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d*** ^ ' DienSiag, de« 8. Februar IVLO V. Jahrgang ZWscheUolksMng i^icheütt tSglich nachm. mttNusiiahme der Tonn- und Festtage. «a«»ab« t.r Mit .Die Zeit tn Kort und Bild» bierteliabrNL- «sl« F. In Dresden durch Boten »,40^ In «an, Deullchland lret Hau» ».8« ^ " ^ «»«»ab« «-> Ohne illustrierte Beilage diertels. 1.80 I» Dresden d. »o'en «,1« ^ In ganz Deutschland frei HaÄ »,«« ^ - »inzel.Nr. Iv 4 - Zeilung«prei«l. Nr. «888. Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserat« werden die «gespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 18 4,Reklamen mit 80 4 die Zeile berechnet, bet Wiederholung«» entsprechenden Rabatt. Buchdrnikeret, Redaktton und tSeschästSstellei Dresden, Ptllut-er Straft« 48. — Fernsprecher IS«« gürSiückgab« unverlangt. Schriftstücke keine Verbindlich««« Redakttons-Sprechstunde: II —IS Uhr. Die preußische Wahlrechtsvorlage. Dr erden, den 7. Februar 1910. Manck>en Fortschritt bringt die Rcformvorlage für das preußische Wahlrecht. Dennoch genügt sie beileibe nicht den Wünschen. Die Vorlage enthält zunächst die direkte Wahl und spart damit Zeit und Kosten. Hiergegen wird sich keine Opposition erheben. Tie zweite wichtige Neuerung schlägt die Vorlage mit der sogenannten „Maximierung" vor: es soll eine Grenze sestgelegt werden, über die hinaus die Steuerleistung nicht mehr angerechnct wird. Diese Grenze ist bei 5000 Mark Gesamtstcuer gewählt. Von diesem Marimierungssatz wer den etwa 13 000 Wähler getroffen. Er entspricht einem . inkommensteuerpflichtigen Einkommen von -10 000—42 000 Mark, da durchschnittlich in 5000 Mark Gesamtsteuer 1-115 Mark Staatseinkommensteuer enthalten sind. Die Maxi mierung wird demnach den übermäßigen Einfluß der . Millionäre" ausschalten und die Bildung der erwähnten Einer- und Zweier-Abteilungen verhindern. Die dritte Neuerung will neben dem Steuermaßstabe weitere Merk male für die Bildung der Abteilungen aufstellen. Als solche bietet sich höhere Bildung, gereifte Berufserfahrung, verdienstvolle Tätigkeit im öffentlichen Leben. Damit soll der Ausbreitung der Bildung des politischen Verständnisses und der Staatsgesinnnng Rechnung getragen werden und den Klagen über unbillige Gruppierung der Wähler allein nach ihrem Besitz begegnet werden. Eine weitere Verbesserung ergibt sich aus der Art der Stimmenzählung. Es soll abteilungsweise in Stimmbezirken abgestimmt werden. Die Zusammenrechnung der Stimmen soll aber in jeder Abteilung für den ganzen Wahlbezirk er folgen, so daß die Minoritäten der einzelnen Stimmbezirke bei deni Gesamtresultate zur Geltung kommen. Die Ten denz der Vorlage wird in der halbamtlichen Publikation dahin zusammengefaßt, „daß sie unter Aufrechterhaltung der bisherigen Grundlagen des Wahlrechtes und des Einflusses -er mittleren Stände plutokratische Ausartungen beseitigt und für die Zukunft verhindert, und daß sie die Teilnahme der Wählerschaft an den Wahlen belebt". Damit ist die Reformvorlage zu Ende. In den weitesten Kreisen wird man bedauern, daß die ge Heime-Wahl nicht vorgeschlagen wird: die amtliche Auslassung spendet dafür magere Kanzleiberichte. „Die im preußischen Staate überlieferte Oeffentlichkeit der Wahl er hält das Bewußtsein politischer Verantwortlichkeit rege, und nur durch Stärkung und Erhaltung dieses Bewußtseins schreitet