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21>'nd »>", LLeform -er Krankenversicherung Sieger: Neckar. Westig i. Wests. Las 18. Nennen „Nluid nni Dresden" ges'alieie (ich '.n einem der giößien :>!ei:ne» des Wahres. Bon, Start aus de, I!genkamps1>ahn ans bildete sich eine Monn starke Spitzengruppe. Immer und immer wieder oeriuckte» einige Fahrer, der Spitzengruppe zu enieiien. aber das Gros irxrr doch auf der Hut. so das', alle Vorhalle» in dieser Hinsich! an der Aufmerksamkeit der Mitfahrer scheiterten. Via» erwarteie. das;, wie schon so ost am Stoll>e»er Berg die Entscheidung lallen wurde. Aber auch das trat nicht ein. .keiner der Fahrer lieh sich schütteln. Aber dann ging es in das Tal hinunter, dem Dobraer Berge gieilend. Las Temiw wurde vorübergehend verschärst, aber innuer und immer wieder blieb matt beisam- men. In Sch»eII.;u»>--gescit!U!i'.dig!!ei> ging cs den Dobraer Berg bergab Und hier lichteten sich die Reihen. Las Feld .;og sich auseinander und innerhalb Kür zest-er Zeit stellte man drei Gruppen fest. Nur geringe Zwischenräume waren es aber, und so blieben auch diesmal alle Bemühungen der Spitze ohne Ersolg, denn nach wenigen hundert Nietern waren wieder 1b Mann beieinander. In flotter Fahrt ging es nach Eopitz, und Pirna wurde durchfahren. Immer naher liam man dem Ziele, das auf dem neuen Teile der Albrechtskraße innerhalb der Ausstellung lag. Mit schar sem Spurtging cs über die letzte» 1b 0 Niete r. An der Spitze der westdeutsche Neckar aus Westig in Westfalen und Hanlie von den Dresdner Wanderfalken. Mit eitler halbe» Radlänge muhte er sich geschlagen beliennen. Beim I u g e n d fa h r e n. einem Mannschaftsrennen über 39 Kilometer. sickerten sich die Dresdner Wanderfalken den Sieg, während bei den Altersfahrern der 42jührige Chem nitzer Zarg er den Sieg errang. Die Ergebnisse: Rund um Dresden: Junioren: 1. Neckar. Westig sWest feilen,, 8 :1t: 35: 2. Hanke. Dresden: l!. Kutzschbach. Berlin: -1. Kräh. Dortmund: 5. Oder. Breslau: 6. Hauswald. Sebnitz: 7 Funke. Dresden: 8. Tenneler, Chemnitz: 9. Schmidt. Magde burg: >0. Iungmann. Marsdeburg: alle dichtauf. Alterssahrer, 159 Kilometer: l. Zarger. Chemnitz, <1 : 32 :32: 2. Griinig. Breslalt. 4. : 43 : 09: 3. Dittrich. Leipzig. 4:59:50. Iugend-Maniischaslüsahren, :>ü Kilometer: 1 Wanderfalk. Drcsdet, 4:50:13,3 (Gesamtzeit,: 2. Exzelsior Drec-den 4:55:50,5: 3. Nennsahrerverbaud Leipzig 4:58:06.7. Mehr Rücksicht! Das Ministerium des Innern und das Acbeits- und Wohl- iahrlsmiuisterium erlasse» im Ministerialblatt für die sächsische innere Verwaltung folgende Anordnung: Die Möglichkeit der Erholung durch den Besuch von Luft-, Licht- und Sonnenbädern in der freien Natur wird immer mehr ein Bedürfnis für die arbeitende Bevölkerung insbesondere in den Grohstädlen. Es liegt darum im Interesse der allgemeinen Volksgesundheit, dah diese Einrichtungen in einer Weise betrie ben werden, das; sie wirklich der Erholung diene» können. Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, dah ein großer Teil der Besucher solcher Lust-, Licht- und Sonnenbäder nicht die wünschenswerte Erholung findet, wen» diese Bäder zu R u m - me l platzen ausarten, in denen die Veranstaltung von lär menden musikalischen Darbietungen, insbeson dere die Verwendung von L a u I s p r e ch e r a n l a g e n, die Besucher nicht zur Ruhe kommen lassen. Die zuständigen Poli zeibehörden werden ersucht, allen solchen Auswüchsen mit den ihnen zur Verfügung stehenden polizeilichen Mittel» entgegen- zutreten. Ebenso empfiehlt es sich, im Wege der Verständigung auf die Betriebsinhaber dahin einzuwirken, das; in den der Er holung dienenden Licht-, Lust und Sonnenbädern lärmende musikalische Ausführungen, insbesondere durch Lautsprecher, unterbleiben. Soweit die G e m einden selbst Besitzer solcher Bader sind und diese an Unternehmer verpachtet haben, werden sie leicht in der Lage sein, das Verbot der Veranstaltung von lär menden Musikaufsührungen, insbesondere durch Lautsprecher, in den Pachtvertrag aufzunehmen. Jilgendkraftler! Werbt für eure Presse! Dis Vorlage beim Reichsral Der Reichsarbeitsminister bat nunmehr dem Reichsral den Eu.'wurj eines Gesetzes Uder Aenocrunge» in der Kranken- oe,si-:erung uorgelegt, und zwar wird auch bei der lieber,en- dung dieses Gesetzentwurfes mitgeteitt, dah bei dein Drange der Umstände und der Gesamtheit der Verhältnisse die Ncichs- regierung entscheidenden Wert daraus legt, dah der Gesetzent wurf noch vor der Sommerpause vom Reichstag verabschiedet wird. Mit Rücksicht daraus ist gebeten worden, von der Ein haltung der sür de» Ncichsrat vorgesehenen Frist abzuieheir. Aus den Bestimmungen des Gesetzentwurfes, die der .,De- mokraiische Zeitungsdienst" veröffentlicht, wird bekannt, das; die Neichsversicherungsordnung in der Weise geändert werden soll, dah es den Krankenkassen in Zukunst nicht mehr möglich sein wird, besonders groharlige Bauten herzustelle». Die ent sprechenden Bestimmungen dafür lauten: Der Erwerb von Grundstücken über einen vom Reichsarbeitsminister festgesetzten Kostenbetrag hinaus bedarf der Ecnehmigung des Reichs- versicherungsamts. Die Errichtung oder Erweiterung von Ge bäuden über einen vom Reichsarbeitsminister festgesetzten Kostenbetrag hinaus bedarf der Genehmigung des Reichs-Ver sicherungsamts. Die sür den Versicherten wichtigen Bestimmungen über den Krankenschein lauten in der neuen Fassung: Bei der Abnahme von Arznei. Heil- und Stärkungsmitteln hat der Versicherte von den Kosten jeder Verordnung den Be trag von fünfzig Neichspfcnnig. jedoch nicht mehr als die wirk lichen Kosten an die abgebende Stelle zu zahlen: enthält das Verordnungsblatt mehr als eine Verordnung, so ist der Betrag nur einmal zu entrichten. Für die Krankenhilfe hat der Versicherte einen Kranken schein zu lösen. Die Gebühr dafür beträgt l Reichsmark. Die Satzung kann die Gebühr für Versicherte mit einem Grundlohn von nicht mehr als 4 Reichsmark bis auf die Hälfte ermäßigen und für Versicherte mit einem Grundlohn von mehr als 7 Reichsmark um die Hälfte erhöhen: sie kann ferner mit Zu stimmung des Oberversicherungssmls aus besonderen Gründen die Gebühr auf ein Viertel herabscßen. Der bisherige Zustand, das; die Angestellten im Krank heitsfälle Kranke »ge l neben ihrem Geholt bezogen, wird durch folgende Bestimmung abgcändert: Der Anspruch Krankcn- und Hausgeld ruhi. wenn und soweit der Versicherte mährend der Krankheit Arbeitsentgelt erhält. Für solche Versicherte hat die Satzung entweder die Beiträge entsprechend zu kürzen oder das Krankengeld (8 182 Abs. I Nr. 2) nach Wegfall des Ar beitsentgelts auf sechzig vom Hundert des Grundlohns z» er höhen. Für die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Acrztcn gilt insbesondere das Folgende: 1. Der Arzt ist seiner Kasse gegenüber verpflichtet, den Kranken ausreichend und ziveckmahig zu behandeln. Er darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten, hat eine Behandlung, die nicht oder nicht mehr notwendig ist, abzulehnen. die Hcil- mahnahmcn. insbesondere die Arznei, die Heil- und Stärkungs mittel, nach Art und Umfang wirtsckzastlich zu verordnen und auch sonst bei Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen die Kasse vor Ausgaben so weit zu bewahren, als die Natur seiner Dienstleistungen es zuläht. Die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und ihre Dauer ist unter gewissenhafter Würdigung der maßgebenden Verhältnisse auszustellen. Der Arzt, der die nach den Umstünden erforderliche Sorgsalt außer acht läßt, hat der Kasse den daraus entstehenden Schaden zu er setzen. Die dem Kassenarzt obliegende» Verpflichtungen können nicht im voraus durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt wer den. Der Vertrag muß Bestimmungen gegen eine übermäßige Ausdehnung des kassennrztlichen Dienstes bei einem Arzt ent halten. Die Bestimmungen können auch die Vergütung dieser Aerzte betreffen. Der Reichsausschuß für Aerzte und Kranken kassen entwirft Richtlinien zur Durchführung dieser Vorichristen. 2. Die Kassen sind verpflichtet, sür jeden Erkrankten eine Krankcnkartc anzulegen, in der die Art der Krankheit und die Dauer der mit ihr verbundenen Arbeitsunfähigkeit vermerkt werden Die Karte kann auch andere, den Zwecken der Kranken versicherung dienende Angaben tatsächlicher Art enthalten. Die Kassen sind ferner verpflichtet, die Bescheinigung des behandeln den Arztes über die Arbeitsunfähigkeit und seine An- und Ver ordnungen, insbesondere soiveit sic ärztliche Sachleistungen be tressen. in den erforderlichen Fällen durch einen anderen Arzt (Vertrauensarzt) rechtzeitig nachprüfen lassen. Sie können zu diesem Zwecke Vertrauensärzte auch hauptamtlich bestellen und neben den Vertrauen ortte" oder an idrer Stelle einen aus Aertten bestellenden Prüsungsansschuß bilden Wird bei einer Krankenkasse die ärztliche Versorgung da durch ernstlich gesäbrdet. daß die Kasse keinen Vertrag zu ange messenen Bedingungen mit einer ausreichenden Zahl von Aerztcn schließe» kann, oder daß die Aerzte den Vertrag nickst einhalten. sv ermächtigt das Oberversicherungsamt (Beschluß- kainmer) die Kasse, auf ihren Antrag widerruflich an Stelle der freien ärztlichen Behandlung eine bare Leistung in Höhe van achnig vom Hundert der wirkliche» Kosten zu gewähren: bei Atbeit-'iinfäbigkeit erhöht sich zugleich das Krankengeld um zehn vom Hundert des Erundlohns. mindestens aber um lünsck; Reichspsennig für den Kalendertag. Die gleiche Ermächtigung kann das Oberversicherungsamt einer Kasse auf iibereinstunmen'- den Antrag der Arbeitgeber und Versicherten im Ausschuß widerruflich erteilen, wenn bei der Kaffe die Ausgabe sür tue ärztliche Behandlung und die Verordnung von Arznei und Heil mittel» nicht nur vorübergehend das den natürlichen Umstünden entsprechende Maß in ausfallender Weise