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SiiMcheWksMilg Ve»««»vr»t», > »a»«»b« L mV I Vellage« dierteljlweNch »,!0 Fl. gn I Dkrldea dar« Voten »,4« Fl. In gang Deutschland I frei Hau» ».«» Fl: «n Oesterreich L4» L ««»,«»« « nur mit Feierabend dierteljLhrltch »,8V F». Zn I Dretden durch «oirn »,l« Fl. gn ganz Deutschland frei > Hau« ».«» F»: in Oesterreich 4,l>7 L.— Liiizel-Nr. 10 ^ I v-dakti-n»-eprechstunde: I« dt» LL Uhr vormMag«. Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit mit Unterhaltungsbeilage Vie illustrierte 5)eit und Sonntagsbeilage Feierabend Anzeigen, ! 1 Annahme »on »esch!ist»anzeigen dt» 10 Uhr, von Flimilien»! anzeigcn bi« I» Uhr. I I Pre>« für die Pcttt-Epallzctlc SO im Reklameieil 00 ^ Für undeutlich geschriebene, sowie durch "-' frecher aus-I gegebene »inzeigen kSnnen wir die Leranir ! chkeit für di« I Richtigkeit de« Textes nicht über',c nieiu »eschSstrsielle und Redaltion Dresden, Huttieinsiratz« «« Nr. 28 Fernsprecher 1366 Dienstag, den 4. Februar 1913 Fernsprecher 1366 12. Jahrg. »mnnnnnnmnnumunnn» r Ui !>«s Udimr- mil M-Mmmt der Sächsischen Volkszeitung zahlt man bei allen Postämtern 1,20 Mk., mit Zustellung 1,48 Mk., für die illustrierte Beilage sind 20 Pfennige mehr zu entrichten. — Die Bestellung ist sofort zu bewirken, da sonst die Zeitung ansbleibt. Für die Abonnenten, die dieZcitnng bisher durch Auö- träger erhielten, kommt die Bestellung nicht in Frage. ^ . -- An unsere Leser! Durch dir Neuansste-liing einer Notatio.nsmaschine sind wir jetzt in die Lage gekommen, vielen unserer auswärtigen Abonnenten einen Herzenswunsch zu erfüllen. Tie „Sächsische Volkszcitung" erscheint am zeitigen Nachmittag und kann dadurch den Lesern nachgenannter Orte noch am Erscheinnngstage abends zugestellt oder, wo die letzte Postbestellnng nicht mehr erreicht wird, am Post schalter abgeholt werden. Tritt der letztere Fall ein, würde die Geschäftsstelle auf Mitteilung hin gern die Errichtung einer privaten Aus gabestelle: erwägen, damit auch da die Zeitung noch abends zngcstellt werden könnte. Nach Aufgabe der Post wird die Zeitung mit Ausnahme vom Sonnabend noch am Abend zugestellt in Bautzen, Bischofswerda, Chemnitz, Denken, Freiberg, Großenhain, Grotzpostwitz, Kamen;, Kötzschen broda, Leipzig mit Vororte, Löbau, Leutersdorf (O.-L.)> Meißen, Pirna, Potschappel, Nadebeul-Oberlö^nitz, Niesa, Radeberg, Schirgiswalde, Seitschen i. Sa., Zittau. Nachstehende seinerzeitige Zuschrift eines Bautzner Lesers zeigt, wie freudig die Neuerung begrüßt wird. „Freudig überrascht wurde ich, als es gestern abend an meiner Wohnung klingelte und der Briefträger mir gegen 2/26 Uhr bei seinem letzten Tagesrundgang mein Leibblatt, die „Sächsische Volkszeitung", vom gleichen Tage aushän digte. Das ist fürwahr das schönste Neujahrsgeschenk des Katholischen Preßvereins an die Abonnenten der „Sächs. Volkszeitung". Dank der Aufstellung einer mit den neuesten technischen Finessen ausgestattcten Rotationsmaschine wird unsere Zeitung bereits um 2 Uhr mittags znm Postversand fertiggestellt. Darum mögen auch die geehrten Post abonnenten, insbesondere der entfernteren Orte, diese Er rungenschaft unseres katholischen Zcitungsunternehmens ge bührend anerkennen dadurch, daß die jetzigen Abonnenten nach Möglichkeit lebenslängliche Abonnenten der „Sächs. Volkszeitung" werden und unermüdlich bestrebt seien, in Bekanntenkreisen usw. immer neue Abonnenten zu ge winnen. Man hätte es sich früher nicht träumen lassen, im Jahre 1913 in die befriedigende Lage versetzt zu werden, in Bautzen und vielen anderes. Orten