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Fernsprecher: UM Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Anzeigen werden in der Expedition Meichendrand, N-poigtstratze II). sowie non dm tz-nen Friseur Webe/inSieichenbrond, Kaufmann Emil Winter in Siabenstein und Albin Thiem in Rottluss enta-g-n- gmomnim und pro tspalttge Petiizeile mit IS Psg. berechnen Für Inserate größeren llmsangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigerr-Arrrrahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags L Uhr. verelnslnserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. As 4S Sonnabend, den 11. Dezember 1915 Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemelndevorstände zu Relchenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 4. Dezember 1915. Buchführung für Handel- und Gewerbetreibende mit Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfs. Auf Grund von 8 12 Ziffer 1 der Bundesratsverordnung über die Errichtung von Preisprüfungs stellen und die Versorgungsregelung vom 26. September 1915 — Reichsgesetzblatt Seite 607 — wird hiermit für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Chemnitz mit Ausnahme der Stadt Limbach bestimmt: 8 1. Alle Handel, und Gewerbetreibenden mit Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfs (Nahrungs- und Genußmittel, Heizungs- und Leuchtstoffe, Seifen und dergleichen) haben Buch zu führen. 8 2. Die Buchführung mutz so erfolgen, daß sich jederzeit die Spannung zwischen dem Ein- und Ver kaufspreis mit Leichtigkeit feststellen läßt. Zu diesem Zwecke ist in dem Buche anzugebm: Art, Gewicht und Preis der Ware, Preis der Verpackung und Vergütung bei ihrer Rückgabe, Lieferungs- und Zah lungsbedingungen, Tag des Kaufs, sowie genaue Adresse des Verkäufers. Es genügt jedoch, wenn für Waren, für welche Rechnungen oder Schlußscheine ausgestellt sind, diese Rechnungen oder Schlußscheine gesammelt aufbewahrt werden, sofern sie Art, Gewicht und Preis der Ware, Preis der Verpackung und Angabe der Vergütung bei ihrer Rückgabe. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sowie genaue Adresse des Verkäufers enthalten. Einer besonderen Eintragung in das Buch bedarf cs in diesem Falle nicht. Alle Eintragungen müssen an dem Tage erfolgen, an welchem die Ware eingeht. 8 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. 8 4. Diese Verordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Lhemnttz, am 29. November 1915. 1469 X I? II. Die Königliche Nmtshauptmannschaft. Nachstehend? Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemelndevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 6. Dezember 1916. Höchstpreise für Schweinefleisch. für Schweinefleisch vom 4. November 1915 in Verbindung mit der Ausführungsverordnung des König!. Ministeriums des Innern vom 10. November 1915 werden die Höchstpreise für Schweinefleisch für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Chemnitz, ausschließlich der Stadt Limbach. wie folgt festgesetzt: 1. Schweinefleisch (Kamm, Bauch. Keule, Lende, Rücken, Schnitzel, Pökelfleisch) für das Pfund 1,45 (beim Verkauf von Kamm, Lende, Schnitzel und Pökelfleisch ist eine Knochenbeilage bis zu höchstens 60 x zulässig). 2. Schweinsknochen (Spitz- mit Dickbein) „ „ „ 0.80 „ 3. Rauchfleisch (Schwarzfleisch) „ „ „ 1,50 „ 4. Schmer und roher Speck . . „ . „ 1.80 „ 5. Geräucherter Speck: Speck I (Rückenspeck) „ „ „ 2.20 , Speck II (Bauch- und Schinkenspeck) ....„„ » 2.— „ 6. Schmerfett (ausgelassen) „ ., „ 2.20 , 7. Wurstfett „ „ „ 1,40 „ 8. Schinken (Aufschnitt), roh (sog. Lachsschinken) ....„ „ „ 2,20 „ 9. Schinken (Aufschnitt) gekocht „ „ „ 2.40 . 10. Schinken, roh, mit Knochen „ „ „ 1,90 „ 11. gehacktes Fleisch und rohe Bratwurst „ „ „ 1,70 „ W urstsorten: 12. Blut- und Leberwurst I. Sorte für das Pfund 1,80 II. Sorte , „ „ 1,60 „ 13. Mettwurst, geräucherte Bratwurst und Jagdwurst „ „ „ 1.80 „ 14. Knoblauchwurst „ „ „ 1,60 „ 15. Zervelatwurst, weich „ „ „ 2.40 „ hart „ „ „ 2,80 „ 16. Preßwurst (Sülzwurst) „ „ „ 1.50 „ 17. Sülze „ „ „ 1,00 „ Die Preise dürfen bei Abgabe an die Verbraucher nicht überschritten werden. Es ist aber gestattet, Bruchteile von Pfennigen nach oben abzurunden. Verkaufe von Auslandsspeck, welchen die Gemeinden durch Vermittelung des Kommunal- verbands bezogen haben, fallen nicht unter diese Preisfestsetzung. Wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 ^ bestraft. Neben dieser Strafe kann angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntzumachen ist. Auch kann neben Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ehemnitz, dm 30. November 1916. 