überschreitet. Ueberschreilet bei einer Kasse die Zahl der Aerzte in auffallender Weise das den natürlichen Umständen ent sprechende Bedürfnis, so kann das Oberversicherungsamt nach Anhörung der Kasse und der ärztlichen Gruppe im Zulassuugs- ausschuß anordne», daß andere Aerzte bei der Kasse nicht mehr zugelassen werden und daß die Kassenarztstellen, die frei wer- den, nicht mehr oder nur abwechselnd oder nur mit Zustim mung der Kasse besetzt werden dürfen. Die Anordnungen dürfen nur auf so lange getroffen wer den, wie ihr Zweck es erfordert. Für die Zwecke der Krankenversicherung können die Spitzen- Vereinigungen der wirtschaftlichen Verbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Spitzenverbünde der Krankenkassen und der Aerzte einen Hauptausschuß sür Krankenver sicherung bilde». Dem Hauptausschuß können auch Ver treter der sozialen Medizin angehören. Der Hauptausschuß gibt sich eine Verfassung, den Vorsitz führt der Reichsarbcil-» minister oder sein Vertreter. Der Hauptausschuß kann Grundsätze auistellen und Nicln- linic» entwerfe» sür die Durchführung der Krankennersicheru -; im allgemeinen, insbesondere für Wirtschaftlichkeit und Einfach heit, für Beseitigung und Verhütung von Mißbräuchen und Auswüchsen, für Gesundheitsfürsorge und soziale Hugiene, sür die Errichtung und den Betrieb von Verwaltungsgebäuden, Krankenanstalten, Genesungsheimen und sonstigen Einn-Hinu- gen. Der Reichsarbeitsminister kan» diese Grundsätze und Richt linie» für die Aufsichtsbehörden ganz oder teilweise als ver- kindlich erklären. Die Krankenkassen sind verpflichtet, bin»-m einer Frist vo» drei Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Bei träge »nter Berücksichtigung der Aenderungei, dieses Gesetzes neu festzu setzen. Kommt iuncrbalb dieser Frist ein Beschluß nicht zustande, so setzt das Obermn- sichcrungsamt unter Berücksichtigung der Aender»ng dieses Ge setzes de» Beitrag fest. Dieses Gesetz tritt am 1. September 193t) in Kraft. Ser versassuiigsausschuß der Länderkoiissrcüz Abschluß der Arbeiten. Der Verfajsnngsausschuß der Länderkonfcrenz für die Neichsreform schloß am Sonnabend nachmittag unter Vorsitz des Reichskanzlers Dr. Brüning seine Arbeiten über Organi sation und Zuständigkeit des Reiches und der Lander ab. Er stimmte zumeist mit großer Mehrheit den Vorschlägen seines Unterausschusses zu. Die Schlußabstimmuug selbst erfolgte mit 15 gegen drei Stimmen bei zrvei Enthaltungen. Nach dieten Beschlüssen soll das Nebeneinander von Reichs- und preußischer Zenlralgcwalt beseitigt und leistungssähige Verwaltungstörper zwisck>en dem Reich und den unteren Behörden in der Gestalt von neu zu gliedernden Ländern geschussen werden. Wenn es auch nicht gelingen konnte, diesen Ländern ein völlig eiuheil- liches Gepräge zu geben, so ist doch eine Grundlage sür eine gleichmäßigere und bessere Gestaltung des Reiches ge schassen. Uebcr die gesetzgeberisck>e Inangrijsnahme des Reformwerks selbst wird die Ncichsregierung nunmehr Beschluß fasse». BeranlworUich >ür Potuu „„!