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Sächsische Volkszeitung : 21.12.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-12-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-190712210
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19071221
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19071221
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1907
-
Monat
1907-12
- Tag 1907-12-21
-
Monat
1907-12
-
Jahr
1907
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 21.12.1907
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Tonnio^I irr r )ser, e X-7. — Brw^ — etwa; »..._ lsijf.stei. 7.80 G. 00 «4«. 9,2i tji. 7,— Ä. r.2b 4) )0.5, B. »,2o «. ,0« G. .5» B. 0,50 iA. 'S« «. 77. v. 10 B. .25 G. ««bch. 0 G » B. Zweites Blatt sächsische Volkszeitniig vom 21. Dezember 1007 292 Ile-i- se. s« s iit. ui. rer ib- cn -> o rn nr zu e- er ch r- LVem verdanken die Hk-nNnngeftelkLUfe« die Kaufmanns eric:»te? Es isr whi- ehrcnhoft für den M-rbond kath. koufmänn. Vereinigungen TX'ntschlands, das; er sich ein großes Ver dienst nn der Gründung der Kanfinannsgerichte mit Recht jurechuen kann. Schon die 19. Generolversainmlnng des Verbandes zu Bonn im Jahre 189(i erklärte, „das; die Ein richtung von kaufmännischen Schiedsgerichten, bestehend zu gleichen Teilen möglichst aus mehreren Prinzitxilen und Angestellten sowie einem rechtskundigen Vorsitzenden, er- forderlich sei." Streits 1807 wurde dem Reichstage eine Eingabe unterbreitet, in der kausinännisck>e Schiedsgerichte auf der Grundlage des Bonner Beschlusses gefordert wur den. Der Zentrnmsabgeordnete Dr. Bachem forderte im fell-en Jahre bei Verabschiedung des Handelsgesetzbuches folck-e Kansmannsgerichte. Ta aber die Sache nicht vom Flecke kam, machte die Verbandsleitnng der katholisclxm kaufmännischen Vereinigungen am 6. März 1001 eine Ein gabe an den Reichstag. In dieser wurden für die zu er- ! richtenden kaufmännischen Schiedsgerichte Vorschläge unter breitet. Rack diesen sollen kaufmännische Schiedsgerichte im Anschluß an die bestehenden Amtsgerichte errichtet lver- den. Sie bestehen aus einem Richter als Vorsitzenden und ;e einem Prinzipal und Gehilfen als Beisitzern. Es Vierden se sechs auf zwei Jahre gewählt, die abwechselnd in Tätig- ^ keil treten. Wählbar sind ins Handelsregister eingetragene Prinzipale und 21 Jahre alte Gehilfen, die mindestens ein j Jahr am Platze ansässig sind und sich ini Besitze der bürger- ^ lick»?» Ehrenrechte befinden. Das Wahlrecht der Angestellten beginnt mit dem vollendeten 21. Lebensjahre. Die kauf- - männischen Schiedsgerichte entscheiden selbständig über alle ! zwischen Prinzipalen und Handlungsgehilfen oder -Lehr lingen ans tänfmännischen Dienstverhältnissen entstehenden , Streitigkeiten. Ihr Urteil ist vorläufig sofort vollstreckbar und nur ein begründeter Einspruch gegen ein gesprochenes Urteil zulässig. Berufung an das zuständige Amts- bezw. Landgericht ist statthaft, wenn der Gegenstand 200 Mark übersteigt. De>; Parteien ist es gestattet, sich im Termin vertreten zu lassen, ausgeschlossen sind jedoch Rech"- anwälte und solckx> Personen, die sich genx-rbsmästig mit der gerichtlichen Vertretung von Parteien beschäftigen. Die Kostenrechnung soll eine erheblich geringere sein, als dies bei dem bisherigen Verfahren nach den Sätzen des Gerichts- ! kostengesetzes der Fall war. Nach Einreichung der Klage ! must der Verhandlungstermin möglichst bald, längstens aber j innerhalb acht Tage» anstehen. Die damals ausschlaggebende Zentrumsfraktion wurde ! 