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Nr. 32. krikill: Basjrrma> n. Bernfimli >m Stinspruzek Fre»i"ei'besle»eiu»g Grrichls»krl>nndlui>aen. Neue H«il>dll»vrrt«üge, Ullnihe» In Äintzland Pa>m>»--?l,lS»elIung. Mlitmliftllcke W'ttkriing: j Mild, vcräuderlici,. ! Mittwoch, L.Acornlir lWL. Tie natlonaMberale Partei bat die Lücke in ihrem Zentralvorslande, die durch den Tod ihres ausierordcntlich beliebten und realpolitisch befähigten 2eniors Dr. Hammacher entstanden war, durch die Wahl des Abgeordneten Bassermann ausgefnllt. Tie Persönlichkeit des Mannes, der damit an die Spitze der groben nationalen Partei getreten ist, die mit den besten Wurzeln ihrer Kraft fest in unserer vaterländischen Vergangenheit süßt und deren her vorragendste Mitglieder einen ihren Ruhm für alle Zeiten sichernden Anteil an der deutschen Einheitsbewegung genommen baden, bedeutet in ihrer gruudiätzlicben und temperamentvollen Eigenart eine Verkörperung des „Ruckes nach links", der die Ereignisse und Strömungen der letzten Zeit innerhalb des uationallibcralen Lagers kennzeichnet. Herr Bassermann, dessen natürliche Begabung für die politische Mhrcrschast nicht erst besonders betont zu werden braucht, weil sie aus seinem ganzen bisherigen Wirken bekannt ist, und überdies durch seine jetzige Berufung ihren parteiamtlichen Stempel aufgedrückt erhält, hat sich bisher sowohl auf dem sozialen wie auf den» politischen Ge biete in stark prononcierter Weise betätigt. Als Sozialpolitiker huldigt er dem an sich gewitz richtigen Grundgedanken, dag der positiv gerichtete Liberalismus darnach streben müsse, den ihm verloren gegangenen Einfluß auf weitere Volkskreise durch eine fruchtbare Mitarbeit an den sozialen Probleinen der Gegenwart wieder zu gewinnen. Bei der Verwirklichung dieses Prinzips hat er aber nur zu oft die Grenze überschritten, wo die maß volle praktische Sozialreform aushört und die kathedersozialistisch- agitatorische Betätigung ansängt. der es mehr um eine im partei politischen Interesse volkstümelnde, als wahrhaft volkstümliche Stellungnahme zu tun ist. In politischer Hinsicht ist Herr Bassermann mehrfach dadurch ausgefallen, daß er mit augen fälliger Beflissenheit, die zu deutlich die Absicht merken ließ und dadurch verstimmend wirkte, gegen die konservative „Reaktion" zu Felde zog und gegen dieses von ihm selbst erst künülich kon struierte Schreckbild die schärfsten Töne onschlug. Tatsächlich ist ja in dem streng konstitutionell regierten deutschen Rcchtsstaate, über dessen ungeschmälerte Ausrechterhaltung die beiden großen nationalen Parteien sich gleichmäßig einig sind, von einer wirk lichen „Reaktion" überhaupt keine Rede und daher der „Kampf" dagegen auch nur ein solcher aus agitatorisch-taktischen Beweggründen. Ter Zweck, der damit verbunden wird, ist lediglich Stimmungsmache zu gunsten des Linksliberalismus, genau so, wie es sich mit den ebensalls von der radikalen Richtung im Nationalliberalismus ausgehenden Quertreibereien verhält, die darauf abzielen, die industriellen Interessenten gegen den Rechtsliberalismus mobil zu wachen, indem dieser als ein rein agrarisch-konservatives Anhängsel verrufen wird. Die Konservativen ober sind nach derselben Anschauung ganz einseitige Agrarfanatiker, die für die Bedürfnisse der Industrie kaum daS allcrbescheidenste