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^us «1er ^ousitr l. Bautzen. Wegen Diebstahls verurteilt. Das Schöffengericht Groftschönau hatte am 1. Juli 1936 den iu Liebsdorf in Nordmähreu geborenen Franz Erblich zu einem Fahr einem Monat Zuchthaus und vier Wo ben Hast verurteilt. Erblich hatte Berufung eingelegt. Bald nach seiner Verurtei lung in Grotzschönau war Erblich aus dem dortigen Gefängnis ausgebrochen. Jenseits der damaliger Grenze hatte er sich wieder strafbar gemacht, hatte seine Strafe in Leitmeritz ver dutzt und mar erst Anfang März 1939 nach Bautzen gebracht worden. Im jetzt vorliegenden Strassall war Erblich am 28. Dezember 1937 trotz seiner Ausweisung über die Grenze nach Zittau gekommen. Am 5. Januar 1938 hatte er dem Pfarrer in Hainewalde erzählt, datz er auf der Arbeitssuche nach Dres den laufen wolle. Ter Pfarrer hatte ihm 1.50 Mark geschenkt. Erblich hatte bei seinem Weggang dem Pfarrer ein Paar Hand schuhe gestohlen. — Die 2. Grotze Strafkammer des Landge richts sah die Wegnahme der Handschuhe nur als einen Not diebstahl an. Sie billigte als Berufungsgericht dem Beschul digten mildernde Umstände zu. Sie erkannte nunmehr unter Aushebung des früheren Urteils auf ein Jahr Gefängnis und vier Wochen Haft. l. Bautzen. Zwei Kinder von durchgehenden Pferden umgerissen. Vor der Mühle in Milkel scheu ten die vor ein Fuhrwerk gespannten Pferde, die ohne Aufsicht waren, vor einem Kraftwagen. Die Tiere rasten die Dorsstratze nach Teicha entlang und rissen zwei ans der Strafte gehende Mädchen im Alter von acht und zwei Jahren um. Wie durch ein Wunder erlitt das ältere Kind nur Hautverletzungen, und das kleine Mädel kam überhaupt ohne Verletzungen davon. l. Kamenz. Die Pimpfe und Iungmädel veranstalten am kommenden Sonnabend um 20 Uhr im Stadttheater einen Elternabend, mit dem sie einen Einblick iu ihre Arbeit geben wollen. l. Hoyerswerda. Monteuraus zehn Meter Höhe ab gestürzt. Als ein Elektromonteur am Postgebäude eine Lampe anbrachte, zerbrach plötzlich die Leiter. Der Handwer ker stürzte aus zehn Meter Höhe auf das Stratzcnpslaster. Ec trug sehr schwere Verletzungen davon. Bautzen. Musterung der Geburtsjahrgänge 1806 und 1907. Im Be zirk des Kreises Bautzen werden in der Zeit vom 28. März big mit 2. Mai d. I. alle gestellungspflichtigen Wehrpflichtigen der Geburlsjahrgänge 1906 und 1907, auch bereits gediente, ge mustert, die zur Zeit der Musterung im Kreise Bautzen wohnen oder ihren dauernden Aufenthalt haben und sich nicht im ak tiven Wehrdienst oder bei der SS Verfügungstruppe befinden. Alle Einzelheiten sind aus dem in jedem Bürgermeisteramt auslicgcnden Gestellungsaufruf zur Musterung zu ersehen, 5. öffentliche Beratung mit den Ratsherren am Freitag, dem 21. März 1939, 18 Uhr, im graften Bürgersaale des Ge wandhauses. Tagesordnung: 1. Kenntnisnahmen. 2. Nech- nungssachen. 3. Beratungsgegenständc: a) 3. Nachtragshaus- haltssahung 1938. b) Abkommen zur Vermeidung von Strei tigkeiten auf dem Gebiete des Fürsorgcrechtes lsächs. Verein barung). c) Berechnung von Bauausgaben an Grünflächen. — Hieraus geheime Sitzung. Kamenz. Polizeiverordnung über Preisskat- und Preisspielveran- staltungen. 