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Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. für Reicheubmud, Siegmar, Neustadt, Ratcnftein und Rottluff. M 1. Sonnabend, den 6. Januar 1912 Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden irr der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen genommen und pro Ispaltige Petttzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigen-Aunahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. BereiuSinserate muffen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegcben werden. AmckWdkrMMc-WMMAnWhmetMMmIittungSstm 2n Gemäßheit 8 57 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle Im Jahre l8S2 geborenen Wehrpflichtigen, welche in hiesigem Gemeindebezirke ihren dauernden Aufenthalt bez. Wohnsitz haben, ferner die hier aufhältlichen Zurückgestellten früherer Jahr gänge hierdurch aufgefordert, sich behufs Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1912 bei dem unterzeichneten Gemeindevorstand zu melden. Die Militärpflichtigen aus dem Jahre 1892 haben dabei, soweit dieselben nicht im Otte geboren sind, ein Geburtszeugnis (sog. Militärgebuttsschein), welches von den bett. Standesämtern nur zu diesem Zwecke kostenfrei erteilt wird, vorzulegen, diejenigen aus früheren Jahrgängen den im 1. Milttärpflichtjahr erhaltenen Losungsschein mit zur Stelle zu bringen. . Zeitig von hier abwesende Militärpflichtige (aus der Reise begriffene Handlungsgehilfen rc.) sind durch ihre solchenfalls hierzu verpflichteten Eltern, Vormünder rc. innerhalb obiger Frist anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle ihren dauernden Aufmthalt oder Wohn sitz von hier nach einem anderen Orte verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang dem unterzeichneten Gemeindevorstand als auch nach der Ankunft am neuen Orte bei der Behörde oder Person, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Versäumnis der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haftstrafe bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Reichenbrand, am 2. Januar 1912. Der Gemeindevorstand. Reichstagswahl. Nach der Kaiserlichen Verordnung vom 8. Dezember 1911 sind die Neuwahlen für den Reichstag am 12. Januar 1912 vorzunehmen. Der hiesige Ort umfaßt 2 Wahlbezirke. Wahlbezirk „Reichenbrand I" umfaßt: An den Gütern, am Berg, die Kaßberg- und die Hofer Straße, den Rosen- und den Gartenweg, die Feld- und die Stelzendorfer Straße, die Bachgasse, die Nevoigt- und die Oststraße, sowie den Üferweg- Wahlbezirk „Reichenbrand II" umfaßt die Arzig-, Turn- und Hohensteiner Straße, den Kirchsteig, die Wilhelmstraße, den Grenzweg, die Hardtsttaße, den Hardtweg, die Rabensteiner, West- und Teichsttaße. Zum Wahlvorsteher, der die Wahl zu leiten hat, ist für den Wahlbezirk I Herr Gemeindeältester Hermann Enge und Wahlbezirk II Herr Gemeindevorstand Mar Vogel, zum Stellvertreter für Verhinderungsfälle für den Wahlbezirk I Herr Gutsbesitzer Paul Junghänel und Wahlbezirk II Herr Fabrikbesitzer Karl Schubert ernannt worden. Als Lokal, in dem die Wahl vorzunehmcn ist, ist für den Wahlbezirk I das Klobe'sche Gasthaus hier, Wahlbezirk II das Restaurant von Franke hier bestimmt worden. Die Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr vormittags und wird pünktlich um 7 Uhr nach mittags geschlossen. Nachdem dies geschehen, dürfen keine Stimmzettel mehr angenommen werden. Reichenbrand, am 2. Januar 1912. Der Gemeindevorstand. Hundeaufzeichnung. Gemäß ß 7 und 9 des Ortsgesetzes über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Reichen brand findet am 19. Januar 1912 durch die Schutzleute eine Aufzeichnung sämtlicher vorhandenen steuerpflichtigen Hunde statt. Wer bei dieser Aufzeichnung übergangen werden sollte, ist nach 8 ? des Gesetzes verpflichtet, dies bis 15. Januar 1912 dem unterzeichneten Gemeindevorstande schriftlich