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11 Klagen der Schlosser hatte er entgegnet, das gehe ihn nichts an, die Kuhglocken verhandelte sein Weib. Der Sägeschmied hatte sich angemaßt, Kästen zn beschlagen und Feilen zu hauen, Arbeite», die also ebenfalls den Schlossern zustande». Und der Buchführer, d. i. der damalige Buch händler in der Stadt, hatte Schrauben in den Handel gebracht. Diesen Gegner, einen angesehenen Mann in der Stadt, hat das Handwerk in aller Güte ersucht, von jenem Handel abzustehen, aber der Buchführcr hat geantwortet, „er wolle gerne sehen, wer ihm solches wehren wolle". Indem nun die Schlosser dem Rathe vorstellen, wie er doch wisse, daß das Handwerk selbst gar kein Vermögen und Einkommen habe, so daß die Auflagen, wie z. B. einen Schützen zu halten, die Jahrmarktswache zu stellen und die Gebühr im Siechhof zu bestreiten, von den Meistern aus ihrer Tasche aufgebracht werden müßten, bitten sie den Rath um Schutz gegen jene drei Störer. Eine andere Beschwerdeschrift der Schlosser aus der selben Zeit ist aber auch gegen einige Mitmeister gerichtet, welche „den Briefen (d. i den Handwerksartikeln) ganz und gar zuwider" frenide Waare führten. Und auch aus dem 17. Jahrhundert mögen einige Fälle herbeigezogen werden, aus denen der damals im Handwerk herrschende Geist zu erkennen ist. Da hatte sich im Jahre 1651 ein aus Freiberg gebürtiger Klein uhrmacher- und Schlossergeselle Sebastian Rabe zum Meisterwerden als Schlosser in Chemnitz gemeldet. Die hiesigen Schlosser erschweren ihm aber die Sache, indem sie von ihm ein auf 50 Thaler zu stehen kommendes Meisterstück als Uhrmacher, als Ersatz für das zu erlassende Schlosser- mcisterstück jedoch neben den üblichen Gebühren auch noch 12 Thaler in ihre Lade verlangen. Ein anderes Mal, im Jahre 1654, klopft ein armer böhmischer Exulant, Christof Lorenz aus Schneeberg, bei den Schlossern an. Aus Böhmen um des Glaubens willen vertrieben, hatte er sich zunächst nach Stollberg gewendet, war dort aber nicht vorwärts gekommen. Jetzt hoffte er in Chemnitz Arbeit zu finden und wollte sich hier ohne Meisterstück und Gebühren uiederlassen. Die Innung schlägt ihm das jedoch rundweg ab, muß ihn aber doch schließlich aufnehmen, nachdem der kurfürstliche Landesherr ein Machtwort gesprochen hat. Im Jahre 1659 ferner meldete sich ein Jacob Liebernickel, der in Leipzig das Schlosser handwerk, in Breslau die Kleinuhrmacherei erlernt hatte, bei den Chemnitzer Schlossern zum Meister. Er hatte vom Rathe der Stadt bereits das Bürgerrecht erlangt, und zwar um den „billigen Preis" von 2^/z Thaler, weil es damals „der abgebrannten und höchst verderbten Stadt an Bürgern fehlte". Die Schlosser weigerten sich aber, den Bewerber zuzu lassen und schoben auch, als der Landesherr für denselben eintrat, die Sache wenigstens noch länger hinaus, indem sie noch die Vorlegungseines richtigen Geburtsbriefes forderten. Ja ein Fall zeigt besonders die ganze