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Bf. --- Vrte, z ei. --- etwa« 93.25 G. 100.00 v. 99.2» B. 97.0« B 97.50 <S. 98 50 B 9",5» B. 99,00 « 100,50 B 101.75 G. 99.00 G 88.50 B. 98.25 G. 103 00 V Zweites Blatt Sächsische Bolkszeitung vom 4. Februar 1908 Nr. 28 100,75 G. 102,«OdG- 101.10 «. 93,5» v 99.50 G. 100,00 G. 10«,00 «. 10SM G. 98.00 B. 185,06 bz. sSSllSII. 29 VLr lße 10, das ö§t »rgi'schen Anbersch, 25, und Lv 8. ^ ^ > «. u«S- )iit,e rmen :shut oebe. ei ml -and offe, ütück per ster, ung für ge- -- dieses M Eine für Prinzipale und Angestellte wichtige ReichSgericht-entscheidung. Machdriick okrd,l«n.) Nicht selten tritt der Fall ein, daß AnAkstellte schon vor Ablauf der Dienstzeit von der alten Mrma fortHehen, Stellung bei einer anderen Firma nehmen und dort ihr« Tätigkeit ausüben. Unter solchen Umständen kann dem bisherigen Prinzipal zuweilen ein enormer Schaden durch den früheren Angestellten zugefügt werden. DaS Reichsgericht hatte vor kurzem einen markanten Fall zu prüfen. Der Sachverhalt war folgender: Der Be- klagte, ein junger Mann aus der Konfektionsbranche, hatte im Mai 1900 bei einer Konkurrenzfirma per 1. Juli 1906 Stellung mi: höherem Gekuckt, als er bisher bezog, ange- n« mmen, trotzdem seine Dienstzeit erst am 30. September 1906 beendet war. Seinen Wunsch, schon am 30. Juni die Stellung aufgkbcn zu kennen, lelnte der Prinzipal ab, da rechtzeitige Kündigung nicht erfolgt war. Nun hörte der lange Mann doch l>i ter bisherigen Firma auf und trat am 4 Juli 1906 in den neuen Dienst ein. Der frühere Brinzipcn stellte darauf Klage gegen den jungen Mann auf Verurteilung zur Unterlassung jeder geschäftlichen Tätigkeit bei der Konkurrentin bis 30. September 1906 an und er wirkte entsprechen?« einstweilige Ver fügung. In dem Prozess, beantragte der^Kläger ferner festzustellen, daß der junge Mann verpflichtet gewesen sei, in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1906 jede ge schäftliche Tätigkeit bei der Konkurrentin zu unterlassen. Das Landgericht hat diesen Anträgen gemäß er kannt. Das Reichsgericht hat dies Urteil bestätigt und die Revision verworfen. Das Gericht hebt hervor, daß der Anspruch auf Erfüllung des Dienstvertrages sich nicht nur auf das Verlangen beschränke, daß der Ange stellte die versprochenen Dienste auch wirklich leiste, sondern umfasse auch die berechtigte Forderung auf Unter lassung jedes Verhaltens, das diesen Pflichten entgegen strebe. Diese Anschauung vertritt auch der § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wo nach durch den Dienstvertrag derjenige, welcher Dienste zu sagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung ver pflichtet wird. Danach durfte der junge Mann, wenn er aus irgend einem Grunde dem früheren Prinzipal die ver sprochenen Dienste nicht leiste, nicht einem anderen Dienste leisten und damit das ausschließliche Recht des früheren Prinzipals auf seine Arbeitskraft verletzen. Auch der K 890 der Zivil-Prozeßordnung bestimmt nach den Aus führungen des Gerichtes ausdrücklich, daß die Klage auf Unterlassung einer Handlung statthaft sei. Dieser Para- xraph lautet nämlich: „Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwider handlung auk Antrag des Gläubigers von dem Prozeß recht erster Instanz zu einer Geldstrafe bis zu 1600 Mark oder zur Strafe der Haft bis zu 6 Monaten zu verurteilen.