anzuzeigen. Die Unterlassung der Anzeige wird, insoweit sie sich nicht als Hinterziehung der Steuer darstellt und deshalb 8 15 des Ortsgesetzes einschlägt, mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet. Die Entrichtung der Steuer hat bis spätestens am 31. Januar bei Vermeidung der Zwangs vollstreckung zu erfolgen. Reichenbrand, am 4. Januar 1912. Der Gemeindevorstand. Der unterzeichnete Gemeindevorstand hat mit Zustimmung des Gemeinderates ein Regulativ, Vorschriften über das Halten von Hunden in der Gemeinde Reichenbrand bett., erlassen. Genanntes Regulativ tritt mit dem 1. Januar 1912 in Kraft und liegt 14 Tage lang während der üblichen Expeditionszeit im Gemeindeamt zu jedermanns Einsicht aus. Reichenbrand, am 31. Dezember 1911. Der Gemeindeoorstand. Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß vom Gemeinde rat unter Genehmigung der vorgesetzten Behörden ein Ortsgesetz über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Reichenbrand aufgestellt worden ist. Genanntes Ottsgesetz tritt mit dem 1. Januar 1912 in Kraft und liegt 14 Tage lang während der üblichen Expedittonszeit im Gemeindeamt zu jedermanns Einsicht aus. Reichenbrand, am 31. Dezember 1911. Der Gemeindevorstand. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Brosche. Der Gemeindeoorstand zu Rabenstein, am 4. Januar 1912. Am 15. Januar dieses Jahres ist das Wassergeld und der Wasserzins auf den 4. Termin 1911 fällig. Die Beträge sind unter Vorlegung des Quittungsbuches bez Stenerzettels spätestens bis zum 31. Januar 1912 bei Vermeidung des Zwangsv ollstteckungsverfahrens an die hiesige Wasserwerkskasse zu bezahlen. Reichenbrand, am 4. Januar 1912. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Reichstagswahl betr. Nach der Kaiserlichen^Verordnung vom 8. Dezember 1911 sind die Neuwahlen für den Reichstag am 12. Januar 1912 vorzunehmen. Der hiesige Ort umfaßt 2 Wahlbezirke. Wahlbezirk „Rabenstein I" umfaßt das Rittergut Oberrabenstein, die DMenkolonie und das Karolabad, sowie alle Grundstücke, welche die Ortslisten Nr. 1 bis mit 68 Abt. 2 und 16 bis mit 44 je Abt. 2 tragen Wahlbezirk „Rabensteiu H" umfaßt das Rittergut Niederrabenstein, die Pelzmühle, die Pelzmühlenstraße, alle Grundstücke, ,welche die Ortslisten Nr. 1 bis mit 15 v und 45 bis mit 156 je Abt. 2 tragen Zum Wahlvorsteher, der die Wahl zu leiten hat, ist für den Wahlbezirk I Herr Gemeinde-Ältester Kammerrat Eugen Merkel und Wahlbezirk H der Gemeindevorstand Louis Wilsdorf, zum Stellvertreter für Verhinderungsfälle für den Wahlbezirk I Herr Friedensrichter Vollbrecht Uhlich und Wahlbezirk II Herr Gemeinde-Ältester Johannes Esche ernannt worden. Als Lokal, in dem die Wahl vorzunehmen ist, ist für den Wahlbezirk I das Gasthaus zum „Goldenen Löwen" von Emil Müller hier, Wahlbezirk II das Gasthaus zum „Weihen Adler" von Robert Börner hier bestimmt worden. Die Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr vormittags und wird pünktlich um 7 Uhr nachm. geschlossen. Nachdem dies geschehen, dürfen keine Stimmzettel mehr angenommen werden. Rabenstein, am 29. Dezember 1911. Der Gcmeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Nach 8 3 des hiesigen Regulativs über die Erhebung der Hundesteuer vom 5. März 1890 ist jeder Hundebesitzer verpflichtet, seine Hunde bis 10. Januar eines jeden Jahres der Ortspolizeibehörde anzuzeigen und den Steuerbetrag gegen Empfangnahme der Hundesteuermarke bis 15. Januar jeden Jahres zu bezahlen. Zur Erleichterung der Anmeldung wird in den nächsten Tagen eine Umfrage durch die Schutzmann schaft ergehen und die Aufnahme der Hunde erfolgen. Hierbei haben alle Grundstücksbesitzer die er forderlichen Angaben zu machen, auch können die Hundebesitzer gegen Aushändigung der Steuermarke den Steuerbettag sofort abführen. Diejenigen Hundebesitzer, welche auf diese Weise Zahlung geleistet haben, werden von der eingangserwähnten Anzeigepflicht entbunden. Hundebesitzer, welche ihre Hunde nicht zur Anmeldung bez. Versteuerung bringen, werden wegen Steuerhinterziehung bestraft. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 4. Januar 1912. Reichstagswahl. Nach der Kaiserlichen Verordnung vom 8. Dezember 1911 ist die Neuwahl für den Reichstag im 16. Wahlkreise des Königreiches Sachsen am 12. Januar 1912 vorzunehmen. Der hiesige Ort umfaßt 1 Wahlbezirk. Zum Wahlvorsteher, der die Wahl zu leiten hat, ist der Gemeindevorstand Paul Geißler und zu seinem Stellvertreter für Behinderungsfälle ist Herr Gemeindeältester Friedrich Schmidt ernannt worden. Als Lokal, in dem die Wahl vorzunehmen ist, ist der Gasthof „zum grünen Tal" von Hermann Lohse hier bestimmt worden. Die Wahlhandlung beginnt um IO Uhr vormittags und wird pünktlich um 7 Uhr nach mittags geschlossen. Nachdem dies geschehen, dürfen keine Stimmzettel mehr angenommen werden. Rottluff, am 2. Januar 1912. Der Gemeindeoorstand. 30 Mark Belohnung. In der letzten Silvester-Nacht sind Unbekannte in das Grundstück Flurstück Nr. 116 hierselbst — Besitzer: Herr Architekt Gustav Große in Chemnitz — eingedrungen, haben den in diesem Grund stücke stehenden Eisenbahn-Wagen erbrochen und daraus folgende Gegenstände entwendet: 1 rot und weiß karriert gesticktes Kissen; 1 Kissen mit gelblichem Grunde, blauer Stickerei und 2 Tiroler-Figuren; 1 Tesching- pistole; 1 Tesching und 1 japanisches Schwert mit Futteral. Demjenigen, der einen der Täter derart angeben kann, daß seine Bestrafung möglich ist, sichert Herr Architekt Große 30 Mark Belohnung zu. Sachdienliche Mitteilung wolle man an den Unterzeichneten gelangen lassen. Rottluff, am 4. Januar 1912. Der Gemeindevorstand. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am Epiphaniasfest Sonnabend den 6. Januar 1912 Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst mit Feier des hl. Abendmahls. Beichte ^9 Uhr. — Kollekte für die Heidenmission. Am 1. Sonntag n. Epjph. den 7. Januar ». c. Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst. Parochie Rabenstein. Sonnabend, den 6. Januar: 9 Uhr Festgottesdienst. Pfarrer Weidauer. — 11 Uhr Kindergottesdienst. — Kollekte in der Landeskirche für die Heidenmission. Sonntag, den 7. Januar: 9 Uhr Predigtgottesdienst. Pfarrer Weidauer. Ev. Jünglingsverein: 2 Uhr Jugendspiel vom Garnison- exerzierplatz aus. Mittwoch, den 10. Januar abends 8 Uhr ev. Jungfrauenverein im Pfarrhause. Wochenamt vom 8.—14. Januar. Hilssg. Gebhardt. Durch Gaben für die Gemeindediakonie hatten sich von des. Neujahrswünschen entbunden (in der Zusammenstellung in letzter Nummer nicht mit veröffentlicht): Herr Walter Lohse, Maschinen führer in Rottluff; Hermann Dörrer, Buttergeschäftsinhaber, Linus Pöge, Lattonnagenfabrikant, Paul Haase, Uhrmacher, Max Kinder, Friseur, sämtlich in Rabenstein, mit Herzl. Dank. R. Weidauer, Pf. Vors. des Hausväterverbands. Hunrlebueken, Bruchreis Telephon 325. Erich Schulze Taube ml colea Mzelu und rotem Kopf entflogen. Gegen Bel. abzugeben bei Llax rieälor, Rabenstein, Chemnitzer Straße 80, Kut mäbiierteS Zimmer, mit oder ohne Mittagsttsch, an 1 Herm zu vermieten Siegmar, Hofer Straße 49 n, r. Goldenes Armband am Neujahrsabend aus dem Wege von Rabenstein nach Bahnhof Siegmar ver loren gegangen. Gegen gute Belohnung abzugeben Rabenstein, Antonstt. 5. Stube mit 2 Kammern sowie Stube mit 1 Kammer zu verm. Reichenbrand, Weststraße 24. Kinderlose Leute suchen per 1. April oder 1. Mai in Mitte Rabenstein schöne Halb-Etage. Offerten unter 2. SS an Herm EmU Winter, Rabenstein, erbeten. Ein Herr kuuu Luzis erhalten Siegmar, Wiesenstt. 4, pt. l. Badehosen werden anekngerichteteNäher zumNähen dauernd ausgegeben von kustav kiekten, Siegmar. l Herr kuuu Luzis erhallen Siegmar, Wiesensttaße 2, 2 Tr. I. 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