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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Ravenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. ^ Sonnabend, den 21. Mai - 1SV4. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittag». Anzeigen werde» in der Expedition iReichenbrand, Pelzmühlinstrabe47l», sowie von den Herren I. Oeb-ser, Barbier Kirsch in Reichenbrand, Buchhändler Clemc »S Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Ravenstein entgcgengenommen und pro lspaltige CorpuSzeile mit 10 Pfg. berechnet. Fite Inserate gröberen Umfang» und bei älteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Bereinbarnng. bewilligt. Nachdruck verboten. Maleniukt unil sieniogdülte Westen durck Sie Sotte?«eit, Seiblt (leg Kirckstol? ltlile Srnlte Sind von diesem Slanr erstellt. Vögiein jauckren ln den /«eigen, vis von jungem Srün belaubt, Weihe Liüteniiocken neigen Lraumkalt lick oul unser Haupt. Über Lol, oul Lerg' und Hügeln, Zn dem Waid, in keid undkiur, liagert, wie oul Engel? klügeln, Hold des bell'gen Seilte? Spur; kringt aul'? neu' da; kelt der Wonne, Und eg riekt beim bellen Sckein Von der «armen krüblingslonne plinglten in die Herren ein. pkingtten. Halte oucb dag deine ollen, Urmer Kranker, der du lltt'lt, Stiller Dulder, der voll Köllen Zinnier du vergeben? ltrltt'lt. Sieb' dick um, «ie jede Kinins Wieder grüht in aller Prackt, Wie der Scköplung laut rum ltukme klübend Sötte? Erde lackt! vag llt ouck lür dick gekbakken, Um dein Uuge ru erlreu'n, bah die Seele nickt erlckiallen Lei deg benreg Llumsnltreu'n; Eile mit der Zugend Mute Uug dem dumpken, engen kau?: Mit dem krilcken Strouh am Hute lieb' lng kreie tckneil blnougl Hier ulrd dick lebr bald umlangen Nickt deg Herrgott? Odem nur, Nöten «erden llck die langen Nn dem Herren der Natur, Und ein lünglt verkiung'ne? abnen, idle von kreude, bult und Stück kür de? beben? künit'ge Laknen, Kestrl in deine krult rurück. /leb' d rum ein, du krükllnggkeler. Mit dem Spriehen und dem Liüst'n, Herr und Seele macklt du kreier Zn dem jungen Maiengrün. Wir lind gems deine Sälte, Weil du ru erquicken «eiht — Komme, lieblickltes der keile. Senk' dick nieder, kell'ger Seilt! Bekanntmachung. Am 80. April d. I. wurde der I. Termin der diesjährigen Enikomiiieil- und Ergä»zun„sstc»er fällig und ist spätestens vis zum S4. Mai >VU4 bei Vcrnicidnng des Mahn- bcz. Zwangsvollstreckungsverfahreiis an die hiesige Ortsstcuercinnahmc zu bezahlen. Reichenbrand, am 20. Mai 1904. Der Gcmcindcältcste. Loge. Gefunden wurde in hiesiger Flur ei» Geldtäschchen mit Inhalt. Reichenbrand, am 20. Mai 1004. Der Gcmciiidcältestc. S>M. Bekanntmachung. Nachdem die Frist zur Bezahlung der Einkommen- und Ergäiizungs- stener für den I. Termin 1004 abgclaufcn ist, wird nnnmchr mit dem Mahn- bcz. ZwangSvollstrcckungsvcrfahrcn begonnen werden. Ravenstein» am 20. Mai 1004. Der Gcmeindcvorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung, dir öffentlichen Impfungen betr. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen in Nabcnstcin mit den beiden Rittergütern Nieder- und Obcrrabcnstciu finden durch de» Jmpfarzt Herrn 4>r. mecl. Gebauer wie folgt statt: I. die Erstimpfungen: Mittwoch de» 1. Juni 1004 von !I Zthr nachm, für die Impflinge der Änfangsbuchstaven A —l- dcS Familiennamens (Nachschau: Mittwoch den 8. Juni 1004 nachm. 0 Uhr), und Donnerstag den 2. Juni 1004 nachm. !i Ahr für die Impflinge der Anfangsbuchstabe» öl —X des Familiennamens (Nachschau: Donnerstag den 0. Juni 1004 nachm. 3 Uhr), in Anrich's Aestauration, Talstrahc 8. H. die Wiederimpfung der Volksschüler: Montag de» SO. Mai 1004 vorm. 11 Ahr für die Tmaben im Lehrzimmcr des Herrn Kantor Schönhcrr (Ar. 1 Kirch- schulef, (Nachschau: Montag den 6. Juni 1004 vorm. II llhr), und pienslag den !>I. Mai 1004 vorm. II Ahr für die Mädchen im Lehrzimmcr des Herr» Kantor Schönhcrr (Ar. 1 Airch- schulef, (Nachschau: Dienstag den 7. Juni 1904 vorm. II llhr). Jmpspflichtig sind im lausenden Jahre: I. diejenigen Kinder, .