* Die in dem Kommentar von Staub (8. Auflage, An- merkung zu § 70 des Handelsgesetzbuches) entgegenstehende Ansicht, daß Zwangsvollstreckung auf eine solche Unter- lassung nicht unmittelbar zulässig sei. hielt das Gericht für unzutreffend. Es kann auch auf Grund des ergangenen Ur teils eventuell Schadenersatz gefordert werden. A«r Stadt und Land. (Fortsetzung aus dem Hauplblatt.) —* Unsere sächsische Landeshauptstadt wird im Som mer dieses Jahres den Vierten Esperanto-Welt- Kongreß in seinen Mauern beherbergen. Mit großer Spannung sieht man demselben nicht nur von seiten der Anhänger der Hilfssprache Esperanto, sondern auch seitens der vielen Zweifler entgegen. Soll doch zum ersten Male diesmal Deutschland gezeigt werden, daß Esperanto etwas taugt, daß es möglich ist, mit dieser leicht zu erlernenden Sprache sich nach kurzer Zeit fließend und ungehindert über alles Mögliche mit den Angehörigen der verschiedensten Völker zu unterhalten, sollen doch in Dresden wie auch auf den früheren Weltkongressen Gottesdienste in Esperanto ab gehalten werden, sollen doch von Angehörigen der der- schiedensten Nationen Theaterstücke im Dresdner Zentral theater aufgeführt werden, sollen doch nicht tveniger als 32 Sonderversammlungen stattfinden, darunter die mit großer Spannung erwartete Versammlung der internatio nalen Gesellschaft der Wissenschaften. Die Vorbereitungen für diesen Weltkongreß sind im vollen Gange. Bereits werden die zahllosen nötigen Drucksachen in Dresdner Druckereien hergestellt, bereits werden die Führer durch Dresden, für den „Weißen Hirsch" und die Sächsische Schweiz in Esperanto gedruckt, bereits lernen Polizisten, Portiers, Schaffner usw. Esperanto, um den aus allen Weltgegenden zusammenkommenden Esperantisten den Verkehr zu erleichtern, wobei der Dresdner Fremdender- kehrs-Derein seine tatkräftige Unterstützung zugesagt hat. Nicht weniger als 2000 Fremde werden erwartet. Auf dem Dritten Kongreß waren anwesend: 426 Franzosen, 49 Schweizer, 38 Spanier, 33 Belgier, 17 Amerikaner. 31 Russen, 17 Sck>weden, 10 Dänen, 8 Indier, 8 Polen, 7 Kata lonier, 22 Italiener, 5 aus Algier, 17 Oesterreickier, 11 Holländer, 4 aus Uruguay, 11 aus Norwegen, 3 aus Tunis, 2 aus Canada, 4 von Gibraltar, 23 Ungarn, 36 Tschechen, 21 Irländer, 62 Schottländer, 6 Japaner, 1 aus Porto Rico, 1 aus Venezuela usw. Für den Dresdner Welt kongreß sind noch viel mehr Völker angemeldet, die zum Teil offizielle Vertreter entsenden. Kassenstelle für den Kongreß ist das Bankhaus Arnhold in Dresden, während die Vorbereitungen Kvaro (Adresse Dr. Schramm-Stände Haus) obliegen. —* Zur „Fa u st s Verdammung" im Bambergcr Lehrerseminar veröffentlicht Seminarpräfekt Zehn der folgende Erklärung in der „Augsburger Abendztg": 1. ES ist unwahr, daß am Bamberger Lehrerseminar der Schüler Kauper wegen der Lektüre von Goethes Faust über haupt mit Androhung der Entlassung bestraft wurde, sondern weil er am Sonntag den 16. Dezember 1907 vor der heiligen Kommunion eine in sittlicher Beziehung zweideutige Stelle aus Goethes Faust las. Ein Schüler, der unlautere Gesinnung offenbart, ist nach § 30 der Sta tuten von der Anstalt zu entfernen. 2. Es ist unwahr, daß bei der Konferenz es zu einem Stichentscheid gekommen sei. 3. Es ist unwahr, daß der Schüler vorher nicht gehört worden sei. Er wurde vorher privatim und bei der Kon- ferenz offiziell verhört. 4. Es ist unwahr, daß Goethes „Faust" vom Seminarpräfekten je „verboten" oder all gemein als „u nsittliche Lektüre" bezeichnet wurde, sondern es wurde nur gesagt, daß darin sittlich anstößige Stellen (natürlich Schüler im Auge habend) vorkämen. Der Seminarpräfekt hat den Seminaristen die Lektüre von Goethes „Faust" weder verboten noch empfohlen. 5. Es ist unwahr, daß der Präfekt in der Religionsstunde sämtliche Schüler fragte, wer den „Faust" verwerflich finde, sondern er fragte, wer nichts Unpassendes darin finde, vor der heiligen Kommunion „Faust" zu lesen. Am Schlüsse seiner Erklärung bemerkt Präfekt Zehnder: „Mas für einen katholischen Schüler vor der heiligen Kom munion tmßt, muß der Gerechtigkeit halber nicht vom Standpunkte eines Ungläubigen oder Andersgläubigen, sondern eine? gläubigen Katholiken beurteilt werden. Die Nx'nig Goetbe und sein „Faust" im Bamberger Lehrer seminar verpönt sind, beweist allein schon die Tatsache, daß Seminardirektor Dr. Reber ein