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Zweites Blatt Nr 27« Sächsische Polkszcit»»>i vvm <» Tczcmtier >n>>, Startsmedaillen und deren Verwettdunq. l»tn>t>druck verboten.! lieber die' Verwendbarkeit der Medaillen. insbesondere verliebener Staatsmedaillen, besteht immer noch viel Un klarheit. Es sei deshalb eine diesbezügliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg näher erörtert. Einem Fabrikanten verlieh im Jahre 1892 der preu ßische Haudelsminister die Medaille für gewerbliche Leistun gen. Im Jahre 1899 begann nun die Firma die Herstel lung und den Vertrieb einer neuen Marke, welcher die Be zeichnung „Mora" beigelegt wurde. Als nun drei Jahre später das Unternehmen in eine Aktiengesellsckxift umge- wandclt wurde, gestattete der Handelsminister dieser neuen Gesellsckxift die Fortführung der Medaille, weil die Firma auch als Aktiengescllsclxnt noch den Voraussetzungen ent sprach, die für die Verleihung der Medaille seinerzeit maß gebend waren. Das Oberlandesgericht in .Hamburg hatte nun darüber zu entscheiden, ob die Aktiengesellschaft berechtigt lvar, die Marke „Mora" unter einer, als mit der Staatsmedaille ausgezeichneten Qualität in den Handel zu bringen. Das Gericht bejaht dies und betont, daß in der Aus zeichnung für gewerbliche Leistungen vornehmlich die besten Fabrikate verkörpert sind. Im vorliegendem Falle lvar die Marke „Mora" die teuerste: cs ist deshalb anznnehmen. daß es auch die wertvollste Marke der Gesellschaft lvar. Wohl läge in dieer Beziehung Bedenken vor, wenn irgend ein beliebiges minderwertiges Fabrikat öffentlich als mit der Staatsmedaille ausgezeichnet in den Handel gebracht worden iväre. Die Marke „Mora", die teuerste und beste ihrer Fabrikation, konnte aber die Firma in dieser Weise in den Versehr bringen. Es würde nach den Darstellungen in den Verkehr bringen. Es würde nach den Darstellungen Fortführung einer Medaille gestatten konnte, lvenn die vornehmste gewerbliche Leistung der Gesellschaft als nicht auszeichnungswürdig oder als von der Auszeichnung nicht getroffen gedacht werden kann. Tie im Jabre 1902 abge gebene Erklärung des Ministers, daß die Firma auch jetzt noch den Voraussetzungen entspreche, die für die Verleihung der Medaille seinerzeit maßgebend gewesen, bestätigt viel mehr, daß die Leistungsfähigkeit und auch die Leistungen der Firma vollkommen auf der Höhe der Zeit geblie ben sind. Für Firmen, die im Besitze von Medaillen sind, ist diese Entscheidung von nickt zu untersclxitzender Bedeutung. Es wird hiedurch klar gelegt, unter welchen Bedingungen Aus zeichnungen auch für solche Fabrikate benutzt werden kön nen, die nach Verleihung der Auszeichnungen von anderen Firmeninhabern neu hergestellt und eingeführt werden sollen. Sächsischer Landtag. 11. Dresden, den 4. Dczrmler 1907. Zweite Kammer. Vi.zepräsident Opitz (kons.) sagt, die Worte, welche der Minister des Innern gebraucht bei Einbringung des Entwurfes, seien von durchaus sachlichem Standpunkte aus gesprochen, haben den besten Eindruck gemacht und bei aller Entschiedenheit alles vermieden, was trennen könnte. Er gedenkt der Beivegung unter der Arbeiterschaft in der Mitte des vorigen Jahrhunderts, der Oküai'.lsierung der Sozial demokratie, von der in den 70cr Jahren auch Vertreter dieser Kammer angehörtett, sowie der Einführung des jetzt bestehenden Wahlrechtes von 1896, das die an dasselbe ge stellten Anforderungen nicht erfüllt habe, die rechte Seite des