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NN- Tageblatt AmtMM für die königlichen md Müschen Behörden zn Freiberg Md Brand. . »era«two«Uiche Lett««-: Georg »«rkhardt. . I Mittwoch, de» 10. Juni. --DZ Freiberg, am 30. Mai 1896. als deren Inhaber Freiberg, am 8. :,um 1896 n e, 38 56 126 ?m Zchttderichte »er dwM MM, «merde mfM« «f »« Zahi WS Beginn im HoSpitalwald früh 9 Uhr im Abth. 18 (ak der Trinkhalle). Beginn im Freiberger'schen Wald nachmittags S Uhr in Abth. 18 (am Galgenwege). Königliches Amtsgericht. OemteLS. Liebscher. Auf Folium 596 deS Handelsregisters für die Stadt Freiberg ist heute die Firma Otta E. »K. Buschmann - Amyf. in Freiberg und Königliche AmtShauptmannschaft. AuMon t« Großhartmannsdorf. Donnerstag, de» 11. Juni 18SS, Vormittags 10 Uhr kommen imGrnnVFt»« Kat.-R*. 6« zu Grotzhartmannsdorf folgende Gegenständ^ alS: 1 »interNbtt-teyer, 1 Kommode, ea. 8 Ztr. Heu, ea.10Ztr. Haferbuudftroh u. 8V «chüttemN-gg«- ftroh gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Brand, am 8. Ium 1896. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgericht daselbst. 8Ul»»im»»»r», Wachtmeister. Stockholzversteigerung . im Freiberger'schen und Hospitalwald. Donnerstag, den 11. Juni e., sollen die in den Schlägen: Abth. 16, 10, 12^, 4 und 1 deS Hospitalwaldes und , und 19 deS Freiberger'schen WaldeS anstehende« Stöae, »I» Ort MMS gegen Baarzahlung und unter vorher bekannt zu machenden Bedingungen zur Rodung versteigert werden. Der Gtadtratb. ALtheilung für Forstsachen. IM«L«». BH „ Wegespernmg. Mafsenschüttung wird der Communicationsweg von Zug nach d-° g°,p^ D-- W,Z W« di- b^stra^uwiderhandlungen werden 'mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder Hast bis zu r, ^agon Freiberg, am 9. Juni 1896. österreichischen und Bergarbeitsbüchern anstatt der vorgeschnebenea Arbeitsbücher. , , In einem Falle wurde ein minderjähriger Arbeiter ohne Arbeitsbuch angetrosfen, dem der Gemeindevorstaud die Ausstell» nng desselben mit der Begründung verweigert hatte, daß em Arbeitsbuch unnöthig sei, weil der betreffende Arbeiter mit stinem Vater zusammen in einem Drrhwvcke beschäftigt werde. Wetter ist zur Kenntniß der Inspektion gekommen, daß ei» Gemeinde« Vorstand drei noch schulpflichtigen Kindern im Alter von 18 Jahren Arbeitsbücher ausgehändigt und ein anderer für die Ausstellung zweier Arbeitsbücher je 25 Pfg. berechnet hatte. > Die unzulässige Beschäftigung von Kindern war in 2 Ziege leien, 1 Pappenfabrik, 1 Holzschleiferei, 2 Holzwaarenfabriken und in 1 Cigarrenfabrik festzustellen. Auf die an die zuständigen Polizeibehörden erstatteten Anzeigen erfolgten in 2 Fällen Be strafungen mit je 5 Mk., in 4 Fällen erhielten die Arbeitgeber einen Verweis, und in 1 Falle steht die Entscheidung noch aus. Wegen der vier Zuwiderhandlungen gegen die auf die 10stündig> Arbeitszeit jugendlicher Arbeiter bezügliche Vorschrift der Gewerbe ordnung wurde in 3 Fällen Anzeige an sdie zuständigen Polizei behörden erstattet, und sind daraufhin in 2 Fällen die Arbeitgeber von der Polizeibehörde verwarnt worden, während bezüglich deS dritten Falles der Inspektion noch keine Mittheilung darüber zugegangen ist, ob der betreffende Arbeitgeber nur einen Verweis oder eine Bestrafung erhalten hat. In oem vierten Falle ergab sich bei der Revision eines Konfekttonsgeschäftes, daß eine 15jährige Arbeiterin täglich von früh 8 bis Abends 8 Uhr mit einer 1 stündigen Mittagspause, aber ohne Gewährung einer