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für Reichenbrand. Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff: «»zeigen werden In der L^editton Meichenbrand, N-volgtstratz- Il>, sowie non dm S^errm^Fris-ur We^be^inRefchmbran^ Kaufmann Emil Winter in Ravenstein und Aldin Thi-m In Rotttuss entaegen- genommen und pro Ispaltige Petitzetle mit 15 Pfg. berechnet. Für 2nserate größeren Amfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzelgeo-Armahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags !1 Uhr. bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. vereinainserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Ahr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 214. 22 Sonnabend, den 3. Juni 1916 Nachstehende Bekanntmachungen werden hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Nabenstein und Rottluff, am 30. Mai 1916. Die Gemeindevorstande. Höchstpreise für Kartoffeln im Kleinhandel. Die Bekanntmachung des Unterzeichneten Kommunalverbandes vom 22. April 1916 über Höchst- preise für Kartoffeln im Kleinhandel — Chemnitzer Tageblatt vom 23. April 1916, Nr. 113 — wird dahin abgeändert, daß der Höchstpreis für Kartoffeln im Kleinhandel im 8 1 dieser Bekanntmachung auf 6,50 M. für den Zentner festgesetzt wird. Diese Neufestsetzung tritt sofort in Kraft. Chemnitz, am 20. Mai 1916. 1631 X. X. II. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Ausfuhrverbot von Stroh aus dem Bezirke der Amtshauptmannschast Chemnitz. Zur Sicherstellung der Heereslieferung von Stroh, welche der Bezirksverband auf Grund der Bundes- ratsverordnung vom 11. Mai 1916 — Reichsgesetzblatt Seite 367 — zu bewirken hat, wird die Aus- fuhr von Stroh aus dem Bezirke der Amtshauptmannschast Chemnitz verboten. 320 X. X. III. Chemnitz, am 25. Mai 1916. Ä2LLLLL Die Königliche Amtshauptmannschast. MSN UWildernde Hunde. Es ist wahrzunehmen gewesen, daß die Feld-, Wiesen- und Waldbesitzer bei ihren land- und forst wirtschaftlichen Arbeiten oft ihre Hunde mit hinausnehmen und stundenlang frei herumlaufen lassen. Die Hunde durchstöbern dann das Gelände und fügen der Jagd, namentlich zur Zeit, wo wegen des Jungwildes die Jagdreviere möglichst wenig beunruhigt werden sollen, großen Schaden zu. Der Schaden trifft nicht nur den Jagdbercchligten, sondern zieht jetzt auch weitere Kreise in Mitleidenschaft, da die Fleischreserven, die wir in unseren Wildbeständen haben, hierdurch noch erheblich gefährdet und geschmälert werden. » Es wird deshalb verboten, Hunde 1. bei land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten in Wälder, auf Felder und Wiesen über- Haupt mit hinauszunehmen; 2. in Wäldern, auf Feldern und Wiesen frei herumlaufen zu lassen. Nicht betroffen werden von diesem Verbote Jagdhunde bei Ausübung der Jagd. 2m Falle der Zuwiderhandlung werden Besitzer oder Halter der Hunde mit Geldstrafe bis 150 Mark bestraft, an deren Stelle im Aneinbringlichkeitsfalle Hast bis zu 14 Tagen tritt. Chemnitz, den 30. Mai 1916. Die Königliche Amtshauptmannschast. Nahrungsmittelverkans in Reichenbrand. Solange der Vorrat reicht, findet der Einzelverkauf von Nahrungsmitteln im hiesigen Freibank» lokal gegen Vorlegung der Brotmarkenhefte wie folgt statt: Montag, den 5. Juni 1916 Brotmarkenhest Nr. 1 — 400 nachm, von 2 — 3 Ahr, - 401- 800 - - 3 — 4 Uhr. - - 801 — 1200 - » 4 —5 Ahr. Verkauft werden Risotto sKonservenreis) 1 Büchse 75 Pf. Ochfena (Pflanzenfleischextrakt) 1 - 150 Pf. grüne Erbsen V2 lc§ 55 Pf. Bohnen Vr I<8 45 Pf. Dienstag, den 6. Juni 1916 findet Heringsverkauf im Eteigerhausraume (hinterm Rathaus) wie folgt statt: Brotmarkenheft 1 — 600 nachm, von 2 — 3 Uhr, - 601 — 1200 - - 3 — 4 - . Der Preis wird beim Verkauf bekannt gegeben. Die Einwohnerschaft wird ersucht, vorstehende Zeiten genau einzuhalten. Die Abgabe von Nahrungsmitteln erfolgt nur für eine Haushaltung und ist daher der Einkauf für eine andere Haushaltung nicht zulässig. Der geringen Vorräte halber kann von Gemüse an eine Haushaltung bis 4 Personen nur 1 Pfund und über 4 Personen 2 Pfund abgegeben werden. Wegen Mangels an Kleingeld wird erneut darauf hingewiesen, dah abgezahltes Geld mitzu- bringen ist, anderenfalls He Käufer zurückgewiesen werden. Reichenbrand, am 31. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. auf 19^ fällig B ^ ^ werden wird. ^ ^ ^ ^^69 " g h S Pf" Reichenbrand, am 30. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Ausgabe von Bezugsniarken sür Brenchiritus. nicht zur Verfügung steht, werden Bezugsmarken für Brennspirttus ausgegeben. Die Ausgabe der Marken findet Dienstags vormittags von 11—12 Uhr im Meldeamt statt. Reichenbrand, am 2. Juni 1916. Der Gemeindevorstand. Eröffnung des Volksbades betreffend. geöffnet und kann während der folgenden Zeiten benutzt werden: 2n den Monaten Mai, Juni und Juli an den Wochentagen nachmittag von 1—9 Uhr, im Monat August von 1—8 Uhr und im September von 1—7 Uhr; an Sonn- und Festtagen vormittags übrigen wird darauf aufmerksam gemacht daß das Betteten der angrenzende,: Feld- und Wiesengrund stücke unbedingt zu unterlassen ist. Ellern sind für den durch ihre Kinder verursachten Schaden haftbar. Reichenbrand, am 29. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Ausgabe einer weiteren Brotzusatzkarte in Rabenstein. Es wird bekanntgegeben, daß der Kommunalverband zunächst auf 6 Wochen in der Lage ist. allen schwerarbeitenden Personen, insbesondere soweit sie für Heereszweike mittelbar oder unmittelbar arbeiten, wöchentlich 1 sechstes Pfund Brot zuzuteilen. Die Zulagen sind persönlich für die Arbeiter selbst, nicht für Familienangehörige bestimmt. Als schwerarbeitende Personen gelten nur diejenigen, die zurzeit tatsächlich auch schwere körperliche Arbeit verrichten. Landwirtschaftliche Arbeiter sind darunter zu rechnen. Die Ausgabe dieser Brotzusatzkarte auf die Zeit vom 29. Mai bis mit 18. Juni erfolgt gegen Vorlegung des Brotheftes Sonnabend» den 3. Juni d. I.» nachm. 5—6 Uhr in den bekannten Ausgabelokalen durch die Vertrauensmänner. Persönliches Erscheinen der Empfangsberechtigten ist dringend erforderlich. Der Gemeindevorstand zu Nabenstein, am 2. Juni 1916. Kartoffel-Verkauf. Die Kartoffelabgabe an solche Einwohner — aber nur an solche — die keinen Vorrat mehr haben, erfolgt Montag, den 5. und Dienstag den 6. Juni von früh 7 Uhr ab mit 5 Pfund auf den Kopf und die Woche. (Pfund 7 Pf., 10 Pfund — 65 Pf.) Markenausgabe am Sonntag, den 4. Juni 1916, mittags 11—12 Uhr in der Brauerei. Der Gemeindevorstand zu Nabenstein, am 31. Mai 1916. Preistafeln. Die hiesigen Geschäftsinhaber und Landwirte werden daran erinnert, daß sie bei jeder Ver änderung in den Preisen der zum Verkaufe gelangenden Gegenstände des täglichen Be darfes — insbesondere Nahrungs- und Futtermittel aller Art sowie rohe Naturerzeugnisse. Heiz- und Leuchtstoffe — die Preistafeln zur Abänderung oder gegebenenfalls neue Preistafeln im Gemeindeamte — Meldeamtszimmer — vorzulegen haben. Der Einwohnerschaft wird empfohlen, bei allen Verkaufsstellen genau zu beobachten, daß die geforderten Preise mit den auf den aushängenden und von der Gemeindeverwaltung abgeftempelten Preistafeln vermerkten Preisen übereinstimmen. Unstimmigkeiten sind im Gemeindeamts — Meldeamtszimmer — zu melden. Nottluff, am 29. Mai 1916. Der Gemeindevorstand. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am Sonntag Graudi, dm 4. Juni, Vorm. Vs9 Ahr Predigt- gottesdienst. Hilfsgeistlicher Oehler. Vorm. Vs 11 Ahr Unterredung mit der männlichen Jugend. Derselbe. Dienstag Abend 8 Ahr Jungfrauenverein. Donnerstag Nachm. 