nossenschaft der Seidenfärber K^.'-Makövsky, Buchdruekereibesitzer H. Mercy, Hutmachermeister A. Pesiifä", Rfof. am Polytechnikum G. Schmidt, Architekten A. Turek, Tischlermeister A. Veit, k. k. Schulrath J. Wen- zig, Wagenfabrikanten. F. Zelinger und dem Direktor der Anstalt Dr. A. Majer. Lehrkörper. Als Lehrer werden in der Regel Lehrkräfte von ändern Anstalten gegen Remuneration verwendet. — Die Remuneration wurde auf 50 fl. jährlich für je eine Stunde wöchentlichen Unterrichts bestimmt, welcher Betrag bei Vortragsgegenständen im J. 1871 auf 60 fl. erhöht, bei den übrig* n aber bis jetzt beibehalten wurde. Der Direktor bezieht für die Leitung der Tagesgewerbschule 300 fl. und für die Leitung der Sonntags- und Abend- gewerbschule 400 fl. Für die Lehrer (Meister) in den Werkstätten sind je 900 fl. jährlich ausgesetzt. — Beschäftigt sind an der Anstalt folgende Lehrer: A. Belohoubek, Docent am Polytechnikum (Chemie), J. U. Dr. J. B e n e s c h, Landesadvokat (Buchführung uLd Wechselrecht), L. B e r- nard und H. Ullik, akad. Maler (ornamentales Zeichnen und Ornamentik), F. Berr (ehem. Technologie), V. Jarolfmek (konst. Zeichnen), Dr. A. Majer (Physik), F. Scheda (Bau- und Maschinenzeichnen), Dr. J. Smita (Naturgeschichte) und W. Sobek (Aufsatzlehre, Geografie und Landes sprachen) Oberrealschulprofessoren, F. Ertl, Direktor der deutschen Volks schule (d. Rechnen, Aufsatzlehre, Geografie), J. Jiräsek, Lehrer an der Gewerbschule in Karolinenthal (vorb. Freihandzeichnen), J. Kraft, techni scher Inspektor (b. Maschinenlehre), G. Pacold, Prof. am Polytechnikum (Baukunst, Ornamentenlehre), J. Pi 1 aP, Prof. am Pädagogium (d. Maschinen lehre), E. Popp, Lehrer am deutschen Polytechnikum (Modelliren), K. Spa lek, Realschullehrer (vorb. Linearzeichnen, Rechnen, Aufsatzlehre), J. V e- sely^, Bibliothekar am Polytechnikum (Algebra, Geometrie), und die Meister W. Bourek (Weberei), A. Welz (Metailarbeiten) und J. Wister Holz arbeiten. Schulordnung. Dieselbe enthält neben dem Lehrplan auch die zum Bestand und zur Leitung der Anstalt nöthigen Verfügungen, namentlich, dass jeder Vertragsgegenstand in deutscher und in böhmischer Sprache in separater Abtheilung gelehrt werden soll — dass das Schulgeld auf '/ 4 fl. pr. Stunde halbjährigen wöchentlichen Unterrichts bestimmt wird — dass dasselbe anticipato zu erheben und dass von Zahlung desselben Niemand zu befreien ist — dass am Schlüsse eines jeden Schuljahres ein Bericht herausgegeben werden soll und dass in denselben das Präliminare für das kommende Schuljahr aufzunehmen ist — dass durch öffentliche Ausstellungen der Schülerarbeiten dem grossen Publikum die Einsicht in das Wirken der Anstalt ermöglicht und dasselbe eben dadurch für die Interessen derselben gewonnen werde u. a. Der Lerhplan enthält folgende Gegenstände: Landessprachen — Aufsatzlehre — Geografie — Rechnen — Buchführung und Wechselrecht