die Selbsterziehung des Volkes zu Staatsgesinnung und zu politischem Verständnis vorwärts. Ein Blick in dis Statistiken der Landtags- und Neichstagswahlen zeigt zu dem. daß die geheime Wahl staatsfeindlichen Be strebungen den Schein einer Stärke und Verbreitung verleiht, die sie nicht besitzen. Ter Sozialdemokratie gibt bei Len Landtagswahlen nnr ein Drittel, in Berlin nur wenig über die Hälfte der Wähler wieder die Stimme, die wenige Monate vorher bei den Reichstagswahlen für sie ge stimmt haben. Und doch besteht kein Zweifel darüber und wird auch von der sozialdemokratischen Parteipresse aus drücklich anerkannt, daß diese Partei bei der öffentlichen Stimmabgabe nicht minder als bei der geheimen all ihre überzeugten Anhänger und jeden ihrem Einflüsse sonst wirklich zugänglichen Wähler für sich in Bewegung zu setzen weiß. Im preußischen Staate beherrscht der Grundsatz der Die neuen Jorschungsresullate in Ttordarabien. Vertrag de» Univ?rsiiä>t-Professor- Prälaten vr. A. Musil. (Fort etzung.) Der Häuptling ist nicht immer auch Richter zugleich. Wie die Häuptlingswürde erblich, so vererbt sich auch das Richteramt vom Vater auf den Sohn. Sollte dieser keinen Scharfsinn besitzen, »'endet man sich an seinen Vetter. Der Kläger und der Angeklagte müssen mit ihren Zeugen vor dem Richter ersct)einen, und die Streitfrage wird nach dem durch die Gewohnheit genau vorgeschriebenen Modus ver handelt. Ist eine Partei mit der Entscheidung des Richters unzufrieden, so sagt sie zu dem Richter: „Hier nimm den Lohn deiner Zunge und laß mich zu einem anderen Richter reiten." Der Richter antwortet: „Ich lasse dich reiten zu dem Richter N. N." Nun ziehen beide Parteien zu diesem bestimmte» Richter und schildern ihm den Streitfall. Die Entscheidung deS zweiten Richters darf von keiner Partei -angefochte» werden. Die Kunde von dem Streitfälle und dessen Entscheidung verbreitet sich im ganzen Stamme ja <iuch in benachbarten Stämmen, und die Richtersprüche werden dem Gedächtnisse eingeprägt, denn in schwierigen Fällen sagt gewöhnlich der Richter zu dem Kläger: „Gehe und suche einen ähnlichen Streitfall und den endgültigen Richtcrspruch." — Kann ihn der Kläger finden und durch glaubwürdige Zeugen beweisen, daß der Richterspruch wenigstens 10 Jahre alt ist. dann gilt er auch für seine eigene Angelegenheit als bindend. Eine ähnliche Samm- tung von formierten Richtersprüchen stellen auch daS Gesetz- buch -es Hommurbi und das des Moses vor. Oeffentlichkeit auch sonst alle wichtigeren Vorgänge des staatlichen Lebens, namentlich das weite Gebiet der kommu nalen Wahlen. Daß eine Aenderung der Wahlkreise komme» wird, wußte man schon längst. - Das neue P l u r n l w a h l r e ch t lenkt die Aufmerk samkeit vor allem auf sich. Abgeschlossene Hochschulbildung, Mitgliedschaft im Reicl)s- und Landtage, ehrenamtliche Tätigkeit in den Selbstverwaltungs-Anschlußbehörden und in den Verwaltungskörperschaften der höheren Kommunal- verbände sowie Offiziersdienst im Heere und in der Marine sollen als Merkniale für das Aufsteigen angesehen werden. Wähler mit solchen Merkmalen sollen aus der zweiten oder dritten Abteilung der nächst höheren zngewiesen werden. Aktive Mitglieder der Parlamente und in Ehrenämtern der Selbstverwaltung befindliche Wühler stehen meist schon in gereifterem Lebensalter. Sie werden durch