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MMberMkAHeigH« UN-TaaMaü rt un- Tageblatt »Mtswtt sitr die »Mich« n» ßitdttscha Behürta « 8rrt»a, u» «ra» Freitag, »e» 17. Zmmor kckt. löblich,r H, ;r 7» 7ll kV Alle diese l, 2», 22, Schlacht» »AN«, haben, la». urrenEii- llachmillilj ltt. twe Frey- lieben eitag Kauer« eLell» « L. d. ««er» n" vo. Insignien pnv, wie erwähnt, noch nicht in Wirklichkeit au-gesührt. <ro» den Kosten, di» die Anfertigung verursachen würde, gewinnt man eine ungefähre Vorstellung auS der Beschreibung der Reichs- kröne, die hier folgen mag: Ein goldener Stirnreif, der auS vier größeren, and vier kleineren in wechselnder Folge aneinander- gereihten Schildchen gebildet wirb, deren oberer Rand stark ae- rundet ist, bildet da» Gerüst für einen Brillanteubesatz. In den größeren Schildchen zeigt sich je ein auS Brillanten zusammen- 0«^ v». sil- Bekanntmachung. Der -nterzetchnetr »mt»ha«ptmann hat auf Antrag der Königlichen Straßen- und Wafferbau- :ttim beschlösse«, den Straßrnwärtern deS Straßen« und Wasserbau«JuspectionSbeztrk» streich z» ter. «art VUdnich Liev«» in Naundorf, Nrtodmch H«r«a«« »1«N«r in Brand und 18S« 15 V». I rrmrV»^A »e-r- -U: »HA Druck:'N in, »r Abänderung -er Gewerbeor-uung. Der BnndeSrath hat sich über eine Abänderung mehrerer Bestimmungen der Gewerbeordnung schlüssig gewacht. Dieselbe bezweckt zunächst die Beschränkung der in 8 30 vorgesehenen Konzession! ertheiluug an Unternehmer von Prioatkrankeoaustalten dahin, daß die Mitbewohner von Gebäuden, in denen diese An stalten uolcrzrbracht werden sollen, keine erheblichen Nachtheilr »der Gefahren erleide». Ebenso sollen die Besitzer und Be wohner der benachbarten Grundstücke weder durch ansteckende Krankheiten noch durch Geisteskranke in solchen Anstalten gr. «hrdet werden. ' Nach ß 82 soll fortan die den Schauspieluuternehmern zum Betrieb ihres Gewerbe- zu erthetlrnde Erlaubuiß nur für ein guz bestimmtes Unternehmen gelten; in andern Fällen muß sie immer wieder besonder» ringrhilt und überall versagt werden, wo der Unternehmer nicht de» Besitz der erforderlichen Mittel nachzuweisen vermag. Der tz SS wird dahin erweitert, daß die Bestimmungen über den Betrieb der Gast- und Schankwirthschaft, sowie über den Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus auch auf Konsum« Perrine Anwendung finden, und selbst dann, wenn der Betrieb auf «n Kreis der Mitglieder beschränkt ist. Nach § 35 soll auch der Kleinhandel mit Bier und der Pandel mit Droguen und chemischen Präparaten, welche zu vcilzwecken diene», untersagt werden können, sobald die Un« ^uderltisfigkeit der Gewerbetreibenden durch Thatsachen erwiesen ist. Neu hivzugefügt wird diesem Paragraphen die Bestimmung, Piß dtc Wiederaufnahme de» Gewerbebetriebes gestattet werden W», sofern seit der Untersagung mindestens ein Jahr ver- stossen ist. Die Bestimmungen de» 8 41», wonach Gehilfen, Lehrlinge »ud Arbeiter an Soun« und Festtagen zeitweise, aber nicht in offenen Verkaufsstellen beschäftigt werden dürfen, werden auch aus n» Betrieb in Konsum« und anderen Vereinen ausgedehnt. 