Verständnis übrig haben. Besonders bei uns in Sachsen macht sich die angedeutete Maulwurfsarbeit des Linksliberalismus neuerdings in recht vordringlicher Weise bemerkbar. Um so er- sreulicher ist es, daß gerade die der konservativen Kammerfraktion unserer engeren sächsischen Heimat an- gehörigen Vertreter der Industrie, des Handels und Gewerbes der Wahrheit die Ehre gegeben und die linksliberalen Ausstreuungen von der „konservativen Industrieseindschaft" als den Tatsachen schnurstracks zuwiderlausend bezeichnet haben. Die sächsischen Konservativen unterscheiden sich tatsächlich von ihren politischen Glaubensgenossen in Preußen, die in weit höherem Grade einer ausgeprägten aararischen Färbung zuneigen, darin, daß sie, der wirtschaftlichen Entwicklung unseres engeren Vater- landes ensiprcchcnd, die Interessen der Industrie voll anerkannt und ihre Wahrung mit zum leitenden Grund- j a tz erhoben haben. In der Fernhaltung von jeder wirtschasts- politischen Einseitigkeit liegt eine unverkennbare Stärke der säch sischen konservativen Partei, und den Anhang, der ihr hierfür aus den Kreisen der Industrie erwächst, empfinden bei uns in erster Linie die Nationolliberalen als einen Verlust, welche den Schuh und die Förderung der Industrie lange Zeit als zug kräftiges Werbemittel glaubten in Anspruch nehmen zu können. T«r moraliichc Eindruck der jetzigen Kundgebung aus unseren industriell-konservativen Kreisen wird seine Wirkung auch über die sächsischen Grenzen hinaus erstrecken und ebenfalls im preu ßischen Bundesstaate zur Zerstörung der linksliberale» Legende beitragen, daß der Rechtsliberalismus einen „Verrat" an der Industrie begehe, wenn er mit dem Konservatismus zusammen arbeite. Immerhin läßt sich nicht verkennen, daß der Personen- Wechsel an der Spitze des nationalliberalen Zentralvorstands den linkkliberalen Gärungsprozeß innerhalb der Partei weiter zu fördern und die Abklärung der Entwicklung durch die Einsetzung eines entschiedenen „Ruckes nach rechts" auf der ganzen Linie zu hemmen geeignet ist. Als bezeichnend für die Erwartungen, welche die radikalere Richtung aus ihn setzt, darf der Sympathie- ousvc.ick der ,^töln. Ztg." für Bassermann gelten, . worin das rheinische Blatt ihn der besonderen Begeisterung der national. liberalen Jugend für seine Person versichert. Gerade diese „nationalliberale Jugend" aber bildet einen Hauptbestandteil der linksliberalen „Stürmer und Dränger", und sie ist es auch ge wesen. die der Gesamwartei die unliebsame Suppe der „Leipziger Richtlinien" in der preußischen Schulsrage einbrockte und durch ihren unbesonnenen, gegen das Kompromiß mit den Konservativen zugespitzten Radikalismus die wohlerwogenen rcalpolitischen Zirkel der erfahrenen und gemäßigten Elemente störte. Nimmt man hierzu noch den weiteren Umstand, daß Herr Bassermann nicht einmal in der den gesamten gemäßigten Liberalismus grund sätzlich so tief berührenden Frage der Bekämpfung des Ultra montanismus in einwandfreier Weise seinen Mann gestanden hat, indem er seiner Zeit für die Aufhebung des 8 2 des Jesuit engesetzes eintrat, so mi'ß es dem unbefangenen Bcurtci'er doch recht frag lich erscheinen, ob die weitere Entwicklung der Dinge der „Köln. Ztg." Recht geben wird, die den Tag der Wahl des Ab geordneten Bassermann zum Vorsitzenden des Zentralvorstandes als