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und der zum 8. April dieses Jahres, die Gemeiu-eanlageu auf den 1. Termin dieses JqhreS sind bis zum 15. April dieses Jahres an unsere Steuerkasse abzufithren. Der Rat der Stadt Riesa, am 30. März 1905. 18vlsteh«nL« Bestimmungen treten mit dem 1. Skai 1905 in Kraft. Großenhain, den 27. Mär, 1905. - «üi^tche «Wtthauptmmmschaft. »do ». vr. Uhlemann. OeNUches und Sächsisches. Riesa, 6. April 1905. — Bei der Sparkasse zu Riesa wurden im Monat März 1905 1270 Einzahlungen im Betrage von 118 097 Mark 92 Pf. geleistet, dagegen erfolgten 952 Rückzahlungen im Betrage von 149 489 M. 60 Pf. Neue Einlagebücher wurden 143 Stück ausgestellt. Kassiert wurden 154 Bücher. Die Gesamteinnahme betrug 199141 M. 04 Pf. und die Gesamtausgabe 181214 M. 35 Pf. — DaS große LoS der Sächsischen LandeSlotterie ist, wie bereit- auS der veröffentlichten Gewinnliste zu er sehen ivar, schon gestern am ersten Tag der Ziehung der 5. Klaffe gezogen worden und in die Kollektion des Herrn George Meyer in Leipzig gefallen. — Ueber die Leistungen des Physikers G. Dähne, Leutnants d. K. S. Landw.-Feldartillerte 11 a. D., der am 13. und 14. April im Hotel Höpfner zwei Expertmental- Abende veranstalten wird, schreibt man au» Grimma: „Die phystkälischtn Experimental-Borträge de» Herrn Dähne boten einen wahren Genuß und waren von hochbedeutsamem In- tereffe. Unsere Erwartungen sind übertroffen worden, Herr Sammel- und Lesetage: UckonkaA, Ittttrooob «nck F>eüaA. ^iieck^abersbasb, den 7. 7SSS. (Stempel.) Gtz für das „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bi« späteste«» vormittag» Ä Ahr des jeweiligen Ausgabetage». He KeschLftSsteAe. der rrrLrrdlicheu Prüfungen nm Real-rpgymuasinm z« Mesa (neue Turnhalle). Genehmigung für ch» 1»««! LkM«- aus zum Verrenfammrü» auf die Zeit vom bis sr. Aupue< rsos. PtYesSMMl« - . . 7. -so. S-pt-M-M- Mos Die Lapdrrpten auf den TerMm. Ende März und Vie Pra«-perfichrr»pgss beitrüge auf den 1. Termin dieses JahrÄ, letztere nach 1 Pfg. für die Gebäudeeinyeit. sind bi» Dähne hat seine Aufgabe glänzend gelöst. Drei Momente sind es, die wir aus seinen Vorträgen mit Anerkennung heroorheben wollen: die Auswahl des Stoffes, die Art zu experimentieren, sein Vortrag. Die große Fülle der Ex perimente bewegte sich auf den Gebieten der Optik und Elektrik und brachte nicht nur die bekannteren Erscheinungen in glänzender Form, sondern auch Fachleuten noch unbe kannte neue Experimente. ES wurde mit einer nur selten gesehenen Sicherheit und Eleganz experimentiert, die das Gefühl von der Möglichkeit eines Mißlingen» gar nicht auf kommen ließ. Die ohne Unterbrechung neberthergehenden Erläuterungen waren bei der Korrektheit der Sprache und Klarheit der Darstellung auch jedem Laien ohne weitere« verständlich. Am Schluffe eines jeden Bortrage» gab sich eine tiefe und unverhohlene Befriedigung (auch bet den Damen) bei unserem in dieser Hinsicht gewiß nicht an- spruch-losen Publikum zu erkennen." —* ES sind in der letzten Zeit wieder mehrfach Dienstjubiläen von Prokuristen und sonstigen kauf männischen sowie auch von gewerblichen Angestellten ge feiert worden, ohne daß dabei von einer Auszeichnung dieser Angestellten durch die Handelskammer Dresden etwas be n«d Anzoi-rr (WettlM mtz Aischch. Amtsblatt I. Amtsbauvtmannschaft Graßenbain, des Köntgl. Waldverbot betreffend. Wiederholt sind über die Art und Weise, in der da» Hammeln der Pilze und Waldbeeren (Heidel-, Preißel- und Himbeeren) erfolgt, Klagen geführt worden, und Mtßhelligkefteu in dieser Richtung sowohl für die Wald-efitzer wie für das Publikum zu Tage getreten. Ganz abgesehen von der häufig damit verbundenen FeuerSgefahr und der Bsnach» teiligung de« Waldbestandes und seiner Produkte — Betreten der Kulturen, sogenanntes Kämmen der Beeren — fällt auch hierbei inS Gewicht, daß vor allem den OrtS- bewohneen 4>ez. den Bewohnern der hiesiges Gegend, inS-esoo-ere den Minderbemittelten, ihr Verdienst aus dem Beeren- und Pilzesammeln, nicht minder den Waldbesitzern ihr Nutzungsrecht zu erhalten ist. Endlich erscheint das Publikum hei der gegenwärtigen Sachlage, wo einzelne Waldbesitzer daS Betreten ihrer Waldungen verboten Haben, andere wieder nicht, vor Unannehmlichkeiten nicht genügend geschützt. Alles daS veranlaßt die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft, unter