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Jede Woche erscheint eine Nummer. Lithegraphirle Vcilagen und in den Tert gedruckte Holzsckmirte nach Lcdürfniß. — Bestellun gen nehmen alle Buch handlungen, Postäm ter und Zeiiungs-Erpedi. zioncn Deutschlands und des Auslandes an. — Abonnementdprci» im XV. Jahr. Eisenbahn-Ieitung. Organ -er Vereine deutscher Eisenbahn-Verwaltungen und Eisenbahn-Techniker. 17. September L8S7. Buchhandel 7 Gulden rhei. nisch oder 4 Thlr. prcuß. Eour. für den Jahrgang. — EinrückungSgcbühr für Ankündigungen S Sgr. für den Raum einer gespukte- neu P-titzeile. — Ndrefse: »Redakzion der Eisenbahn- Zniung" oderi I. B. M e? l e r'sche Du ch h a n d- kung in Stuttgart. Aro. ^Inl)alt. Verein Deutscher Eiscnbahn-Vcrlvattungcn. Protokoll der zu München am 27. 28. und 29. Juli 1857 abgehaltenen Ge neral-Versammlung. (Schließ.) — Die Königlich Bayerischen Verkchrsanstalten. (Fortsetzung.) — Zeitung. Inland. Preußen. Ausland. Italien, Frankreich, Rußland. — Verkehr deutscher Eisenbahuen. — Ankündigungen. Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen. » » Protokoll der zu München am 27. 28. und 28. Juli L837 abgehaltcnen General-Versammlung. (Schluß von Nr. 36.) Zn Nr. V. der Tages-Ordnung, betreffend das VcreinS-Neglcment für die Personen-, Reisegepäck-, Leichen-, Equipagen- nnd Threre- Besördernng, wurden nach einem einleitenden Vortrage des Referenten Herrn Kühlwetter die einzelnen §§. des von der Kommission »orgelegten Reglements- Entwurfs zum Gegenstand- der Berathnng gemacht. *) ES wurde dabei Vor behalten, am Schluffe die prinzipielle Frage zu erledigen, ob überhaupt ein all gemein gültiges Reglement für die Personen- ic. Beförderung au die Stelle von Normal-Bestimmungen, wie sic bisher gegolten haben, zu setze» sep. (Folgen die zu den einzelnen §§. 1—2ö vorgeschlagenen, theils angenom menen, theils abgelehntcn Aenderungen des vorgelegten Entwurfs, welche wir aus dem Grunde hier übergehen können, als das „Vereins-Reglement" selbst, wie es endgültig festgestellt und von sämintlichen Verwaltungen gutge- heißen ist, s. Z. vollständig mitgetheilt werden soll.) Fortgesetzt zu München am 29. Juli 18S7. In der henligen Sitzung wurde das Protokoll über die gestrig- Berathnng vorgelcscn »nd von der Versammlung ohne Abänderung genehmigt. Hierauf wurde die gestern abgebrochene Berathnng des Vereins-Negtcmenis für die Per sonen- -c. Beförderung fortgesetzt. (Folgen die Ergebnisse der Berathnng der 26—44 des Reglements.) Zuletzt wurde die Frage gestellt, ob die Versammlung den so eben bera- thenen Entwurf als Vereins-Reglement anerkenne? und diese Frage ein stimmig von der Versammlung bejaht. Die Erklärungen über die endgültige Annahme des Reglements sollen der geschäftssührenden Direkzion spätestens 8 Wochen nach der Mittheilnng des Protokolls zugehen. Die geschäftsführende Direkzion wird sodann den Anfangs termin der Gültigkeit des Reglements fcstsetzen. Zugleich wurde die geschäfls- führeudc Direkzion ermächtigt, im Einvernehmen mit der Köln-Mindener Di- rekzion etwa nöthig scheinende Nedakzious-Verändernngen des Reglements vor- zunehme». *) Der Kommission war Seitens der geschäftsführenken Direkzion zur Er wägung anheimgestelll worden, ob mit Rücksicht darauf, daß in vielen Punkten ein einheitliches Verfahren schon bestehe, in vielen anderen vielleicht nicht schwer zu erreichen sehn werde, eS vorznziehc» sei), nicht wie bisher Normalbestimmun- gen für die Spezial-Reglements zu redigiren, sondern in ähnlicher Weise, wie dies für den Güterverkehr mit dem günstigsten Erfolge geschehen, ein Vereins- Reglement für den Personenverkehr (einschließlich der Gepäck-, Equi- dagen- und Viebtrausportc) herzustellen, so daß nur in denjenigen Fällen , wo ttdch einstweilen eine Verschiedenheit bestehen bleibe, ans die Spezial-Reglements i» verweisen sehn würde.' Die Kommission, von der Ansicht ausgehend, daß, ca der direkte Personenverkehr sich in den letzten Jahren bedeutend ausgebildet sta e, ei» solches Reglement nicht nur für das Publikum von praktischem Nutze» seh, wndern auch der Vortheil erreicht werde, daß der gesammte Eisenbahn verkehr, alw Personen- und Güterverkehr, der Deutschen Eisenbahnen durch ge meinsame Reglements geregelt werde, so raß beide Vereins-Reglements zu sammen alsdann f„r pjx Gesammtheil Alles das enthalten, was das Betriebs- Reglement