Frühstücks und Vesperpause, beschäftigt wurde. Die Gewerbeinspektum be schränkte sich hier darauf, den Arbeitgeber zu veranlassen, in Zukunft die Bestimmungen deS 8 165 der Gewerbeordnung ge bührend zu beachten. Bon einer weiteren Verfolgung Vieser Angelegenheit wurde Abstand genommen, weil die Erörterungen nicht alle diejenigen Punkte erkennen ließen, die erforderlich find, um den Betrieb als Fabrik zu kennzeichnen. Allerdings wurden in dem in Rede stehenden Geschäft 17 Arbeiterinnen angetroffen, die unter Arbeitstheilung mit der Anfertigung von Kleidungs stücken beschäftigt waren; auch die Leitung des Geschäftes erwieS sich als eine rein kaufmännische. Die Beaufsichtigung, die Ber- theilung der Arbeit und die fachmännische Erledigung der einge gangenen Bestellungen, war ausschließlich einer Direktrice über tragen. Wenn nach diesen Ergebnissen das in Frage kommende Geschäft als ein fabrikmäßiger Betrieb hätte angesehen werden können, so sprachen andererseits dagegen, daß die Arbeit nur in einem einzigen Raume stattfand, und daß nur ausnahmsweise auf Vorrath gearbeitet wuroe. In den weiter oben angegebenen Hälln», bei denen Arbeits bücher und Verzeichnisse der jugendlichen Arbeiter oder die Aus züge aus den Bestimmungen der Gewerbeordnung fehlten, sind in 2 Anlagen Bestrafungen von 3 bis 4 Mk. und 4mal in 3 An lagen Verweise erfolgt. In einem Falle ist die Inspektion ohne Mittheilung darüber geblieben, was ihre Anzeige bewirkt hat. Bei den durch die Polizeibehörden des Bezirkes ausgeführten Revision wurden 48 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der ZZ 135 bis 138 der Gewerbeordnung vorgefunden, und eS sind deswegen in 2 Fällen Strafen von 2 und 1 Mk. verhängt^ in den übrigen Fällen Verweise ertheilt worden. Ausnahmen auf Grund von 8 139 der Gewerbeordnung sind im Berichtsjahre nicht zn bewilligen gewesen. Der Besitzer einer Maschinenfabrik und Eisengießerei, der etwa 150 Leute beschäftigt, suchte bei der Polizeibehörde darum nach, die Frühstücks- und Vesperpausen der jugendlichen Arbeiter auf '/z Stunde beschränken zu dürfen. Die für die Verkürzung, dieser Pansen angegebenen Gründe, bei denen unter anderem! darum Bezug genommen war, daß es sich um Lehrlinge, aber nicht Hum jugendliche Fabrikarbeiter handele, konnten nicht als zutreffend erachtet werden. Die Gewerbe-Inspektion vermochte daher nicht, die Berücksichtigung dickes Gesuches zu befürworten Bekanntmachung. Nachdem der Bergakademiker Herr Ott«» »lmMUuelr auS der unterzeichneten Direktion auf Ehrenwort versichert hat, daß er die für ihn au-gestellte oerg« akademische Legittmattonskarte verloren habe, so wird dies der Verordnung des Königliches Ministeriums vom 5. März 1861 gemäß andurch zu Verhütung von Mißbrauch mt jener Legittmattonskarte öffentlich bekannt gemacht. Niretbera» den 6. Juni 1896. Der Direetor der Königliche« Bergakademie. entnehmen wir betreffs unseres Freiberger Bezirks Folgende»: ^Allgemeines. Im Berichtsjahre wurden 858 Revisionen gewerblicher Anlagen vorgenommen und dabei 743 Anlagen einmal, 47 Anlagen zwei- 7 Anlagen drei» und mehrmal revidirt. Von den am 1. Mai 1895 gezählten 836 Bettieben sind 747 oder 89,4 Prozent und außerdem noch 50 nicht gezählte gewerbliche An lagen revidirt worden. An Sonnabend-Abenden nnd an Vor abenden von Festtagen gelangten 9 und an Sonntagen 5 Revisionen zur Ausführung. Aus Anlaß von Beschwerden über Verunreinigung fließender Wässer mußten 5 Besichtigungen