besonderer Verehrer Goethescher Schriften und Mitglied des Goethevereins (nicht des Goetlie-Bundes) ist. Vereinsnschrichten. ß Dresden. Volksverein für das katho- lische Deutschland Bezirk Altstadt-Ost. In der letzten Bezirksversammlung im Restaurant „Justizpalast" besprach Herr Progymnasialdirektor Pfarrer Richter in über ein- stündigem Vortrage das Wesen und die Entstehung des „Monismus". In gemeinverständlicher Weise charakterisiert Redner den Monismus als eine durch Gott leugnende Ge lehrte verkündete Lehre, deren Grundsätze sich in folgenden Sätzen auSdrncken: 1. Wir dürfen keinen persönlichen Schöpfer annehmen. 2. für die Entstehung der ersten Orga nismen müssen wir eine Ueberzeugung annehmen. 3. Alles hat sich meclxmisch selbst entwickelt und 4. wir dürfen keine tvesentlichen Unterschiede zwischen Mensch und Tier zugeben. Redner gebt zunächst auf den ersten Gundsatz näher ein und beweist, das die Welt nicht Gott sein kann, vielmehr einen Schöpfer gehabt haben müsse, um sodann kurz die anderen Punkte zu streifen. Ter reiche Beifall bewies da? große Interesse der Versammlung an dieser Sache. Nachdem noch Herr Clwfredakteur Rauer der Gründung des Deutschen Reick>es und des Geburtstages Sr. Majestät des deutschen Kaisers mit einem Hoch auf den Monarchen gedachte, wurde die Versammlung geschlossen. Die nächste Versammlung wird noch bekannt gegeben. —l^— § Neustadt i. S. Am 19. Januar hielt daS hiesig« Katholische Kasino seine Jahreshauptversammlung im „Hotel Sachse" ab, ivelche schwach besucht war. Der Vorsitzende, Herr Stationsassistent Franz Banda erstattete - 84 - „Der Kellner weiß gar nichts," unterbrach sie ihn rasch, „was wollen Sie von meinem Manne?" „Vielleicht hat er die Sachen an sich genommen?" „Nein, er würde es mir gesagt haben." „Nun, dann bleibt auf Ihrer Schwester ein häßlicher Verdacht ruhen," fegte Friedeberg mit sck>ärferer Betonung. „Es steht fest, daß jene Wert- ßegenständ« dem Kranken hier abhanden gekommen sind —" „Und nun wollen Sie meine Schwester des Diebstahls beschuldigen?" fuhr die Wirtin zornig auf. „Nehmen Sie sich in acht, daß Sie sich nicht wegen ehrenrühriger Beleidigung verantworten müssen! Wer sind Sie denn eigentlich?" „Rechtsanwalt Doktor Friedeberg —" „Ach so, ein Advokat? Sie denken wohl hier einen fetten Prozeß zn finden?" „Ich bin hier im Aufträge der Herrn Doktor Grollinger, deS Onkels meiner Frau," erwiderte Friedeberg, empört über den höhnischen Ton, den die Wirtin angeschlagen hatte. „Wenn nicht auf den guten Ruf des Hospitals Rücksicht genommen werden sollte, würde ich einen Beamten mitgebracht haben, um hier sofort Haussuchung halten zu lassen. Wir wollen cs zuerst in Tüte »ersuchen, kommen wir damit nicht zum Ziele, so wird die gerichtliche Unter- suchung eingeleitet, und dann kennen wir keine Schonung mehr. Ich denke, 1a» ist deutlich genug gesprochen; wiederholen Sie cs Ihrer Schwester und raten Sie ihr, die Hand zu ergreifen, die wir ihr bieten." „Meine Schwester eine Diebin!" rief die Wirtin entrüstet. „Die arme Krau bat nur ihre Ehre, und die soll ihr nun auch noch genommen werden? Da» n»nne ich inir einen schönen Dank für langjährige, gewissenhafte Pflicht erfüllung! Ich hätte nie geglaubt, daß der Herr Doktor Grollinger solchen Verleumdungen Gehör schenken könnte!" „Der Herr Doktor Grollinger verläßt sich nicht auf daS Urteil anderer Leute, sondern auf seine eigenen Beobachtungen," sagte Friedcberg, „die Nach- sicktt, die er in dem vorliegenden Falle üben will, findet meine Billigung nicht. Wenn die Frau Schlau die betreffenden Gegenstände herauSgibt. so soll ihre Entlassung die einzige Strafe bilden —" . Obol" fuhr die Wirtin auf. „Haben Sie schon den Beweis, daß meine Schivester die Sachen gestohlen hat? Man darf niemand bestrafen, dem man nichts beweisen kann, das müßten Sic als Advokat doch wissen! Wenn meine Gchivester