Hauses erkennt dankbar an die Bestrebungen der Staatsregierung und sie werde mit allen Kräften dieselbe zu unterstützen suchen. Es sei aber bei der Vorlage zu unterscheiden unter dem, was Ziel und dem, was Wog zum Ziele sei. Ein weentliches Ziel sei die Beseitigung des in direkten Wahlrechtes. Redner geht näher auf die Modali täten des Gesetzes ein und weist auf die beklagenswerten Folgen des Mehrheitsprinzipes bei einein Wahlsystem hin, so daß sogar von sozialdemokratischer Seite eingeiehen wurde, daß die sozialdemokratische Idee dadurch nur dis- kredidiert werde und diese einem Proportionalwahlsystem sich znneigte. Die Durchführung des Verhältniswahlsystems werde es ermöglichen, daß die einzelnen Berufsgrnppen mehr zur Geltung kommen, so daß bei der Wahl der Kan didat nicht mehr gefragt werde, nelcher politischen Partei ! er angehört. Es ist gegen die einseitige Hervorkehrung des Parteistandpunttes, wellte nur Nachteile mit sich gebracht habe. Auch warnt er vor einem allzu großen Anwachsen des sozialdemokratischen Elementes. Weiter bespricht er das System der Koinmunalwahlen. Wenn behauptet wurde von dem Negierungsvertreter, daß dadurch das Niveau der , Kammer gehoben werde, nxis einer Unterschätzung der bis- ' herigen Zweiten Kammer gleichkomme, so sei dies auf das Entschiedenste znrückznweisen. (Bravo! Sehr richtig!) Tie Bezirks- und Genieindewable» könne man als Volkswahlen nicht auffassen. Ten aus den Koinmunalwahlen hervor gegangenen Vertretern werde man nickt jenes Vertrauen entgegenbringen, wie den sreigewählten. (Sehr richtig!) Gegen die ans den Kommnnalverbänden hcrvorgegangenen Abgeordneten wäre die etwaige Auslösung des Landtages aus irgend einem Grunde ein Schlag ins Wasser. Doch möge das Für und Wider davon nicht abbalten, mit aller Aufrichtigkeit und Gewissenhaftigkeit an die Prüfung der Vorlage zu gehen. Tie konservative Fraktion beantrage daher, die Vorlage einer außerordentlichen aus 21 Mit gliedern bestehenden Deputation zu gewissenhafter Beratung ^ znzuweisen. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn in der Begründung auch des Plnralsystems gedacht würde. Sollten sich nnüberwindlickx' Schwierigkeiten der Durchdringung des vorliegenden Wahlgesetzentwnrses entgegenstellen, so möge die Negierung dock den Gedanken eines allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes, modifiziert durch das Plnralsystem, in Berücksichtigung ziehen. «Beifall.) Der Antrag aus Einsetzung einer 2laliedrigen außerordentlichen Deputation wird angenommen. Abg. Schi eck (nat.-lib.) konstatiert, das; seine Partei mit den Ausführungen des Vorredners in vielen Punkten vollständig übcreinstimme. Er begrüßt es mit Genug- tnung, daß die Negierung an die Ausarbeitung eines neuen Wahlgesetzes zngekommen sei. Er empfiehlt der einzu setzenden Deputation, verschiedene Anregungen, wie bezüg lich der Einfügung von Altersstimmen nsw. bei ihren Be ratungen in Berücksichtigung zu ziehen. Er bespricht so dann das Proportionalwahlsystein und die Einteilung der Wahlkreise. Redner bringt die Bereitwilligkeit seiner Fraktion zum Ausdruck, mit der Negierung zusammen zu wirken zur Erlangung eines vollständig befriedigenden Wahlrechtes. Abg. Günt h e r bemerkt, die Vorlage zeige denselben Aufbau wie seinerzeit die Dreiklassennxihlvorlage, es fei dies ein ganz mißglückter Versuch, die Wablrechtssrage einer befriedigenden Lösung entgegenzuführen. Er übt Kritik an dem Entwürfe nach seiner