ihre ganze Tätigkeit schon fortgesetzt auf eine verständnisvolle Beur teilung öffentlicher Angelegenheiten hingewiesen. Sie sollen daher ohne weiteres auf die Erhöhung ihres Stimni- gewichtes nach § 8 Anspruch haben. Für die ehrenamtlich in den Verwaltungskörpern der engeren Kommunalverbände tätigen Wähler schreibt der 8 9 des Entwurfes vor, daß sie aus der dritten in die zweite Abteilung aufrücken sollen. Es fallen hierunter die unbe soldeten Bürgermeister, Beigeordneten und Mitglieder der Magistrate kreisangehöriger Städte und die ehrenamtlichen Vorsteher und Mitglieder der ländlichen Gcmeindevorstände. Ihnen an die Seite gestellt sind die ehrenamtlich rheinischen Bürgermeister, westfälischen Amtsmänner und Amtsvor steher in den übrigen Provinzen. Auch bei diesen Wähler- gruppen soll der Anspruch auf das erhöhte Stimmgewicht dauernd durch wenigstens 10jährige Tätigkeit in den be- zeichneten Ehrenämtern erworben werden. Nach 8 10 sollen endlich der zweiten Abteilung die jenigen nach der Stenerleistung in die dritte Abteilung fallenden Wähler zugewiesen werden, welche mit einen: Einkommen von mehr als 1800 Mark zur Staatseinkommen- stener veranlagt sind und entweder seit 15 Jahren sich in: Besitze der Befähigung für den einjährig-freiwilligen Mili tärdienst befinden oder seit wenigstens fünf Jahren ununter brochen die Berechtigung zur Anstellung im Zivildienste auf Grund wenigstens 12jährigen militärischen oder gleich gestellten Dienstes oder die Berechtigung zur Anstellung im Forstdienste besitzen. Beide Gruppen sollen nach dem Ent- Wurfe den Anspruch auf die Zuweisung zur zweiten Wähler abteilung aber erst besitzen, wenn sie ein gewisses, schon reifere Lebenserfahrung und Einsicht in öffentliche Ange legenheiten gewährendes Lebensalter erreicht haben und auch nach ihrer äußeren Lebenslage zu den Angehörigen des Mittelstandes gerechnet werden können." Diese Kon zession an die Nationalliberalen wird recht viel Kopf- schütteln Hervorrufen: denn diese Regelung ist zu — sonder bar. Gewisse Kreise sucht man damit einzufangen. Die Vorlage ist mager und dürftig. Das Zentrum wird an derselben Mitarbeiten, um ein gutes Werk zu schaffen. Es wird sich nicht schmollend in den Winkel stellen und über Verrat rufen, derweil dann andere Parteien ein schlechtes Gesetz machen würden. Was sich erreichen läßt und ob etwas zustande kommt, ist schwer zu sagen. Deutscher Reichstag. Der Reichstag hatte am Sonnabend über den Handelsvertrag mit Amerika zu beraten. Nack der Be- Einmal im Jahre und zwar im Hochsommer kommen die Rwala an die Grenze des Kulturlandes. Jede Familie kauft sich 100—150 Kilogramm Weizen, der für die 5—10- gliederige Familie etwa zehn Monate ausreichen muß. In der Wüste findet der Bdui keine Nahrungsmittel; selten nur gelingt es ihm, eine Gazelle. Antilope oder einen Strauß zu erlegen. Tie Häuptlinge halten sich gewöhnlich mehrere Jagdfalken, mit deren Hilfe sie Trappen oder die kleinen Wüstenhasen erjagen. Doch gehört Fleisch zu den Leckerbissen: es ist meistens nur Kamelfleisch. Die eigent liche Nahrung bildet die Kamelmilch, wie ja dem Bdui das Kamel alles liefern muß. Sorge um die Kamele ist die erste Aufgabe des Bdui und diese Aufgabe ist nicht leicht zu lösen. Das Kamel braucht Weide und wenigstens jeden achten Tag Wasser, und in dem Gebiete der Rwala ist