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Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 144. für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. 13. Sonnabend, den 30. März 1S07. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Weichenbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren I. Oebser in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Vorbei ist des kalten Winters Macht Und über Berg, Tal und Hügel Von neuem die Frühlingssonne lacht; Es senkt sich auf Engelsflügel Vom Himmel nieder zur Gotteswelt, Von starkem, lichtem Glauben erhellt, Frei von des Alltages Sorgen, Ein herrlicher Ostermorgen! — LLM Hstern. MÄH Ist es auch noch kahl in Feld und Flur, Fühlt von des Lenzes Beginnen Der Mensch schon überall eine Spur. — Viel schneller die Bächlein rinnen, Der Vogel trägt schon wieder zum Nest, Und 's knospende Weidenkätzchen läßt Mit Sicherheit darauf schließen, Daß es bald ringsum wird sprießen. Nachdruck verboten. „Dein müdes Auge schau wieder hell, Es färb' sich die bleiche Wange, O, zaudere nicht — und folge schnell In Deinem Innern dem Drange. — Christ ist für Dich zu göttlichem Sein Auch mit erstanden nach Todespein, Vergiß den Kummer, die Schmerzen An Deines Heilandes Herzen!" — Die Glocken künden mit Fubelton Laut schallend in allen Landen: „Christ ist erstanden — der Gottessohn — Euch aus schweren Todesbanden!" — Und mahnend klingt es von Aufersteh'n Durch der Osterlüste leises Weh'n, Von einem schönen Erwachen Und neuem Leben Entfachen. — „Drum frisch auf, Du krankes Menschenherz, Laß Dich nicht länger bedrücken Von Kummer, Trübsal, Leiden und Schmerz, Nimm teil am Lenzesbeglücken! Er schmücket grün selbst des Ärmsten Grab, Begrüß' auch Du es als beste Hab', kehr' zurück zu seinen Freuden Bei der Osterglocken Läuten." „Willkommen drum, Auferstehungstag, Vom heil'gen Geiste umwoben, Durch Dich sei der Spötter Haß und Schmach In alle Winde zerstoben. Läßt Du bei des Lenzes erstem Blüh'n Im alten Glauben die Brust erglüh'n, Dann ist der Menschheit beschieden Ein köstlicher Osterfrieden!" — Karl Emmrich. Bekanntmachung. Am 2. April dieses Jahres werden die Brandversicherungsbeiträge auf den 1. Termin 1907 in Höhe von 1 Pfennig von jeder Dersicherungseinheit fällig und sind spätestens vis zum 12. April 1907 an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 27. März 1907. Der Gemeindevorstand. Vogel. — Bekanntmachung. Am 16. März er. war der 1. Termin der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum 30. März dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Rabenstein, am 28 März 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Am 1. April n. v. werden die Brandversicherungsbeiträge auf den 1. Termin 1907 mit 1 Pfg. von jeder Versicherungseinheit für die Gebäude und mit iVe Pfg- von der Einheit für maschinelle Betriebsgegenstände, ebenso die aus früheren Terminen sich berechnenden Stückbeiträge fällig. Diese Beiträge sind bis spätestens den 10. April 1907 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu entrichten. Rabenstein, am 28. März 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Auf Antrag der Beteiligten bringe ich nachstehenden Vergleichsauszug hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Rabenstein, am 25. März 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. 2m Interesse der Herbeiführung des Friedens in der Gemeinde ist heute unter den aus Anlaß der letzten hiesigen Gemeinderatswahlen in Gegnerschaft und Prozeß geratmen Parteien und Personen folgender Vergleich geschlossen worden. 1. Es wird zunächst festgestellt, daß die in dem in Frage kommenden Wahlflugblatt enthaltene Behauptung, Herr Hermann Reinhardt habe sich auf Kosten der Gemeinde eine Mauer bauen lassen, den Tatsachen nicht entspricht. Herr Hermann Reinhardt hat viel mehr seine Mauer auf eigene Kosten erbaut. Es wird aber andererseits zugegeben, daß die bei dem fraglichen Straßenbau in Betracht kommenden Mauern und Zäune entgegen der Bestimmung in Abschnitt II 8 2 des baurechtlichen Ortsgesetzes aus Billigkeitsgründen und mit Rücksicht auf die bewilligte Bezirksbeihilfe auf Kosten der Gemeinde erbaut worden sind. Letztere Tatsache hat zu der hiermit widerrufenen irrtümlichen Behauptung geführt. 