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L8SO No. LL8 Dien-tag, den LS Juni Hi« »I« »oUä krsissrdüduv^, lLLvrkt» kür ät» »Ü»otLSLS5 -i»etuieüta2« «Lt- ; övsgt. äis üsrrsu?«wpM» tu L»ai«»n tOoaodMrt»), in 1>td»u. I^Lppit«ti t» Satur^is- M»1äs, üilbvwr i» ^ii»6Qdt»rg, vürioK 1» LbsesdLet,, Lain u» L0aix>t»»ür dsi 0«trit». ?. A L«u»jQvr la 0Kvr-t)unu6»<1ort, ^.6. llsiurs L. r. Läuäsu»ll iL »Lil 0. R. ^i»<1si»»Lü i. LowdsLdaek O^» Ow »H»ur»«Lor ^»vdeisktev« ar»edsLL-L (»lEvrSoLL-».?«:- ^bsüä« 7 vdr kür »sulsprsi» visriv^LLrü. S^U lL»«rtioLsbvtr»x kür äsü L»lULvüi«r kvllt-Lp»1trsiIs12 N»cdH»vi8z<6dütrrp. Iiu»vr»t 20«^ 6 « büür kür brisÜLvdv ^w»kuQtt«rlLsiIlurt,' 10 H (ru»ü korto). LIsi»vr«, dis krüü - Mir »iQ^slivüüo Lo»or»ts Loüsn uvcd tr» üsw Xb«llü« »u»-Ut?sbvoäsL Liatt« ^ukQ»tuus. WMtzMrDWchM« Verordnungsblatt der Kreishauptmannschast Bautzen zugleich als Coufistorialbehörde der Oberlausitz Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz und Reichenau, des Hauptsteueramtes Bautzen, ingleichen der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels- und Gewerbekammer zu Zittau. Bekanntmachung, die Einfuhr von Thieren nach Böhmen betreffend. Nachdem von der k. k- Oesterreichischen Regierung im XIV. Stücke des ReichSgesetzdlaltes für die, im Reichstage vertretenen Königreiche und Grönländer von 1880 ein, vom 29.Februar dieseSJabres datirendes Gesetz, betreffend die Abwehr und Tilgung ansteckender Tbierkranlheiten, nebst zugehöriger Ausführungs- Verordnung vom 12. April erlassen worden ist, so nimmt daS Ministerium des Innern Veranlassung, hieraus sowohl im Allgemeinen, als in Sonderheit aus die nachstehenden, den Verkehr mit Thieren nach dem 1 k. Oesterreichischen Staatsgebiete betreffenden Bestimmungen des beregten Gesetzes und der Ausführungs- Verordnung dazu aufmerksam zu machen. <3 I des Gesetzes.) „Die Bestimmungen dieses Gesetzes betreffen den Schutz des inländischen Vieh standes gegen Viehseuchen überhaupt und insbesondere die Abwehr und Tilgung der nachbenannten Thier krankheiten: n) der Maul- und Klauenseuche der Rinder, Schafe. Ziegen und Schweine; d) des Milzbrandes (Anthrax) der landwirthschaftlichen Hauslhiere; o) der Lungenseuche der Rinder; ä) der Rotz- (Wurm-) Krankheit der Pferde, Esel und Maulthiere; s) der Pocken- oder Blatternseuche der Schafe; 0 der Beschäl- (Chancre-) Seuche der Zuchtpjerde und des Bläschenausschlagens an den Ge- schlechtstheilen der Pferde und Rinder; K) der Räude (Krätze) der Pferde und Schafe; d) der Wuthkrankbeit der Hunde und der übrigen Hauslhiere." (8 4 des Gesetzes.) „hausthiere, welche den in 8 1 verzeichneten Krankheiten unterliegen, werden zur Einfuhr nur gegen Vorweisung von Viehpässen zugelassen, in welchen der unverdächtige Zustand beim Ab gang derselben von dem ständigen Aufenthaltsorte bestätigt ist." „Hausthiere dieser Art, über welche solche Ausweise nicht beigebrachl werden oder welche ungeachtet solcher Ausweise mit einer ansteckenden Krankheit behaftet oder derselben verdächtig erkannt werden, sind nicht zuzulassen." (Ausführungs-Verordnung zu ß 4 des Gesetzes.) „Die Viehpässe für das zur Einfuhr in das