ohne das volle Bewußtsein von ihrer Tragweite getan haben. Nach Abs. 3 des Entwurfes tritt die Verfolgung von Majestätsbeleidigungen, sofern sie nicht öffentlich be gangen sind, nur mit Genehmigung der Landesjuslizver- waltung ein. Hierdurch ist die Möglichkeit geboten, eine an sich strafbare Beleidigung dennoch ans sich beruhen zu lassen, namentlich dann, wenn die Kenntnis von der Be leidigung im engeren Kreise geblieben ist und schon des halb ihre Verfolgung durch das Staatsinteresse oder das Interesse des Beleidigten nicht gefordert wird. Zugleich wird hierdurch eine Handhabe geboten, um böswillige Denun ziationen. welche die Tat in die Oeffentlichkeit zu bringen sich bemühen, von vornherein znrückweisen zu können. Sehr wichtig ist auch die Herabsetzung der Verjährungsfrist ans 6 Monate, denn hierdurch wird den unlauteren Machen- schäften der Boden entzogen, zu denen nicht selten die Kenntnis einer schon vor langer Zeit begangenen Majestäts- beleidigung Gelegenheit aeboten hat. — Der „Kaufmann" entwickelt sich zum „Bureaukra- tcu"; diese Schule durchläuft derzeit der neue Kolonial - direktor und es wird nicht mehr lange dauern, so ist er ein vollendeter Bnreankrat. Wie oft sck>on lrat -er in der Bud getkommission eingestanden, daß er seine frühere Ansicht geändert habe. Jetzt aber liegt ein wahres Meisterstück von ihm vor, ein Vertrag mit der Gesellschaft, welche die Bahn von Aus nach Feldschuhern bauen soll, ein Vertrag, der sich würdig den Tippelskirchvei trägen anschließt. Die Firma baut ans Kosten des Reiches und dann heißt es: „Die Kolonialabteilnng l)gt die eingereichten Rechnungen nur ans ihre rechnerische und biichniigsmäßige Nichtigkeit zu prüfen, nickst ans die Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaden und Einnahmen." Ta die Firma auf diese Weise die unbeschränkte Möglichkeit erhält, durch Eintra gung r-delieliiger Ausgaben Ersparnisse gar nicht erst anf- tommen zu lassen bezw. sämtliche zehn Zehntel der Erspar nisse für sich im voraus einznkassieren, so kann es ihr offen bar gleichgültig sein, od sie vertragsmäßig ein Drittel, ein Zehntel oder gar nichts von den Ersparnissen erhält. Die Verivaltnngslasten der Gesell sckrcift trägt das Reich ebenso; dann fährt der Vertrag fort: „lieber die im 8 16, 1 n genannten Vertvaftungskosten -- schuldet die Firma keine Rechnungslegung." Wetckn'n Sinn lxitte es, sich über die geringsten Details — Reinigung, Schreibzeug! — der Verwaltnngskosteir auseinanderznsetzen, da darüber dock) keine Rechnung abgelegt wird. Eine andere Bestimmung eines älteren Vertrages wie auch seiner Dernbnrgschen Kopie lautet: „Falls die Militärvernxrltniig sich mit dem eiftbehlftchen Personal (Offiziere und Mannsckxisten der Eisenbahnbnnkomt'aguie) an den Banarbeiten der Finna beteiligen will, »»erden die letzteren und damit dem Ban fonds nur die Mehrkosten in Rechnung gestellt, die der Militärvennaltung durch diese Beteiligung erwachsen, nickst aber die laufenden Bezüge und sonstigen Kosten, die der Militärverwaltung auch ohne diese Beteiligung für jenes Personal erwachsen sein win-den." Die Militärverwaltung würde demnach der Firma geschultes Personal, das ja in den Kolonien besonders lisch zu berechnen ist. so gut wie