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Eine» weiteren Beweis endlich für die Goldführung des Lausitzer Granits haben in neuester Zeit die großen Braun kohlentagebaue im nördlichen Vorlande der Oberlausitz gelie fert. Die im Miozän zur Ablagerung gekommenen Flöze wurden am Ende des Tertiärs von mächtigen Schottern be deckt. Das Material dieser Kiese und Sande entstammt den von WikterungSeinflüsse» zerstörten Gesteinen des Oberlausitzer Berglandes, dessen Flüsse im Tertiär den Gcbirgsschutt nach Morden verfrachteten und im Flachlande absetzten. Da die Ursprungögesteine goldhaltig waren, müssen die Schotter im Deckengebirge der Brannkohlenflözc ebenfalls Gold führen, Ivie wir ähnliches ja schon bei den Flußschottcrn der geologischen Gegenwart gesehen habe». Bisher ist diesem Umstande noch nie Beachtung geschenkt worden, und cs ist daher zu begrüßen, daß neuerdings in dieser Richtung Untersuchungen angestellt worden sind. So haben Schlämmanalyscn tertiärer Sande im Hangenden der Grube Anna-Mathilde bei Senftenberg einen zwar geringen, aber zweifelsfreien Goldgehalt ergeben, und auch die tertiären Sande über den Kohlenbänken der Hohen bockaer Glassandgruben find goldführend. Eine Entgoldung dieser Ablagerungen kann natürlich wegen des geringen Ge haltes an Edelmetall und der hohen Aufbereirnngskosten nicht in Frage kommen, solange es nicht gelingt, größere Ansamm lnngen von Freigold in den Abraumsanden festzustellen. VÄr können also die oben gestellten Fragen dahin beani Worten, daß der Granit der Lausitz tatsächlich goldführend ist, daß aber die geringe Menge des Goldes zur Ausbildung mag matischer Lagerstätten nicht ausreicht. Da das Lausitzer Ilkas- siv serner nicht rief genug in die Auswirkung gebirgsbildcnder Vorgänge einbezogen worden ist, erweist sich auch die Gang- sormation als mir schwach goldführend. Sollte durch Zufall eimnal ein reicherer Goldgang angefahren werden, so ist da mit zu rechnen, daß das Erz nicht aushält. Dagegen könnten sich im Deckgebirge der Brannkohlenflözc sehr wphl bauwür dige, durch tertiäre Gewässer zusammengestrudelte Ansamm lungen von Seifengold vorfindcn. Diese Möglichkeit erhält eine weitere Stütze dadurch, daß auch an anderen Stellen im Lausttzer Urstromtals — so bei Hohenbocka-Hosena und bei Ikiesky — goldhaltige Sande festgestellt worden sind. Des KömZsIiol ösutzen als Iskelgut „römischen Königs" Auf der Suche nach alten Nachrichten über Bautzen in frühgeschichtlicher Zeit, wie wir sie in der Zeit der Jahr tausendfeier der ersten Zugehörigkeit zum Reiche anzu stellen uns verpflichtet fühlen, kam mir eine Urkunde an entlegener Stelle zur Hand, die für Bautzen und die Ober lausitz von großer Bedeutung sein dürfte. Merkwürdiger weise ist sie von der gerade in unserer Heimat reich ent wickelten Geschichtsforschung meines Wissens bisher nicht ibrer Wichtigkeit entsprechend benützt worden. Es ist das Verzeichnis der zur königlichen Tafel gehörigen Oberhöfe, das in einem im Jahre 1916 wieder aufgetauchten Codex des Münsterstiftes zu Aachen enthalten ist. Es ist heute noch nicht möglich, die Bedeutung dieser Geschichtsquelle voll zu erkennen und zu würdigen. Was ich hier vorbringe, sei lediglich eine Voranzeige über eine Nachricht ans frühgeschichtlicher Zeit, die in diesen Tagen für unsere Landsleute von besonderem Interesse sein dürfte. Schon in fränkischer Zeit bestand nach deutschem Recht die Verpflichtung der Untertanen, den König, der ja keine Residenz oder