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Reichenbrand. Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand. Nevoigtfttaße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albtn Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzetle mit 1b Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigeu-Atmahm« in der Expedition bi« fpätrften« Freitag« nachmittag« » Uhr» bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. verelnslnserat« müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegebm werden. As SS Sonnabend, den 26. Juni ISIS Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand. Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff» am 24. Juni 1915. Die SemeindevorstSnde. rtriegSnitnifterium. Nr. 5387 I Dresden. 10. 6. 15. Nr. 136. Beurlaubung von M Heeresdienste herangejogenen Laos Mell. Nach Mitteilung einer Amtshauptmannschaft befindet sich diese infolge der zahllos eingehenden Urlaubsgesuche von zum Heeresdienste eingezogenen Landwitten geradezu in einer Notlage. Anscheinend werden die Angehörigen der Soldaten von diesen selbst zur Einreichung der Gesuche in der völlig irrigen Meinung veranlaßt, daß die Zivilbehörden die Bitten leichthin befürworten und daß diese infolgedessen seitens der zuständigen Militärbefehlshaber meist genehmigt werden. Es wird im Interesse der Entlastung aller vielbeschäftigten Heimatbehörden von zweckloser Arbeit Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die vorzugsweise Beurlaubung von Landwitten nur zwecks Vornahme der Frühjahrsbestellung seiner Zeit befürwortet werden konnte, daß dies aber aus Anlaß der bevorstehenden Erntearbettcn nicht geschehen kann. nach strengen, den militärischen Interessen gerecht werdenden Gesichtspunkten erfolgen. I D: tzoepner. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgenieinen Kenntnis gebracht. Relchenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 25. Juni 1915. Die Gemeindevorstande. Es mehren sich die Klagen, daß durch Pflücken von Kornblumen Felder zertreten und Getreide vernichtet wird. Deshalb wird hiermit alles unbefugte Pflücken, das Tragen und verlaufen von Kornblumen im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz bu, auf weiteres verboten. Zuwiderhandlungen werden unnachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bis zu zwei Wochen bestraft, soweit nicht die Bestimmungen des Forst, und Feldstrasgesetzes vom 26. Februar 1909 Chemnitz, am 23. Juni 1915. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Oefferitlicher Vortrag. Sonnabend, den 3. Juli, abend» 8 Uhr findet im kleinen Saale des hiesigen Gasthofe» -ein Vortrag des Herrn Oberlehrer vr. Bode in Chemnitz über Herstellung von Gbst- und Gemüse-Dauerwaren im Haushalte statt, wozu die Einwohnerschaft und namentlich die Frauen hiermit eingeladen werden. Reichenbrand, am 25. Juni 1915. Der Gemeindevorstand. Siegmar. Sonnabend, den 3. Juli d. I. nachm. 4 bis abends 8 Uhr sollen in der hiesigen Schul- turnhalle die von der Gemeinde angekauften Nahrungsmitteloorräte, als Reis, Graupen» Makkaroni, Linsen, Erbsen, Bohnen, Kartoffelmehl sowie Kakao und Tee zu den bereits bekannten Preisen gegen sofortige Barzahlung abgegeben werden. Am Sonnabend, den 26. d. M. findet ein Verkauf nicht statt. Siegmar, den 25. Juni 1915. Der Gemeindevorstand. Brothefte und Zwiebackkarten. alle wegziehenden, oder zum Heere eingezogenen, oder in eine Krankenanstalt aufgenommenen Personen ausnahmslos innerhalb 24 Stunden bei der Gemeindebehörde abzumelden und die Brothefte und Zwiebackkartcn vorzulegen sind. Die Haushaltungsvorstände sind für die Befolgung dieser Vorschriften verantwortlich. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis 1500 Mark bestraft. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 24. Juni 1915, Bekanntmachung. Auf Grund des Regulativs über Aufrcchterhaltung der Ordnung, Reinlichkeit und des Verkehrs auf den Straßen rc. in der Gemeinde Rabenstein ist verboten: 1.. das Fahren mit Wagen jeder Art. ausgenommen Kinderwagen, und das Fahren mit Karren und SchiebebScken auf Fußwegen; 2.. die Versperrung oder Beengung der Fahr- und Fußwege; 3., das Retten und Treiben von Vieh auf dm Fußwegen, sowie das zu schnelle Fahren und das die öffentliche Ruhe störende Lauten herumziehender Händler, zu lautes und anhaltendes Ausrufen der Waren auf dm Straßen: 4, die Verunreinigung öffentlicher Straßen und Plätze jeglicher Art, insbesondere das Weg werfen jedweden Unrats, wie Glasscherben, Abfälle, Papier, Seifenschaum re., das Der- richten der natürlichen Bedürfnisse vor und in der Nähe der Schankstättm, sowie über Einfall schroten an dm Bordkanten; 5.. die Ablagerung von Dünger, Schutt, Asche und dergleichen an öffentlichen Straßen und Plätzen oder auf unmittelbar an solchen grenzenden Grundstücken; 6., das aufsichtslose Steheulassen und längere Anhalten der Fuhrwerke vor dm Schankstättm und anderen Grundstücken; 7.. das Stehenlassen von Schlitten, Wagen, Geräten und sonstigen Gegenständen aller Art auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Zuwiderhandlungm werden, falls nicht höhere Bestrafungen zu erfolgen habm, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet. Der Gemeindevorftand zu Rabenstein» am 24 Juni 1915. Der Heringsverkauf in Rabenstein findet jeden Dientag und Freitag nachm. 4—6 Uhr in der Brauerei von Iohs. Esche statt (Stück 10 Pfg.) Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 24. Juni 1915 Bekanntmachung. Nach der Friedhofsordnung für Rabmstein und Rottluff sind dem Pfarramt, bevor der Auftrag an Bildhauer rc. erteilt wird, alle Grabdmkmalsmtwürfe und Inschriften zur Gmehmigung vorzulegm. Auf dem Pfarramte stehen Formulare jederzeit kostenlos zur Verfügung. Wer ein Grabdmkmal oder dergl. errichten will, tut am besten, sich vorher mit dem Pfarrer zu besprechen, damit möglichst Minder- wettiges und Gedankmloses dem Friedhofe fernbleibe. Statt der ganz unnötigen Verwandtschaftsangaben empfi-hlt sich z. B. ein guter kräftiger Trostspruch. Nebm dem Steinmetz ist auch der Holzbildhauer und Kunstschlosser zu bedenkm. Steineinsassungen der Gräber sind möglichst niedrig zu halten. Rabenstes«, 19. Juni 1915. Der Klrchenvorstand. Weidauer, Pfarrer. Vors.' Gemüse- rc. Verkauf in Rottluff. Mittwoch, den 30. Juni 1915, nachmittags von 2 bis 4 Uhr erfolgt Einzel verkauf von Bollreis I V? 40 Pfg., Graupe« Vs 30 Pfg.» Kakaopulver V-rkb 2 Mk. 20 Pfg., Kaffee — gebrannt — Vs lc§ 1 Wk. 75 Pfg. an die minderbemittelten Ortseinwohner in der hiesigen Schule Zimmer Nr. I. Für den Verkauf müssen von 11 — Vsl Uhr Marken im Meldeamtszimmer des Gemeindeamtes entgegengenommen werden. Diese Marken sowie die erforderlichen Gefäße und abgezähltes Geld sind mitzubringen. Rottluff, am 23. Juni 1915.Der Gemeindevorstand. Stratzen-Reinigung. Die hiesige Einwohnerschaft wird davon in Kenntnis gesetzt, daß aus Sparsamkeitsgründen die Besprengung der hiesigen Straßen bis auf weiteres nur Sonn- und Feiertag» sowie im Bedarfs fälle in der Mitte der Woche erfolgen wird. Um die Staubbelästigung zu mildern, ergeht an die geehrte Einwohnerschaft das dringend« Ersuchen, die Straßen, wie in den früheren Jahren, dem Bedürfnisse entsprechend in geeigneter Weise selbst zu besprmgen. Weiter werden alle Grundstücksbesitzer bezw. deren Vertreter gebeten, um die Reinhaltung der Straßen, Fußwege und Schnittgerinne nach Kräften mit besorgt zu sein. Rottluff» am 23. Juni 1915.Der Gemeindevorstand. Benutzung von Gemeindeareal. Wiederholt ist beobachtet worden, daß Gemeindegrundstücke — hauptsächlich öffentliche Wege und Seitengrüben derselben — durch Ablagerung von Baumaterialien und Schlacken, durch Aufstellung von Wagen u. dergl., durch Ausgrabungen usw. von privater Seite benutzt worden sind, ohne daß die erforderliche Genehmigung hierzu bei dem Unterzeichneten Gemeindevorstande eingeholt worden ist. Alle diejenigen Personen, welche Gemeindeareal in obengenannter Weise in Anspruch nehmen wollen, werden deshalb hiermit auf die rechtzeitige Genehmigungseinholung aufmerksam gemacht. Zuwiderhandelnde setzen sich Weiterungen aus. Rottluff, am 23. Juni 1915. Der Gemeindevorstand. Bericht über die Sitzung des GcmcinderatcS zu Neustadt vom 18. Juni 1915. 