'ür diese Vorschläge gewonnen. Ta ging 1000 dem Bundes- ! rate ein Gesetzentwurf betr. Kanfmannsgerichte zu, der nickst in allen Punkten den Wünschen entsprach. Tie Soziale Kommission des Verbandes unterzog daher am 31. Januar 1:>03 den Entwurf einer sorgfältigen Durchberatung und aie Verbandsleitung unterbreitete auf Grnnd dieser Be ratung am 20. Februar 1903 dem Bundesrate mehrere Ab änderungsvorschläge. Auch vom Deutschen Handelstage wurden die Vorschläge der Verbandsleitnng unterbreitet. Am 30. Januar 1904 wurde die Verbandsleitnng auch beim Reichstage vorstellig, den Gesetzentwurf im Sinne der gemachten Vorschläge abzuändern. Inzwischen batten auch die Abgeordneten Lattmann, Liebermann von Sonnenberg und Graf zu Neventlow einen selbständigen Gesetzentwurf für Kanfmannsgerichte im Reichstage eingebracht. In der ersten Beratung des Reichstages wurde der Ge setzentwurf Lattmann und Genossen und der Gesetzentwurf des Bnndcsrates einer Kommission überwiesen. Tank der energischen Arbeit des Zentrums erhielt der Regiernngs- ontwurs eine Gestalt, die den Vorschlägen der Verbands leitung entsprach. Die Kommission setzt die Altersgrenze für die aktive Teilnahme an den Wahlen von 25 auf 21 Jahre herab, be schlost das aktive Wahlrecht für die Frauen und die obli gatorische Einführung der Verhältniswahl. In der zweiten Lesung am 8. und 9. Juni 190-1 im Plenum des Reichstages drehte sich die Debatte fast aus schließlich um diejenigen Punkte, in denen der Bnndesrat nicht nachgeben wollte: um die Frage des Stimmrechtes für die Frauen und über die Frage des Lebensalters für das aktive und Passive Wahlrecht bei den Deisrtzerwahlen. Es stand unbedingt fest, das; das Gesetz fallen würde, wenn der Reichstag feine Beschlüsse der zweiten Losung aufrecht hielt. Daß der Bnndesrat alsdann in absehbarer Zeit einen ähn- lick-en Entwurf nickst wieder würde vorlegen, war offenes Geheimnis. In dieser kritischen Situation griff der Verband katho lischer kaufmännischer Vereinigungen ein. Am 9. Juni 190-1 crsnckste er die Zentrumsfraktion, ihren ganzen Einfluß aufznbieten, daß das Gesetz unter allen Umständen zustande komme, und unterm 13. Jun: 1904 ersuckste er den Reichstag, bei der dritten Lesung des Gesetzes die Regierungsvorlage hinsichtlich I. der Alters grenze für das aktive und tnssive Wahlrecht; 2. des Wahl rechtes der Frauen wiederherzustellen, dagegen zu suchen, von der Regierung die Zustimmung zur obligatorischen Einführung der Verhältniswahl zu erlangen. Der Abgeordnete T r i in b o r n vertrat in seiner Frak tion und im Plenum mit aller Entschiedenheit diesen Stand punkt des Verlmndes und seinem engerisckx'n Eingreifen »n der drittes, Lesung gelang es. in der 99. Plenarsitzung des Reichstages vom 10. Juni 1904 die Gesetzesvorlage zur Annahme zu bringen und zwar gegen die Stimmen der Freisinnigen und Sozialdemokraten. Vom Reichs- und Landtagsabgeordneten Trimborn ging darauf dem Verbände folgendes Schreiben zu: Berlin, den 18. Juni 1904. Dem sehr verehrlichen Derlmnde der katholischen kauf- männischen Vereinigungen danke ich verbindlichst für die an die Fraktion i» Sackx'n der MufmannSgerickste