entlassen wird, so kann das zn einem Prozeß führen, der dem Herrn Doktor nicht angenehm sein dürfte; wir sind keine Schuhputzer, die man mir »icht? dir nichts vor die Türe wirft." Friedeberg war an der Treppe stehen geblieben. „Berichten Sie Ihrer Schnxstei. tvas ich Ihnen erklärt lmbe," sagte er, „ich will bis morgen mittag »uf die Antwort warten." „Sie werden wahrscheinlich keine erhalten." „Dann wird die Angelegenheit dem Staatsanwalt übergeben." „Schön l" höhnte die Wirtin. „Schicken Sie da* ganze Gericht, sämt liche Polizeidiener und Advokaten hierher, und dann warten Sic ab, waS ge schieht I" Für den Schaden werden wir Sie verantwortlich machen, bringen Sie nur unser .Haus in schlechten Ruf, Ihr Geldbeutel wird's gründlich be- reuen!" — 81 — .Wenn du so denkst, dann freilich sind alle Warnungen überflüssig," jagte t-er Rechtsanwalt mit tvachscndem Aerger. „Ich gestehe dir offen, daß ich von dem Verstand Doras nicht viel halte, desto mehr aber von ihrer Eitel keit, und das ist die Klippe, die mich besorgt macht. Baron Holbach ist ein leichtsinniger Mensch, ihm liegt wenig daran, ob das Mädchen durch ihn un glücklich wird —" „Na, na, Maxi" fiel der alte Mann ihm in die Rede. „Du hast «och keine Ursache, so scharf zu urteilen. Der Baron ist mit nnS befreundet, er muß doch auch auf uns Rücksicht nehmen, ich teile deine Besorgnisse in keiner Weise Laß nnS nicht weiter darüber reden, noch der vortrefflichen Mahlzeit möchte ich nickt gerne meine Galle in Erregung bringen, zunial kein« Notwendigßetl dazu vorliegt. Man muß immer daS Beste hoffen; kann Dora Baronin Hol- ba«b werden, so sehe ich nicht ein, weshalb sie auf dieses große Glück verzichten sollte." Er hatte bei den letzten Worten sich erhoben, da» gewohnte ruhige Lächeln umspielte wieder seine Lippen. „Nun will ich gehen und daheim mein Schläfchen halten," sagte er, in dem er seiner Tochter die Hand reichte, „besten Tank für da« lukullische Mahl, ich werde nächsten» mich revanchieren." „Nächstens, wenn er das große LoS gewonnen hat!" knurrte der Recht»- «nwalt. als die Tür hinter seinem Schwiegervater sich geschlossen hatte. „Ich fürchte, Onkel Rudolf behält Recht, dieses Hoffen und Harren bringt de« alten Mann noch um deu Verstand, ganz klar ist es in seinem Kopfe schon §etzt nicht mehr." „Woraus willst du da» schließen?" fragte seine Frau bestürzt. „Er sieht den Abgrund nicht, dem Dora zuschreitet." „Den Abgrund? Nein, Max, daran glaube ich auch nicht." „Wenn der Baron ihr Leben für immer vergiftet, so ist da» wohl da»- kelbe." erwiderte er achselzuckend, „ich habe' nun auch den Freiherrn Paul p. Holbach kennen gelernt, Herz und Gemüt streite ich ihm ab, wie e» mR seinem Gewissen bestellt ist, tveiß ich noch nicht." „So wollen wir, wie der Vater sagt, das Beste hoffen," seufzte An«»; „auf meinen Rat hört Dora nicht, ich babe nie Einfluß auf sie gehabt uni kenne auch den Baron zu wenig, um meine Warnung begründen zu können." „So müssen wir eben die Dinge ihren Gang gehen lassen," sagte er. während er sich langsam der Türe näherte, „ich habe meine Pflicht getan und brcnrche mir später keine Vorwürfe zu machen." Damit ging er hinaus, und nachdem er in seinem Kabinett einige Kli«»- ten abgcfertigt hatte, die bereits auf ihn warteten, verlies; er das Hau», u« mit den Nachforschungen im Gasthof« „Zur Traube" zu beginnen. Achte» Kapitel. In dem unsauberen Wohnzimmer der Frau Schlau saßen die beiden Schwestern einander gegenüber, uns dem Tische zwisckum ihnen stand eine Wein- flasche, der ein starker Spiritusduft entströmte, und das rote Gesicht, wie der glasige Blick der Wärterin bekundeten deutlich, daß sic dieser Flasche wacker zugesprochen hatte. . Nun leg dich hin, Christine," sagte die dicke Wirtin, die ihre Schwester mit lauerndem Blick betrachtete. „Heute abend beginnt der Dienst wieder — .Hoffen und Harren."