-r) welche im Jahre 1008 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden haben, b) welche in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit, oder in den letzten beiden Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. Karl Emmrich. II. diejenigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalten, Arivatanstalten und Arivatfchuken, mit Ausnahme der Iiortbildungsschnlen, a) welche im Jahre 1892 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, b) welche in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpslicht noch nicht genügt habe», oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wiederimpfung vorläufig befreit oder in den letzten beiden Jahren erfolglos wiedcrgcimpft worden sind. Alle Eltern, Pflegcelter» und Vormünder von Jmpfpflichtigen werden hiermit aufgcfordcrt, in den anberanmtcn Impfterminen ihre Kinder oder Pflege befohlene» zur Impfling zu bringen, oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Diejenige», welche ihre Kinder oder Pflegebefohlenen durch Privatärzte impfen lassen, haben bis 15. Oktober dieses Jahres mittelst der vorgcschriebenen Bescheinigungen hier nachzuwcise», daß die Impfung erfolgt ist, oder aus einem gesetzlichen Grund zu unterbleiben hat. Die nachstehende» Verhaltungsvorschriften sür die Angehörigen der Impf linge werden noch besonders zur Kenntnis und strengen Beachtung gebracht. Nichtbeachtung dieser Vorschriften wird nach 8 H des Reichs,mpfgesetzcs vom 8. April 1874 mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft. Rabenstein, am 20. Mai 1904. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Impflinge A. Aür die Angehörigen der tzrstimpflinge. 8 1. Au» einem Haust, in welchrm ansirckrnd« Krankhcitrn wie Scharlach, Masern, Diphieric, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. 8 L. Die Eltern de» Impfling» oder deren Vertreter haben dem Jmpsarzte vor der Ausführung der Impfung über frühere oder »och bestehende Krankheiten de» Kinde» Mitteilung zu machen. 8 ll. Die Kinder »lügen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidem gebracht werden, andernsall» sie zurückgewiesen werden können. 8 4. Auch nach dem Impfen ist möglichst grobe Reinhaltung de» Impfling» die wichtigste Pflicht. 8 b. Der Impfling soll womöglich täglich gebadet werden, wenigsten» versäume mau eine tägliche sorgfältige Waschung nicht. 8 a. Die Nahrung de» Kindes bleibe unverändert. 8 7. Bei günstigem Wetter darf da» Kind in» Freie gebracht werden. Man vermeide im Hochsommer nur die heibesten Tagesstunden und die direkte Sonnenhitze. 8 8. Die Impfstellen sind mit grösster Sorgfalt vor dem Anfreiben, Zerkratzen und vor Beschmutzung zu bewahre»! sie dürfen nur mit frisch gereinigten Händen berührt werden, znm Waschen darf nur ein reiner Schwamm oder reine Leinwand oder reine Watte verwendet werde». Bor Berührung mit Personen, welche an eiternden Geschwüren, HautauSschlägen oder Wundrose lRotlans) erkrankt sind, ist der Impfling sorgfältig zu bewahren, um die liebcr- tragung von Krankheitskeimen in die Impfstellen zu verhüten, auch sind die von solchen Per sonen benutzten Gegenstände von dem Impflinge fern zu Hallen. Kommen unter den Ange hörigen de» Impslmg», welche mit ihni denselben Haushalt teilen, Fälle von Krankheiten der obigen Art vor, so ist e» zweckmässig, den Rat eine» Arzte» rinznholen. 8 !>. Nach der erfolgreichen Impfung zeigen sich vorn vierten Tage ab kleine Bläschen, welche sich in der Regel bi» zum neunten Tage unter «lässigem Fieber vergröbern und zu erhabenen, von einem roten Entzündungshof umgebenen Schntzpocke» entwickeln. Dieselben enthalten eine klare Flüssigkeit, welche sich am achten Tage zu trüben beginnt. Vom zehnten bi» zwölften Tage beginne» die Pocken zu einem Schorle einzutrocknen, der nach drei bi» vier Wochen von selbst absallt. Die erfolgreiche Impfung laßt Narben von der Grütze der Pusteln zurück, welche mindesten» inehrcrc Jahre hindurch deutlich sichtbar bleiben.