ge- sandte Zuschrift. Dieselbe war mir sehr we r 1- voll, da sie sich in de r s e l b e n M e i se a u S - sprach, wie icheö bereits in der Fraktion -getan hatte. J»-wisck>en ist nun die Vorlage im Reichstage im Sinne meines Standpunktes erledigt wor den. Es ist alle Aussicht vorhanden, daß sie auch im Bnndesrate genehmigt wird, trotzdem der Reichstag an dem obligatorischen Proportional-Walgrecht festgehalten bat. Letzteres dürfte besonders für die katholischen Ver eine, die ja fast nirgends über die Mehrheit verfügen, von besonderem Werte sein. Schon jetzt sollten sich die katholischen Vereine überall mit dem Inhalte des (Gesetzes bekanntmackxm und sich für die Beteiligung an der Wahl rüsten. Mit vorzüglicher Hochachtung gez.: Earl Trimborn, Mitglied des Reichstages und Abgeordnetenhauses. So hatte denn der katholisck>e kansniännijck-e Verband einen wesentlichen Anteil an dem Zustandekommen des Ge setzes und die deutschen Handlungsgehilfen verdanken ihm das Zustandekommen der Kausmannsgerichte. Bezeichneno ivar es, daß gegen diesen großen Fortschritt, wie sich die „Soziale Praris" äußerte, die Sozialdemokraten gestimmt haben. Weil sie nicht Apfel und Butterbrot gleichzeitig er halten konnten, nahmen sie auch das Butterbrot nickst. Ein solches Vorgehen ist nicht das von ernsten Männern, sondern von Kindern. Wenn das Zentrum die Politik der Sozial demokratie eingeschlagen und nickst in Uebereinstimmuiig mit der Verbandsleitnng der taiholnckan kaufmännische» Vereinigungen das im Bereickx' des Möglichen liegende zu erlangen versucht hätte, so würden die deutsä>en Handungs- gehilfen noch heute ohne Kaiisiiickniisgerichte sein. Sächsischer Landtag. >!. Dresden den 19. Dezember ll-07. ^ Erste Kammer. Zum Gesetzentwurf, die Dberrealschnlen betreffend, ^ gibt Herr -Oberbürgermeister Tr. Beck zuerst seinem Be- dauern darüber Ausdruck, daß durch ein trauriges Geschick Herr Staatsminister v. Schlieben an der ferneren AuS- z Übung seines Amtes verhindert worden sei. Das ganze « Haus ist gewiß dahin einig, daß dem scheidenden Minister ein noch langer Ruhestand vergönnt sein möge. Uebergehend auf den Bericht, gibt Redner einen historisckx'n Ueberblick über die Gründe, die auch in Sachsen nach dem Vorbilde Preußens zu einer Einrichtung von Oberrealschnlen drängen. Die sächsische Unterrichts-Verwaltung hat den Grund iehr gebilligt, daß man die Persönlichkeit und nicht allein die humanistische Bildung bei der Bewertung der .Kräfte in den Vordergrund gestellt hat. Rach wie vor wer den die Gpmnasien in dem Schweslernkreise der drei höheren Schnlgattnngen eine bevorzugte Stellung einnehmen, aber sie werden nicht mehr gegeneinander, sondern in Zukunft nebeneinander wirken. Immer wird bei dem Studium der Theologie die humanistische Bildung nötig sein, aber bei realen Studien werden Oberrealschulen größere Vorteile bieten als Gymnasien. Außerdem bietet die Oberrealschule eine finanzielle Erleichterung der Eltern, und daneben noch den Vorteil, daß selbst im Falle einer mäßigen Begabung der Schüler mit einer abgeschlossenen Bildung die Schule verlassen kann. Tie Deputation hat sich deslialb mit der Errichtung von Oberrealschnlen grundsätzlich ein verstanden erklärt und erhofft, daß die auf diesen Anstalten ausgebildcten Schüler dereinst ebenso nützliche Glieder des Staates werden, wie die