umsonst zur Verfügung stellen, »»ährend die Baukosten, die der Staat voll zu bestreiten hat. so berechnet sind, als iveun lauter freie Arbeiter zu bezahlen wären. Selbst unter der Voraussetzung, daß der Staat schließlich auch seinerseits an den durch Verwendung des Militärs entstandenen Erspar- nissen teilnehmen würde, müßte das Militär von der Ge sellschaft ebenso voll bezahlt werden, wie die anderen Ar beiter; denn es wird ihr dock) schon damit außerordentlich gedient, daß man ihr geschultes Personal zur Verfügung stellt, und es liegt kein Grund vor, für diese Gefällig it, die nicht die Gesellsckxrft der Negierung, sondern die Regie rung der Gesellschaft erweist, ihr auch noch eine Extraver- gütung znkommen zu lassen. Der ganze Absckstnß dieses Vertrages hat uns die sck)on seit einiger Zeit gewonnene Beobachtung bestätigt, daß Dernburg auf dem Gebiete der Vertragsabschlüsse seinen Vorgängern getreulich folgt. Später kann er dann die Lösung der Verträge wieder als sein Verdienst an sehen. — Auf die Gefahren des sogenannten Zivangspara- graphen (8 4) in der Tarisgenieinsck)aft des deutschen Buch- drnckervereins und des Verbandes der deutschen Buchdrucker machen zwei Schriften aufmerksam. Die eine hat den Ab- geordneten Dasbach znm Verfasser und stellt sich die Frage zur Beantwortung: „Soll das dentW Lrichdrnckergewerbe und damit die deutsch Presse und Literatur von der Sozial demokratie abhängig werden?" Tie zweite ist eine Denk schrift des Arbeitgeberverbandes für das Buckst» ruckgonxwbe, welckie an die hohen Staatsregiernngen, die Mitglieder der Parlamente, die Konunnnalvernxritnngen und alle vater landsliebenden Staatsbürger gerichtet ist. Die zlvei Be denken erregenden Gesichtspunkte des Tarifvertrages lau ten: Die Mitglieder de^, den!scheu Bnchdrnckervereins dür fen nur solche Gehilfen einstellen, die dem „Verbände der deutschen Buchdrucker" angehören, ferner die Mitglieder des „Verbandes der deutschen Buchdrucker" dürfen nur in solchen Biickstnnckereien tätig werden, deren Inhaber dein „deutschen Bnchdriickerverein" angehören. Als Züx'ck dieses Para graphen hatte man dabei im Auge, daß ein jeder Prinzipal nur taristrene Gehilfen besänftigen und ein jeder tarif treue Gehilfe nur bei einem tariftrenen Prinzipal arbeiten darf. Dagegen iväre nichts einznwenden, wenn nicht der 8 4 anordnen würde, daß in den Vereinsdrnckereien nur solche Gehilfen einznstellen sind, welche dem „Verbände der deutschen Buchdrucker" angehören und daß die Verbands mitglieder nur iir solchen Buckrdruckereien tätig werden dür fen, welche dem „deutschen Bnchdriickerverein" angehören. Damit ist der Moiiopolckxrrakter des deutschen Buchdrucker verbandes klar firiert. Es besteht sonach ein Zwang für jeden Bnchdnlckergehilfeii, der erwähnten Organisation bei zutreten. Nun ist aber dieser Verband der Sozialdemokratie bedenklich liiert. Ein Fünftel der Arbeiter stehen ihm noch ferne. Für diese, sowie für neneintretende Lehrlinge be steht ein terroristischer Druck, der der persönlichen und der Koalitionsfreiheit direkt znwiderlänft. Ter sozialdemo kratische Buchdruckerverband benutzt hier seine Mackst im Bunde mit dem Unternehmertum, mir anderweitig organi- sierte Arbeiter ans dein gesamten