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17. Jahrgang Sonntag, den 10. Juni 1906 Nr. 70 Der Gerichtsvollzieher ves Königl. Amtsgerichts. 1051/06. schreibt: Wir verzeichnen die Meldungen den Besuch Seiner Majestät des Kaiser über Kaisers in u n g Zur Wasserfrage in Naunhof. emäst. döchsten! ' in Zusammen« niit den Ange- Die liche Genossenschaft fordert die uncntgelt- Abgabe von Waffer für Rohrnetz- Wenn die Naunhofer legungsgcnossenschaft sich »z, Leipzig, Haydn st raste 3. A Stube, Kain- Vf mer u. Küche «nieten. (angestr. 23 8. -der Dame , billge, dauernde in d. Exped. d. ^Ut/.8ClwN, ; 62 Ntwl»- Nauk. iuostärueicsrsi. Wien mit lebhafter Befriedigung und schließen daran den Ausdruck des herzlichen Dankes für die dem Kaiser in Wien bereitete liebens- würdige Aufnahme. Dieser Dank gilt dem Kaiser und König Franz Josef, dein öster reichischen Kaiserhause, den Regierungen von Oesterreich und Ungarn, wie der Bevölkerung von Wien und der Presse der beiden Reichs- Hälften, die sich mit Recht enthalten hat, an den Besuch politische Deuteleien zu knüpfen, wie solche der Absicht, die die beiden Herrscher mit der Bekundung ihrer unverbrüchlichen Freundschaft und Bundesgenossenschaft ver folgen, nicht entsprochen haben würde. Eine willkommene Ergänzung der Zweikaiserbcgeg- nung bildet der Telegrammwechsel zwischen Kaiser Wilhelm und Franz Josef einerseits und König Viktor Emanuel andererseits. Das Zusammcnstehen der mitteleuropäischen Staaten ist nach wie vor Tatsache. Der Dreibund brauchte, um in einem von dem Bedürfnis nach Frieden erfüllten Europa fort zuleben, an seinen Zielen nichts zu ändern, denn diese Ziele waren nie anderes als defensiv und auf die Erhaltung des Friedens gerichtet. Die Wiener Kaiserbegegnung ist unter Ein drücken verlaufen, die als eine neue Be kräftigung der seit Jahrzehnten bewährten Tendenz des Bündnisses, zu gunsten einer ungestörten Entwicklung derVölker zu wachsender Wohlfahrt zu wirken, mit rückhaltloser Genug tuung begrüßt werden können. stattgefundenen Verhandlungen vorgelesen. Von der durch die Königliche AmtS- hauptmannschaft Grimma an Herrn Bürger meister Willer ergangenen Aufforderung, die Zusammenlegungsgenoffenschaft zu einer Beschlußfassung zu den Verhandlungen vom 20. Oktober 1905 zu veranlassen, sowie von der erfolgten Rücksendung dieser Auf forderung nahm man Kenntnis. Die Auf forderung der kgl. Amtshauptmannschaft Grimma erfolgte infolge eines dahin ab gesendeten Schreibens des Rates der Stadt Leipzig. Herr Bürgermeister Willer er läuterte hierbei, daß ein vom Rate der Stadt Leipzig ausgearbeitetes Projekt über die Schleusen-Kläranlage beim Stadt gemeinderat vorgelegen habe. Ueber die Annahme hat sich der Stadtgemeinderat nicht schlüssig machen können. Zu den Verhandlungen vom 20. Oktober 1905 wurde beschlossen, die Bedingung unter Punkt 1. Der Gemeindeteich wird vorn Wasserwerk der Stadt Leipzig bis zum jetzigen lieberlauf mit Wasser gefüllt, vor ausgesetzt, daß das zur Legung der hierzu erforderlichen Rohrleitung nötige Gelände zur Verfügung gestellt wird, anzunehmen mit dem Zusatze, daß die Genoffenschaft nur das Gelände zur Verfügung stellt, das ihr eigentümlich gehört. Punkt 2. Die Stadt Leipzig wird mit ihrem Grund und Boden den öffentlichen Interessen kein Hindernis bieten. Dieser Punkt wird mit dem Zusatze ange nommen: Die Genossenschaft wünscht die zuge sicherte Loyalität der Stadt Leipzig so auf gefaßt zu sehen, daß sie bei Aufschließung von Baublöcken kein Hindernis bietet. Punkt 3. „Es soll in die im Punkte 3 des Pro tokolls vom 12. Mai 1905 erwähnten Straßen (Weststr., Klingaer-Str., Wiesenstr., Bismarckstr.) unter