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Mor. ^§127 15 Pfg. Stem- 1200 670 e r MM rung. iwerem Meae- te Abend» 'Kestens « "dition 'langen erst "L Eine «««zeigen ! rann nich 18S6. »n. U Jahre rufe Herz- 49. Jähring. Donnerstag, den 4. Jimi ank«^ Wochentag Abend» >/,7 Uhr für den Martha Lelma «obst erlassene Bekanntmachung hat sich durch deren Rückkehr erievig Treibers, am 2. Juni 1896. Die Nassauer, Rechenberger und Einsiedeler Revier; em. ireunden un stille blichenen ni 1896, e auL. ndS8Uhr „ 1200 „ „ Einstedeler Revier, .. am ». Juni dss. Js. von Vormittag» 1» Uhr an im Gasthofe zu Bärenburg: ca. 300 rm vom Altenberger, Bekanntmachung. Die unter dem 15. vorigen Monats gegen die ledige Wollarbeiterin N-M-m di, ° Belanntmachnng. de» ««tSaer^is^ZV - Krelshauptmannschaft Dresden der die ländlichen Ortschaften Vorrechte aus^ioovmMit umfassenden Fleischerinnung zu Freiberg die mit zur öffentluben der Rerchsgewerbeordnung zu verleihen beschlossen hat, wird hier- wohnhaften Gewerk.-^-^"^ gebracht, daß diejenigen im Bezirke der genannten Fleischerinnung ihrVnnoch obwohl sie selbst zur Lufnahme "in die letztere fähig sind, Lehrlinge nicht mehr annehm^dü* auf Grund ^von verbot zuwider nach dem*1. Oktober 1896 Lehrlinge annimmt, wird fünfzig Mark und i». ir . ^„10 der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu einhundert und Fr^a d?» Unoermdgensfalle Mit Haft bis zu vier Wochen bestraft.' M-iberg, den 18. Mar 1896. Königlich- «mtshauptmannschast. — — vr 8t«1»ert. „ Bekauntmach««-. ReickSaeseNbtntt K-t n 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — maEortes — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise deS Haupt- erböbte Monate April dieses Jahres festgesetzte und um fünf vom Hundert Labres an von den Gemeinden bez. Quartierwirthen im Monat Mai dieses verband Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt im Lieferungs- verbände der hiesigen Königlichen Amtshauptmannschast 7 E 03,5 Pf. für 50 Mo Hafer, anLch b'L^ch^ 2 M. 41,5 Pf. fü7 50 Mo Stroh, was zur Nachachtung Freiberg, den 2. Juni 1896. Königliche Amtshauptmannschast. - Vr Aus dem Reichstag. Reichstag nahm gestern nach der Pfingstpause seine »weiten wieder auf und zog zunächst den zum Etat für 1896/97 vorgelegten Nachtragsetat nebst dem Nachtrag zum Haushalt der Schutzgebiete in Berathung. Die beiden Vorlagen betreffen u. A. die sinanzielle Deckung der durch die jüngste Militärvorlage be dingten Mehrforderungen, die Kosten für die neue deutsch-englische Telegraphen-Verbindung und die Ausgaben für das in die Ver waltung des Reichs zu übernehmende Kolonialgebiet von Neu- Gmnea. . Abg. Hasse (nat.-lib.) tritt für den Uebergang der Landes hoheit über Neu-Guinea auf das Reich ein. Die Zustände dort seien unhaltbar und das Reich werde sich auf die Dauer der Aufgabe nicht entziehen können, wie in den übrigen Schutzgebieten, so auch in diesem die Verwaltung selbst zu übernehmen. Redner vermißt ferner Forderungen im Etat zur Unterstützung deutscher Schulen im Auslande. Abg. Müller-Fulda (Ctr.) mißbilligt, daß der Neu-Guinea- Kompagnie in dem mit ihr abgeschlossenen Vertrage das Monopol der Arbeiteranwerbung belassen werde, ist aber im Uebrigen mit dem Wechsel in der Landeshoheit einverstanden, namentlich auch im Interesse der kirchlichen Missionspflege, die dadurch mehr Spielraum erhalte. Abg. Barth (freis.) erklärt sich prinzipiell dagegen, das Reick mit der Verwaltung von Neu-Guinea zu engagiren, gleichviel ob dies auf Grund des vorliegenden oder eines