Erwerbsgebiet anszn- schließen, weil dieselben sich sträuben, der sozialdemokratisch gesinnten und gefärbten Organisation anzugehören. Grund sätz lick» soll der Verband neutral sein, es gehören ibm auch zahlreiche politisch nicht sozialdemokratisckre Mitglieder an. Die Leitung des Buchdrnckergehilsenverbandes macht aber kein .Hehl ans ihrer Unterordnung unter die politisckie Lei tung der Sozialdemokratie. Ihr Vorsitzender gehört der Generalkommission der sozialdemokratischen Gewerkschaften an. Wenn nmi der terroristische Zwgngschargkter des Tarif vertrages von 1906 aufrecht erlxstten bleibt, so ist die Tarif- gemeinschast olme Zirxnfel ein furchtbares Werkzeug des sozialdemokratischen Buchdruckerverbandes, ivelcher neben sich keine Bnchdrnckergehilsen außerhalb seiner Organisation mehr duldet. Abgesehen von der Rücksichtslosigkeit dieser Tatsache, lassen sich weitere Schlußfolgerungen ziehen, ivelche eine »nmittelbare Gefahr für die Fiviheit der Presse- die Unablstingigkeit der Redaktionen und der össentlickien Mei nung darstellen. Aus der christlichen Kirche. I< Münster, 10. Mai. In Indien starb Bisckiof Bern. B e i d e r l i n d e ii 8. ,1. Geboren zu Münster am 18. August 1842 trat cr 1865 in das Noviziat der Geselftckrost Jesu ein. Nach Vertreibung der Jesuiten ans Deutschland inr Jahre 1872 begab cr sich nach England, nw er mehrere Jahre in der Seelsorge tätig irxrr. 1879 sandten ihn seine Obern in die Mission von Bombay. Als Leo XIII. 1887 das Bistum Vocma errichtete, wurde Pater Beiderliiiden zum ersten Bischof ansersehen. Er führte den .Hirtenstab während 20 Jabren, reich an Arbeit, Leiden und Ver diensten um die Heidennnssicm. Kunst, Wissenschaft und Literatur. Die alte Geschichte Roms mit Nonmlns und Nemus ist ins Wanken geraten. Der bekannte Arckstiologe Boni bat bei Grabungen am Forum im »ördlickxm Teile dieses b> rühmte» Ortes, am Fuße der Kirckre St. Eosmas und Damian, längs der Big Saera, Gräber von sehr lwhein Alter gnfgedeckt, die mehrere Jahrhunderte vor die Grün dung Noms ziirückziidatieren sind. Die Sensation, welckie diese Entdeckung hervorrief, ist begreiflich, denn die in den Gräbern enthaltene» Urnen, Amulette, Perlen und Schmuck- gegenstände, sowie die Skelette sind laute Zeugen einer Rasse, die mit de» Römern nichts gemein hat. Jedenfalls ist die Sage lwn der Gründling Roms durch Romnlus und Reiinis gründlich widerlegt. Tie Funde, »»eiche nun in den letzten Tagen am Pglatin gemacht wurden, bestätigen nicht nur die Theorien Bonis, sie zeigen glich daß der Palatin nicht der älteste Siedelnugspsatz Roms nxir, denn an Gräberstätten befanden sich niemals Wohnplätze. Theater und Musik. ! Der H a u p t m a n n von Kövenik dramatisiert. »Die Mädchen von Gotteiitzerg* ist der Titel einer englischen Burleske, die dieser Tage in London ilire Uraufführung erleben sollte. Die Vorstellung wurde indes abgesagt, wie die ,.D ily Mail" berichtet, weil die Burleske eine Dramatisierung des.Hanoi. mannS von Köpcnik entbält. weshalb ihre Zulässigkeit zuvor sorg fältig geprüft wurde. Dabei zeigte sich, bah der Text eine Reitze von ungehörigen Anspielungen ans den deutschen Kaiser enthält, bi« zu deren Ausmerzung die Erlaubnis zur Aufführung des Stückes verweigert ist.