unseres Königreichs noch ain selben Tage zu gleicher Stunde die „Sächs. Volkszeitung" zngcstellt zu erhalten wie in der Residenz Dresden selbst. Diejenigen Abonnenten, welche die „Sächs. Volkszeitung" an den Po st sch altern ihres Ortes in Empfang nehmen und von der jetzigen zirka 13 Stunden früheren Inempfangnahme-Möglichkeit noch keine Kenntnis haben, seien durch diese Zeilen darauf hingewiesen, daß sie die „Sächs. Volkszeitung" bereits von zirka 1/26 Uhr abends an am Postschalter ihres Ortes —nicht mehr, wie früher, erst am folgenden Morgen um 7 oder 8 Uhr früh — ausge- händigt erhalten. In noch weiter von Dresden entfernteren Orten, wie in Zittau, Ostritz u. a., ließe sich die Zustellung der „Sächs. Volkszeitung" noch am selben Tage vielleicht dadurch ermöglichen, daß.die Auflage für den betreffenden Ort an eine dortige Buchhandlung oder die durch die katho lischen Vereine dieses Ortes zu vereinbarende Ausgabe stelle den Abonnenten zugestellt wird. A." Die Dresdner Abonnenten mit Ausnahme der ent fernteren Vororte müssen jetzt die Zeitung schon mit der K-Uhr-Nachmittags-Post erhalten. Die Wohnungsreform im Reiche In der Budgctkommission des Reichstages wurde vor einigen Tagen die hochwichtige Frage eines Neichswoh- nungsgesetzes verhandelt. Es geschah dies aus Anlaß der Etatforderung von vier Millionen Mark zur Gewährung von Darlehen an gemeinnützige Bauunternehmnngen. Für Zwecke der Wolmnngsfürsorge wurden bisher seit 1901 i» das Budget große Summen eingestellt. Es sollen damit solche Banunternchm»ngcn unterstützt werden, welche cs sich zum Ziele gesetzt haben, Wohnungen für die minder bemittelten Volksklassen zu errichten. Ans diesen Summen werden Darlehen gewährt. Mit den für diesen Etat aus- gesetzten vier Millionen sind bis jetzt 61 Millionen zu die sem Zwecke anfgewendet worden. Ans dem Zentrum war der Antrag gestellt worden, außer der Summe von vier Millionen jährlich 100 000 Mark einznstellen für Bürgschaft des Reiches für zweite Hypotheken. Von der Negierung stellte man sich dem Vorschlag sympathisch gegenüber, nur müsse zuerst ein Gesetz beschlossen werden, das die Sache ordne. Wenn wir untersuchen, wie diese vom Reichstage be willigten Summen verwendet wurden, so liegt uns bloß eine Ucbersicht bis 1909 vor. In dieser Zeit hat das Reich 82 verschiedene gemeinnützige Bauiintcrnehmungen durch Darlehnsgewährung unterstützt und zwar 78 Genossenschaf ten mit beschränkter Haftpflicht, zwei eingetragene Vereine, eine Aktiengesellschaft und eine Stiftung. Unter den 78 Baugenossenschaften befinden sich: 36 Benmten-Bangeiiossen- schaften, drei Genossenschaften, die aus Angestellten der Ver waltung des Kaiser-Wilhelms-Kanal bestehen, und drei Ge nossenschaften, die sich hauptsächlich aus Angestellten der Kaiserlichen Werften zusammcnsetzen. Von den mit Reichs mitteln unterstützten gemeinnützigen Unternehmungen wur den 1619 Wohngebäude mit 7866 Wohnungen errichtet. Im Bau begriffen waren noch 164 Häuser mit 917 Wohnungen. Tie Baukosten betrugen insgesamt 114 864 036 Mark. An gering besoldete Beamte, Handwerker und Arbeiter in den Betrieben und Verwaltungen des Reiches wurden insgesamt 4481 Wohnungen vermietet. Seit 1909 können auch Bau genossenschaften der Hausverwaltung Darlehen für Bau zwecke erhalten. Aus dieser Ucbersicht ergibt sich, daß die Neichsgelder fast ausschließlich den Beamtenbaugenossenschaften allein zu gute gekommen sind. Es wäre aber dringend zu wünschen, daß sie auch weiteren Kreisen gemeinnütziger Bauimter- nchmnngen offen stünden. Es dürfen auch die Genossen schaften