abgeänderten Ver trages geschehe. Neu-Guinea sei der letzte Theil der Bismarckschen Kolonialpolitik, bei dem sich noch eine selbständige kaufmännische Verwaltung erhalten habe, und jetzt wolle man diese auch hier beseitigen und die Verwaltung durch daS Reich einführen, womit er sich nicht einverstanden erklären könne. Im Interesse der deutschen Steuerzahler liege ein solches Vorgehen jedenfalls nicht, um so weniger, als die Neu-Guinea-Kompagnie an sich ein sehr leistungsfähiges Institut sei, das reiche Hintermänner habe. Sollte es diesem Institut nicht gelingen, auf Basis der bisherigen Erfahrungen in Zukunft Erfolge zu erzielen, dann wäre daS der beste Beweis dafür, daß eS sich überhaupt nicht lohne, für jenes Schutzgebiet Gelder aufzuwenden. In Bezug auf den Vertrag habe Müller-Fulda mit seinen Bedenken durchaus Recht, denn der Vertrag lade alle Lasten auf das Reich, belasse dagegen alle Vortheile der Kompagnie. Er selbst nnd seine Freunde seien aber nicht nur Gegner dieses Vertrages, sondern sie wollten überhaupt nicht dem Reiche noch eine solche Kolonie aufbürden. Abg. Graf Arnim (freikons.): Äehnliche Reden, wie diese, haben wir schon von jener Seite, von Herrn Bamberger, bei der Samoa-Angelegenheit gehört. Und doch giebt es heute viele Frei sinnige, denen es leid thut, daß wir damals die Samoa-Vorlage abgelehnt haben. Das gebe ich allerdings zu, daß der Vertrag mit der Neu-Guinea-Kompagnie derart ist, daß wir lächeln mußten über die Vertrauensseligkeit derjenigen Herren die glaubten, wir würden einen solchen Vertrag annehmen. Ehe wir diesen Theil des Nachtragsetats annehmen, muffen wir zum mindesten über verschiedentliche Vorfragen Auskunft erhalten. Der Vertrag ist ja nicht einmal oem Kolonialrath vorgelegt wyrdcn. Redner schueßt niit einem Hinweis auf die große thatsächliche Bedeutung dortiger Kolonien für Deutschland und wünscht daher, daß die ganze Sache nochmals reiflich erwogen und nn Herbste eine neue Vorlage über Neu-Guinea gemacht werde. Abg. Richter (freis.): Graf Arnim sprach von unseren „dunkelen kolonialen Phrophezeiunaen." Aber die kolonialen Verhältnissen haben sich doch hinterher m Wirklichkeit stets noch als dunkler erwiesen, als wir sie prophezeit haben. Hat das Reich wirklich noch Geld übrig, wie Graf Arnim meint, dann sollten wir es doch nicht an einer solchen Stelle anlegen, wo seine Verwendung sich nicht lohnt. Wenn wir Herrn Bamberger immer gefolgt wären, wie damals bei Samoa, dann hätten wir uns mich manchen kolonialen Nasenstüber erspart Dieser vorliegende Ver trag ist nun gar derart, daß er selbst solchen Kolonialschwärmern wie Graf Arnim nicht gefällt. Derselbe meinte freilich, die Kosten für den Landeshauptmann könnten wir durch Beschaffung von Einnahmen aus der Kolonie bestreiten. Aber, was an neuen Steuern dort erhoben werden kann, das ist schon durch die Dis kontogesellschaft und wie die dortigen Regenten sonst noch heißen, erhoben worden. Darin bat Graf Arnim Recht, diese Sache jetzt noch der Kommission zu überweisen, das lohnt nicht. Lehnen Sie dieselbe gleich im Plenum in zweiter Berathung ab. Direktor der Kolonialabtheilung Kayser betont, es sei schon im Vorjahre anerkannt worden, daß die Neu-Guinea-Gesellschaft unter den jetzigen Verhältnissen keine ersprießliche kulturelle Thätigkeit mehr ausüben könne, wenn sie die Hoheitsrechte behalte. Auch die ostafrikanischen und südwestafrikanischen Kolonialgesell- schaften hätten sich nach kurzen Erfahrungen ihrer Hoheitsrechte wieder entäußert. In England habe man