für eine einzelne Bahn, — den vorstehenden Vorschlag der geschäfts führenden Virerz on e»,st„nmig adoptirt und unter Zugrundelegung des von der Direkzion Eisenbahn vvrgelegleti Entwurfs sich dahin geeinigt, der G-n-ral-Versamnllung '"> „V°re,ns-'N-gl°m°nt für die Personen-, R - is- gcP a et -, k ° > - E q >,i p a g e n - „ „ d Thiere - Beförderung auf den z-'-n Vere.nc gehörenden Eisenbahnen" z»r Annahme zu empfehl Zu Nr. VI. der Tages-Ordnung, das Verems-Freikartenwesen betreffend, wurde zunächst der Antrag des Norddeutschen Eisenbahn-Verbandes ans Nieder setzung eitler besonder» Kommission zur außerordentlichen Revision des Freikarten- Reglements zur Berathnng gestellt nnd diesem Anträge von der Versammlung fast einmüthig beigestimmt. Diese Kommission soll aus denjenigen Verwaltungen bestehen, welche die Freikarten-Prüfungs-Kommission nnd die Kommission zur Vorberathnng der das Freikartenwesen betreffenden Anträge bilden, und es soll denselben die K. Hannoversche Eisenbahn-Verwaltung hinzutreten. Endlich wurde beschlossen, daß der Kommission bis Ende September d. I. das zu ihrem Gebrauche geeignete statistische Material von den einzelnen Verwaltungen mitgetheilt werden solle. Neber die Anträge zu Nr. VI. 1—3 der Tages-Ordnung fand eine Be rathnng nicht statt, da dieselben durch die bevorstehende Revision der Freikarten- Neglements ihre Erledigung finden werden. Zn Nr. VII. der Tages-Ordnung über die in der Frankfurter General- Versammlung beschlossene weitere Berathung der technischen Fragen, betreffend 1) die Konstrukzion eiserner Gitter- und Kettenbrücken, 2) dieJm- prägnirung der Schwellen, 3) die Befestigung der Schienen, 4) die Bremsvorrichtungen (vgk. E.-Z. Nr. 29), erklärte sich auf Vortrag des Referenten Herrn Massiczek die Versammlung mit den Anträgen der Kommission zu 1, daß n) die der Kommission vorgelegene Uebersichts-Nachweisnng mit den besonder» Bemerkungen über die darin enthaltene» Gegenstände durch Lithographie vervielfältigt und den Bahn-Verwaltungen mitgetheilt wer den möge; b) die cingcgangenen Zcichnnugc» auf übereinstimmendes Maß nnd in paffende Form gebracht und sodann lithographirt werden mögen, um sic ebenfalls den verschiedenen Verwaltungen mitzutheilen; «) das K. K. Ocsterrcichische Handels-Ministerium nm die vorläufige Zusammenstellung ersucht, die Nedakzion der Eisenbahn-Zeitung, welche sich dazu bereit erklärt bat, aber mit der Vervielfältigung des Werks beauftragt werden möge; zu 2, daß a) von jeder der Vereins-Verwaltungen die vou ihr bisher ange- weudeten Methoden zur Jmprägnirung der Eisenbahn-Hölzer, unter bild licher Darstellung der erforderlichen Apparate, deren Beschreibung iinb Angabe der Beschaffungs- und Anfstelliingskosten, so wie nach Maßgabe des entworfene» Schemas die Kosten und Resultate der Jmprägnirung, bis zum Schluffe dieses Jahres mitgetheilt werden mögen; b) die fran zösische Beschreibung nnd Jiistrukzion des Verfahrens von Or. Boucherie übersetzt und sämintlichen Bahn-Verwaltungen zugesendet werde; zn 4, daß cs bei de» anznerkcnnenden'Vorthcilen des Nicncr'schen Brems systems, namentlich in Beziehung ans Sicherheit gegen Unfälle, wün- schenSwerth sey, daß möglich viele Eisenbahn-Verwaltungen damit Ver suche anstellcn und deren Ergebnisse möglichst bald, spätestens bis zum 1. Mai I8S8, zur Kenntuiß des Vereins bringen, und daß zu diesem Behuf sowohl die Resultate der mit gewöhnlichen als mit selbstwirkenden Bremsen angestellten Versuche in ein hierfür entworfenes Schema einge tragen werden sollen; überall einverstanden. Zu Nr. VIII. der Tages-Ordnung, betreffend die Revision und Ergänzung der im Jahr 1850 vereinbarten Bestimmungen über den Bahubau nnd die Be triebs-Einrichtungen der Deutsche» Eisenbahnen, wurde beschlossen: daß die ein zelnen Verwaltungen die von der Versammlung der Dcntschcn Eisenbahn-Techniker im Mai d. I. in Wie» revidirtcn und ergänzten „Grundzüge für die Gestal tung der Eisenbahnen Deutschlands" «nd „Einheitlichen Vorschriften für den durchgehenden Verkehr" (E.-Z. Nr. 30-33) einer Prüfung unterziehen und ihre Erinnerungen dagcgc» der geschäftsführcnden Direkzion bis zum I. Januar k. I. mittheilen sollen, welche dieselben sodann der betreffenden Kommission zur weitern Berathung und Berichterstattung an die nächste General-Versammlung zu überweisen hat. Nr. IX. und X. der Tages-Ordnnug fallen ans.