8 1. Oesscntliche Preiskartenspiele sind mindestens 14 Tage vor ihrer geplanten Durchführung beim Landrat zu Kamenz oder in den Städten Kamenz und Pulsnitz beim Bürgermeister anzumelden. § 2. Die dsnmeldung mutz in zwei facher Ausfertigung eingereicht werden. Sic inuft enthalten: Name des Veranstalters, Act, Zeit und Dauer der Veranstal tung, Zahl der Spieltische sowie Teilnahme- und Preisbcdin- gungcn. Ein Stück der Anmeldung erhält der Veranstalter als Anmeldcbcstätigunq zurück. 8 3. Wer ohne die erforder liche Anmeldebestätigung öffentliche Preiskartenspielvcranstal- tungen durchführt, ankündigt oder in seinen Räumen durch führen läftt. wird mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Hast bestraft, sofern nach dem Strafgesetze keine höhere Strafe ver wirkt ist. Aufterdem kann die sofortige Schliessung der Preis- kartcnspielvcranstaltungen angeordnet werden Bierreise lm überladenen Aiito Vcrkehrsverbrecher zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Chemnitz. Vom Chemnitzer Landgericht wurde der 30 Jahre alte Hans Walter Pctzold aus Röhrsdorf wegen fahr lässiger Tötung und Ucbcrtrctung von Vcrkchrsvorschriftcn zu zwei Jahren sechs Monaten Gefängnis verurteilt. — Petzold >atte sich nach dem Genus; von acht Glas Bier an das Steuer eines Kraftwagens gefetzt. In seinem Viersitzer nahm er noch leben Personen s!> mit, die ebenfalls dem Alkohol zugesprochcn >attcn. In rasendem Tempo war der Angeklagte mit seinem völlig überladenen Wagen durch die Leipziger Strafte gefahren und hatte dabei einen 52 Jahre alten Chemnitzer Einwohner umgcrissen, der vor den Augen seiner Frau mit grofter Gewalt auf die Strafte geschleudert und so schwer verletzt wurde, das; er bald nach dem Unfall starb. Petzold hatte seine Fahrt nicht unterbrochen, sondern war mit grofter Geschwindigkeit weiter gefahren und hatte sogar das Schluftlicht ausgelöscht, um sich Oie Wiedervereinigung des Memellandes vollzogen Ser Aelchsaußenmlnlster meldet dem Führer den Abschluß der Verhandlungen Berlin, 23. März. Der Reichsauftenminister sandle am Mittwoch um Mitternacht dem Führer folgendes Telegramm: „Mein Führer! Ich meld« die vollzogene Unterzeichnung des Vertrages mit Litauen über di« Wiedervereinigung des Memel landes mit dem Reich." Selmkehr ln freundfchastllchem Geiste geregelt Nach einer Aussprache zwischen dem Relchsminister des Auswärtigen von Ribbentrop und dem litauischen Aussen minister Urbsys sind die deutsche und die litauische Delega tion Mittwoch abend um 19 Uhr zusammengetreten. Die iu freundschaftlichem Geiste geführten Verhandlungen haben zu einer Lösung geführt, die die Wiedervereinigung des Memel landes mit dem Deutschen Reich regelt und die Voraussetzungen für ein zukünftiges gutnachbarliches Verhältnis zwischen den beiden Ländern schafft. Ser Wortlaut des Vertrages Der deutsch-litauische Staatsvertrag über die Wiedervereinigung des Memelgebietes mit dem Deutschen Reich hat folgenden Wortlaut: „Der deutsche Reichskanzler und der Präsident der Re publik Litauen haben sich entschlossen, durch einen Staatsver trag die Wiedervereinigung des Memelgebietcs mit dem Deutschen Reich zu regeln, hiermit die zwischen Deutschland und Litauen schwebenden Fragen zu bereinigen und so den Weg für eine