2 Uhr Großmütterchenverein. Abend 8 Ahr Nähabend. Amtswoche: Pfarrer Rein. Parochie Rabenstein. Am Sonntag Grands, den 4. Juni, 9 Ahr Predigtgottesdienst. Pfarrer Weidauer. Danach Beichte und heil. Abendmahl. Hilfsg. Herold. Nachmittag kirchliches Ephoraljugendfest in Chemnitz-Schloß. Evang. Jünglingsverein und eoang. Jungfrauenverein stellen 1 Ahr im Dfarrhofe. (Weg über Rottluff). Gemeindeglieder herzlich zur Teilnahme eingeladen. Dienstag nachm. 4—6 Uhr Mädchenhort für Kriegerkinder. Mittwoch nachm. 4—6 Uhr Knabenhort für Kriegerkinder. Mittwoch abend 8 Ahr eo. Jungfrauenverein im Pfarrhause. Donnerstag abend 8 Ahr Ktndergottesdienstvorbereitung. Hilfs geistlicher Herold. Freitag abend 8 Uhr Kriegsbetstunde. Pfarrer Weidauer. Wochenamt vom 6.—11. Juni: Pfarrer Weidauer. Achtung! Dienstag, den 6. Juni, nachm. 2—3 Ahr Mutter» beratung in der kirchschule. Sonntag nachmittag soll das kirchliche Jugendfest des Chemnitzer Landeskirchenkreises in Chemnitz - Schloß gefeiert werden. Die kirchlichen Jugendveretne stellm A3 Uhr auf der Salzstraße zwischen Schloßktrche und Schloßfriedhof. 2n der Schloß- Kirche wird 3 Uhr Festgottesdienst gehalten, in dem Herr Pastor Hoffmann von St. Pauli die Predigt hält. An den Gottesdienst schließt sich eine Festversammlung im Adler (Leipziger Straße) an. in der Herr Pastor Schlosser (St. Jacobi) die Festrede halten und die Angehörigen der Vereiiwmitglieder sind zum Besiph der groß zügigen Jugendveranstaltung herzlich willkommen. Rabenstein. Das Ergebnis des „Raucherspendentages" (25. Mai) war in unserm Orte 317 Mk. 77 Pf. Allen Spendern, aber auch unfern lieben jugendlichen Sammlerinnen sei herzlichst gedankt. Sie haben an ihrem Teile mit dazu beigettagen. das Geschick unserer tapferen Feldgrauen zu erleichtern, die an Leib und Seele geschädigt aus dem Kampfe für des Vaterlandes Ehre und Zukunft Der Brauer von Gent. Historischer Roman aus Flanderns Vergangenheit von Max Werner. ^ ^ ^ „Wer sollte wohl eine Ahnung davon haben, daß der geächtete Graf Robert von Artois es wagen werde, sein meerumgürtetes Asyl zu verlassen," entgegnete der Brauherr. Aber es war nicht die Entdeckung des Grafen, die ich fürchtete, sondern es war mir unheimlich, mit einem Manne, wenn auch nur für eine Nacht, unter einem Dache zu verweilen, der sich von der Anklage des doppelten Giftmordes bis auf den heutigen Tag noch nicht gereinigt hat." „Sollte der Gras Robert von Artois wirklich ein so himmelschreiendes Verbrechen begangen haben?" „Ich weiß es natürlich nicht, Dirks, daher sagte ich ja auch nur, daß er sich von dem Verdacht noch nicht gereinigt. Aber schweigen wir von diesem dunklen Punkt im Leben des Grafen. Der allwissende Richter thront über uns und seinem gerechten Richtcrspruch entgeht kein Schuldiger." „Ja, Herr, schweigen wir." Zur Erklärung der Anwesenheit des Grafen Robert von Artois in Gent und der späteren Ereignisse müssen wir uns zunächst mit der Person des Grafen näher bekannt machen. Ebenso ist cs notwendig, die politischen Verhältnisse der Graf schaft Flanderns, Frankreichs und Englands kurz zu streifen. Graf Robert von Artois hatte die in Frankreich gelegene und zu Frankreich gehörige Grafschaft Artois von seinem Pater geerbt. Dieses Erbe wurde ihm aber von seiner Tante, der Gräfin Mathilde von Burgund streitig gemacht und ihm schließlich auch durch einen Schiedsrichterspruch des Königs von Frankreich zu Gunsten der Gräfin von Burgund völlig abgesprochen. Er führte aber trotzdem noch weiter hin einen erbitterte» Kanips um diese Erbschaft. Plötzlich starb die Gräfin Mathilde von Burgund und deren Tochter und Graf Robert von Artois geriet in den Verdacht, Mutter und Tochter durch Gift beseitigt zu haben. Der Verdacht verdichtete sich' so sehr, daß der König von Frankreich, obgleich der Graf sein Schwager war, diesen verhaften lassen wollte. Indes Graf Robert war rechtzeitig gewarnt worden, um dieser Verhaftung durch eine schleunige Flucht nach dem schützenden England entgehen zu können. Der König von England machte damals gerade Ansprüche