aus den Realschulen und Gymna sien liervorgegangenen. Eine Besprechung findet nicht statt. Das Haus ge nehmigt nach dem Vorschläge der Deputation zuerst die einzelnen Paragraphen und heißt sodann die Ueberschrist. den Eingang und den Schluß des Gesetzentwurfes gut, nach dem der Herr Berichterstatter an jeden einzelnen Punkt noch längere Erläuterungen geknüpft. Besonders wünscht er vom Kultusministerium darüber in nächster Zeit Aus kunft, ob die an den höheren Schulen eingesührten Schul spiele auch in Zukunft weiter ansgebaut werden sollen. Dieses sei sehr wünschenswert. lieber den nächsten Punkt der Tagesordnung, Verkün digung von landeskirchlichen Behörden betreffend, berichtet namens der ersten Deputation Kammerherr Sah rer von Sah r. Bekanntlich können dringlicke Verordnungen, welche sich ihres vorübergehenden Zweckes wegen nickst zur Bekanntmachung durch das Oiesetz- und Verordnungsblatt eignen, durch das „Dresdner Journal" mit der Wirkung zu veröffentlichen, daß dieselben sofort in Geltung treten und der Tag der Ausgabe des Blattes als allgemeiner Publi kationstermin zu betrachten ist. Die Kammer tritt der Vor lage der Regierung, diesem Modus Gesetzeskraft zu ver leihen, ohne Debatte bei. Der Tagesordnung, die Ergänzung des Gebührenver zeichnisses, besonders bei Nadiahrerkarten, findet ebenfalls nach einem kurzen JV'rickst des Herrn Oberbürgermeisters Tr. K'ae übler ohne Debatte die Zustimmung des deren Stelle setzen wollen, indem sie einen neuen Glauben und eine neue Gewissensregel aufgebracht haben. Es wäre noch ein geringeres Nebel, wenn diese sich offen und frei mütig unter die erklärten Gegner der Kirche sck-aren wollten; aber nein, sie wagen es, sich Katholiken zu nennen, zu den heiligen Sakramenten zu gehen, das heilige Meßopfer dar- zubringen. In Ausübung seiner apostolischen Pflicht habe er, der Papst, die erforderlichen Schritte gegen sie unter nommen mit der besonderen Absicht, den jugendlichen Klerus vor jenen Abirrungen zu bewahren. Ter Episkopat habe die päpstlichen Weisungen bereitwilligst entgegengenommen und sei mit Eifer daran, sie zur Ausführung zu bringen. Dennoch bestehen die Modernisten in ihrer Auflehnung, die sie denn auch in Druckschriften offenkundig bekennen. Dessen ungeachtet hofft der Papst, Gott werde diese Verirrten er leuchten. — Ernannt wurden im Konsistorium: zwei Erz bischöfe, fünf Bischöfe, drei Titnlarerzbischöse und sechs Litularbischöfe. Unter den Ernannten befinden sich: Msgr. H u l ka zum Bischof von Budweis, vier Amerikaner, ein Spanier, ackst Italiener und zwei Franzosen. Kirchlicher LV»chen?aleriÄ?r 4 Adventssonntag I WeihnachtSfrirrtag. 2. Weihimchtsfeicitag. Kirckeniannnluug fkir Kirchenbailen. Freitag. 27. Vezewber: Fest des beit. Apostels und Eoang-tiilni Johannes. Sonnabend, 2*. Dezember: FZt der unschuldigen Kinder. (Fernsprecher: 7Slö.) Hl. Melle tz (Ro-.ate). 7.-/,8, O AHr Achulgotlessienst. 10, It Udr Hochamt, Predigt '^,7 und l/,11 Qij,. nachm. 4 Uhr Vesper. Hl. stelle an Werktage» N. 7 (Rorate nur Monlaz). Uhr (Dien-tag), 9 Uhr. Dünsiaa und Tonnotend nackm 4 Uhr Litanei und Segen. Sonin-bei d abend» 8 Uhr Beichtstuhl. (Arbeiiervrrein- Christnachl: abends 1 t Uhr Chrlltnietle»!, Mitternacht Hoämml. 