8 44 soll dahin erweitert werden, daß dir Handlungsreisenden nicht bloß beim Aufkäufen von Waaren, sondern auch beim Auf. suchen von Waarenbestellungen nur noch bei Kaufleuten und solchen Personen vorspreche» dürfe», in deren Gewerbebetrieb Waaren der »»gebotenen Art Verwendung finden. Hingegen find sie nicht «ehr verpflichtet, ihre Legitimation»karten bei sich zu führen und d» Beamten auf Erfordern vorzuweisen. Nach einem neuen Zusatz zu 8 53 soll die Bundes«Central« behSrde berechtigt sein, den einem Pfandleiher entzogenen Betrieb >och Ablauf eines Jahre» wieder zu gestatte«. Bo» dem Ankauf uod Feilhaltrn im Umherziehen werden auf »mnd deS 8 56 folgende weitere Gegenstände ausgeschlossen: »ame, Sträucher, Sämereien, Blumenzwiebel», Schnitt, und Wurzel-Rohr, Futtermittel, Schwucksachen, Bijouterien, Brillen und optische Instrumente. Ebenso von jetzt an alle Drucksachen, Schriften und Bildwerke, insofern fie in Lieferungen erscheinen, wenn nicht die Zahl der Lieferungen deS Werkes uod dessen Ge« sammtpreiS auf jeder einzelnen Lieferung an einer in die Augen fallenden Stelle bestimmt verzeichnet ist. Nach Z 57 ist der Wandergewerbeschein fortan auch den wegen Land« und Hausfriedensbruch», sowie wegen Widerstand» gegen die Staatsgewalt zu einer Freiheitsstrafe von mindesten» drei Monaten Verurthetlten zu versagen. Dergleichen nach 8 57» in ver Regel, wenn der Nachsuchend« da» fünfundzwanztgste Lebens jahr noch nicht vollendet hat. Nach 8 L7d soll die Versagung fortan schon erfolgen können, wenn der Nachsuchrnde wegen der dort angeführten Vergehen, außerdem wegen Land« und Hausfriedensbruchs und wegen Wider« standeS gegen die Staatsgewalt zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einer Woche — nicht wie bisher von sechs Wochen — verurtheilt ist, und seit der Verbüßung der Strafe fünf Jahre — nicht wie bisher drei Jahre — noch nicht verflossen sind. Nach 8 60 kann schulpflichtigen Kindern das Feilbitten roher Erzeugnisse der Laud» und Forstwirt hschaft, deS Obstbaues u. s. w. von der Polizei untersagt werden. — DaS Gesetz soll mit dem 1. Januar 1897 in Kraft treten. p-lltisch. Umsch«. Freiberg, den 16. Januar. Auch die „Köln. Ztg." versichert gegnüber den englischen Meldungen über einen Brief deS »««Ische« Kaiser» an die Kömgin Viktoria, obgleich die PrivatkorreSpondrnz de» Kaiser» mit der Königin sich der öffentlichen Kennt»iß entziehe, so stehe doch s, viel fest, daß der Kaiser sich nicht um einen Zoll von der Linie entfernte, die seine Verantwortlichen Rathgeber England gegenüber eingenommen habe». Der Kaiser habe keinen Grund, die Worte seiner Depesche zu rechtfertigen oder zu entschuldigen, wie in englischen Blättern behauptet worden war. Ueber die ReichSinsignie», welche bei der 25jährig«n Gedächtnißfeirr der Kaiserpraklamatton im königlichen Schlosse zu Berlin am Sonnabend dem Namen nach in Gebrauch genommen werden, ist folgende» zu bemerken: Die Attribute de» deutschen Kaiserreich»: Krone, Scrpter, Reichsapfel, Schwert und Fahne, rxtstiren bisher nur auf dem Papier, doch so, daß für den Fall ihrer Anfertigung die genauesten Detailvorschriften bestehen. Eine Reichskrone wurde vor mehreren Jahren von dem Hofgürtlermeister P. hergestellt und zur Ansicht ausgestellt, jedoch ohne vom Reiche angekauft zu werden. Die Insignien, welch« bei rtnrr Krönung«, frier od«r bei sonst einer hochfestlichen Grlegenhttt zur Anwendung Bekauutmsckuua, ^F**m***« 2" ».