Geltungsgebiet dieses Gesetzes bestimmte Vieh müssen amtlich ausgefertigt sein, die Stückzahl der Lhiere, die nähere Bezeichnung derselben, und die etwaigen besonderen Merkmale der Niehstücke, dann die Bestätigung enthalten, daß die Thiere beim Abgänge gesund waren, und daß dieselben aus einem Standorte kommen, in welchem und in dessen Umgebung zur Zeit des Abganges der Thiere eine, auf diese Thiergattung über tragbare Krankheit nicht herrscht." „Thiere, welche durch vorschriftmäßig ausgefertigte Viehpässe nicht gedeckt sind, oder deren Stückzahl und Beschaffenheit mit dem Viehpasse nicht übereinstimmt, ohne daß dieser Mangel grundhältig aufgeklärt wird, sind von der Zollbehörde zurückzuweisen." (8 10 des Gesetzes) „Bei Beförderung von Wiederkäuern auf Eisenbahnen und Schiffen ist Folgendes zu beobachten: I) Die Transporte sind beim Ein- und Ausladen an den hierzu bestimmten Stationen von Thier- ürzten oder sonstigen Sachverständigen zu untersuchen. 2) Die Ausladung der Thiere darf — Nothfälle ausgenommen — nur am Bestimmungsorte erfolgen. 3) Schlachtvieh darf nicht gemeinschaftlich mit Zucht- oder Nutzvieh zur Versendung gebracht und auch nicht in demselben Eisenbahnwagen oder auf demselben Schiffe verladen werden. 4) AuS einem fremden Lande eingesührtes Schlachtvieh darf nicht mit einheimischen Wiederkäuern in demselben Zuge oder auf demselben Schiffe verladen werden." (Ausführungs-Verordnung zu 8 10, Punkt 1 des Gesetzes ) „Die Aufnahme einzelner mit ordnungs mäßigen Viehpässen gedeckter Thiere behufs deren Beförderung und die Ausladung solcher Thiere ist an bestimmte Stationen nicht gebunden." „Die Weiterbeförderung der Viebtransporte von den Ein- und Ausladestationen darf nur erfolgen, wenn rücksichtlich der Viehpässe und rücksichtlich des Gesundheitszustandes der Thiere kein Anstand obwallet" Die gegenwärtige Verordnung ist in den Amtsblättern der mit dem Königreiche Böhmen grenzenden Amtshauplmannschaften Zittau, Löbau, Bautzen, Pirna, Dippoldiswalde, Freiberg, Marienberg, Annaberg, Schwarzenberg, Auerbach und Oelsnitz zum Abdruck zu bringen. Dresden, am 2l.Juni 1880. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz Körner. Bekanntmachung. Päckereiverkehr mit der Schweiz. Vom 1. Juli d. I. ab werden Pallete ohne Werthangabe im Gewicht bis 5 Kilogramm nach der Schweiz nur srankirt befördert. Die Taxe für ein solches frankirtes Packet beträgt 80 Pfennig. Berlin >v., den 14. Juni 1880. Der Staatssecretair des Neichs-PostamtS. In Vertretung: Wiebe. Bekanntmachung. Bei Einsendung der Leichen von Selbstmördern an den militärärztlichen Operationscursus im Gar- nisonlozareth zu Dresden dürfen nach einer Verordnung des Königlichen Kriegsministeriums vom 13. dieses Monats die Kosten für Aufhebung und den Transport der Leichen Seilen der Gemeinden nicht mehr durch Postvorschub occr durch Nachnahme» in irgend welcher anderen Form erhoben werden, sondern es sind künftighin über diese Kosten lediglich Rechnungen aufzustellen und an den gedachten Operationscursus — Albertstadt-Dresden, Marienallee Cat-Ro. 5 — einzuschicken. Von da aus werden diese Rechnungen der Königlichen Sanitäts-Direction