Volltext Seite (XML)
RO« 223« Sonnabend, de« 25 September 18OV. Aaußmer W Aachrichtm. Lreisblatt für den Kreis-Directions-Le)irk Lantzen. AmtEatt für die Gerichts- und VerwattukMÜezirke Rauhen, 8chirgi8malda, Rönig8wartha, weihenkerg und Herrnhut. Redacteur und Verleger: E. M. Mouse in Bautzen. Verordnung des Justizministeriums, die Geschwornen-Urlisten betreffend. Die Stadträthe und die Gemeindevorstände werden unter Hinweis auf die Vorschrift in 8 9 flg. des Gesetzes vom 14. September 1868, die Bildung der Geschwornenlistcn :c. betreffend, daraus aufmerksam gemacht, daß die Urlisten der zum Amte eines Geschwornen Befähigten nunmehr zu revidiren und im nächsten Monate vierzehn Tage lang zu Jedermanns Einsicht in der im Gesetze näher bestimmten Maße öffentlich auszulegen sein nmden. Auch findet sich das unterzeichnete Ministerium veranlaßt, zu bestimmen, daß bei der Einreichung der Listen nach 8 ll deS angezogenen G«' sitzet aus denselben genau angegeben werde, an welchem Tage und bis zu welchem Tage sie ausgelegt worden sind. Dresden, am 20. September 1869. Ministerium der Justiz. Ur. Schneider. Rosenberg. BekanntINach u n g? Nachdem der Advocat Herr Karl Gottlieb Krüger in Bautzen der Advocatur entsagt und diese Entsagung vom Justizministerium an- zenonunen worden ist, wird Solches vorschriftsmäßig hierdurch bekannt gemacht. Dresden, am 17. September 1869. Ministerium der Justiz. Or Schneider. Rosenberg Bekanntmachung. Wegen verschiedener Baulichkeiten, welche in dem Wasserwerke der neuen Kunst vorgenommen l werden sollen, ist es nothwendig, den Betrieb in letzterer vom 27. d. Mts. an auf unbestimmte Zeit auszusctzen Zn Folge dessen können von obigem Tage an die öffentlichen Wasserbehälter auf der äußeren Laucnstraße, in der Goschwitz, der Tuchmachergassc, auf dem Schulgraben, dem Kornmarktc, der Stein- und Töpserstraße, dem Holzmarkte, dem Taschenberge, Fleisch, und Hauptmarkte sowie an der Kaserne und vor dem Schülerthore ebenso wie die an den betreffenden Rohrleirungskrecken gelegenen Privatwasser. !Mngm mit Wasser nicht versorgt werden. Wenn daher anzunehmen ist, daß die übrigen Wafferständcr, welche ihre Speisung von der alten Wasserkunst ungestört forterhalten, umsomehr in Anspruch genommen werden, so erscheint es auch aus wohlfahrtspolizcilichen Gründen geboten, die Benutzung dieser Wasser behälter und der sonst vorhandenen öffentlichen Brunnen auf den allcrnöthigsten Wasserbedarf zu beschränken. Die unterzeichnete Behörde sieht sich deshalb zu dem Erlaß nachstehender Anordnungen veranlaßt: I) auf die Dauer der Außerbetriebsetzung der neuen Wasserkunst kann den Bewohnern hiesiger Stadt nur gestattet werden, den allernöthigsten Bedarf an Wasser und zwar lediglich zum Trinken, Waschen und Kochen aus den öffentlichen Wasser, bchältern und Brunnen zu holen; 2» jeder weiter gehende Bedarf an Wasser ist aus dem Spreestusse unmittelbar zu erholen, und kann daher unter keiner Be- dingung gestattet werden, Wasser zu gewerblichen Zwecken, wie zum Betriebe der Brennerei, der Destillation, der Gärtnerei u. s. w., ferner zum Tränken von Vieh, zur Speisung von Dampfmaschinen, zum Bleichen der Wäsche, zum Reinigen von Fässern und Gefäßen aller Art der öffentlichen Wasserleitung oder den öffentlichen Brunnen zu entnehmen, 8> Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden durch Auferlegung von Ordnungsstrafen gerügt. Die Ttadtpolizeibehörde zu Bautzen, am 23. September 1869. Heerklotz, Gtadtrath. Der Weber Wilhelm HipMer au- Taubenheim bei Neusalza, welcher sich zuletzt in Neuschmölln bei Bischofswerda aufgrhalten hat, wird hierdurch vorgeladen, sich zu seiner Vernehmung über eine wider ihn hier cingegangene Anzeige den 8. October I8«S an hiesiger Gerichtsstelle cinzufinden. Alle Gerichts- und Polizeibehörden werden hierdurch ersucht, Hippnern im Betretung-fallr von dieser Borlabung in Kenntniß zu setzen und ihn anher zu weisen. Bischofswerda, am 17. September 1869. Das Königliche Gerichtsamt. In Stellvertretung: Gtyler, Ass. Erle di g t dal sich bie in No. 140 dieses Blatte- hinter den Maler Dobrensky au- Chemnitz erlassene Vorladung. Das Königliche Gerichtsamt Neusalza, am 22. September 1869. Mohr. Freiwillige Subhastatio n. ., Se^n de« unterzeichneten Gerichtsamte- soll antragSgemäs das dem unter Zustandsvormundschaft stehenden Earl Gottlieb Lchwager Cat.-Nr. 81/71 und Folium 75 des Grund-und Hypothekenbuch- für Bischdorf, welche-einen Flächenraum von 47 Acker , OEhen umfaßt, mit 726,s? Steuereinheit belegt ist und dessen Gebäude bei der Landes-Brandversicherungsanstalt mit 1820 Thalern «mg'schätzt und versichert find,