«te-Gmn, »2 da» Jahr 1BVS v-trest-u». Der Herr Bürgermeister zu Brand und die Herren Gemetodevorstände in de» AmtSgerichtS- !be»trke» Freiberg und Brand «erden hiermit veranlaßt, die ihnen demnächst nebst je 1 Exemplar Idee verordn»», vom 22. November 18»2, die Ermittelung der Ernte - Erträge betr., zugehendr« Formulare zu dieser Ermittelung für da» Jahr 1895 der in erwähnter Verordnung enthaltenen nl»orda»»g entsprechend tu deu ersten beiden Wochen de» Monat» Februar genau au»z»sülen uod Koda»» i» einem Exemplare späteste», vi» ,«« ,5. F«»r«ar »f». As anher zurückzugebru, Kt» andere Exemplar aber zu ihren Akten zu nehmen. Insoweit OrtStheile tu Frage kommen, Bind die ruoittrlte» Erträge »tcht mit in denen de» Hauptort«, tu ei« Formular, sondern je in lei» Formular für sich einzutrageu. am 14 Jamm, 1896. Kd«t«»ich« M«Mha«Vt«a««fchaft Mm. »üalwawt. N»i«»rich »Uhel« Sch«««»« in Freiberg L Anerkennung ihrer vorzüglichen Dienstleistungen, sowie ihrer tadellosen Führung in und außer au Dienste die Lrlanbntß zu ertheilr», au den unteren Kragenecken de, Waffrurockr, und der Arbeit,sacke «1««» »Weit«« GtMM von gelbem Metall zu tragen. Ur«1»««g, am 14. Januar 189«. D«» Al«t»tza»pt1MM«. Mm. »talwaoü. Gpledtgt hat sich die für den 17. Januar 1896 in M«ia<«Vaa angesetzt« Auctio». Nr«»»«,-, drn 16. Januar 1896. komme«, find die de» preußischen Königshaus«». Die Zurückhaltung Kaiser Wilhelm» I-, welcher selbst den Schein eine» preußische« KatserthumS meiden und Preußen im neuen Bundesstaat« rb«nso in voller Integrität wie die anderen Bundesstaaten erhalte« wissen wollte, hatte eS zu verhindern gewußt, daß dir Attribute deS KönigSreich» Preußen zugleich für die Attribute de» deutschen Reiche» erklärt wurden. Die römisch, deutschen ReichSfletnodien befinden sich zur Zeit in der kaisrrlich österreichischen Schatzkammer zu Wien, wohin sie 1796 mit d:n übrigen auf Anordnung Kaiser Siegmunds seit 1424 zu Nürnberg ausbewahrten ReichSkletnodien geflüchtet worveu sind. AlS die Stadt Nürnberg nach der sieg reichen Beendigung der Befreiungskriege, namentlich in den Jahren Realgymnasium zu Freiberg. sowie alle Freunde der Anstalt hierdurch t« Namen de» Lthrerkollrgium» ergrbenst ein d" 'S. 2°—^.°^., " Prof. »»«»«ockl Gymnasium Albertinum. M«la de, »»«««A««» ei« Akt«» ve*a«H«lttt M-ro*»' vti vr. «uauth dtc UeKr«»« halten wird. «.».« d-, Lebrrrcollrai««» Zu aenrtgter Teilnahme an dieser Schulfeier beehrt sich i« Name« v« ^yrereou g Stadtterordnetensttzung de« 17. Jem««, 1»»», «be»d» S Uh«. , Bericht der Vorschlag»drputatton über Besetzung der Geschäft»d«putatione» rc. !. Desgleichen, über Vorschläge für die Ernennung der Bezirksvorsteher. !. RathSbeschluß, Nachverwilligung von 783 M. 50 Pf. zu Pes. 381 v de, vorjährige« HauShaU- plan», Kreuz,affe „, —Bad«rimme«i«rtchtuim i« Kraubeubouie betr. iiDesgleichen, Berwill^ung von 650 M. für Verblenoständer au die Heizkörper der Mädchen- bürgcrschule betr. >. Desgleichen, Verwilligung von 800 M. L Eo«to der Münzbachregulirunz zur Ausführung einer Verfüllung de» Vachbette» betr. Dergleichen, Nachoerwilligung von 1500 