Aufrechterhaltung der Vertragsbestimmungen im übrigen die Ein legung der Wasserleitung baldmöglichst er folgen. Wegen der Anlage einer Enteisenungs anlage bewendet es bei dein im vorstehen den zu Ar. 3 Gesagten," (Niederschrift vom 20. Oktober 1905) wird in dieser Fassung nicht angenommen. Punkt 3 soll folgende Fassung erhalten: „Es soll in die noch nicht mit Wasser versorgten bewohnten Straßen, sowie in die später zu erbauenden Straßen (öffent liche, wie private), die Einlegung der Wasserleitung und die Versorgung der An wohner mit Wasser auf Antrag der Stadt gemeinde Naunhof sofort erfolgen." Zur Begründung sei angeführt, daß in diesem Jahre ein ausgebrochener Brand in der nicht mit Wasser versorgten West straße nur unterdrückt wurde, weil zufällig ein größerer gefüllter Wasserbehälter am Brandherd vorhanden war. Bei der Aussprache über die Enteisenungs anlage wurde auf Antrag des Herrn Or. msck. Richter folgender Beschluß gefaßt: „Die Genossenschaft fordert vom Rat der Stadt Leipzig enteisnetes Wasser ohne für die Enteisenungsanlage irgend welche Kosten oder eine Verzinsung zu über nehmen oder daß dadurch eine Erhöhung des Wasserzinses eintritt. Herr vr. Richter betonte ausdrücklich, daß früher für Leipzig vom Sachverständigen aus hygienischen Gründen enteisnetes Wasser vorgeschrieben wurde, und daß man solches demzufolge auch für Naunhof zu fordern berechtigt sei und gewesen wäre. Das neue Infanterie Exerzier-Reglement bespricht Generalmajor z. D. v. Löbell legenheilen des Rates der Stadt Leipzig be faßt, kann man immer eine gewiße Aufregung beobachten. Seit langem besteht zwischen diesen beiden Parteien eine Differenz wegen der Unterführung der Wasserfafsungsanlage auf einem der Genossenschaft gehörigen Wege, und immer ist es noch nicht zu einem güt lichen Ausgleich gekommen. Auch die an der Mittwoch in der Schloßmühle tagende Ver sammlung beschäftigte sich wieder einmal mit dieser Angelegenheit, ohne jedoch die zwischen beiden Parteien stattgefundenen Kommission?, beschlüffe unter Dach und Fach zu bringen. Wir lassen, um der Sache einen ganz un parteiischen Anstrich zu geben, den Wortlaut des vom 6. Juni verfaßten Protokoll folgen: Naunhof, am 6. Juni 1906. Zu der auf heute Abend 6 Uhr im Restaurant „Schloßmühle" anberaumten, in den Naunhofer Nachrichten bekannt ge machten Versammlung der Feldgrundstücken- Zusammenlegungr-Genoßenschaft zu Naunhof hatten sich die in der mit Anlage be zeichneten Anwesenheitsliste verzeichneten Mitglieder eingefunden. Die Versammlung wurde um 7 Uhr vom Vorstand Herrn Söllner eröffnet. Es wurde zunächst die Niederschrift über die am 20. Oktober 1905 mit der Stadt Leipzig wegen Unterführung der Weststraße sektion gefallen, es gibt jetzt nur noch eine einheitliche Gruppenkolonne. Im Gefecht sind möglichst große Sprünge in Zügen, um sich an den Feind heranzuarbeiten, anzustreben; selbstverständlich ist die Länge der Sprünge von der feindlichen Feuerwirkung und der Geländegestaltung abhängig. Kleinere oder größere Abteilungen als Züge haben aber die Pflicht, die Möglichkeit „vorwärts zu kommen", auszunutzen. Die Schützenlinie hatnach hinten Verbindung zu halten. Die Unterstützungen werden in der Regel in geschloffener Form nachgesührt, sie entziehen sich hierbei dem Arlilleriefeuer durch Zerlegen in kleinere Ein heiten und durch Vorlaufen. Zeigen dürfen sie sich in geschloffener Form dein feindlichen Artilleriefeuer nicht; sie müssen dann die ge öffnete Form annehmen. Sehr wichtig ist es, daß an den Grundsätzen über den Gebrauch des Schanzzeuges beim Angriff nichts Wesent liches geindert ist. Muß inan vorübergehend auf weiteres