1. von der Bewilligung eines weiteren Staatsdarlehns von 5000 Mark für Gemüseanbaus; 2. von der Mitteilung des Königlichen Amtsgerichts Chemnitz über die Eintragung der Gem.'nde als Eigentümerin des Schlips'schen Grundstückes im Grundbuche; 3. von einem Sonderabdrucke über Unkraut und Unkrautsalate; 4. vom Ankäufe und der Abgabe von 6 Sack Weizenmehl an hiesige Einwohner; (Hierbei wird das ungebührliche Benehmen, dessen sich einzelne Käufer bei ihrer Anwesenheit im Verkaufsräume schuldig machen, gekennzeichnet und gemtßbilligt.) 5. von einem ergangenen Urteile des Oberverwaltungsgerichtes über die Besteuerung von Mtlitärpersonen; 6. von der Richtigsprechung der Rechnung der Bertha-Müller- Stiftung pro 1914/1915; 7. vom 1. Nachttage zur Satzung des Landespensionsoerbandes sächsischer Gemeinden; 8. vom Ergebnis der Sammlung für die Kaiser-Wilhelm^pende; 9. von einem Rundschreiben des Vereins Kolonieschutzhaus. 10. Auf ein Unterstützungsgrsuch des Fürsorgeoereins für Taub- stumme wird ein Beittag bewilligt. Siegmar, über den ausgestellten Gasbeleuchtungsplan für die Orts- ftraßen beraten. 12. wird ein Grundstück zum Zwecke der Einhebung von Besitz. Wechselabgaben -ingeschätzt. 13. Die Vorberatung über die neue Zuwachssteuerordnung wird dem Derfassungsausschusse übertragen. 14. wird die Reklamation der Stadtgemeinde Chemnitz gegen die Veranlagung zu den diesjährigen Gemeindeanlagen bezüglich des Höckerichtbesttzes abgewiesen. 15. wird dem Beschlüsse des Sparkassenausschusses in einer Hy potheken-Zinsenrestsache zugestimmt und über ein Beleihungsgesuch Beschluß gefaßt. 16. Auf ein Gesuch um Übernahme von Landeskulturrente wegen rückständiger Sttaßenbaukosten wird die Beschlußfassung ausgesetzt; dem Gesuchsteller sollen zunächst in seinem eigenen Interesse wegen der hohen Unkosten andere Wege zur Tilgung des Schuldenrestes gezeigt werden. 17. Für eine Wohnung im Gemeindegrundstück Nr. 36 wird der Mietzins neu festgesetzt. 18. erfolgt Aussprache zu einem Konzessionserweiterungsgesuche. 19. Von dem Ankäufe verschiedener Nahrungsmittel wird zu- Bericht über die Sitzung des Gemeinderates zu Rottluff vom 15. Juni 1915. Vorsitzender: Gemeindenarstand Geißler. Anwesend: 11 Mitglieder. 1. Die in einer Anmensache getroffenen Maßnahmen werden genehmigt. 2. s) Kenntnis nimmt man von dm Dankschreiben des Gefreiten d. Res. Willy Irmscher und des Unteroffiziers d. Res. Arthur Sin de für die ihnen übermittelten Liebesgaben, b) In Sachen Der- mietung von Rathaus-Wohnungm werden sachdienliche Beschlüsse gefaßt, c) Don dem Eintritt der Tilgung eines im Jahre 1905 auf- genommenen Darlehnes nimmt man Kenntnis. 3. bis 6. Punkt werden vertagt. 7. Mit Rücksicht auf die Kriegszeit sollen bis auf weiteres die Straßen nur an Sonn- und Festtagen sowie in der Mitte der Woche besprmgt werden. Ravenstein. Wie aus dem Anzeigeteil ersichtlich ist, findet Sonntag den 4. Jnll von Abmd 8 Uhr ab im Gasthof „Weißer Adler" ein Vaterländischer Abend statt, bestehmd in gesanglichen und theatralischen Vorträgen. Da zu diesem Konzert auch unser einheimischer Künstler Herr Opernsänger Merkel mittvirkt, also dm Besuchern ein großer künstlerischer Genuß in Aussicht steht, so darf such erwartet werdm. Die Ansprache hat Herr Pfarrer Weidauer gütigst übernommen. Wenn das Konzert Anklang findet, ist eine Wiederholung für den 11. Juli a. e. im Gasthofe „Goldner Löwe" in Aussicht genommen. ' MM M W W M! Unter Feinden. Roman von Karl Matthias. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.) Und Desirce erwiderte seine Liebkosungen und schluchzte und erzählte von ihrer Sehnsucht und ihrem Kummer, von ihrer Krankheit und Rettung und strich wehmütig über des Vaters graues Kopfhaar und den verwilderten Bart. Waldemar hatte sich bescheiden zurückgezogen. Er war tete ab, bis der tolle Sturm des Wiedersehens vorbeige gangen war. Desirce dachte an ihn zuerst. Sie machte sich von des Vaters Umarmungen frei und trat zu dem Geliebten. „Danke ihm, Papa", sagte sie bittend, indem sie ihre Hand in die seine legte. „Waldemar war mein Leitstern in gefahrvollen Stunden, mein Freund in der Not, mein Retter aus Gefahr. Daß Du mich hier stehst, ist sein Werk. Danke chm das, mein Vater." Bourlier blickte zuerst sein Kind, dann den Mann ihrer Wahl an. Es wurde ihm offenbar recht schwer, ihre Bitte