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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Nenstadt nnd Ravenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. 2. Sonnabend, den 16. Januar 1904. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition tRcichenbrand. Pelzmiihlenstrake 47v), sowie von den Herren I. Oebser. Barbier Kirsch in Reichenbrand. Buchhändler Clemen 8 Bahnerin Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Ravenstein cntgegcngenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntnmchnng, die Anmcldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Rckrntierungsstammrollc bctr. In Gemäßheit Z 57 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle in, Jahre I88L geborene» Wehrpflichtigen, welche in hie sigem Gci»ci»dcbczirkc ihre» dmicriide» Aiifenthalt bcz. Wohnsih habe», ferner die hier nnfhältlichcn Zuriilkgestelltc» früherer Jahrgänge hierdurch anfgcfordcrt, sich behufs Anfnahme in die Rckriiticrnngsstamin- roltc in der Zeit' vom 15. Januar bis zum 1. Febvnar 1904 beim Unterzeichneten Gemeindevorstand zu melden. Die Militärpflichtigen aus dem Jahre 1884 habet, dabei, soweit dieselben nicht im Orte geboren sind, ein McbnrtS,Zeugnis (sog. Militärgeburtsschcin), welches von den betr. Standesämtern nur zu diesen, Zwecke kostenfrei erteilt wird, vorzulcgcn, diejenigen aus früheren Jahrgängen den im 1. Militär pflichtjahr erhaltenen LosungSschein mit zur Stelle zu bringen. Zeitig von hier abwesende Militärpflichtige (ans der Reise begriffene Handlungsgehilfen w.) sind durch ihre solchenfalls hierzu verpflichteten Eltern, Vormünder :c. innerhalb obiger Frist nii.znmcide». Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Itamnirollc ihren dauernde» Ansenthalt oder Wohnsih von hier nach einem anderen Orte verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Ltammrollc sowohl beim Abgang dem Unterzeichneten Gemciudcvorstand als «nk» nach der Antnnft niii neuen Orte bei der Behörde over Person, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens inner halb dreier Tage zn melde». Versäumnis der Meldefrist entbindet nicht von der Melde pflicht. Wer die vorgcschriebcncn Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis z» 30 Mark oder mit Hnft- strase bis zn 3 Tagen zu bestrafe». Reichenbrand, an, 2. Januar 1904. Der Gcmciiidcvorstand. Vogel. Bekanntmachung. Nach Z 22 der deutschen'Wchrordnung vom 22. November 1888 beginnt die Militärmeldepflicht mit de», I. Januar desjenigen Kalenderjahres, in welche», der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet, nnd dauert so lange, bis über die Dienstpflicht des Wehrpflichtigen endgiltig entschieden ist. Nach Beginn der Militärmeldepflicht haben sich die Wehrpflichtigen zur Ausnahme in die Stammrolle anzumclden. Es werden daher alle diejenigen, welche nach den vorstehende» Bestimmungen der deutschen Wehrordmmg am hiesigen Orte mit den beiden Rittergütern melde pflichtig sind, hiermit anfgesordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1904 behufs der Eintragung ihrer Namen in die D/ä»»nrollc bei dem Unterzeichneten sich persönlich anzumelden. Dabei ist von denen, die sich zum ersten Mal amncldcn und nicht in, hiesige» Orte geboren sind, der hierfür besonders bestimmte Geburtsschein, von den Mcldepflichtigcn der frühere» Jahrgänge aber, der Losungs- nnd Gestellnngsschein vorznlcgcn. Gleichzeitig ergeht nach Z 57, i der deutschen Wehrordnung an die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrc» re. die Aufforderung, den in Z 25 enthaltenen Bestimmungen allenthalben nachzukoinmen und besonders die unter ihrer Aufsicht stehenden militärpflichtigen Personen, welche von hiesigem Orte zeitig abwesend sind, rechtzeitig zur Anmeldung zu bringen. Rabenstcin, am 5. Januar 1904. Der Gcmciiidcvorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Im Interesse eines geordneten Kassen- und Rechnungswesens wird hier mit ersucht, alle rückständigen Rechnungen über die im abgclaufenen Jahre ansgcführte» Lieferungen für die Gemeinde nunmehr alsbald und längstens innerhalb 8 Tage» bei unserer