einen „glückverheißenden" für die nationalliberale Partei iu Anspruch nimmt. Die sachliche Wahrscheinlichkeit spricht viel mehr dafür, daß unter der Führung Bassermanns die politischen und wirtschaftlichen Gegensätze im Nationalliberalismus eine weitere Verschärfung erfahren und den einheitlichen Gesamt- charakker der Partei noch mehr als bisher in »Frage stellen werden. Berufung im Strafprozetz! Als altes lastendes Erbübel schleppt sich durch unsere in so zahlreichen Fällen reformbedürftige Strasprozeßordnung der Man- gel des Rechtsmittels der Berufung an die Obcrlandesgerichte gegen erstinstanzliche Urteile der landgerichtlichen Strafkammern. Die juristische TinnwidrigkeitdiesesAusnahmezuftandcs—denn um einen solchen bandelt es sich im vollen Sinne des Wortes — und sein büchst schädlicher Einfluß auf die gedeihliche Ausübung der Rechtspflege werden je länger, desto mehr in den weitesten Kreisen des Volkes bitter empfunden. Gerade in der letzten Zeit aber haben notgedrnngene Vergleiche mit der zweckent sprechenderen Ausgestaltung des militärischen Stratprozesses in diesem Punkte ganz besonderen Anlaß zur Beschäftigung der öffentlichen Meinung mit dem Gegenstände geliefert, und dabei ist es nicht ohne scharfe Seitenbiebe ans die für die Verzögerung der Reform verantwortlichen Kreise abgegangen. Derartige Vor würfe wird man als um so berechtigter anerkennen müssen, je mehr sich die Fälle gehäuft haben, die in eklatanter Weise das Vorhandensein einer bloßen Revisionsinstanz als einen Ungeheuern Rachteil für den Angeklagten und als eine unauf hörliche Quelle der Rechtsunsicherheit und des Vorkommens von schweren Iuitizirrtümern vox Augen führen. Nicht zum wenigsten sind hier die Urteile in einigen Bankprozessen in Betracht zu ziehen, die zum Teil ein ausfälliges Mißverhältnis in der Beweiswürdigung und dem Strafausmaße erkennen lassen. Bei dem jetzigen Stande der Dinge stehen einem Angeklagten in jeder schöffengerichtlichen Bagatellsache zwei Rechtsmittel zur Verfügung, die Berufung an das Landgericht und die Revision an das Oberlandesgcricht. Wenn cs sich dagegen um die schweren Krüminalsachen handelt, i» denen die Strafkammern der Landgerichte in erster Instanz zu erkennen haben, dann ist der Angeklagte des Schutzes der Berufungsinstanz, in der durch den bloßen Willensakt des Berufenden eine nochmalige gründ liche Wiederholung des gesamten Verfahrens mit gänzlich er neuter Beweisaufnahme erfolgt, beraubt und hat lediglich die Revision an das Reichsgericht. Tie Revision ist nun aber nur ein ganz unzulängliches Rechtsmittel, dessen Wirksamkeit nicht von dem Willen des sic einlegcnden abhängt, sondern davon, ob das Rcvisionsgericht zu der Ucbcrzcugung gelangt, daß in der Vorvcrhandlung irgend ein Formfehler begangen oder ein Gesetzesparagraph aus den festgestellten Tatbestand falsch augc- 'wandt worden ist. Nur, wenn das Rcvisionsgericht zu einer solchen Auffassung kommt, was erfahrungsgemäß höchst selten passiert, weil natürlich alle erkennenden Gerichte sich nach besten Kräften vor derartigen Fehlern zu hüten suchen, verweist cs, sofern cs nicht ausnahmsweise gleich selbst das Urteil fällt, die Sache zu nochmaliger Verhandlung an die Vorinstanz zurück. Die Revision bietet also nur sehr bedingte Rechtsgarantien für den Angeklagten. Man denke sich