1. Wcihnackl»s»iertc>g: »l. Messe 0, 7, Udr, * Ubr »cknl- gottetdieny, 10, 11 Uhr Hochamt, keine Frühpredigt, Predigt um '/ZI Ubr, nachm 4 Uhr Vesper und Predigt. Wrihnochlsfeirrlog (Fest r eS hl. Stephan»». geb. Feiertag-: Polierdienst wir am 1. Feiertag. Vo-m. '/z7 t!hr Frübpredigl, nuchm. 4 Ubr nur Vesper. Hdfarrktrehe der Aeustodi (Ltdertplay U>: (Ferrckpr.: 5650) 7 Uhr hl. Messe, 9 Nür Predigt und kl. Messe. '/Zt Uhr Schu!- gotteSdienst, abends 6 Uhr SeaenSandacht. Kn Werktagen um 7 Uhr heil. Messe. Freitag abends 6 Ubi Kreu^weaandacht. — Montag, den 26. Dezember: 0 Uhr v»rm. Regstem für I. M. de hochselige Königin-Witwe Carola. 1. WribnachtSfciertag: 12 Uhr nach!» Hockamt, 7 Uhr heil. Messe, 9 Uhr Predigt und Hochmt, '/ZI uhr SchulgoNeLdiei st. abends 6 Uvr Ecgensandackt. 2. Weihnacht-feierlag: Derselbe Got'.csdieust. Fikrz-Zefu-KirSe zu 4>reo»en-,)ohanr!stadr. (Frrnspr.: 6W2). Uhr HI. Messe, 9 Uhr LwulgotkeLdienst, >0 Ubr bl. Messe mit Predigt. Torsten 3 Uhr, abends 6 Uhr Segensandach. jedem 1., 3. und 5. Sonntag des Monais isr Cdristculchre. Gc- tegenherr zur bell. Beichte an den Tagen vor Sonn- und Feier tagen von 6 Udr abends an. Än Werktagen um 7 Uhr hl. Mistse. Marien-^tapeste Dresden - Striefen (Wittenberger Sirupe). Vorm. 9 Ubr h!. Messe und Predigst Z»fepöiue«stistsLtrch« (große Plauensche Straße '.6. ?.<5iag?i: Um >/zi> Uhr bl. Messe mit Predigt, abends 6 Uhr Chnsrer- lchre und Andacht mit Segen. 1. WeihnacbtSfeiertag: Tie 1. HI. Messe um > .7 die um .Hauses. Kammerherr Solircr von S a h r - Dciblcn gibt hierauf namens der zux'iten Deputation einen längeren Be richt über den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, die Ge- Uxibrnng von Wohnnngsgeldziischüssen betreffend, und über die bierzu eingegangenen Petitionen. Ganz sicher würde mit Annabme des Gesetzentwurfes viele» kleinen Zimten eine große Weibnachtsgcibe genxihrt. — Das Oststetz wird ein- stimmig angenommen. 4lus der christlichen Kirche. 1i Päpstliche Alloktttion im Konsistorium. In seiner im geheimen Konsistorium am Montag gelialtcneii Allo- kntion erinnerte nach dem Berichte des „Vaterlond" der Papst doran, daß die beständige Verfolgung, die dos ganze Leben des Heilondes begleitete, auch seiner Kirche nie er- slxirt blieb. So könne man beobachten, wie von allen Seilen ein offener oder w'rsteckter Kampf gegen sie geführt wird; ihre Rechte und Gesetze seien verletzt von solchen, die lx'rusen wären, sie zu schützen, wäbrend eine gott- und scliamloie Presse sie lx'rbölint, ja sogar öffentlich die Rnbc stört, wie es erst kürzlich in Italien gesckxstx'n. Dazu geselle sich nun noch eine »nlieilvolle Pro Riga» da im Sckioße der Kirckv selbst, die von den Modernisten ausuelle, nxstche die päpstlickie Autorität verachten, ja sich, durch die Tat ivcnigstens, an 7. die 3. (Hochamt- um Uhr. ÄbendS ü Uhr Änüacht mtt Presigt und Segen. 2. Weihnachtsfeicitog: Um Uhr Hochamt, abends 6 11' - Andachr mit Segen. Pfarrkirche der Ariedrichstadt (Fr.edrichstratze k>0) Ar Sonn- urd Festtagen hl. Messe vorm. 7 Uhr, mit Ausnahme dee 2. Sonntags im Monat, an dem Gottesdienst im siadttrnnkcu- houS gehalten wird, vorm. 9 Uhr hl. Melle, Predigt und hl. Segen. Nachm. 2 Uhr Andacht mit hl. Segen. Wochentags vorm l.^6 Uhr HI. Melle. Gelegenheit zum Beichten an den Tagen vvi Sonn- und Festtagen nachm. 4 Uhr, an diesen selbst vorm. 6 Uhr. au den Wochentagen vorm, ll-,7 Uhr. Fiapesse zu Dresden-Löbtau (Fernlp. 