1686 X. r. II. Der Kommunaloerband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Sonnabend, den 18. Dezember, abends Vs9 Uhr soll im hiesigm Gasthofe das Fahrm des Sprengwagens und Schneepfluges für das Jahr 1916 an hiesige Fuhrwerksbesitzer unter den im Verhandlungstermin bekannt zu gebenden Bedingungen vergebm werdm. Reichenbrand, am 11. Dezember 1915. Der Gemeindevorstand. Gemüse- re. Verkauf. Solange der Vorrat reicht, findet Montags nachm, von 2 bis 4 Uhr im hiesigen Freibanklokal der Einzelverkauf von Zucker r/2 kg 28 Pf. Erbsen i/s kx 60 Pf. Reis 1/2 Irx 50 Pf. Kakao 1/2 Ir§ 250 Pf. geräucherter Speck 1/2 240 Pf. (kann nur noch in 1-Pfund^Ltücken an die hiesigen Ortseinwohner statt Abgezähltes Geld und Einschlagpapier ist mitzubringen. Der Butterverkauf findet im Buttergeschäft von Paul Hirsch hier, Hohensteiner Straße 20. gegen Vorzeigung des Brotmarkenheftes statt- Preis V2 Pfund 1 Mk. 28 Pf. Des geringen Bestandes halber kann auf Brotmarkenhefte bis zu 3 Personen nur V4 Pfund und über 3 Personen V2 Pfund Butter abgegeben werden. Abgezähltes Geld ist mitzubringen. Der Heringsverkauf findet Sonnabends vorm, von 10 bis 12 Uhr im Eteigerhausraum statt. Preis pro Stück 15 Pf., von der kleineren Sorte 2 Stück 25 Pf. Reichenbrand, den 10. Dezember 1915. Der Gemeindevorstand. Herings-Verkauf Montag, den 13. Dezember d. I. nachm. 2—4 Uhr in der Brauerei von Herrn 2ohs. Esche. Stück 15 Pfg. Abgezähltes Geld und Gefäße sind mitzubringen. Der Verkauf wird bis auf weiteres jeden Freitag nachm. 2—4 Uhr fortgesetzt. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 10. Dezember 1915. Rechnungs-Einreichung. Diejenigen Lieferanten, welche vom Jahre 1915 noch Forderungen an die hiesigen Gemeindekasfen (einschließlich der Schulkasse) haben, werden hiermit aufgefordert, die Rechnungen bis spätestens Ende dieses Jahres Der Gemeindevorstand. anher einzureichen. Neustadt, am 9. Dezember 1915. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Gemeinde- und Bezirksunterstützungen an bedürftige Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Dezember soll Donnerstag, am 16. Dezember 1915 von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—250 und nachm. 2 — 5 Uhr für die Markeninhaber 251—500 im hiesigen Rathaus Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 9. Dezember 1915. Gemüse- re. Verkauf. Der Einzelverkauf von Nudeln V2 kg 60 Pf. Zucker 1/2 „ 28 ., Kaffee V« „ 90 . Reis (nur noch I. Qualität) 1 „ 100 „ „Ochsena" (Extrakt), Ersatz für Fleischbrühe Büchse V2 Pfund Inhalt 100 „ Kartoffelmehl V2 kx 30 „ Kakao V2 oder 1 Büchse 220 „ Bohnen V2 k§ 50 „ Erbsen, grün V2 „ 50 „ Fleischkonserven Büchse ca. V2 kx Inhalt 130 „ durch die Gemeinde Rabenstein erfolgt Donnerstag, den 16. Dezember d. I., nachm. 2—5 Uhr in der Brauerei (Iohs. Esche). Marken werden daselbst an demselben Tage vorm. 10 — 11 Uhr aus gegeben, um den Andrang zu regeln, und gelten nur für den Tag. an dem sie gelöst sind. Die Marken, Gefäße und abgezähltes Geld sind mitzubringen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein» am 9. Dezember 1915. Fundamt Rabenstein. Verloren: 1 Kindergummischuh. Gefunden: 1 Geldtäschchen mit Inhalt — 1 Schlüssel. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein. am 10 Dezember 1915 Schließung der Expeditionsrümne. Die Geschäftsräume der hiesigen Gemeindeverwaltung und des hiesigen König!. Standes amtes bleiben wegen Reinigung Montag, den 13. Dezember d. I. für den öffentlichen Verkehr geschlossen. In der Zeit von 11 bis 12 Uhr vormittags werden jedoch dringliche Angelegenheiten erledigt, wie auch standesamtliche Anzeigen entgegengenommen. Rottluff, am 8. Dezember 1915. Der Gemeindevorstand. Deutsche Helden von (9(4- Dem Leben nacherzählt von Irene v. Hellmuth. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.) Um diese Zeit erhielt Emmi einen Brief, der sie in furchtbare Aufregung versetzte. Sie erkannte die Handschrift nicht, deshalb drehte sie das Schreiben lange hin und her, ehe sie es öffnete. Heiße Tränen des Jammers und Mit leids entströmten ihren Augen, als sie las:/ „Meine geliebte Emmi! In einer blutigen Schlacht südwestlich von Arras wurde ich schwer verwundet. Bitte erschrick nicht, der Arzt versichert mir ganz bestimmt, daß ich mit dem Leben davonkommen werde, — aber leider ist mein rechtes Bein verloren! Man hat mich mit einem zur Abfahrt bereitstehenden Lazarett zug nach Straßburg gebracht. Ich hatte das Glück, von einem tüchtigen Arzt behandelt zu werden. Er machte mir gegenüber kein Hehl daraus, daß es das Beste für mich Ware, wenn ich mich entschließen könnte, das Bein abnehmen zu lasten. Auf diese Weise könnte er mich retten. So entschloß ich mich denn schweren Herzens dazu. Als ich wieder denken konnte, warst Du, armes, liebes Weib, mein erster Gedanke, und ich bat meine freundliche Pflegerin, an Dich im meinem Namen zu schreiben, da ich noch lange Für die Weihnachtspakete unserer Feldgrauen cmvsichlt Cognac, Rum. Tee, Kakao, Schokolade, Halberstädter Würstchen in Dosen, Zigarren, Zigaretten, Tabak re. Drogerie Siegmar Erich Schulze. F«rn,p--ch« 180.