Neichsyauptstadt besaß, nebst seinem Gefolge anfzunehmen, zu verpflegen und für seine Reisemöglich- leiten durch Gestellung von Tier und Wagen Sorge zu tragen. Daneben bildeten die reichen Krongüter wie Pfal zen, Königshöse, Forsten n. a. eine der wichtigsten Ein- > ahmeqncllcn für den königlichen Hof. Diese Güter, die verschiedene Namen tragen, werden als villa, curtis und curia fin zeitlicher Reihenfolge) in den Urkunden genannt. Teils wurden sie von Hofbeamten in Eigenwirtschaft für die Krone verwaltet, teils waren sie verlehnt. Die Ein- lünfte gehörten znm königlichen Tafelgut. Kein Herrscher konnte zum Unterhalt seines Hofes diese entbehren. Sv sehen nur denn nach den neuesten Forschungen, daß in der Zeit, da Heinrich VI. von seinem Vater Fried rich Barbarossa zum König und Mitregenten ernannt ward, eine eigene Kanzlei und einen eigenen Hofhalt er hielt, wie ans der Gesamtmasse des Krongutes zum Unter halt des jungen Königs, der bezeichnenderweise „rex Ro- manorum" genannt wird, ein bestimmter Teil ausgeschie den ward. Es geschieht dies um den 28. Oktober 1185 in Aachen, kurz vor der Abreise des jungen Königs nach Italien, der schon im Dezember 1185 in Pavia Vater und Braut begrüßt. Die Ordnung des Hofhaltes wurde durch den Stiftsvvgt und Kämmerer Wilhelm von Aachen über nommen. Er steht auch mit der Aufzeichnung der Tafel güter auf der Rückseite der Pergamenturkunde jener Tage in Verbindung, die für das Aachener Marienstist ausgestellt ward. Noch 1188 ist er in Hofdsensten bei König Heinrich VI., der 1190 beim Tode seines Vaters Friedrich I. Barbarossa zunächst als Reichsverweser folgt. Die An sehung der Urkunde in diese Zeit ist zwar sehr einleuch tend dargestellt, bereitet aber für Bautzen und die Ober lausitz erhebliche Schwierigkeiten. Die Ansetzung auf die Zeit Heinrich IV., etwa 1064/65, würde für unsere Ver hältnisse besser passen. Doch dies heute nur nebenbei! Dieses Verzeichnis lautet in seinem ersten Abschnitt, der die in Sachsen gelegenen Tafelgüter des jungen Kö nigs auszählt, folgendermaßen: Licendice (Leisnig) dat V iervitia regalia (gibt fünf Einheiten der Königsabgabe), Milza (Gau Milska Oberlausitz), Nisana (Gau Nisan --Gegend zwischen Pirna und Dresden), Budisin lBautzen), Altenburg, Eisleben, Allstedt und noch zwölf andere Orte von Thüringen und am Harz, bis zuletzt „MerseborcH, servitia" Merseburg 40 Einheiten) genannt wird. Dann heißt es weiter, daß diese curiae soviel Einheiten geben, soviel Tage es im Jahre sind und noch 40 darüber. Dar auf wird festgestellt, wieviel eine Einheit der Königs abgabe iservitium regale) in Sachsen beträgt: 30 große Schweine, 3 Kühe, 5 Ferkel, 50 Hühner, 500 Eier (hier liegt wohl ein Fehler in der Quelle vor, die nur 50 an gibt, bei den gleichartigen Angaben für die fränkischen und bayrischen Königshöfe aber 500 richtig angibt), 90 Käse, 10 Gänse, 6 Fuder Bier, 5 Pfund Pfeffer und 10 Pfund Wachs. Es folgt die Angabe, daß in Sachsen der für den Hvfhalt nötige Wein vom Kellermeister selbst zn liefern ist, während in Bayern und Franken die Königshöfe selbst als Einheit vier große Fuder Wein abgeben müssen. Die nächsten Abschnitte dieses Verzeichnisses, betr. die Königshöfe in Franken, Bayern und der Lombardei, inter essieren hier weniger. Wichtig ist für uns die doppelte Er wähnung der engeren Heimat als Milska und Budisin. Was haben wir daraus zu folgern? Im ganzen werden ans dem sächsischen Anteil, zu dem damals also schon die Oberkausitz gerechnet ward, soviel