Vorgehen verzichten, wird man sich im Liegen eingraben. Wenn Truppen während der Nacht vorgehen, haben sie sich in der Stellung, aus der sie am anderen Morgen das Feuergefecht eröffnen wollen, ein- zugrabcn. Dern Nachtkampf ist im Regle ment keine größere Berechtigung eingeräumt, als ihm zukommt. Man hat sich von den Teilerfolgen der Japaner während der Nacht nicht hinreißen lassen. Sehr lehrreich sind Ausführungen über die Bereitstellung der Truppen zuin Angriff eines bereits zur Ver teidigung entwickelten Feindes. Die Truppen werden dann in Gruppen durch strahlen förmiges Vorziehen vieler Kolonnen in Deck ungen bereitgestellt, ihnen von hier aus An- griffsrüume zugewiescn. Durch diese Maß nahme wird der Aufmarsch, die Gefechtsent wicklung erleichtert. Aus den Bestimmungen allgemeiner Art sei erwähnt, daß Schonung der Kräfte der Mannschaften, Schonung der Gewehre angestrebt werden soll, daß auf Gleichmäßigkeit der Formen mährend der Kampfhandlungen niemals Wert zu legen ist und daß auch bei Nacht Hebungen stattzu- sinden haben. Es sind Zeichen der Führer mit Arm und Säbel und Flaggen zeichen einfachster Art aus der vorderen Linie nach hinten festgesetzt. Die Kaiser-Zusammenkunft in Wien. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung kN -Wa mit großem Juli oder später teilt auf beliebige Näheres bei Herrn leck, Nordstr., Uhr ldn. Stern. m-Spritzen usw. v. V. jetzt ab nicht mehr eingeladen wird. lichtvichiinnkt Juni 1906. Der Bürgermeister Willer. Dienstag den 12. d. Mts. Nachmittag 4 Uhr gelangen in Brandis US Stück buchene Felgen, »4 birkene Stämme, Lt eichene Stämme und 11 eichene Pfosten meistbietend gegen sofortige Barzahlung öffentlich zur Versteigerung. Bieter sammeln sich daselbst in Herm. Kohlers Restaurant. Grimma, am 8 Juni 1906. Die Finanzen des Reichs und der deutschen Bundesstaaten. Das Kaiserliche Statistische Amt ver öffentlicht eine Darstellung der Finanzen des Neichs und der deutschen Bundesstaaten. In ihr werden behandelt die Ausgaben, Ein- naknnen, wichtigere Bestandteile des Staats- vermögcns, sowie die Schulden. Die Nach weise beziehen sich durchweg für die Vor anschläge auf da? Jahr 1905, für die Staats rechnungen auf das Jahr 1903. Insgesamt betragen nach den Voranschlägen der Bundes staaten von 1905, die Staatsausgaben: 4434 Millionen Mark (darunter 142 Millionen Mark außerordentliche), für Reich und Bundes staaten 6800 Millionen Mark (darunter 408 Millionen Mark außerordentliche). Die Staats einnahmen belaufen sich bei den Bundesstaaten auf -1419 Millionen Mark, bei Reich und Bundesstaaten auf 6785 Millionen Mark; davon sind außerordentliche Einnahmen (ans vorhandenen Beständen, Anleihen und sonstigen Staatsfonds) 137 oder 402 Millionen Mark. Unter den ordentlichen Ausgaben und Ein nahmen der Bundesstaaten stehen die Erwerbs- kinkünfte mit 2062 Millionen Mark Aus gaben und 2915 Millionen Einnahmen an erster Stelle. Der Hauptanleil hiervon cnt- siillt auf die StacUseisenbahneu mit 1472 dezw. 2116 Millionen Mark in Ausgabe und s Annahme. Der Rest verteilt sich aus Domänen Forsten, Bergwerke, Post, Telegraph, Staats- sampfschiffahrt und sonstige Betriebe. Die mchstwichtigste Einnahmequelle bilden die Steuern. An direkten Steuern erheben die Bundesstaaten 471 Millionen Mark, an Auf wand- und Verkehrssteuern 177 Millionen Mark. Das Reich nimmt an indirekten Steuern 496 Millionen Mark, außerdem an Wen 588 Millionen Mark rin. Zahlen mäßige 'Nachweise über das Staatsvermögen der einzelnen Bundesstaaten konnten nur in Beschränkung auf wichtige Bestandteile er bracht werden. Neben Ueberschüssen früherer »Rechnungsjahre, verfügbarem