zugestellt und von solcher, nach eventueller Richtigstellung, binnen spätestens 4 Wochen mittelst Postanweisung berichtigt. Die entgegenstehende, in der Bekanntmachung der Königlichen Sanitäts-Direction vom 15. September 1871 enthaltene Vorschrift ist ausgehoben. Die Herren Gcmeindevorstände des hiesigen amtshauptmannschastlichen Bezirks und der Herr Bürger meister von Schirgiswalde werden verordnungsgemäß mit dem weiteren Eröffnen hiervon in Kenntniß ge setzt, «daß der genannte Operationscursus aus Grund dieser veränderten Bestimmung fernerhin Elsenbahn- sendunaen von Selbstmvrderleichen unter Nachnahme nicht mehr annehmen wird und daß sich daher die genaueste Beachtung derselben dringend empfiehlt. . Bautzen, am 24 Juni 1880. Königliche AmtShauptmannschast daselbst. Bekanntmachung. Der von der Kirche in Dittersbach aus nach Neundorf führende Eommunicat'onSweg wird hiermit biS aus Weiteres gesperrt und der Verkehr aus die sogenannte Kalkftratze, welche von Dittersbach durch den kleinen Wald nach Neundorf führt, verwiesen. . Königliche AmtShauptmannschast Löbau, am 18 Ium 1880.von Tvtelau. Str Bekanntmachung. Die unterm 24. Mai dieses Jahres veröffentlichte Sperrung des Commumcatlonsweges von Zschorna bez. Kleinzschorna nach Niclhen wird nach erfolgter Wiederherstellung dieses Weges hiermit wieder ausgehoben. Königliche AmtShauptmannschast Löbau, am 18. Juni 1880. von Tdtelau.Str. In der Nacht vom 23. zum 24. d. M. sind aus einer hiesigen Wohnung die nachverzeichneten Gegen stände entwendet worden, was zur Ermittelung des Diebes und Wiedererlangung der entwendeten Gegen stände bekannt gemacht wird. . „ Stadtrath zu Bautzen, den 26. Juni 1880. Heerklotz, Stadtrath. 1) Ein dunkelblauer Stoffivck, in welchem sich ein schwär,eingebundenes Notizbuch und ein mit 8. V- gezeichnetes Taschentuch befunden hat; 2) ein hellbraunes Stofsjaquet mit schwarzem Futter; 3) eine schwarze Ripsweste; 4) ein schwarzer niedriger Filzhut mit braunseidenem Futter, aus welchem sich die Buchstaben 8. b*. befanden; 5) ein Paar Herrenmanschetten; 6) ein Paar Manschettenknöpse von Elfenbein; 7) em hellgrauer Sommerüberrock mit zwei in demselben befindlichen Schlüsseln. Auf Fol. 45 des Handelsregisters des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute eingetragen worden, daß Herr Earl Gottlieb Friedrich und Herr Sampson Lee, beide in Reichenau, Liquidatoren der Firma Friedrich L Lee in Reichenau, kl. Anth., sind. Reichenan, am 24. Juni 1880. Königliches Amtsgericht. De. Krenkel. Hover. Aus Fol. 54 des Handelsregisters des unterzeichneten Amtsgerichts ist heule die Firma S. Lee in Reichenau, kl. Anth., und als deren Inhaber Herr Sampson Lee daselbst eingetragen worden. Reichenau, am 24. Juni 1880. Königliches Amtsgericht. ve. Krenkel. Hoyer. Auf Fol. 53 des Handelsregisters des unterzeichneten Amisgerichts ist beute die Firma E. G. Friedrich in Reichenau, kl. Antheils und als deren Jnl aber Herr Earl Gottlieb Friedrich daselbst eingetragen worden. Reichenau, am 24. Juni 1880- Königliches Amtsgericht. vr. Krenkel. Hoyer. Subhastation. Von dem unterzeichneten Amtsgerichte soll den 12. Juli 1880 das zu dem