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Heden, in rlich »Ichi «n H«r,e>! mn> aller «etßlfte «Nt« nicht rd«, fall SarwSrlS- Presse, re» Avrt- entllnnen cher Vau- ate, ave« in thrr» deutschen HM auch g t» die ga«, das n«n Welt' a«ch jeder ««Nie zu rquickende : aßman» cht« de« lt». »ie Sauanen Rette »an Alarm, itti Ban »man »an u« Kap-- I lagen. — Kr. »8V R 8. Jahr». «afchRfl.ftell» «"»d Wedadtio», jdolbetnsir^ SÜÄslsche Sonnabend, 1»! fferufpeach" 21 8«» Letpft« R» I«7»1 volfsrelnms ^-nenahrt.« w der ......» «N.....N. «nnahms van »e.ch»tt-°n„.a» »w ^ ^ «°mw«.n ^ «.„..«r.ltien- ew^. kn R'"E.e.l die lk ch.7-e». ».» 2er.ee mW. aven.edn ». .p.ewer au,gegebene «n,eigen kdnnen wk kt- NerantwartttchteU für die -n°-,.g /-„soese'osütctr'/'. SSLS/tLC^ü/'^^. rr/r' - I»su> klsoksi', ZUWVSliSS' „^«-»ckon-k , «-.Ns»---.»« v « -- rv^nn«, lL,4, ^'oa"g-v'«ng-, on',«vaag-. -- ^ etg-n- «a^ n-u- —a u--«j N WM wemGWMer W» b.e WksßMllk MM Don einer besonderen Seite Der jetzige sächsische U n te r r i cb t s m, u i st e v Dr. Seyfert gibt in einem Artikel in der Sächsischen Demokratischen Korrespondenz das Ziel, das er in der Frage der zukünftigen Kestaltuna der Volksschule in Sachsen vec- rolgt, der -Öeftentiichkeit bekannt, worüber die „Sächsische Volkszeftung" in Nr. 2S6 zu berichten bereits begonnen hat. Die AuLsührungcn des Ministers sind geeignet, alle Freunde der konfessionellen. Schule zum Kampfe auf den Llan zu rufen; Denn das letzte Ziel des Ministers ist — um es gleich im voraus zu sagen -- unter Verletzung der Bestimmungen der Reichsverfassung den Eltern jede Möglichkeit zu nebmen, von dem ihnen nach Ar tikel 146 Ms. 2 der Reirbsversassung zugesicherten Rechte, Volksschulen ihre?- Bekenntnisses cinzu- richten-, Gebrauch zu machen. Die „Gemein- ' cha fl 8 sch ml e " soll in Zukunft die einzig zulässige Schule fein. Ausnahmen sollen ausgeschlossen sein. Zum Verständnis der Ausfübrungen des Ministers sei gmächst vorausgeschickt, was er unter „Gemeinschafts schule" versteht. Er sagt hierüber: „Die Reichsverfassung oestimnrt als gesetzliche Regel die für alle Bekenntnisse ge meinsame Schule mit Religionsunterricht, der den Kindern der vlwschiedenen Bekenntnisse nach den Grundsätzen ihres Bekenntnisses zu erteilen ist. an dem teilzunehmen aber kein sZnb gezwungen werden kann. Das ist die staatliche Gemeinschaftsschule." Mit „Gemetnschastssclnile" bezeichnet der Minister also die durch die ReichsverFassung in Art. 146 Abs. 1 als Regel geforderte Simirltau sch» ke mit bekenntnisnräßigem Religionsunterricht als ordentlichem Lehrfach. Wie bekannt, siebt nun die Reichsverfassung in Artikel 146 Abt. 2 vor. das, auf Antrag von Erziehungsberech tigten Volksschulen ihres Bekenntnisses einzurichten sind. Die Reichsverfassung gibt also den Eltern das Reckt, die Errichtung von kan- s e s f i o n e l l e n Schulen, in denen irur Kinder eines bestimmten Bekenntnisses ausschließlich von Lehrern dieses Bekenntnisses unterrichtet werden, zu verlangen.. Und diesem Verlangen der Eltern in n st entsprochen wer den, „soweit nur hierdurch ein geordneter Schulbetneb nicht beeinträchtigt wird". Sein Ziel, den Eltern dieses verfassungsmäßige Reckr nehmen, will der Minister nun auf folgende Weise er reichen: Nack Satz 2 des Artikels 171 der Reichs-Verfassung bak .ws znkilnftige Reichsschulaesetz „Gebiete des Reiches, in denen eine nack> B-kenntnissen nickt getrennte Schule a- 'etzlich besteht, besonders -u berücksichtigen". Nach den vor kurzem in Berlin abgehaltenen Beratungen über das künf tige Neichsrchiilqesetz sollen nun, — so berichtet der Ministe- - diese Länder ermächtigt werden, durch LandeSge- ' ctz zu bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen der in der Verfassung als Regel geforderten Gemein- 'chaftAschuke abgegangen werden dürfe. Der Minister behauptet nun. Sachsen sei ein solches Land: denn in Sachsen habe zur Zeit des Iw- der Reichsverfassung (14. August 1619) die Ge- metnschaMchule bestanden. Dann können wir also in erwähnst Ermächtigung an dst Lander in das Reichsschul- wird - und das hofft der Ministe?