Oucllenwasser äußerst selten und die Niederschläge sehr unregelmäßig. Oft fällt in einzelnen Gebieten erst nach vier bis sechs Jahren ein ausgiebiger Regen, und der Bdui muß ununterbrochen neue Weideplätze und neue Tränkorte suchen. Dazu kommen die Stammesfehden, die ununterbrochen in Arabien wüten, so daß jeder Stamm immer abwechselnd mit irgend einem anderen im Kriege steht. Der Krieg wird verursacht durch kleinere gegenseitige Räubereien. Mehren sich diese, beispielsweise bei den Rwala, so verlangt der Fürst von dem Oberhäuptlinge des aiideren Stammes Ersah oder Einstellung der Räubereien. Sollte dies nicht gewährt werden, dann läßt der Fürst dem anderen mündlich oder schriftlich den Krieg erklären mit den Worten: „Von nun an ist meine Ehre weih von dem, was geschieht", das heißt, für die nun folgenden Vorfälle bin ich nicht mehr verantwortlich. Und sofort werden die offiziellen Feindseligkeiten eingeleitet. Lagern die feindlichen Stämme gründung durch den Minister Delbrück wurde der Vertrag sofort in allen drei Lesungen angenommen. Dann vertagte sich das Haus auf DienStag 1 Uhr. lc. Berlin. Sitzung vom 5 Februar 1910 Erste Lesung des Handelsabkommens mit Amerika Staatssekretär Delbrück begründet des Abkommen von 1907. Es sollte einen langfristigen Handelsvertrag einleiien, aber der neue amerikanische Tarif von lvoo verhindert dies und sagt uns genau, wie weit wir gehen können. Der amerikanische Minimal- tarif ist das größte Entgegenkommen, das ein Land erreichen kann. Die amerikanische Regierung bat für den Fall, daß den Vereinigten Staaten von Amerika der deutsche Veriragsiar f un eingeschränkt eingeräumt wird, erklärt, daß die Vorteile des ame rikanischen Minimaltarifs nach dem 31. März d. I. auf Deutsch land ausgedehnt werden. Und daß die Zollverwaltungsbestim mungen 11-k des gegenwärtigen Handelsabkommens^!!! «Zeitung bleiben sollen: daß diese Ausdehnung dcs Minimalrarifs auf Deutschland diesem die Behandlung der meistbegünstigten Nationen sichert: daß die Zollverwaltungsbenimmungen der Vereinigten Staaten auf deutsche Waren in einem freundschaftlichen und per sönlichen Geiste angewendct werden sollen; daß die gegenwärtige Verständigung mit Bezug auf die Etikettierung von Wein (schwef lige Säure) aufrecht erhallen werden soll, und daß die Zolloer- waltungsbestimmungen, betr. die Markierung von Waren, in einem freundschaftlichen Geiste angewendct werden sollen. Um diese Vorbedingungen durcb'ührcn zu können, erbitien wir die Zustim mung zu folgendem Entwürfe: Der Bundesrat wird ermächtigt, bei der Einfuhr von Erzeugnissen der Vereinigten Staaten von Amerika in das deuttche Zollgebiet die Anwendung der in den geltenden Handelsverträgen zugenandenen Zollsätze in angemessenem Umfang zunilassen. Die Ermächtigung bleibt solange in Kraft, als in den Vereinigten Staaten von Amerika der Erzeugnisse des Deutschen Reichs und der mit ihm zollgeeinten Länder oder Ge bietsteile höheren Zollsätzen als den in Abschnitt I des amerika nischen Zolltarifgesetzes vom S. August 1 OS vorgesehenen nicht unterworfen werden Wird von den Vereinigten Staaten von Amerika bei der Zollbchandlung nicht nach den in der Note zu Artikel 2 des Handelsabkommens vom 22. April/2. Mai 1907 (Deutsches Reichsgesbl S 305) unter L bis k' enthaltenen Grund sätzen verfahren oder lassen die Vereinigten Staaten