Weise und sagt, es wäre rich tiger gewesen. in das Gesetz die Bestimmung anfznnehnien, jröer Amtshauptmann habe das Neckt, zwei Vertrau.ns- männer in den Landtag zu entsenden. Bisher habe Sachsen doch wenigstens 82 Abgeordnete noblen können, durch das neue Gesetz sei dieses Neckt bedeutend zugeschnitten. Redner tritt in Phrasen reicher Sprache für den Standpunkt der frei sinnigen Fraktion und die von ihr gestellten Anträge, sowie für die politischen Rechte der Arebiter ein. Wenn kein Wahlgesetz zustande käme, würden die politischen Folgen nickt ansbleiben. Wenn Staatsminister Graf Hohentbal die Worte gebraucht habe: Ter Worte find genug gen>echselt usw., so müsse er einen gangbaren Weg betreten, auf dem man ihm folgen könne. Ta Redner zweimal den Ausdruck „Wahlrecktsranb" gebraucht batte, wies Vizepräsident Tr. Schill diesen Ausdruck als unparlamentarisch zurück. Er schließt mit den Worten: Vorwärts znm allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht auch in unserem Sachsen lande! Staatsminister Graf Hohentbal führt in seinen Widerlegungen der Angriffe des Abg. Günther ans, daß an eine Einführung des Ncickstagswahlrechtes für den sächsischen Landtag auf keinen Fall gedacht nvrden könne. Auck gegenüber den Anträgen Günthers und Genossen müsse die Regierung einen ablehnenden Standpunkt einnehmen. Es würden von den einzelnen Abgeordneten bei jährlicher Einberufung neit größere Anforderungen gestellt und es wäre dies der erste Schritt zum Berufsparlamente. Auch eine außerordentliche Mehrbelastung der betreffenden Stellen, die mit der Ausarbeitung von Gesetzen und der gleichen betraut sind, würde eintreten, weshalb neue höhere Beamtenstellen besetzt werden müßten. Auch Fürst Bismarck habe sich für zweijährige Landtagsperioden ausgesprochen. Im weiteren weist er ans andere deutsche Bundesstaaten mit zwei- und dreijährigen Landtagsperioden hin. Abg. Z i »i m e r m a n n (Res.) bemerkt, daß er eine so eigenartige Begründung eines Gejetzentwnrses. so lange ec Abgeordneter sei, noch nicht gesunden habe. Er wendet sich gegen die Aenßernng des Regieriingstoinniissars. welche eine Verständigung in der Wahlrechtsfrage außer ordentlich erschwere. In der Mi'chnng von Systemen in einerKammer sehe er eine große Schwierigkeit, besonders da. tvo cs ohnehin schon ein Zweikammersystem gäbe. Für das liebenswürdige Entgegenkommen des Regierungs kommissars, daß bei einem Wahlrecht mit Kounnunalwahlen erst die rechten Leute hier im Saale säßen, würde erst die Krönung des ganzen Werkes erfolgen, bedanke er sich, da durch werde der ganzen jetzt bestellenden Kammer ein schlechtes Kompliment gemacht. Bei den Wahlen durch Koinmnnalverbäude werde nur auf Interessenvertretung gesehen werden. Er verwahrt das Alter vor dem Vor würfe des Regieriingstoinniissars, daß es nickt die politische Reife bähe, und sagt, es gebe auch Regierungskommissäre, die ein Methufalemalter erreichen, trotzdem aber nock nickt die nötige politische Reife erlangt haben. Redner begrüßt es mit Freuden, daß die Regierung die Initiative zu einem neuen Wahlgesetze ergriffen hat und die edle Absicht des Königs und der Wunsch des Volkes zur Wirklichkeit werden soll, trotzdem findet er den Teil des Gesetzes hinsichtlich der Koinmunalwahlen höchst bedenklich. Es würde dann bevor zugte Abgeordnete und solche zweiter Klasse geben. Redner spricht sich für die Wahlpflicht aus; es werde in der Zukunft notwendig sein, die bürgerliche» Parteien