> FeuNIelaa ,1,. es. LeSc§. > m so-.,.,-: m.» Stwrt: r'l.Jol,»: türMi,zeigen: ,Z-. B Ungar g. a-le in Dresden. Vs er >7, Druck und Bcrtaa Stermruw ei..ZNnve ' O ^ Oie Oedurt einesxte^unclon Lanntaps- g mackeis ^eben wir bocberlreut de- 6 bannt. Z Melltt «lM llitll ilW fMilds B. M 6 O 8 8 Dresden - Oruno. SM 22. suni lozo. ^ O O 8i1berque!!e Kestens emvloblevs kamilienpevslon. vorrilxrNcke VerplleLuriL, aller Brt Diätküche, Kekormkltcke. kekavllcbe Simmer mit Veranden, l-ie^e-parton, in der dläbe der Köder. rernruk 84 Kesitrerin: krau O. Oidls, kack kllnsberxr 80mmersri8cke Hs!n8pack ksvrdkvbmen Lurteunkt: Silrgerineiiiei-smi, kernru» 1. elvsrkststtsn ttsrmsnn polrtsrmäde« ru ksvrikprsiren 0rSL«1en ZvksnneLLtrÄke 19 »IN k»irnsirck«n r sucht 23 jährtge Schlesiern; mit Koch-, Rah-, Wcnch- u.PlättkcniiIn. Stell i.katk. Hmush. Gest. Zuschr ml! Gehalisana. erb. mit 717.8 an die Geichäslsstellc d.Bl. llllSI'lllllMI'IIÜIi bei,k. 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I 4 301 — 45«« »»d 5101—5300 iV.r. 2: 851—870 MKIIwoit tziiiii erben Mate vodlirerral o -rs,. , usOI —»uo- i„id I0I01 —10!00 Gr - 8' I 850 Migb-io -Lheaier ingklt obkiids 8 ttbr 8,-»->alio„«-«to>i I'rv^eamm die Dieiislag ilult» >ti llulli, NV Ü. '»r I 7 -51-7400 und 7901—80k0 '.N-itlivoch IluI a «li vuliii c'/,9 « -c, ,-v, , i ,->g ^e?iüen^L!ea'ek GasNviel ttt'e »Eng PienSIaa abends - NIn VIv ire»eliie«lv»o l >:iu «P v -e.,. ,. »vr, 2..,v Mittwog abend? - Ul» Irin pssduivrlr-uo I,nu SV«. I 9-1 —7100 Kenirai-Lheaikt iNoittvie! <odo»»,> Lckii er! i .0 »nmeriänaei M. 'Ukichardt Die,istng ri-ei-c« «8, Vas l.aixl ,!,>-« lüst-bo S B. 1 9901 —t0000 Mittivoch abend - tibi r»a-i l.nurl ,!«- I.ii, »„-la, BBB rvr., I 4U0 «släöl. iilanearlum UM Nummer 14- Di Die (An dieser C Zählbezirke, also Mannschaften in b Veröffentlichungen eingeklammerten mahl von 1929. t tei sind in Klam von denen die ers schaftspartei, die Zcntrumsstimmen Wah Ar Dresden:l Kam. 4N82« <38 5 2t 095 <39 793). L° 1« 879 <24 535). V, nat. IN 932, Kam. Frciberg: So <1991). Wirtsch. 2? 92 (99). Natsoz. 3 Altsoz. 73 (267), H Soz. 144 <-). Freital: Soz 2907 <2129 -I- 188 527. Volksr. 41. Ehr-Soz 149. Meißen: Soz 1739 <1292), Wirt Landv. 268 <294). 488 (718), Allsoz. (111), Ehr-Soz. 3k Pirna: Soz. <3870,, Wirtsch. 17 139 <129», Natsoz. Altsoz. 167 (414). Soz. 154 (-). Riesa: Soz. (1356), Wirtsch. 11 126 <129,. Natsoz. Altsoz. 134 <302,. ü Soz. 95 l-1. Aintshauptmc 2115, Kam. 2755, 8 4039. Natsoz. 4577 1391, Kam. Opp. 1 Aintshauptmc Vp. 7624 (19 868,, 'ck 732,. Dnat. 48 (1528,. Dem. 2894 Volksnat. 1979 s- Amtshauptmc Kam. 2137. Wirtsd Natsoz. 4650. Den 1830, Kom. Opp. 1 Amtshauptmc 1424, Kom. 1487, Landv. 6695. Natst Volksnat. 513, Kai Amtshauptmo Kam. 2773, Wirts, 7391, Natsoz. 4859. nat. 1223. Kam O Amtshauptmo Kom. 13 299, Wirt 6447, Natsoz. 7498, nat. 3564, Kom. O Är Bautzen: Soz (1485). Wirtsch 2» 241 <294,, Natsoz. l175), Altsoz. 299 i Ehr.-Soz. 696 (—). Zittau: Soz. (471), Wirlsch. 275 (69,. Natsoz. 2915 Altsoz. 164 (337,. ' Soz. 797 l-). Amtsh. Baut Wirtsch. 5245 (476 Natsoz. 3889 (1471 nat. 1872, Kom. O Amtsh. Kam, Wirtsch. 3529 <581 Nolsoz. 8116 (1932 nat. 3188, Koni. Oj Amtsh. Löba, Wirtsch. 4939 ,708- 3225. Dem. 2159. 1 Opp. 16l. Ehr-Soz Amish. Ziltai Wirtsch. 6168 ,487! 3791. Dem. 1588. ' Opp. 147, Chr.-Soz Kr Döbeln: Soz. (1906 ch 86,, Tmal Polksr. 227, Allsoz 864. Leipzig: Soz Kom. 65 942 (62 7-, 14 937 <26 821,. La, 17 368 (19 965,. V Kom Opp. 2345 (4, Mittweida: C 1047 <1252 -s- 135, 297, Polksr. 23», A Soz. 76.