beispielsweise, daß ein An geklagter unschuldig vom Landgericht in erster Instanz ver urteilt worden ist: dann hängt sein Schicksal von dem Zufall eines begangenen Formfehlers ab. Das ist in der Tat ein ganz unerträglicher Zustand, der sich empfindlich auchdann geltendmacht, tvenn ein Angeklagter vom Landgericht zwar nicht gänzlich un- schuldig, aber doch im Verhältnis zu seinem Vergehen über mäßig hart verurteilt worden ist, und ihm nun die Möglichkeit fehlt, auf dem Wege der Berufung ein milderes Erkenntnis zu erzielen. Die der Militärgerichtsbarkeit unterstellten Personen sind besser daran, da ihnen die neue Militärstwsprozcßocdnung in der Berufung gegen die erstinstanzlichen Urteile der unseren Straf kammern entsprechenden Kriegsgerichte eben das im Zivilprozc». fehlende Rechtsmittel gegeben hat. Der Segen dieser Einrich tung ist seit dem kurzen Bestehen des neuen militärischen Straf Prozesses bereits durch verschiedene praktische Fälle erwiesen worden, namentlich durch das kürzlich erfolgte Nachspiel zum Bilseprozeß, in dem ein in erster Instanz wegen Meineids zu Zuchthaus verurteilter Offizier gänzlich freigesprochen wurde, und durch die Aufhebung des Dessauer Aufruhrurteils, das iu der Berufungsinstanz vor dem Oberkriegsgericht wesentlich ob- gemildert wurde. Ist die Rechtssicherheit der Zivilpersonen bei uns zu Lande weniger wert als diejenige der Glieder des Heeres? Wie es auf diese Frage nur ein allgemeines energisches „Nein!" gibt, so steht auch die gesamte öffentliche Meinung mit allem Nachdruck hinter der Forderung, daß mit der Ein führung der Berufung gegen erstinstanzliche Urteile der Straf kammern nicht länger gezögert werden darf, sondern daß diese dringend erforderliche Maßnahme sofort für sich allein ver wirklicht werden muß, ohne Rücksicht auf die nach amtlicher Versicherung noch in weiter Ferne liegende Revision unseres gesamten Straf- und Strafprozeßrechts. Nachdem der Mange! der Berufung einmal von allen Seiten mit der vollen mora lischen Wucht der Einmütigkeit als ein für die Rechtssicherheit bedrohliches Moment gekennzeichnet worden ist. treffen ans die starrsinnige Aufrechterhaltung des bestehenden Zustandes durch aus die Worte Goethes zu: „Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage." Neueste Drahtmel-unkerr vom 31. Januar. Deutscher Reichstag. Berlin. lPriv.-Tel.i TieBeratungdesNachtrags- ctats für S ü d w e st a s r i k a wird fortgesetzt. Für die ge forderten Millionen Mark zur Beschleunigung des Baues der Qtaoi-Bahn bis Omaruru beantragt die Kommission Bewilli gung mit dem Vermerk „soweit aus dieser Summe Ausgaben be stritten worden sind, welche nicht lediglich durch die Mehrkosten der Beschleunigung des Äiues verursacht wurden, sind dieselben ziiriickzuerslatten". — Abg. Arendt iReichsp.) ist zwar bereit, die Summe zu bewilligen, hält aber doch den für den Bahnbau mil der Firma Koppel abgeschlossenen Vertrag für viel zu un günstig und bedauert sehr, daß die Kolonialverwoltung einem solchen Vertrage ihre Genehmigung habe geben können. Der von der Kommission beschlossene Zusatz sei unausführbar. Wie «olle denn sestgcstellt werden, welcher Teil der Kosten nicht ledig lich zur Beichleunigung des Bahnbaues verwendet worden sei? — Kolonialdirektor D r. Stübel entgegnet, für das Reich habe insofern eine Notlage