von Wasserläufen und Klär anlagen der hierbei in Betracht kommenden gewerblichen Anlagen vorgenommen werden. Sprengstofflager waren 10 einer Revision zu unterziehen. Ferner wurden 111 Fahrstühle revidirt, sowie 64 Kochkessel, Winderwärmer und Trockentrommeln theils auf Anttag der Erbauer dieser Gefäße, theils auf Veranlassung der Gewerbe-Inspektion nach Maßgabe der hierüber bestehenden Vor schriften einer amtlichen Wasserdruckprobe unterworfen. Die Jnspektionsbeamten nahmen 7 mal an Unfallunter suchungen theil; in 3 Fällen waren Erörterungen über die Arbeitsverhältnisie der bei Bauunternehmern beschäftigten Leute anzustellen, und in 5 Fällen bot sich Veranlassung, in dienstlichen Angelegenheiten mit den Ortspolizeibehörden in mündlichen Ver kehr zu treten. Der chemische Beirath der Inspektion betheiligte sich an neun Revisionen und es wurden von ihm drei schriftliche Gutachten Iber Wafserverunreinigungen abgegeben. Zur Erledigung der Geschäfte waren außer der am Jnspektions- orte hierfür aufzuwendenden Zeit noch 141 ganze und 152 halbe Reisetage erforderlich. Von den schriftlichen Arbeiten, welche im Berichtsjahre zu er ledigen waren, mögen folgende angeführt werden: 28 Gutachten über neue Anlagen, 39 Gutachten über veränderte oder erweiterte Betriebe, 28 Gutachten über GaS-, Benzin-, Petroleum- und Elektromotoren, 14 Gutachten über elektrische Beleuchtungs- und Fernsprechanlagen, 10 Gutachten über Sprengstofflager, 13 Gut achten betreffend Sonntagsarbeit, 3 Gutachten betreffend Ueber- arbeit erwachsener Arbeiterinnen, 1 Gutachten betreffend Ver küpung der Frühstücks- und Vesperpausen jugendlicher Arbeiter, 2 .Gutachten betreffend die Beschäftigung von Kindern in Fabriken, 8 Gutachten über Kläranlagen und Wasserverunreinigungen, 7 Berichte an daS Königliche Ministerium des Innern und 1 Be richt an die Königliche Kreishauptmannschaft zu Dresden. Die Revisionsthätigkeit der Polizeibehörden erstreckte sich b.d.AmtshauPtmannsch. Freiberg auf219Betr.m.219 Revision. „ „ ,, Dippoldiswalde,, 37 „ „ Delegation Sayda „ 46 „ dem Stadttathe zu Freiberg - „ 100 „ „ „ „ Dippoldiswalde „ 5 „ „ 9 „ Hiernach sind von den Polizeibehörden in 407 Anlagen 448 Revisionen ausgeführt worden. Die Stellung der Inspektion zu den Polizeibehörden des Be zirkes war im Berichtsjahre eine befriedigende, und es bot sich mehrere Male Gelegenheit, durch mündlichen Verkehr Meinungs verschiedenheiten in einer beiden Theilen wünschenswerthen Weise zu beseitigen. Das Einvernehmen mit den Arbeitgebern war, soweit die Inspektions-Beamten bei den Revisionen mit ihnen in Berührung kamen, ein gutes, und es kany hervorgehoben werden, daß die meisten Arbeitgeber die Vornahme der Revisionen ihrer Betriebe gern sehen, sowie daß es ihnen erwünscht ist, wenn sie sich über oorzunehmende Sicherheitsmaßregeln oder sonstige die Arbeiter schaft berührende Angelegenheiten mit den rcvidirenden Beamten besprechen können. Die Fälle, bei denen die Arbeitgeber von vornherein eine gewisse Feindseligkeit den Aufsichtsbeamten ent gegenbringen, gehören zu den Seltenheiten. Während der Revisionen wrvd von den JnspekttonS-Beamten ! gern jeoe Gelegenheit jvahrgenommen, auch die Arbeiter überein schlagende Verhältnisse zu befraM^, aber eS hält meist schwer, , sie in Gegenwart ihrer Vorgesehen zu einer offenen Aussprache - zu bewegen. Leichter ist daS der Fall, wenn es sich fügt, daß > mit Arbeitern auf dem Wege von oder nach der Arbeitsstätte eine