vor dem Massen terrorisnius einer entarteten Sozialdemokratie zu schützen. Wen» die Bestimmungen über dieKoiuiiiunalnxihlen sobald wie möglich aus dem Wahlgesetze entfernt werden, dann erst werde ein wahrhaft befriedigendes Wahlrecht entstehen und io werde man zu besseren, gesünderen Verhältnissen ge langen. Abg. G o I d st e i n (Soz.) lagt, Befriedigung seiner Partei in leisestem Sinne habe der Entwurf nicht gebracht. Er könne fick für die Listenwahl nickt erwärmen und be kämpfe insbesondere die Koinmunalwahlen. Eine größere Ungeschicklichkeit habe es nickt gebe» können, als die Be gründung deS Regiernngstöiuinissars, dem man getrost sage» könne: ..Geh' in ein Kloster. Ophelia!" Durch das vorliegende Gesetz wolle die Regierung die Parteien besser im Zaume laben. Er nennt das Pluralwahlsystem in Ver bindung mit dem Verhältiiiswahlimteiu die größte Unge rechtigkeit. Die Mehrheit der sächsischen Bevölkerung, so weit die Wähler in Frage kommen, sei sozialdemokratisch. (Lebhafter Widerspruch.) Tie Wahl durch Koiuiiiunalver- bände sei ein recht das Abscheulichste, iwrs es geben könne. Zu den Anträgen der Freisinnigen bemerkt er, er sei ja für diese Forderungen nur mit entsprechender Abänderung. Er polemisiert gegen den Abg. Ziinmermann und sagt zum Schlüsse, die herrschenden Parteien mögen nickt nur zu herrschen suchen, es möge auch den Arbeitern Lickt und Luft gelassen werden. Staatsminister Gras Hohentbal berührt die Auf forderung der „Sächsisclien Arbeiterzeitung" zu den öffent lichen Protestversainmlnngen und erklärt, die Negierung werde fick nickt fckxrrs, aber im Gegenteil auch nicht stumpf macken lassen, sondern energisch handeln. Abg. Dr. Spieß (kons.) polemisiert gegen den Abg. Goldstein. Sodann geht er aus den Gesetzentwurf, sowie aus die Für und Wider ein. Auch an dem Reichstagswahl-- reckte finden sich Mängel, und ein Wahlrecht, das kein« habe, gebe es nickt. Es mögen alle das redliche Bestreben, haben, der Bevölkerung ein Wahlrecht zu geben, was diese befriedigt. Abg. Bleyer (nat.-lib.) unterzieht den Gesetzentwurf ebenfalls einer Kritik. Es sei. als müsse man alle Gesetze, nur ans die Sozialdemokratie zuschneiden. So sei es auch mit dem Wahlrechte: es schieine, als müsse man alles tun. um der Ueberflutnng durch die Sozialdemokratie zu be gegnen. Er fürchte sich vor der Sozialdemokratie nicht. Er tritt für ein verbessertes Wahlgesetz ein. Abg. Brückner bespricht das Wahlgesetz ebenfalls »nd wünscht, daß es gelingen möge, ein geeignetes Walll- ge'ctz zustande zu bringen. Das Haus vertagt sich sodann auf Donnerstag. Aus Stadt und Land. (Fortsetzung auS dem Hnuvldlatt t * In der R a t s k e l l e r w i r t s cha f t in neue n Ratliause, das gegenwärtig im Rohbau nahezu voll endet ist, soll nur Wcinschank stattsinden und zwar will der Weihnachtbücherschnn IV07. Vsn Dr. ^lrm n Hausen. (fHi- Unt.'rtti'itzung t^ch'undiger Mitarbeit r.) VII. Verlag I. P. Bachem in Köln. (Fortsetzung.) Ein neuer Darsteller urwüchsiger tirolischer Volkstypen ist H. Schrott-Fiechtl in seinem Roman „I ch zwing' s" (4.60 Mark). Es ist die Geschichte eines jungen lebens- frischen und kraftstrotzenden Tiroler Ingenieurs, der seine Landsleute zu nehmen weiß und technisch)« Maßnahmen zum Besten seines Landes ihnen mundgerecht macht. Wer Freude an Humor hat, leie den Roman „Das rote Hau s" von E. Nesbit, eine Uebersetzung aus dem Englischen. 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