von Amerika Verträge mit dritten Ländern oder aus irgend eine andere Weise bezüglich des Warenaustausches zwischen dem Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten irgendwelche dem gegenwärtigen Zustand zu Ungunsten Deutschlands sich ve schiebende Aenderungen einlrcten, so wird der Bundcsrat nach seinem E messen, diesen Er zeugnissen der Vereinigten Staaten gewährten Begünstigungen ganz oder teilweise zurückzichen. Dieses Gesetz «ritt mil dem Tage seiner Verkündigung in Kraft. Redner bittet um Annahme des Ent wurfes. Das HauS stimmt in allen drei Lesungen dem Gesetz entwurf zu. Nächste Sitzung: Dienstag, Militäretal. Politische Rundschau. Dresden, den 7. Februar 19l0. — Das preußische Abgeordnetenhaus setzte am Sonn abend die Beratung des Justizetats fort. Abg. Math (Zt.) wünscht Verminderung des Schreibwerks in der Justiz verwaltung und begrüßt die geplante Konferenz, die über die Ausbildung der Juristen beraten soll, da dieselbe dringend einer Reform bedarf. Die Abg. Boehmer (K.). Boisly (Nl.), Viereck lFk.) und Lasse! iFrs. Vpt) stellten sich auf denselben Standpunkt. — Die Debatte wird am Montag fortgesetzt. — Ter Kaliqesctzentwurf ist dem Reichstage nunmehr zugegangen und stellt dasselbe unbeliebte Gesetz dar, wie die preußische Wahlreform. Das Gesetz enthält die Vorschriften Gr den Absatz von Kalisalzen bis zum 1. April 1930. Danach dürfen Kalisalze von Kaliwerkbesitzern nur durch Vermitte lung der auf Grund dieses Gesetzes errichteten Vertriebs gemeinschaften abgesetzt werden, soweit nicht das Gesetz selbst nahe bei einander, so beunruhigen Krieger zu Fuß das Lager, sind ihre Lagerplätze entfernt, dann machen sich gleich kleine Truppen von 5—10 Kamelreitern auf den Weg und trachten des nachts feindliche Kamele zu rauben. Unterdessen läßt der Fürst den Oberhäuptlingen der Rwala melden. „Sehet, ein Kriegszug nach dem Gebiete des höchsten An führers: nehmet eure Pferde und ordnet eure Mundvorräte. Sehet, euer Versammlungsort ist an dem glücklichen Donnerstage die Tränke N. N." Tie Häuptlinge ant worten: „O Gott, es möge nur Gutes bestimmt sein: möge uns Gott einen glücklichen Wind geben." Jeder Krieger sucht sich einen guten Sattelsack, einen Wasserschlauch und genügend Weizenmehl. Wer seine Stute mitnehmen will, sieht sich nach einem Kamelreiter um, der ihm das Gepäck anfladon würde. Der .Uamelbesitzer sitzt im Sattel, der Stutenbesitzer hinter ihm auf der Kruppe, die Stute läuft, an das Kamel gebunden, ohne Reiter nebenher. Die ein zelnen Trupps treffen auf dem Versammlungsorte ein und grüße» den Anführer: „Möge dieses Vorhaben Glück bringen." „Für mich und dich", antwortet der Anführer. Es wird nicht kommandiert. Sobald der Anführer sein Reitkamel besteigt, tun das gleiche augenblicklich alle übrigen und alle reiten in beliebiger Gruppierimg hinter ihnen her. Gewöhnlich bildet die ans etwa 2000 Kamelreitern und etwa 200 Kavalleristen bestehende Kriegertrnppe eine lange, schmale Reihe. Jeden Morgen entsendet der Anführer 4- 0 Aufklärer, die immer weiße Stuten reiten, die Um gebung absuchen und den Trupp gewöhnlich auf dem nächsten sldachtlagerplatze abwarten. Sobald die Ujün-Auf- klärer die Nähe feindlicher Araber melden, befiehlt der An führer: ,O Kundschafter, nmkreiset sofort die Araber und bringet uns Bericht." Die Kunschafter reiten immer Kamele