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Anzeiger. >! tz» Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts vnd des Raths der Stadt Leipzig. 260. Sonntag dm 17. September. 1865, Bekanntmachung. Da- Regulativ für die BefchäftigungSanftalt der Biener'sche« Stiftung bringen wir im Nachstehenden hier durch wiederholt mit dem Bemerken zur öffentlichen Keontniß, daß Anmeldungen bei dem in der Anstalt (im Waiseuhause) wohn haften Direclor Herrn Freiherrn von Sie Marie anzubringen sind. Leipzig, am 8. September 1865. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißver. Regulativ. §. 1. Die BeschLstigungSavstalt hat den Zweck: 1) sowohl die nach der Confirmation aus der Stiftung entlassenen als auch andere erwachsene, heilbare oder unhell bare Blinde — männlichen und weiblichen Geschlecht- — in Strohkorbflechten und dergl. so wie in Stricken und sonst angemessen i« der Auftakt felbft zu unterrichten, oder auch ihnen 2) Arbeit mit in- Hau- zu geben. §. 2. Die Anmeldung wegen der Betheiligung erfolgt beim Direktor der Stiftung, der de-halb die Genehmigung de- Rath- riuzudolen hat. Leipziger sollen vorzugsweise berücksichtigt werden. Z. 3. Die Unterrichtsstunden werden vom Direktor bestimmt und in der Regel Bor- und Nachmittag- stattfinden. ß. 4. Für den Unterricht wird etwa- nicht gezahlt. Die Blinden haben aber für ihr Fortkommen nach und von der Anstalt selbst zu sorgen. Auch wird ihnen Beköstigung darin nicht gewährt. §. 5. Der Rohstoff zu den Arbeiten wird, da nöthig. von der Stiftung vorgeschoffen, muß aber später erstattet werden. (§. 6). Da- ArbeitSzeuq hat in der Regel der Blinde sich selbst zu beschaffen; im Nothfalle gewährt eS, soweit möglich, die Stiftung. Beide- gilt, mögen die Blinden in der Anstalt oder zu Hause arbeiten; im Hause wird aber in keinem Falle Unterricht ertheilt. §. 6. Die in der Anstalt gefertigten Arbeiten werden von derselben verkauft; der Erlös wird, nach Berichtigung, beziehendlich unter Abzug de- Selbstkostenpreise- für den Rohstoff, an den Verfertiger der Arbeit, in der Regel monatlich, verabfolgt. I« Haufe gefertigte Arbeiten werden nur nach Befinden von der Anstalt verkauft. § 7. Blinde, welche wegen Verbrechen, sittlicher Verstöße, Mangel an Fleiß und Gehorsam sich unwürdig machen, könne» ohne Wettere- entlassen werde«. Auch kann der Rath a«S sonstigen Gründe« Kündigung oder sofortige Entlastung eintreten lasten. tz. 8. Der Rath behält sich die Abänderung diese- Regulativs vor. Leipzig, am 22. August 1865. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Eerutti. Bekanntmachung, die Anmeldung schulpflichtiger Kinder in die RathSfreifchule, sowie in die Schule de- Arbeit-Hanse- für Freiwillige betreffend. Diejenige« Leitern, Pflegeälterv und Vormünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen iu die RathSfreifchule oder in die Schule de- Arbeit-Haufe- für Freiwillige bei uns anzusuchen gesonnen find, haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätesten- den 3V. September d. I. auf dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme persönlich anzubriogen und die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Aeugniffe über da- Alter de- anzumeldende« Kinde-, so wie darüber, daß demselben die Schutzpoeken mit Erfolg ein- geimpft worden, gleichzeitig mitzubringe«. Noch wird bemerkt, daß nur di« Kinder ausgenommen werden, welche bis nächste Ostern da- achte Lebensjahr nicht überschritten haben und daß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben muß. Rach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahmen in der bisherigen Maße erfolgen. Leipzig am 30. August 1865. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schütz. Bekanntmachung. Da- aus dem Gute Hfaffendorf im oberen Geftock de- recht- von der Thoreinfahrt gelegenen -leine« Haufe- befindlich«, zetther als Sommerwohnung vermiethete Logt- nebst dem vor dem Hofthore link» gelegenen Garte« mit einem in da- StallgebLude eingebauten Gartenfalo« soll auf ein Jahr, vom 1. Mai 1866 bis 30. April 1867, an den Meistbietenden vermiethet werden. Miethlustige fordern wir auf, Montag de« 2S. d. MtS. Vormittag- 1L Uhr au Rathsstelle sich einzustnden mid ihre Gebote zu tduu. Die Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung bleibt dem Rathe Vorbehalten. Die Llkttation-- und vermiethungsbedingungen liegen an Rathsstelle zur Einsichtnahme aus. Leipzig, den 15. September 1865. De- Rath- der Stadt Leipzig Oekonomie Deputation. Bekanntmachung. Die Stelle einer Pflegerin bei de« von uns verwalteten Ziehkinder-Institut haben wir in Folge Abgang- der bisherigen Amt-- Inhaberin nunmehr der verwttw. Frau Friederike Amalie Pfützner geb. Lhteme, wohnhaft in der Ee»tralhalle, Badegebäude, übertragen. — Leipzig, am 15. September 1865» Da- Armen-Direetoriurm - j