freundschaftliche Gestaltung der Be ziehungen zwischen den beiden Ländern zu eröffnen. Zu diesem Zweck haben zu Bevollmächtigten ernannt der deutsche Reichskanzler den Reichsminister des Auswärtigen, Herrn Joachim von Ribbentrop, der Präsident der Republik Litauen den Aussenminister, Herrn Juozas Urbsys, und den Ge sandten in Berlin, Herrn Kacys Skirpa, die sich nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten Uber folgende Bestimmungen geeinigt haben: Artikel 1. Das durch den Vertrag von Versailles von Deutschland abgetrennte Memelaebiet wird mit Wirkung vom heutigen Tage wieder mit dem Deutschen Reich vereinigt. Artikel 2. Das Memelgebiet wird sofort von den li tauischen Militär- und Polizeikräften geräumt werden. Die litauische Regierung wird dafür Sorge tragen, das; das Gebiet bei der Räumung In ordnungsmäftigem Zustand belassen wird. Beide Teile werden, soweit erforderlich, Kommissare ernennen, die die Uebergabe der nicht in den Händen der autonomen Be hörden des Memclgebietes befindlichen Verwaltungen durchzu führen haben. Die Reaelung der übrigen sich aus dem Wechsel der Staatshoheit ergebenden Fragen, insbesondere der wirt schaftlichen und finanziellen Fraoen, der Veamtenfragen sowie der Staatsangchörlgkeltssragen bleibt besonderer Vereinbarung Vorbehalten. Artikel 3. Um den Mlrtschastsbedllrsnissen Litauens Rech nung zu tragen, wird in Memel für Litauen eine Freihafen zon« eingerichtet werden. Die Einzelheiten werden nach den Richtlinien der diesem Vertrag beigefügten Anlage besonders geregelt werden. Artikel 4. Zur Bekräftigung dieses Entscksusses. eine freundschaftliche Entwicklung der Beziehungen zwischen Deutsch land und Litauen sicherzustellen, übernehmen beide Teile die Verpflichtung, weder zur Anwendung von Gewalt gegeneinan der Feststellung zu entziehen. Am Tage nach dem Unfall hatte er sich dann der Polizei gestellt. Das Nachspiel dieses schweren Unfalls, der sich übrigens am gleichen Tage und fast zur selben Stunde ereignete, als auch in Brockwitz bei Dresden am 18. Februar ein schwer be trunkener Kraftfahrer einen Radfahrer, Vater von vier Kin dern. ums Leben brachte, Ist eine erneute, eindringliche Mahnung an alle Kraftfahrer, unter allen Umständen wäh rend oder vor Antritt einer Fahrt den Alkoholgcuuk zu meiden. Heute, wo es um die Schaffung einer neuen Verkchrsgcsinnnug überhaupt geht, werden derartige Verkehrsverbrechen mit aller Schärfe geahndet. i; Chemnitz. Vorsicht aufter acht gelassen. Auf der Kreuzung Bornaer und Wittgensdorfer Strafte stieften zwei Personenkraftwagen mit grofter Wucht zusammen. Zivei In sassen wurden dabei verletzt, einer davon so schwer, daft er ins Krankenhaus gebracht werden mutzte. Beide Fahrer hatten an der Kreuzung die nötige Vorsicht nutzer acht gelassen. tz. Mittweida. Beim lieber Halen tödlich ver unglückt. Auf der Staatsstratze Mittweida-Burgstädt ge riet im Ortstsil Oberaltmittwcida ein Motorradfahrer beim Ueberhole» eines Radfahrers ins Schleudern und stürzte aus die Stratze. Im gleichen Augenblick wurde der Lenker des Motorrades von einem aus der Gegenrichtung kommenden Last zug tödlich überfahren. Durch rasches Abbremsen geriet der Lastzug iu den Stratzengraben. tz. Markneukirchen. Unfall