M. zu No. 5 und 900 M. zu No. 6 der Ausgaben de» HauShaltplanS der ArdeitSanstalt auf 1895 betr. I. Dergleichen, unentgeltliche llebrrlaflung de» KaufhauSsaale» an den Petrikirchrnvorstand zur Sammlung de» FeftzugeS uud für da» Festmahl u. s. w. betr. i. Mckäußrrung d«S StadtratHS aus den diesseitigen Beschluß, Anstellung eine» Hallenmeisters im Schlachthof und Beschluß diese Anstellung betr Hierüber gehst«« Sitzung. Ar««»«««, am 16. Januar 1896 1824 bi» 1834 daS Aufbewahrungsrecht für sich reklamtren wollte, ließ Kaiser Franz l. vouf Oesterreich erwidern, .daß da, römisch-deutsche Reich aufgelöst sei und die königlich bayrische Stadt Nürnberg nicht die Rechte der ehemaligen Reichsstadt i» Anspruchs nehmen könne' linier diesen Schätzen befindet sich auch die alte KrönungSkrone der römisch«deutschen Kriser, die übrigens in ihrer gegenwärtigen Beschaffenheit eia trümmerhaste, Kleinod ist. Sie hatte ursprünglich drei Bügel, unter denen aller Wahrscheinlichkeit nach eine Kappe oder Mütze in Form einer Mitra emporstieg. Nur der mittlere Bügel ist heute noch vor handen. Derselbe ist an der Innenseite de» vorderen und Hintere« Schildchen» in einer senkrecht angebrachten metallenen Hülse be festigt. Je zwei gleichgebildete, aber schräghin befestigte Hülse» zu beiden Seiten der erwähnten zeigen durch ihre Richtung auch die drr beiden fehlenden Bügel an. Von wem die Bügel herrühren and wann die beiden jetzt fehlenden verloren gegangen sind, hat Niemand ausgezeichnet. Die Attribute, über deren Annahme und Beschaffenheit nach der Wiederausrtchtung de» dentschen Kaiser reiche» der Hochseltge Kaiser Wilhelm I. Beschluß gefaßt und be- Amatte Belehle erlassen hat, find folgende: 1) der Reichsadler, 2) die Reich'krone, ,) da» Wappen de» Kaiser», ». da» kleinere, d. da» mittlere v da» größere, 4) die Standarte de» Kaiser», ° Kaiscrth,on. 6) der Kaisermantel, 7) dir Kron« drr Kaiserin, 8) daS Wappen derKriserin, a.da» kleinere, d daS größere, 9) die Standarte der Kaiserin, 10) die Krone deS Kronprinzen, 11) da, Wappen de» Kronprinzen, a da» kleinere, b. daS größere, 12) die ^?"darte deS Kronprinzen. Merkwürdigerweise ist hierbei ve» ReichSscrpterS mit keinem Worte Erwähnung geschehen. Insignien find, wie erwähnt, noch nicht in Wirklichkeit, Kolz-Versteigerung «ms dem Nassauer Staatsforstreviere. Im »asttzof« »« Vie««««Atzt« soll«« F Montag, den LV. Januar VS. IS 4 svlgrnd« i« Masta««» Uarstrevtor« in d«n Abih. 11,13,16.17, 24, 30, 5859. tt,66, ,74, 76, 81, 82, 85, so ««d KaUstraß« aqfbmoeitite^tz uzd-yrrmchültzl» M«tss»tm>»v »er,. steigert werden, äl»: - ' vo« BoEtttaO» Mm a« r — 65 w. Stämme, 1283 w. u. 1443 h. Klötzer, 2184 w. u. 336 h. EtangenklStzer, 603 w. Derb» stanzen u. 4440 w. RetSstaogen; vo« MackhMittagO 8 Uhr a«: 13 rm. h. u. 9^/, rw. w. vrennschette, 7 rm. h. u. 97'/, rm. w. Brennknüpprl, 124'/, r». h. «. 8'/, rm. w. Zacken, 124 rm. h. u. 63'/, rm. w Aestr u. 43 rm w Stöcke in Abth. 39 u. 90 Nähere» ist au» den bet den OriSbehörden und in den Schankstätten der umliegende« Ort ¬ schaften auShängenden Plakaten zu ersehen. «S«tsl. S-rftrttrtamt Kra«««ft-i« »«v KS«ig». Forftr-vi-rverwatt««, Masta« »« »te«r««ühl«, am 11. Ja«»ar 18VS. «aliwrl«. »»«MW«.