- einfach stn Wege eines LandesgeseheS dt« Erricb- tunq von konfessionellen Schulen W^aup! verbieten, und dann ist, ime der Minister sagt, die Sckulfrage „ a ci f einmal und endgültig ent schieden". Wir hätten dann in Sachieu eben nur Si- multanschulen. und jede Möglichkeit für die Eltern, die Errichtung konfessioneller Schulen durchzusetzen, wäre ausgeschlossen. Daß die Behauptung des Ministers, in Sachsen habe zur Zeit des Inkrafttretens der Reicl'-sver-- kassung d,e Geiiieinschaftslchule. d. h. also die Simultan- schule gesetzlich bestanden, unrichtig ist, hat Iustizral Tr. Eides in seiner Denkschrift (abgedructt iir Nr. 282 der „Sächsischen Volkszeitung" vom 8. 12. Isitttt überzeugend nachgewiclen. Der Minister versucht auch nicht mit einem Worte, einen BenwiS für seine Behauptung zu erbringen. Jin Gegenteil. Es ist dem Minister das Unglück wider- fahren, daß seine eigenen Ausführungen die Unrichtigkeit dieser seiner Belmuptimgen ergebe n. ja sogar, daß sie beweisen, daß der Minister selbst sich ganz klar darüber ist. daß die „Gemeinschaftsschule" in Sachsen jetzt noch nicht bestellt, also auch zu- Zeit des Inkrafttretens der Reichsverfassung nicht be standen hat. Der Minister sagt nämlich an einer Stelle seines Artikels von der „GemeinsciiaftSschuIe": „Wird ne für Sackven allgemein eingcsiihrt, w hoben wir den Schul frieden". An anderer Stelle sagt er: „Was würde die Folge sein, wenn die politischen Parteien sich nicht aus die Gemeinschaftscimle einigten?" Und an einer weiteren Stelle: „Beschließt sie (nämlich die Volkskammer), die Ge meinschaftsschule allgemein durchzuführen. . ., so ist die Frage auf einmal und endgültig entscksieden." Diese Worte des Ministers ergeben klar und deutlich, daß auch nachder Ansicht -es Ministers die „Gemeinschafts schule" inSacksen eben noch nicht eingc- sührt ist. Es mag für den Minister schmerzlich sein, daß ihm in seiner ersten öffentlichen Kundgebung zur Schulfrage der artige Widersprüche unterlaufen sind, Widersprüche, die zu lösen ihm nicht gelingen wird. Wenn man seine Ausfüb- rungen nämlich einmal in einen Satz zusammen drängt, so lautet dieser Satz folgendermaßen: Wir müssen »ns in Sachsen auf die Gemein,ctxiftslchulc einigen, d. h. wir müssen sie einfüllrcn: dann können nnr jede andere Schulart auf Grund der nach Art. 174 Satz 2 der Neichsvei'fassung zu envarstenden Ermäctv tigung aiisschließen: und diese Ermächtigung dürfen Nur für uns in Anspruch nehmen, weil wir sabereits vor Inkrafttreten der Reichs-Verfassung d i e Ge m c i n s ch a f t s° schule eingeführt hatten. Riclstig ist an den Ausführungen des Ministers, daß in den Ländern, die bereits vor Inkrafttreten der Reichsverfassung die Simultanschule gesetzlich eingeführt hatten, ein Cchulkampf vermieden wer den kann, wenn diese Länder die vom Minister erhoffte Ermächtigung durch das Rcichsschulgeietz erhalten. In die- sen Ländern, z. B. Baden und .Hessen, würde ja auch mit einer derartigen Bestimmung des Reichsschulgestnes nie- mandem unrecht geschehen. Es würde dort eben einfach nur der bereits feit Jahren bestehende Zustand auch weiterhin erhalten bleiben. So steht es aber bei uns in Sachsen nicht. In Sachsen besteht -ie konfessionell« Schule auf Grund des DolkZschulgesetzes vom 26. April 1873. Daß etwa das Uebergangsschulgeseh vom 22. Juli 1919 die Simultan- schule gesetzlich erngeführt habe, behauptet selbst der Minister nicht; ovnn «r sagt ganz richtig, dieses Gesetz habe die be - kenntnisfreie (weltliche -Schule vom Avril !9M AI wollen. Und daß etwa das ,873er AH^SiE.ltantchuIe ^ SaHstrr eingeführl habe, wird der Minister wohl auch kaum behaupten wollen. Nach alledem wird 'ich der Minister darüber klar sein müssen, daß auf dem von ihm beabsichtigten Wege der Sch ul kamps nicht vermieden, sondern gerade herbcigesührt werden wird. Denn der Minister will gewaltsam ändern, ja, er will alles bischer Br- stel>ende, nämlich die bisher allein in Suchten bestehende konfessionelle Schule nicderreißeu. und dafür etwas an deres. bisher „oft, nickt Vorhandenes, nämlich die Sriuutt schule, fetzen. Was aber sagt er? Er walle den Sckal- kampr vermeiden. Der Minister will den fakholrichen El tern, die, wie auch ihm ganz genau bekannt ist. in Ueber- einstimin-nng mit der katkolischen Lehrerschaft in übermäl- kigender Mehrheit die Erlwltnng der konfessionell.-n Schule fordern, ihre katholischen Schulen nehme.r, ihre blühend e-M>M rz i e d u n ä s g c m e i n s cha k - ten, die sie in jahrMMe langer Arbeit mit Mülv und Fleiß und erbebliären Kost-m, ott unter Ueberwindurig cacs-- ter Schrnierrgketten, sich gestlraften haben, und an denen sie in Liebe hingen, n u s e i n ci n de r s ch I a g e ». Das c bei lagt er? Er wolle es Verbindern, daß „Misöerbeiien ver gewaltigt werden müßten", lind ..daß in den gmßen Stadteil die Schule in lauter Trümmer zerschlagen würde". Mit Entschiedenheit muß noch die Veanulllung des Ministers: „bie und da werde der Schulkanw' 'chon vorhe- rettet". die sich nach dem Zusammenhänge nur auf dre An- lmnger der konfessionelle,r Schule beziehen kann, zurück,n- nnesell loerden. Ja, es wird allerdings ein Schulkamps vor- berettet, aber nickt von den Anhängern der konfessionellen Sänfte, sondern von, Minister selbst. Will -er Minister wirklich dem Lande erneu Sch.ft- kampf ersparen, so gibt es dafür nur einen Weg. und dos ist der. den der Artikel 171, Satz 1, der ReichSverfassung pc-r- schreibt. Danach knit es bis zum Erlasse deS Reichslcllul- gesttws bei der biLl>erigen Rechtslage zu verbleiben. Und auch nach dem Erlasse des Reichsschulgeletz-': braucht es dann nicht zu einem Sckulkampf zu kommen M a n lasse uns Katboliken unsere katholischen Schulen, und ebenso den Gläubigen anderer Konfessionen die ibrigen, und ein Sck » lkampf ist von vorn- herein ausgeschlossen. Die Gründe, die der Minister am Schlüsse seiner Dar- legungcn noch ansübitt, daß nämlich die „Gemeinschaft-; schule" im Interesse der Gemeinden und der Lehrerschaft liege, sind ebenfalls nicht stichhaltig. Dcn Gefahr, daß kleine Minderheiten für sich besondere Schulen fordern könnten, und daß dadurch „ein Hindernis für den wün schenswerten fortschrittlichen Ausbau der Schule" entstehen würde, ist ja bereits in der Reichs-Verfassung ein Rieall dadurch vorgeschoben, daß für solche Schulen ein geordneter Schulbetrieb gefordert wird, lind wiefern es „für die An- ftellung -er Lehrer zu unerträglichen Verhältnissen süß, müßte", nvnn cs wie bisher fett Jahrzehnten auch weiter- hin katholisch« und evangelische Schulen gäbe, ist überhauvt nickt einzuseben. Zentrumsversttmmlnnft in ^r.^dpn Dresden, den 13. Dezember 1919 Eine wirkungsvolle Kundgebung veranstaltete gestern abend die Ortsgruppe Dresden der Sächsischen Zentrums- Parte,. Dem Rufe hatten gegen 590 Zentrumsanhänger Folge geleistet, so daß der Saal gut besetzt tvar. Trotzdem rst ^8 richtig, daß der Besuch ein noch wert besserer hatte sein müssen. Im Girrdlick auf die gespannte Lage und darauf, was und alle bewegt, hätten wir einen solchen Be- such gewünscht, daß der Saal de- GesellenchaufoS sich a'S vtei zu klein erwiesen hatte. Immerhin war die Wähler- Axrft aus allen Stadtteilen Dresdens stark vettr^cn. Der Vorsitzende der Ortsgruppe, Herr Kaufmann Hani'ck.