StaatSkapital- iminögen usw. besitzen die Bundesstaaten an Domänen ein Areal von 707 885 Hektar, an Wsten 4 951584 Hektar. Die Staatseisen bahnen haben eine Länge von 49459 Kilo meter und ein Anlagekapital von 12 963 Millionen Mark. Die fundierten Staats schulden beziffern sich zu Beginn des Rechnungs jahres 1905 für die Bundesstaaten aus 12181, iur das Reich auf 3024 Millionen Mark, die Ichmebenden Schulden betrugen insgesamt 244 Millionen Mark; sie entfallen in der Haupt- 'ache auf das Reich (180 Millionen Mark) »nv Hamburg (49 Millionen Mark). der „Vossischen Zeitung." Die Gefechtsvorschrift atmet Offensivgeist: „Vorwärts an den Feind, koste es was es wolle." Sie stellt den Grundsatz auf, daß das Jnfanteriegefecht zur Selbständigkeit erzogene Führer und selbst handelnde Schützen verlangt. Sie fordert, daß vom höheren Führer nicht mehr befohlen wird, als befohlen werden muß. Das neue Jnfantrie-Exerzier - Reglement hält an der straffen Exerzierausbildung fest, selbst der Marsch ist nicht geändert und von dem Parademüßigen nichts fallen gelaffen. Auch der Parademarsch in Kompagniefront ist bei behalten worden. Die neue Vorschrift ist übersichtlich und klar, Fremdworte sind soweit als angängig vermieden «norden. Die neue Exerzierschule ist vereinfacht. Vor allein ist der Unterschied zwischen Marsch- und Exerzier iere Ma Zohuung mit 1. Oktober d. I Offerten unter : Exped. d. Bl. Die Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden DicnStag, DonnnStag und Sonnabend Nachmiltag 5 Uhr mit dein Datum deS nachfolgenden Tnaes ^>d«uo der Anzeigenannahme : Vormittags 11 tlhr am Tage des Erscheinens. nS ers L 8 Z 8 Bekanntmachung. Die nachstehenden Bestimmungen werden in Erinnerung gebracht. Von dcit zur Erholung oder Erfrischung in Naunhof sich aufhaltenden Fremden — sogenannten Sommerfrischlern — wird als Gegenleistung für den Aufwand, welcher der Ge meinde durch Anlegung und Unterhaltung von Promenadenwegen und Ruheplätzen oder lediglich im Sinne der Fremden getroffenen Einrichtungen erwächst, eine Ortsgebühr in Höhe von einer Mark für die Partei, ohne Rücksicht auf die Kopfzahl, zur Stadtkaße erhoben. Verwandte hiesiger Einwohner, die zu Besuch kommen, unterliegen der Abgabe erst nach mehr als 14 Tagen Aufenthalt. Für pünktliche Abführung der Abgabe haftet der Quartierwirt. Es wird namentlich auch darauf hingewiesen, daß die vorgenannten Sommerfrischler und Verwandte hier binnen 3 Tagen anzumeldeu sind, und daß etivaige Uebertretungen be straft werden können. m Schlachtw! auSgcmästele Schlachtwer- Jahren s ästete Kühe n s wickelte jüng.; lben rte Kühe u. ühc n. Kalben chst. Schlackt.! hrle jüngere! »rte ältere 2 'te. . . .s (Vollmilch- e Saugkälber t. und gute agkälber g genährte und jüngere minel te Hammel u. Mafc) der feineren a Kreuzungen 1'/« Jahren ekelt« der t b. zn 6 Jain. I — 32 .nicht auSgem j I ;em ästete s - 76 e junge,gut ge>! j s-W «e jed. Älter«!-60 auSgemästctc! > 7H chten m. hlg Abendmahl. auuhof. ach Reaumnr. nd 8 1 Mit einer vierseitigen Illustrierten Sonntagsbeilage Bezugspreis: Frei inS HauS durch Austräger Mk. 1.20 vierteljährlich. Frei ins Haus durch die Post Mk. 1-30 vierteljährlich. Verlag und Druck: Günz Eule, Naunhof. Reduktiv«: Robert Günz, Naunhof. ) hlg. Abendmahls, l. Ortsblatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Großsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Staudnitz, Threna und Umgegend KiiM igs 3 Uhr eimma. Ankündigungen: c Für Inserenten der AmtShauptmann« t schast Grimma 10 Psg. die sünsge- : spaltcne Zeile, an erster Stelle und ) für Auswärtige 12 Pfg. < Bei Wiederholungen Rabatt. Höchster Stand XSlt« I Wärme l8 19