nicht bevorzugt werden, weil sonst die Privatunter nehmer, die 99 Prozent aller Bauten herstellten, dadurch zu stark geschädigt werden. Ihnen werden die besten Mieter, die Beamten, durch die Genossenschaften weggcnommen. Eine-zweite Frage wäre, wie die Beteiligung unter den ein zelnen Bundesstaaten ist und ob nicht Preußen fast aus schließlich den Nutzen hat. Staatssekretär Dr. Delbrück meint allerdings, daß er eine Bürgschaft für Wohnnngsbaii- ten über den bisher gezogenen Nahmen hinaus durch das Reich für ungangbar und unzweckmäßig halte. Wenn das Reich für die Wohnungen seiner Arbeiter und gering besol deten Beamten sorge, so sei es eine selbstverständliche Pflicht, aber im übrigen müsse die Durchführung unbedingt den Kommunen bleiben. Diese müßten die Wolmnngsreform insoweit durchführen, daß die Menge der Privatbannnter- nehmer gezwungen sei, nachzukommen. Vom Reich ans könne bloß eine bessere und zweckmäßigere Kreditgewährung geschaffen werden. Die Debatte über diesen Punkt des Etats führte natur gemäß zur Anfrage an die Reichsregicrnng, wie weit die bereits im Flusse befindliche Angelegenheit zur Schaffung eines Neichswohnungsgesetzes gediehen sei. . Bereits im Jahre 1907 hatten die Zentrnmsabgcordneten Dr. Jäger und Erzberger den Antrag eingebracht: Die verbünde ten Negierungen möchten einen Gesetzentwurf dem Reichs tage vorlegen, durch welche allgemeine Porsclniiten zur Ver besserung der Wohnnngsverhältnisse der minderbemittelten Volksklassen erlassen werden, mit der Verpflichtung der Einzelstaaten, die Durchführung dieser allgemeinen Vor schriften durch spezielle Verordnungen unter Anpassung an die besonderen Verhältnisse von Stadt und Land zu r^eln lind durch Anstellung von besonderen Aufsichtsbeamtcn zu und durch Anstellung von besonderen Anfsichtsbeamten zu sichern. Die Auskunft des Staatssekretärs Dr. Delbrück lautete nicht sehr ermutigend. Er teilte mit, daß die Bundesstaaten in überwiegender Mehrheit erklärt hätten, sie müßten sich dem Eingreifen der Neichsgesetz- gebung ans dem Gebiete des Wohnungsreform widcrseßen. Der Staatssekretär halte cs deshalb für aussichtslos, aus dem Gebiete der Wohnungsrcform reichsgesetzlich vorzv- gehen. Dabei sei aber nicht gesagt, daß man für die Woh nungsreform überhaupt von Reichs wegen nichts tun könne. Bürgschaftsllbernahmc für Hypotheken in gewissen Grenzen, uei Baugeldern für den Bau von Kleinwohnun gen mit geringen Mitteln könne wohl in größerem Umfange geleistet werden. Es habe sich noch nicht die Möglichkeit seststellen lassen, , wie das im einzelnen geschehen solle: er hoffe aber, bis zum Herbst die Grundeagen dafür Vorlagen zu können. In einer späteren Erklärung sagte der Staats sekretär: Wenn Preußen nicht bis zum Herbst dieses Jahre? einen Wohnungsgesetzentwurf vorlege, so werde er sich hier für eiuseyen, daß das Reich einen Gesetzentwurf vorbcieitel — Merkwürdig! Zwei Tage nach dieser Erklärung vom 21. Januar veröffentlicht bereits das preußische Ministerium des Innern den vollständigen Entwurf eines preußi schen W 0 h n u n g s g e s e tz e s! Er hatte also bereits- fertig in der Schublade des Ministers gelegen. Ein Blick auf diesen Entwurf zeigt dessen Vortresflichkeit. In Gemeinden und Gutsbezirkeu unter 10 000 Einwohner können, in solchen mit mehr müssen allgemeine Vor schriften über die Benutzung der Gebäude znm Wohnen und Schlafen erlassen werden. Darin soll vorgeschriebe« wer den, daß als Wohn- und Schlafräume (auch Küchen) nur solche Räume benutzt werden dürfen, die z.nn dauernden Aufenthalte von Menschen baupolizeilich genemigt