Kassenverwaltung hier einziireichen. Rabenstein, am 14. Januar 1904. Der Gcmcindevorstaiid. Wilsdorf. Bekanntmachung. Die hierorts aufhältlichen Radfahrer werden daraus ausmerlsam gemacht, daß sie nach 8 12 der Verordnung der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 2. April 1901, den Verkehr mit Fahrrädern auf den öffent lichen Wegen betr., eine aus ihren Namen lautende und auf die Tauer des Kalenderjahres gültige Radfahrkarte bei sich z» führen und den Aufsichtsbcamten auf Verlangen vorzuzcigcn haben. Die Ausstellung der Karle erfolgt im Nathause gegen Erlegung von 25 Pf. Gebühren. Rabenstein, am 8. Januar 1904. Der Gcmciudcvorstaud. Wiksdorf. Bekanntmachung. Die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rekrntierungs Stammrolle. Auf Grund von ß 57 Absatz 1 der deutschen Wehrordnnng vom 22. No vember 1888 werden hiermit alle im hiesigen Orte wesentlich aufhältlichen Militärpflichtigen, welche im Jahre 1904 das 20. Lebensjahr zurücklcgen oder bei frühere» Aus hebungen aus irgend einem Grunde zurückgcstcllt worden sind, anfgesordert, sich in der Zeit von» 15. Januar bis 1. Februar 1904 und zwar unter Vorlegung ihrer Geburts- bcz. Losungs-Scheine behufs Ein tragung ihrer Namen in die Stammrolle bei dem Unterzeichneten Gemeindc- vorstandc anzumcldc». Unterlassung dieser Anmeldung wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Neustadt, den 13. Januar 1904. Der Gculeindcvorstand. H. Wunsch. Sitzung des Gcmeindcratcs zn Reichenbrand am 8. Januar 1904. I. Es wird Kenntnis genommen 1., von dem Ver- pflichtnngsprotokoll über die Anstellung des Gcmcinde- cxpcdicntcn; 2. von, Ergebnis der an, 18. Dezember >903 dnrch den Finanzausschuß vorgenonnncncn Revi sion der Gcmcindc- und Sparkasse; 3. von der staat lichen Unterstützung der hiesigen Volksbibliothck in Höhe von 25 Mk.; 4. von einigen Verfügungen der Kgl. Aintshanptmannschaft, die Anschaffung von Ver haltungsmaßregeln bei ansteckenden Krankheiten, und die Stiftungen in der Gemeinde betr.; 5. von der Genehmigung des neuen OrtSstatuts, die Verfassung der Gemeinde betr.; der Gemcinderat beschließt, das Statut in jede Haushaltung zu verteilen. II. Einer Anregung der Kgl. Amtshanplmannschaft zufolge, die Abhaltung von Wandcrkochknrsen betr., wird beschlossen, zur Abhaltung eines solche» Kursus 150 Mk. als Garantiesumme anszusctzen, die weitere Erledigung dieser Angelegenheit aber dem hiesigen Fraucnvercin zu übertragen. III. Bei der satznugsgemäß vorzunchmendcn Er- gäuznngswahl in den Sparkassenausschuß werden wieder bcz. neu gewählt: ». aus der Mitte des Ge- mcinderals die Herren Gemcindcältcr Enge und Lehngcrichtsbesitzcr Elans; t>. aus der Mitte der GcinciudemitgliederdieHerrcnFranz Drechsler nnd Ziegclcibefitzcr Höse l. IV. In den Schulsparkasscnausschuß wird Herr Ernst Enge wicdergewählt. V. Die vom Bauausschuß ausgestellten Bauvor schriften zin» Bebauungsplan der Oststraße werden genehmigt. VI. Aus Vorschlag des BauauSschusscs werden die Mittel zum Einbau einer Drainage in den Jagd- schänkcuwcg in ciucr Länge von 900 Meter» bewilligt. VII. Die Gemeinde Grüna hat einen Bebauungs plan aufgcstellt, von welchem Grundstücke hiesiger Flur berührt werden; der Gemcinderat nimmt Kenntnis und erteilt seine Zustiinmnng zu der vom Bauauschuß abgegebenen Erklärung. VIII. An Stelle des invalid gewordenen bisherigen Spritzenmeisters Förster wird der Feuerwehrmann M a p Lind »er gewählt. Auf Vorschlag des Feucr- löschausschusses wird dem bisherigen Spritzcnmeistl'' Förster in Anerkennung seiner bei der Feuerwehr cleistcte» langjährige» Dienste eine jährliche Grati- kation von 10 Mk. unter Ernennung zum stellver tretenden Spritzenmeister bewilligt. Gertliches. Hleichenlirand. Eine segensreich wirkende Stif tung, die jedem Eltcrnpaarc nicht warm genug em pfohlen werden kan», ist die im Jahre 1885 vom hiesigen Ortsvercin gegründete, von der Gemeinde garantierte Schulsparkassc. Die wenigen Pfennige, die von den Kindern allwöchentlich zur Schule gebracht werden, können die Eltern in den meiste» Fällen leicht entbehren. Ans den Pfennigen werden Marken; volle