beim Verladen von Roll Holz. Beim Verladen von Rollholz wurde der Führ geschäftsinhaber Erwin Neudel in Landwüst von einem plötzlich einstürzenden Holzstotz begraben. Mit einem schweren Becken bruch sowie anderen erheblichen Verletzungen mutzte der Ver unglückte ins Krankenhaus geschafft werden. tz. Auerbach i. B. Sühne für einen Raubiiber fall. In den frühen Morgenstunden des 4 Februar d. I. verlieh ein Auerbacher Einwohner nach ausgiebiger Bierreise in angetrunkenem Zustande ein hiesiges Kaffeehaus, ln dem er mit dem schwer vorbestraften 36 Jahre alten Reinhard Paul Holler, dessen 39jähriger Ehefrau und der 34 Jahre alten der zu schreiten, noch eine gegen einen der beiden Teile von dritter Seite gerichtete Gewaltanwendung zu unterstützen. Artikel 5. Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Zur Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmäch tigten diesen Vertrag unterzeichnet. Ausgefertigt in doppelter Urschrift in deutscher und li tauischer Sprache. Berlin, den 22. März 1939. (gez.) Joachim von Ribbentrop, (gez.) Urbsys. (gez.) Skirpa. » Glnrichlung einer litauischen Frethafenzone in Memel Die Anlage zu Artikel 3 des deutsch-litauischen Vertrage» vom 22. März 1939 hat folgenden Wortlaut: I. Die deutsche Hafenverwaltung In Memel, die die Ver waltung des infolge der Wiedervereinigung des Memelgebietes mit dem Deutschen Reich in das Eigentum des Reiches über gehenden bisherigen litauischen Staatseigentums im Memelcr Hafen übernimmt, wird mit einer im Einvernehmen zwischen der deutschen und der litauischen Regierung in Memel mit vor wiegend litauischem Kapital zu errichtenden Gesellschaft (Me- meler H a f e n g c s e l l s ch a f t) einen privatrechtlicken Ver trag über die Ueberlassung und bevorzugte Benutzung der nach- stehend erwähnten Hufenanlagen in Memel schlichen. In diesem Vertrag wird folgendes vereinbart werden: 1. Die Hafenverwaltung überhitzt der Memels- Hafengesellschaft pachtweise auf 99 Jahrs die Benutzung von Anlagen, Grund- und Wasserflächen des Memeler Hafens In ausreichendem, noch näher zu vereinbarenden Umfang. Die Hafengesellschaft Ist verpflichtet, die Hafsnnnlagsn für alle Bedürfnisse des allge meinen Verkehrs zur Verfügung zu stellen. 2. Die Pacht gilt mit Rücksicht auf die von der litauischen Regierung im Hafen gebiet gemachten Innestitionen als abgegolten. 3. Die Me meler Hafengesellschaft übernimmt die Unterhaltung, den Be trieb und den etwaigen weitere» Ausbau der ihr pachtweise überlassenen Flächen und Anlagen. Die Hafengebühren werden von der Gesellschaft eingezogcn. Die Höhe dieser Gebühren wird von der Hafenverwaltung auf Grund der Vorschläge der Gesellschaft festgesetzt. H. 1. Der Memeler Hafengesellschaft werden weitgehende Steuererleichterungen gewährt. 2. Es werden Frei bezirke eingerichtet, deren Laue und Abgrenzung zu vereinbaren sind. 3. Die Zollkontrolle findet an der Grenze der Frcibezirke statt. Im übrigen bleiben alle deutschen Hoheitsrcchte auf dem verpachteten Gelände und in den Frei bezirken unberührt. 