sind. Der Entwurf enthält sodann die Vorschriften, die in den Woh- nnngsordnnngen getroffen werden sollen. Ein sehr wichti ger Punkt ist die Bestimmung über die Wolmnngsanssicht. In Orten unter 100 000 Einwohner liegt diese dem Ge- meindevorstand ob. Für Gemeinden über 100 000 Einwoh nern ist zur Durchführung der Wohniingsanfsicht ein W 0 h- n 1111 g Z a m t zu errichten, daß mit dem erforderlichen, in geeigneter Weise vorgebildeten Personal besetzt sein muß. Die mit der Wohniingsanfsicht betrauten Personen sind be rechtigt, bei Ausübung der Wohniingsanfsicht alle Räume, die znm dauernden Aufenthalte von Menschen benutzt wer den, sowie die dazu gehörigen Nebcnräume, Zugänge, Aborte von 9 Uhr morgens bis 6 Uhr abends, bei Wohnungen mit Schlafgängern von 5 Uhr morgens bis 10 Uhr abends zu betreten. Abhilfe soll zunächst durch Belehrung und Mah nung, und wenn das nichts hilft, durch polizeiliches Ein schreiten veranlaßt werden. Nachdem Preußen mit dieser Promptheit vorangegan gen ist, dürfen wir hoffen, daß auch die übrigen Bundes staaten rasch Nachfolgen. Ter preußische, sehr sorgsam ans gearbeitete Entwurf kann allen Staaten als Muster dienen. Es wäre dann die Wohnungsresorm olme ein Reichsgesetz diirchgeführt. Sollten aber die Bundesstaaten noch immer zögern, dann würde cs sich empfehlen, ans den obigen An trag des Zeniriims znrückziikommen und durch ein Rahmengesetz des Reiches ans die Bundesstaaten einen Druck ansznüben. Eine Wohnniigsreform aehört zu den dringensten sozialen Forderungen der Gegenwart und verträgt keine Verschlepvnng mehr. Das Wohl breiter Volks schichten hängt mit einer menschenwürdigen Wohnung innig zusammen. r—r. Die Valkanwirren Tcr Stand der Tinge Montag abends 7 Ubr läuft der WassenstillstandStermin ab; z»r Zeit, wo diese Zeilen geschrieben werden, herrscht aber noch völlige Ungewißheit darüber, ob cs wirklich an der Tschataldschalinie zu neuen Mcnscheiiscblächtereicn, zu neuem Greuel und Elend kommen werde. Es scheint noch ein Schimmer von Hoffnung vorhanden z» sein, daß cs den Bemühungen der Mächte gelingen konnte, das Schlimmste hintanznhalten. Denn wen» auch kein Kollek tivschritt der Mächte in Konstantinopel erfolgt, so sind doch ohne Zweifel Mahnungen und Warnungen an die beteilig ten Parteien gerichtet worden. Tie „Nordd. Allg. Zeilg." berichtet darüber' Es ist die Hoffnung noch nicbt geschwun den, daß cs nach den letzten Erklärung-m der Pforte dem ein helligen Bemühen der Großmächte gelingen könnte, ernentes- Blntvergießen zu vermeiden, lieber den Ernst der europäi schen Fnedensbestrebnngen können die Türkei und die Bal kanstaaten nach den beiden Teilen zngehenden woblgemcin- ten Ratschlägen nicht im Zweifel sein. In dieser Einwir kung werden die Mächte nicht Nachlassen. Sollten wider Verhosfen die Feindseligkeiten abermals beginnen, so steht schon jetzt fest, daß in diesem Falle die Mächte auch für den zweiten, voraussichtlich nur kurzen Teil des Balkankrieges neutrale Ziirnckhaltimg beobachten und jede Sondernntcr- nehmung vermeiden werden, wodurch die Beschränkung des Kampfes ans seinen Herd erschwert werden könnte. Der Berliner Korrespondent der Wiener „Neuen Freien Presse" meldet, daß die Großmächte einzeln bei den Regie rungen der Balkanverbündeien frenndschcistliche Schritte im Sinne eines Friedensschlusses unternommen haben. Ein Handschreiben drs Kaisers Franz Joseph an den Zaren bietet einen erfreulichen Lichtblick im Dunkel der Valkan wirren. Es steht außer Zweifel, daß dieses kaiserliche Hand- schreiben die allgemeine Lage berührt und die Wiederher-