2. wird fernerweit erklärt, daß insoweit in gedachtem Flugblatt die Baustelle für das Zentralschulhaus 30000 Mk. kostend dargestellt wird und etwa zu der Annahme geführt hat, daß diese Summe ausschließlich auf Bauland des Herrn Reinhardt falle, so wird diese Behauptung dahin richtig gestellt, daß Herr Reinhardt nur mit einem Teilbetrag von ca. 7500 Mk. in Frage kam, wovon er aber 1000 Mk. der Schulgemeinde schenkungsweise habe wieder zuwenden wollen. 3. Es soll als nebensächlich dahin gestellt bleiben, ob bei der von Herrn Reinhardt in Zirkulation gesetzten Petition Kinder im Auftrage ihrer Eltern unterschrieben haben. 4. Die in der Wahlbewegung wechselseitig in Wort und Zeitungen gefallenen Be leidigungen werden unter dem Ausdrucke des Bedauerns hiermit allseitig zurückgenommen und verpflichten sich die Parteien zur sofortigen Rücknahme ihrer gestellten Strafanträge bez. verzichten ausdrücklich auf das Recht etwa noch zu stellender gleicher Anträge. Bekanntmachung Gefunden wurde: 1 Fadenhalter zur Strickmaschine und 1 Handschuh. Rabenstein, am 28. März 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung, die Zuführung der schulpflichtig werdenden Kinder in die Schule betreffend. Der unterzeichnete Schulvorstand hat beschlossen, daß die Zuführung der Ostern 1907 schulpflichtig werdenden Kinder Montag den 8. April 1907 und zwar der Knaben vormittags um 10 Uhr, der Mädchen nachmittags 2 Uhr im Klassenzimmer Nr. 1 (Kirchschule) zu erfolgen hat. Rabenstein, am 28. März 1907. Der Schulvorstand. Friedrich Schmidt, Vorsitzender. Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnungen vom 22. und 30. November 1906 wird hiermit bekannt gemacht, daß nicht mehr vor jeder Kirchenvorstandswahl eine besondere Wähler liste aufgestellt, sondern eine fortwährend auf dem laufenden zu erhaltende Wählerliste geführt wird. Stimmberechtigt sind alle selbständigen Hausväter der Kirchgemeinde, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheiratet oder nicht, soweit sie in die Wählerliste der Kirchgemeinde ausgenommen sind. Die Aufnahme in die Wählerliste erfolgt nur auf eigene Anmeldung, welche zu jeder Zeit auf dem Pfarramte geschehen kann. Die Anmeldung muß mit der einzeln abzugebenden und durch eigenhändige Unterschrift zu vollziehenden Erklärung verbunden sein, daß der sich Anmeldende bereit sei und sich verpflichte, das kirchliche Leben in der Gemeinde in Übereinstimmung mit den Ordnungen der Kirche zu fördern. Ausgeschlossen von der Aufnahme in die Wählerliste sind: ». diejenigen, welche durch Verachtung des Wortes Gottes oder unehrbaren Lebenswandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobenes Ärgernis gegeben haben; b. diejenigen, welche nach 8 2 des Kirchengesetzes vom 1. Dezember 1876, oder nach 8 22 der Trauordnung vom 22. Iuni 1901 die Stimmberechtigung bei den kirchlichen Wahlen verloren haben. c. diejenigen, welche nicht unbescholten sind oder wegen eines Mangels der in 8 44» bis 8 der revid. Städteordnung oder 8 35» bis g der revtd. Landgemeindeordnung bezeichneten Art von der Stimmberechtigung bei den Wahlen der polit. Gemeinde ausgeschlossen sind. Mit dieser Bekanntmachung verbindet der Kirchenvorstand die Aufforderung an alle kirchlich gesinnten Hausväter der Parochie, sich auf dem Pfarramte zur Aufnahme in die Wählerliste anmelden zu wollen. Rabenstein, am 30. März 1907. In Mcheuoorstond von Weichem M MW. Weidauer, Pfarrer. Bekanntmachung. Die am 1. April 1907 fälligen Brandversicherungsbeiträge sind nach 1 Pfennig pro Einheit bis spätestens zum 8. April dieses Jahres bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Neustadt, am 28. März 1907. Der Gemeindevorstand. Geißler. Die Sparkaffe zu Neustadt unter Garantie der Gemeinde verzinst Einlagen mit 3Ve "/o Für Einlagen, welche bis zum 3. eines Monats bewirkt werden, erfolgt Verzinsung für den vollen Monat. Die Sparkasse expediert täglich vormittags von 8—12 ühr und nachmittags von 2—6 ühr. Durch die Post eingehende Einlagen werden sofort expediert. Einen jüngeren SlacheI-u.NaimSbtechrMchtt Archen, Kiesern n. Weymouths- Kl-s-rN billig abzuaeben Handarbeiter zum Flaschenspülen sucht Brauerei Niederrabenstein.