4 Der Verkehr mit den Freibezirken wird durch die Balv-verbindmio mit K>-o'tingen in der Weise erleichtert werden, dak ein zollfreier Giiterdurchgangsnerkehr zu angemessenen Tarifsätzen iu geschlossenen Zügen nach nähe rer Vereinbarung zwischen den beteiligten deutschen und li tauischen Verwaltungen eingerichtet wird. Auch der sonstige Verkehr (Wasserwege und Landstratzeni zwischen Litauen und den Freibezirken wird im Rahmen der deutschen Bestimmungen nach Möglichkeit erleichtert werden. 5. Die aus der Stationie rung litauischer Schiffe iu den Gewässern des Memelgebietes sich ergebenden Fraoen. insbesondere stem-, Och?, Natur, werden zwischen den zuständ-oen deutschen und litauischen Stellen in entgegenkommender Weise geregelt werden ledigen Antonie Bruchmann zusammen gekneipt hatte. Beim Bezahlen der Zeche hatten diese drei wahrgenommen, das; -V, Angetrunkene einen gröfteren Geldbetrag bei sich führte. Da raufhin versetzte ihm Holler auf dem gemeinsamen Hcimwiz mit der Faust einen Schlag ins Gesicht, so datz der Ucbersaliene zu Boden stürzte. Dann nahm inan ihm 70 RM. Bargeld ab und teilte dieses unter sich. Holler wurde jetzt unter Versa gung mildernder Umstände wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zur Min deststrafe von fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Frau erhielt als Mindcststrose ein Jahr Gefängnis wegen gemein schaftlichen schweren Raubes. Die Bruchmann wurde wegen Hehlerei zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. tz. Olbernhau. Sommerfrische und Winter frische. Die landschaftlich reizvoll gelegene Stadt Olbernhau hat vom Landessremdenvcrkchrsverband Sachsen die Bezeich nung „Sommerfrische und Winterfrische" zuerkannt bekommen. tz. Zwickau. Mit abgehobenen Geldern ge flüchtet. Der 28jährige vorbestrafte Herbert Ernst hat am Dienstag im Auftrage seines Betriebslührers in Weiftbach 300 RM. bei der Bank abgehoben. Ernst hat das in Ihn ge setzte Vertrauen schmählich mltzbraucht. denn er hat das Geld nicht abgeliefert, sondern ist seither flüchtig. tz. Zwickau. Sühne für ein abscheuliches Ver- brechen Das Zwickauer Schwurgericht verurteilte nach zweitägiger Verhandlung die 24jährige Hilde Liddy Freitag we gen vorsätzlich versuchten Mordes zu sechs Jahren Zuchthaus und den 28 Jahre alten Rudolf Albert Brunner wegen An stiftung zum Mord zu sieben Jahren Zuchthaus Dem ver brecherischen Paar wurden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren aberkannt. Damit hat das verab- scheuungswürdige Verbrechen, das sich am Abend des 26. August 1938 in Mülsen St. Micheln ereignete, seine Sühne gesunden. An diesem Tage war die Freitag, mit der Brunner ein Liebes verhältnis unterhielt, nach genau festgelegtem Plan in die Schlaskammer der Frau Brunner eingcdrungen und hatte ver sucht, die Frau zu erwürben. Brunner hatte die Freitag zu der Tat angestiftet. Am Tage des Verbrechens hatte er ihr den Hausschlüssel gegeben, damit sie ungehindert eindringen konnte. UennMcd am Uorn-8ckutrreiclien' V/illirlm tlom l^eipxig 1)38 IHtij?e8ckiM für Liköre, 8pirltuo8en u. V^eine liorn-Verkaulssteiien ln allen 8ta6ttsüen «aurverivsltung NVpoMskvn — Ssugviavr UiolknkSurvr — Llvcttungvn Sankvorkvkr 6run6- u. khpolkeklenbsnk H.-6. l-kiprisi 6 I - ^a>'!tgl'afkN8tl'a8610 - Fernruf 25086 8lesie nieiit die V/eibung ein, ^5 voil-d dein eignet- 5eliacien sein! 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