bestanden, als die Beschleunigung des Bahnbaues für notwendig angesehen lverden mußte. — Abg. Spahn sZentr.j tritt für den von der Kommission hinzugefügten Vermerk ein. — Abg. Lattmann <Antis.s macht der Regie rung den Vorwurf, daß sie das Verhältnis zur Otavi-Minen- und der Koppelschen Eisenbalm-Gcsellschaft nicht hinreichend klar- gestellt habe, namentlich nicht in bezug auf die ursprünglichen Fristen für die Herstellung der Bahn und ihrer einzelnen Strecken. Die Otavi-Minen-Gesellschast sei übrigens eine Speku- lationsgesellscbast, die mit englischem Geldc Bodenspekulation treibe. — Abg. Gras Oriola lnat.-lib.j wünscht, daß die Machtstellung solcher englischen Gesellschaften nicht in irgend welcher Weise durch die Regierung gefördert werde. Dem Zu satze der Kommission würden er und seine Freunde zustimmen. Es sei anznerkeniicn, daß sich das Reich bei Abschluß des Ver trags in einer Notlage befunden habe. — Kolonialdirektor Dr. Stübel: Die Regierung erkennt die Berechtigung des von dev Kommission beschlossenen Vermerks an und wird seinerzeit prüfen, ob, demselben entsprechend, Ansprüche an die Otavi-Mmen-Ge'ell- scbaft zu erbebe» -eien. — Abg. Südekum lSoz.s bezeichnet den mit der Otavi-Gesellschaft resp. Kovpel abgeschlossenen Vertrag als wucherisch, er sei null und nicbtig, weil unter Ausbeutung einer Notlage des Reicbs abgeschlossen. Um so mehr liege für das Haus Grund vor, die Millionen Mark nicht zu be willigen. — Abg. Müller-Sagan streit'. Bolksp.j stellt iu Abrede, daß sicii das Reich bei Abschluß des Vertrags in einer Not- läge befunden l»obc. — An der Debatte beteiligen sich noch Älbga Arendt und Storz stüdd. Volksp.s — Abg. Müller-Sagan. Der Abg. Arendt hat eben gemeint, der Linken sei cs nickt crnsc mit ihrer Ablelmung, weil sic doch wisse, daß sie in der Minder heit sei und daß ihre Anträge doch abgelehnt werden. Das ist eiue uichtsnntzigc Unterstellung! — Präsident Ar a f Ballestrem: Herr Abgeordneter, eine >olche Aeußerung gegen einen Abgeord neten ist nickt zulässig. Ich würde Sie zur Ordnung rusgu, wenn ich nicht annähmc, daß Ihre Worte nicht so bös gemeint sind. — Ter Titel wird in der Fassung der Kommission gegen Sozialdemokraten und Freisinnige angenommen. — „Zur H i l f e I e i st u n g aus Anlaß von Verlusten infolge des Eiu-- geborcneiiausstands" fordert die Regierung 5 Millionen Mark. Die Budgetkommission beantragt, nur 3 Millionen zu bewilligen und zwar „zur Hilfeleistung aus Anlaß von Verlusten iiMga der Eingcborenenaufsiände für den Gesamtberejch des Schutz gebietes". Ein Antrag Potthoff streif. Ver.s will de» Zweck der 3 Millionen besckränken „aus Hilfeleistungen anläßlich von Verlusten allein infolge des Hereroaufstandes". — Kolonial direktor D r. Stübel bittet um Bewilligung der vollen gefor- derte» Summe, damit nicht ein wertvoller TeU der geschädigten Ansiedler das Schutzgebiet verlasse. Volle Entschädigung sei eine Billigkeit gegen die Ansiedler und eine Pflicht gegen das Schutzgebiet. Wenn das Haus hier an den 5 Millionen etwas streiche, so müsse sich die Negierung die Vorlegung noch eines dritten Nachtragsetats Vorbehalten. — Abg. Erzbcrgev sZentr.j erwidert, dann werde sich das Haus die Ablehnung auck dieses dritten NachtragSetats Vorbehalten. 3 Millionen seien das Maximum dessen, was das Haus bewilligen könne. Einem TeU