9107): Sonn- und Feiertags: 7 Uhr hl. Messe, um Uhr Beichte und Kom munion. 9 Udr Hochamt mit Predigt. Nachmitlagsandacht 6 Uhr Montag und Tounerstng hl. Messe bei den Ehlw. Grauen Schwestern im Ülbert-Ststt, die übrigen Tage um 7 uhr in der KapeLe. Marienkirche Dresden-Hotta: (Fernsprecher 6914 ) Vorm 9 Uhr tzl. Melle mit Predigt, abends 6 Uhr Segenrandacht. St. Aafeph-Kapelle zn Dresden - zetefchen . «Leismaeriir.» (Feinspr. t0307): Sonn-und Feiertags 8 Ubr hl. Messe, '/zlO Uhr beit. Messe und Predigt. Bis auf weiteres nachmittags ' »4 Uhr SegenSandacht, anschließend Taufen. — Sprechstunden für pfarr- amtliche Angelegenheiten DicnSlag, Donnerstag, Sonnabend von 11 — 12 Uhr LriSnigerstr. 7L. II. ßarnifenktrche: Gottesdienst vorm. 10 Uhr. Adar^. (Ferrstpr. 44>: Norm. ',»10 Ubr hl. Melle, nachmittag '/,3 Udr SegenSandacht. An Wochentagen früh '7 Uhr hl. Melle. Montag 8 Uhr hl. Blesse für die Schulkinder. Bor und nach jedem Getterdieistte ist Gelegenheit zur hl. Beichte. Auuaverg. (Ferrstpr. 462 ) Sonn- und Festtags vorm. 9 Uhr Hochamt mit Predigt; nachm. '^4 Ubr Taufgelegrubiil. abends 6 Uhr Andacht mit Segen. Wochentags früh '/..9 Ubr ht. Messe. Mittwochs und Sonnabends als Schulmcsse m.l Ver lesung des Evangeliums. Aue. Vorm 9 Uhr in der Turnhalle am Schütze: d uS Hochamt mit Predigt. Vorher sowohl in der HauSk.pellc ime auch in der Turnhalle Gelegenbeil zur bell. Beichte. Mon ag u d Dienltag hl. Melle früh 7 Uhr tn der Hauskapelle, Badribot- straße 31, III. Religionsunterricht Sonnabend nachm. '.3 bis '/,5 in der 2. Bürgerschule, Mädchenoblellung. Zimmer Nr. 2>. Auerk««L (Kcnh. Kapelle): 2. WeibnachiS'eienag: Vorm. 10 Uhr Predigt vnd Hochamt. Mtfch«fs»er»«: 2. Weihnachl»*eiertag: Vorm- ',11 Ub.r Milli»n«gotte4>ie»st B«r»«: 2 Selbnachttf^eirag: > ZI Ubr Predigt und hl Mestc. gtzer»»ttz 1, kalk. Vkarrkircke, Roßmarki iFernstp. I60W: Jeden Sonn- und Feiertag srüb 7 und 8 Udr hl. Melle. 9 Uhr Predigt und Hochamt, 'ZI Uhr Lcduigollesdienst: ua.ckm 2 Ubr Antachi, ' »3 Udr Tauten. Jeden 2. Sonurag im Monat abend» 6 Ubr Andacht dcS Verein» chrsttl Familien mir Predigt und Segen. Wochentags hl. Mellen um 6.7 und 5 Ubr. außerdem Dn nSiag» und FrcttagS 9 Udr Schulmelle in der 1. Bürgei'ckule (Kstwcrg- straßc): Donnerstag 8 Uhr Taillen Gelegendcit ;ur dl. Brickw jeden Sonnabend abend» 6 Udr und Sonn- und Feiertags von früh 6 Uhr an. Gtzeumttz II, Latj. H?sirra»t, Turndalle der karh. Lcrust Amalienstraße lgernip. 89L7): > ,8 Ubr Frübmelle, ' ZO Udr mit Predigt. naLmtNag» ' ,8 Udr Andacht. An dev ochentagev 8 Ubr dl- Messe. Freita, am ' kdl §>Lutmelle. DeuVe«. 9 Ubr vorn:. Predigt und Hochamt, nachm. ' ^>3 Udr Sege«. Montag 8 Uhr vorm Reguiem 'ür tie Konigin-Wuwr oarola. 1. WeihvatSskterla»: O Ud» vorm Cdrstrmctie 7 »Lr HI Melle. '.,10 Uhr Predigt und reikil Hochamt ' ,3 U»r Vk'per 2. WethnachlSsriertag: ' .9 Udr vorm, bl- Melle 9 Udr Predig! und Hochamt. ArelAerg: (Fern'pr. 6091 Find 9 Udr Pie^igt und dl M«lle abend» 6 Ubr AdvenlSandachl Mortag trüb 9 Udr wiei'. Reauiem für J-tte Majestät König«, Witwe Carola ' ikhristnachl: Nacht» 12 Udr ieierl'che» Hochsm: 1. Wktdaackrsfeicrtag: Früd 7 Udr dl- Mrste. vorm 9 Ud» Predigt und Hochamt, abend» 6 Ubr Weidnachrsandachl. 2 Wethr>acht»feiertag: Fiüh 9 Udr Hocham:, abend» 6 Uhr Andacht. I I - >
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