ähnliche Erfahrungen gemacht, zur Zeit bestünden dort nur noch zwei Gesellschaften mit eigener Hoheit. Betreffs der Nigergesellschaft sei schon angeregt, ob es nicht richtiger sei, sie der Hoheitsrechte zu entkleiden. Und was die South Africa Comp. anlange, so glaube er, darüber brauche er wohl dem Hause nichts weiter zu sagen. Jedenfalls seien auch dort schon sehr einflußreiche Personen der Ansicht, daß derartige Gesellschaften mit Loheitsrechten heutzntage nicht mehr am Platze seien. Sei das Reich im Besitze der Hoheitsrechte in einer Kolonie, so sei es auch viel eher in der Lage, mit Hilfe seiner Gesetze geordnete Zustände herbeizuführen. Redner weist dabei auch hin auf den Kongostaat und den Fall Stokes. Zur Begründung des Vertrages mit der Neu-Guinea-Gesellschast be tont er ferner, wie große Summen diese Gesellschaft nicht in ihrem eigenen, sondern im öffentlichen Interesse verwendet habe. Von dem Werth Neu-Guineas, den Barth bestritten habe, würde sich der Reichstag leicht überzeugen, wenn er oder die Budget- kommission einmal seine Sitzung nach der Kolonial-Ausstellung verlegen wollte. (Heiterkeit.) Thatsächlich handle es sich hier um ein Gebiet, von dem noch Großes zu erwarten sei. Zu dieser Annahme berechtigten durchaus die von Jahr zu Jahr gestiegenen Erträge der Kolonie an Produkten. Bei Beurtheilnng des Vertrages mit der Gesellschaft dürfte man nicht übersehen, daß letztere einen großen und werthvollen Theil ihres Besitzes, den Bismarck-Archipel, dem deutschen Reiche zur freien Verfügung überlasten habe. Abg. Graf Limburg-Stirum (kons.) tritt für die Kolonialpolitik im Allgemeinen ein, erklärt aber hinsichtlich des Vertrages mit der Neu-Guinea-Kompagnie, die Sache sei nicht so klar, daß man sich in dieser Session darüber schlüssig machen könne; sie müsse bis zum nächsten Herbste vertagt werden. In unserer gesammten Kolonialverwaltung seien übrigens die bureau- kratischen Gesichtspunkte zu sehr hervorstechend. Redner spricht schließlich die Besorgniß aus, man könnte für die Moskauer Fest lichkeiten noch mit einer Nachsorderung kommen. Staatssekretär Frhr. v. Marschall bemerkt hierzu nur trüber seien derartige Ausgaben dem Reichstage lediglich zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet worden. Das wäre auch diesmal geschehen, wenn nicht gerade aus anderweiten Gründen ein Nachtragsetat erforderlich gewesen wäre. Abg. Beckh (freis.) äußert sich auch noch gegen den Vertrag mit der Neu-Guinea-Gesellschaft. Für die Nothwendigkeit eines solchen Vertrages fehle jeder Nachweis. Auf eine Aeußerung des Vorredners hin stellt noch Direktor Or. Kayser in Abrede, daß im Kolonialdienst norddeutsche Beamte den sich etwa meldenden süddeutschen Beamten im Allgemeinen vorgezogen würden. 700 „ „ Rehefelder, ? 850 „ , Bärenfelser und 520 „ „ Schmiedeberger Revier. Kollig!. Obersorßuleisterei Kärevfeis v«d Köllig!« Farstrentam -rMMw, am SS. Rat 1SSS. SUNg im iando. Braun «ud antwortlich «orgBurk. : Theodor lag»anstalt Aindm-Werftigerung - ... LZSÄLAUß»« ! gelangenden Fichtenrinden sollen gegen sofort^ Bezahlung u und zwar: bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden Vena f »1^? LN am «. Juni dss. Js. von V-rmittags 1» Nyr an im Gasthof- zu »t-n-nmühl-r ca. 300 rm vom Frauensteiner, Abg. Bachem (Centr.) wendet sich noch ^gen ^ß . Neu-Guinea-Kompagme laut «erwäg sowerAhA^ lassen würden. Gerade unter der Herrschaft der Kompagme serm vielfach Klagen der Missionare laut geworden. Man körme unmöglich, wie das nach dem Vertrag geschehen solle, dem