Nachlasse Karl Wilhelm GrotzerS zugehörige, dem Kohlenabbaurechte unterliegende Kretjcham- grundstück Nr. 11 des Katasters, Nr. 12 des Grund- und Hypothekenbuchs für Berzdorf a. d. Eigen, welches Grundstück 33 Hectar 49,? Ar oder 60 Acker und 156 Quadratrutben mit 1257,?? Steuereinheiten enthält, und nebst dem Ertrage des Termin- und Flächenzinses, sowie der Dampf-, Dresch- und Siedemaschine ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 5 9 252 Mark gewürdert worden ist, nebst der auf 15 OVO Mark nbgeschätzten, im Jahre 1876 neuerbauten Dampfbrennerei freiwilliger Weise mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten und der Ablehnung der Angebote versteigert, und sollen bas Grundstück und die Brennereiutensilien zuerst einzeln, sodann aber in einem Gesammtgebot! ausgeboten werden. Es baben sich daher Diejenigen, welche dieses Grundstück nebst Zubehör zu erstehen gesonnen sind, an gedachtem Tage Vormittags 10 Uhr in dem Kretscham zu Berzdorf a d. Eigen anzumelden, über ihre Zahlungsfähigkeit auszuweisen, ein Gebot zu tbun und sich der weiteren Verhandlungen zu gewärtigen, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und in dem Kretscham zu Berzdorf a. d. Eigen aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bernstadt, am 21.Juni 1880. Königliches Amtsgericht. Thomas. Bekanntmachung Auf das III. Quartal 1880 soll Sie BroSlieferuiig für VaS hiesige Armenhaus vergeben werden. Der gesammte Bedarf für das Quartal beläuft sich auf circa 2200 Kilo II Sorte und haben die Brod- lieferungen aller vier Tage an die Hausverwaltung zu erfolgen. Diejenigen, welche gesonnen sind, diese Brod'.ieferung zu übernehmen, werden hiermit aufgesordert, ihre Offerten unter Angabe des Preises für 1 Kilo bis zum 30. V. M. verschlossen in hiesiger RathS- canzlei einzureichen. Bautzen, den 26. Juni 1880. Der Stadtrath. Lohr, Bürgermeister. Telegraphische Correspondenz. Wien, 27. Juni. Die amtliche Zeitung veröffent licht ein kaiserliches Handschreiben, durch welches die Mi nister von Stremayr, von Horst, von Korb- Weidenheim und von Kriegsau auf ihr Ansuchen von ihren Posten enthoben und vr. Dunajewski zum Finanzminister, von Kremer zum Handelsminister, Baron Streit zum Justizministcr und Generalmajor Graf Welsersheimb zum Minister für Landesver- theidigung ernannt werden. Paris, 26. Juni. Die Deputirtenkammer genehmigte heute das Budget des Ministeriums deS öffent lichen Unterrichts, dasjenige des Ministeriums des Jnuern und das für das General-Gouvernement von Algier. — Verschiedene Zeitungen berichten über weitere Ent lassungsgesuche von richterlichen Beamten, welche vermeiden wollen, sich an der Ausführung der Decrete vom 29. März zu betheiligen. (Wie das Organ Gam- betta's mittheilt, war dieser Coup vorhergesehen, so daß das „Journal officiel" bereits die Namen der Nach folger jener Beamten publiciren kann.) — Der De- putirte für Angers, Sol and, beabsichtigt, eine Inter pellation wegen der EnllassungSgesuche der richterlichen Beamten an den Justizminister zu richten. Die „Agence Havas" meldet aus Ragusa: Die albanesische Liga verlangte Verstärkungen, und zwar für Dibrani 3000, für Tirana, Elbassan und Kavala 2000 Mann. Die Albanesen hindern die Montenegriner mit Flintenschüssen, auf dem albanesischen Gebiete Vojna die Ernte cinzuheimsen. London, 26. Juni. Unterhaus. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung (s. vor. Nr.) beantragte Forster die zweite Lesung der Bill, durch welche der Richter ermächtigt wird, denjenigen Pächtern, welche wegen Nicht zahlung der Pacht ausgesetzt worden sind, eine Entschädig ung unter gewissen Bedingungen zu gewähren, wenn es klar erwiesen ist, daß der Nothstand der Grund der Zahl ungsunfähigkeit war. Chaplin beantragt Verwerfung der Bill, da dieselbe geeignet sei, die Grundlagen des Grund besitzes zu erschüttern. Die Debatte wurde schließlich vertagt. Sodann nahm das Unterhaus mit 153 gegen 117 Stimmen den von der Negierung bekämpften Antrag an, die Schankwirthschaften in England und Wales, soweit als irgend möglich, an Sonntagen gänzlich zu schließen. Wie die „Morningpost" erfährt, hätte Gladstone ver sprochen, Falls Bradlaugh vorläufig darauf verzichte, die Einnahme seines Sitzes im Parlamente zu beanspruchen, den Antrag Labouchere'S auf Zulassung Bradlangh's gegen Erklärung an Eidesstatt zu unterstützen und die Annahme desselben als Vertrauensvotum zu betrachten. (Bestätigt sich diese Nachricht, so steht am Dienstag die Existenz des Cabinets Gladstone's auf dein Spiel und werden daher die Tories unter der bisher sehr geschickten Führung Sir Staf ford Northcote's das Ihrige aufbieten, ein Mißtrauensvotum zu Staude zu bringen. Doch scheint das Vertranensvotum für die Regierung sicher zu sein. Aber es ist doch ein sehr bedenk liches Zeichen, daß Gladstone nach so kurzer Zeit seiner Amts« thätigkeit schon genäthigt ist, ein solches Kraftmittcl zur Her stellung seines Ansehens in Anwendung zu bringen. Nach seinem bisherigen Verhalten scheint es, als ob Diejenigen Recht behalten sollten, welche schon während der Wahlcampagne be haupteten, daß Gladstone durch die von ihm seit Jahren ent faltete rastlose agitatorische Thätigkeit seine Geistes- und Körpcr- kräfte abgenutzt habe uud der einen ganzen Mann erfordernden Leitung der Rcgierungsgeschäftc nicht mehr gewachsen sei. In den zwei Monaten, welche die Liberalen am Ruder sind, hat Gladstone erheblich an Prestige verloren; sein Brief an Ka- rvlyi, sein Verhalten in der Affaire O'Donnell und jetzt in dem Fall Bradlaugh müssen dazu beitragen, die Hoffnungen, welche die Mehrheit der Nation am Wahltage auf ihn setzte, sehr herabzudrücken.) . Das Oberhaus hat mit 101 gegen 90 Stimmen die zweite Lesung der Bill, betr. die Legalisirung der Ehe eines Witwers mit der Schwester seiner verstorbenen Frau, verworfen. Petersburg, 25. Juni. Der „Golos" erhält ein Telegramm aus Berlin, daß die Eventualität von Exe- cuti onsmitteln durch englisch-französische Truppen gegen die Türkei in den Vordergrund trete und daß bezügliche considenticlle Unterhandlungen zwischen England und Frank reich im Gange seien. (S. dagegen unter „Frankreich".) Belgrad, 26. Juni. Fürst Milan ist heute Nach mittag nach Wien abgereist. Eine Proklamation deS Fürsten zeigt dem Lande seine Abreise an, sowie daß er