Unterhaltung angeknüpft werden kann. v Die Unterredungen, welche mit Unternehmern und Arbeitern an Bureaustelle stattfanden und deren Zahl im Berichtsjahre 75 betrug, betrafen im ersteren Falle meist Äausachen, im anderen Falle waren es Differenzen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern, welche die letzteren veranlaßten, sich Rath zu holen. Die In spektions-Beamten haben sich alsdann bemüht, soviel als möglich zum Frieden zu reden oder die Arbeiter, je nach Lage der Sache, darauf hingewiesen, ihre Ansprüche an anderer Stelle geltend zu machen. Hierbei ist es als ein Mangel empfunden worden, daß an keinem Orte des Bezirkes ein Gewerbegericht besteht, und daß selbst die Stadt Freiberg zur Zeit eines solchen noch entbehrt, ob wohl die Zahl der Fabrikarbeiter daselbst 3000 übersteigt; ein Mangel, der auch in Fabrikantenkreisen beklagt worden ist. Die Erbauung dreier Dynamitlager in der Umgebung der Stadt Freiberg, wobei in zwei Fällen Lagermengen von je 13500 kx und in 1 Falle von 7000 kg in Frage kamen, bot der Inspektion Veranlassung, unter Hinweis auf die im Falle einer Explosion dieser Lager sehr naheliegende Gefährdung der Städte Freiberg und Brand dahin zu wirken, daß die Menge des zu lagernden Dynamits wesentlich herabgemindert werde. Darüber, ob diese Vorschläge Berücksichtigung gefunden haben, ist der Ge werbe-Inspektion eine Mittheilung nicht zugegangen. II. Jugendliche Arbeiter, Arbeiterinnen und Arbeiter im Allgemeinen. Jugendliche Arbeiter. Die Zahl der beschäftigten jugendlichen Arbeiter beträgt 524 oder 12 mehr als im Vorsahre. Bei der Abneigung, die bisher im Allgemeinen gegen die Verwendung jugendlicher Arbeiter zu bemerken war, hätte erwartet werden können, daß die Zahl dieser Hilfskräfte eine Abnahme erfahren würde. Bei einzelnen Ge werbszweigen, z. B. dem Bergbau, Hütten- und Salinenwesen und der Torsgräberei sowie auf dem Gebiete der Nahrungs- nnd Genußmittel-Jndustrie, ist allerdings eine Verminderung der jugendlichen Arbeiter eingetreten; dafür ist aber bei der Metall verarbeitung sowie bei der Industrie der Maschinen, Werkzeuge u. s. w. ebenso bei der Papier- und Leder-Industrie eine Zunahme derselben zu verzeichnen. Zieht man hierbei in Betracht, daß die Abnahme der jugend lichen Hilfskräfte beim Berg- und Hüttenwesen sowie in der Mühlen-Industrie in der bedrängten Lage dieser Industriezweige ihre Begründung findet, so gelangt man im Hinblick auf das Anwachsen der Zahl der jugendlichen Arbeiter zu der Ansicht, daß die Arbeitgeber in der Beachtung der gesetzlichen Schutz- bestimmungen kein so wesentliches Hinderniß für die Beschäftigung jugendlicher Personen mehr erblicken, wie dies früher der Fall war. Zuwiderhandlungen gegen die auf die Beschäftigung jugend licher Arbeiter bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen wurden in 60 Fällen, die 41 Anlagen betrafen, ermittelt und' bezogen sich in 50 Fällen auf das Fehlen oder die mangelhafte Führung der Arbeitsbücher sowie der vorgeschriebenen Anzeigen, Verzeichnisse und Aushänge, in 6 Fällen auf die Beschäftigung von Kindern und in 4 Fällen auf die Ueberbeschäftigung jugendlicher Personen. Die Verstöße, die sich bei Durchsicht und Nachfrage nach den Arbeitsbüchern ergaben, gleichen in der Mehrzahl den bereits in früheren Jahren vorgefundenen Fällen und betrafen das Fehlen der Bücher überhaupt, das Fehlen der Unterschrift des Arbeit nehmers sowie das Vorhandensein von Jnnungs-, Gesinde-,