Reiche alle Lasten aufbürden und der Kompagnie Bortheil«, mA für die Zukunft, Vorbehalten. Der betreffende Theil des Nach tragsetats müsse daher unbedingt abgelehnt werden. Gleichwohl möge aber die Kommission sich den Vertrag genau ansehen und seine Mängel deutlich bezeichnen, das werde auch für dre Konchagme von gutem Einflüsse sein. Wenn seine Freunde diesen Vertrag ablehnten, so verwahrten sie sich doch gegen die Annahme, al» seien sie Gegner der Kolonialpolitik. Das seien sie nicht, aber freilich auch keine Kolonialwütheriche. (Heiterkeit.) Abg. Frese (freis. Vereinig.), sich gegen einige Aeußerungen des Direktors vr. Kayser wendend, bemerkt, die Neu-Gumea- Kompagnie wäre sicher sehr gern schon früher mit ihren jetzigen Anerbietungen gekommen, sie habe nur früher keine Gönner ge funden. Herr Direktor Kayser habe von der Opferwilligkeit der Kompagnie gesprochen. Damit sei doch aber wenig vereinbar, daß die Kompagnie ihren schlechten Tabak nach Deutschland, ihren besten nach Holland geschickt habe in der Erwartung, dort den besten Käufer zu finden. Allerdings hätten sich auch in Holland die dorthin gegangenen Bremer als die besten Käufer herauS- gestellt, gleichwohl habe die Kompagnie ihre beste Waare nach wie vor nach Holland geschickt. Das spreche nicht gerade für die Richtigkeit der Auffassung des Herm Direktor Kayser. Im Uebrigen sei ja aber das Urtheil über den Vertrag gesprochen und die Verwerfung des bezüglichen Theils des Nachtragsetat gewiß. Abg. Graf Arnim erklärt sich nunmehr, entsprechend den Ausführungen des Abg. Bachem, dafür, den Nachtragsetat an die Kommission zu verweisen mit der Maßgabe, daß Lie Kommission sich über die nothwendigen Aenderungen des Vertrages schlüssig mache. Der Nachtragsetat wird sodann an die Budgetkommission verwiesen. Politische Umschau. Freiberg, den 3. Juni. der Angelegenheit Lothaire scheint die in Brussel residirende Regierung des Kongostaates noch nicht genug an den Schwierigkeiten mit England zu haben, sie möchte auch Deutschland reizen, das unseres Wissens bisher keinen Ein spruch gegen die Freisprechung Lothaires wegen der Hinrichtung des Händlers Stokes erhoben hat. Das halbamtliche „Brüst. Jour»/ veröffentlicht unter dem Titel: „Sensationelle Enthüll ungen am 31. Mai einen Artikel, der die schwersten Anschuldig ungen gegen Deutichland enthält. Ein Mitarbeiter des Regierungs blattes hat mit dem kongostaatlichen Richter de Saegher, der den Kommandanten Lothaire vor dem Gerichtshof in Boma ver- theidigte, eine Unterredung gehabt. Dieser gab über die Bezieh ungen zwilchen dem Händler Stokes und der deutsch-ostafrikanischen Verwaltung drei Spalten füllende Erklärungen ab die sich in Folgendem zusammenfassen lassen: . war „der amtliche Geschäftsträger (sgvnt) Deutschlands": er hatte unter seinem Befehle nicht nur Soldaten, die Deutschland bewaffnet hatte, und welche die Uniform der eingeborenen deutschen Truppen trugen, sondern war auch der Vorgesetzte der deutschen O siriere 0 0 ES war allgemein bekannt und ist durch unwiderlegbare Schriftstücke nach- we.sbar, daß Stokes, obwohl der englischen Nationalität angehörig, deut,cher Beamter war. Ueberall, wo er sich aufhielt, hißte er die deuts-be Fahne auf; dafür hatte er a.F einen d-mschenLrden deutschen Reichsrcgieruna. Stokes hatte bei seiner Jcstnabm« Soldaten unter seinem Ä-f-hle und TagS vorher hatte « M und Tageblatt Amtsblatt filr die königlichen und städtisch« Behörden zu Freiberg und Braud Verantwortliche Leitung: Georg Burkhardt. _ Außerhalb