Zustimmung des ihr beigeordneten Bezirksausschusses und in Ermächtigung her iy Frage stehenden Waldbesttzer, die erklärt haben, da» Betreten ihrer Waldungen, soweit diese nicht schon eingefriedigt sind, durch WarnungSzeichett zu untersagen, künftig für ihren gesamte« Verwaltungsbezirk — mit Ausnahme der selbständigen GutSbezirke des Truppen übungsplatzes Zeithain und des StaatSforstreviers Weißig a/R , für welche be sondere Bestimmungen bereits bestehen bez. erlassen werden sollen —, wie hiermit ge schieht, das unbefugte Betrete« der Waldungen autzerhalb der öffentliche« Wege zu verbieten und insbesondere daS Beere«- uud Ptljesammeln sowie daS Holzlese« darin nur gegen Genehmigungskarte zu gestatte», das Benutzen sogenannter Kamme beim Beerensammeln aber schlechthin auszüschliehen. Indem dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird, wird gleichzeitig darauf hiugewiesen, daß 1. daS unbefugte Betreten von Waldungen gemäß Z 368 Ziffer 9 des Reichs strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft wird, 2. das verbotene Beeren- und Pilzesammeln sowie Holzlesen Bestrafung nach Art. 1 des Forst- und Feldstrafgesetzes vom 30. April 1873 und 24. April 1894 — Gesetz- und Verordnungsblatt 1894 Seite 116 — je nach dem Wertsbetrage mit 2 Tagen bis 3 Wochen Gefängnis zur Folge hat, und 3. das verbotswidrige Einsammeln von Waldbeeren mittels sog. Kämme mit Geldstrafe bis zu 30 M., eventuell entsprechender Haft, geahndet wird. Der Herr Bürgermeister zu Radeburg, die Herren Gemeindevorstände und Guts vorsteher sowie sämtliche Polizeiorgane werden zur Durchführung der vorstehenden Maßnahmen angewiesen und insbesondere veranlaßt, dafür Sorge zu tragen, daß, soweit daS noch nicht geschehen, die erforderlichen Warnungstafel« mit der Aufschrift „Be treten verboten!" von den Waldbesitzern Umgehend in geeigneter Weise ausgestellt werden. Geuehmigungskarte» sind nach dem unten ersichtlichen Muster O zum Preise von 75 Pfg. für 100 Stück (25 Stück 20 Pfg.) von der Königlichen Amishauptmann- schaft zu beziehen, von den OrtSbehörden im Einvernehmen mit den Waldbesitzcrn bez. den Herren Gutsoorstehern auszustellen und in ein Verzeichnis, das der Gendarmerie jederzeit aus Verlangen vorzulegen ist, unter fortlaufender Nummer einzutragen. Ob die Karten, die lediglich für de« Ausstellungsort und für die Person geilten, die sie ausweisen, entgeltlich oder unentgeltlich abzugeben sind, bleibt den Waldbesitzern überlassen. Soweit von den einzelnen Waldbesitzern Genehmigungskarten in anderer Form bisher ausgegeben worden sind, soll eS dabei bewenden. kannt geworden wäre. ES sei deshalb darauf hingewiesen, daß die Handelskammer Dresden an Angestellte mit min destens 25 jähriger ununterbrochener Dienstzeit in den zu ihr wahlberechtigten Betrieben künstlerisch ausgestattete An erkennungsurkunden verleiht. Die Vordruck ZU Astträgen auf Verleihung dieser Anerkennungsurkunden sind kostenlos von der Handelskammer zu beziehen. Auch für die Urkunde selbst wird keine Gebühr erhoben. — Zur Warnung sei darauf hingewiesen, daß in Deutschland im vergangenen Jahre 200 Menschen beim Rachgießen von Spiritus und Petroleum aus gewöhnlichen Kannen oder Flaschen in den Herd oder Ofen ihr Lehen nach schrecklichen Leiden eingebüßt. — Auf Antrag des pharmazeutischen Kreisvereins hat das Ministerium des Innern nach Gehör des Landes- Medizinalkollegiums beschlossen, Vvm 1. Just dieses Jahres ab, vorläufig versuchsweise, eine Sv n n ta g S r u he für das Äpothekengewerbe einzuführen, wie folgt: 1. Tie Apotheken.dürfen an Sonn- und Feiertagen von nachmittags 2 Uhr ab geschlossen gehalten werden, wen« während dieser Zeit entweder der Besitzer oder ein Ge hilfe anwesend ist, der auf ein Glocken- vder sonst üb-> Zitt-e, Gemeindevorstand. —MltSVvrfiehee. - ' Das Nichtzutreffende ist zu durchstreichen. Die Zeichnungen der Schüler liegen während der Prüfung in Nr. 1 aus. Zensurverteilung, Versetzung und Schluß des Schuljahres Freitag, den 14. April. Aufnahmeprüfung für das neue Schuljahr Montag, -en 1. Mai, früh 8 Uhr. Beginn des Unterrichts Dienstag, den 2. Mai, früh 7 Uhr. Zu den Prüfungen ladet die Eltern und Angehörigen der Schüler, die Behörden, sowie alle Freunde und Gönner der Schule im Namen des Lehrerkollegiums ergebenst ein Riesa, den 6. April 1905. vr. Göhl. Freibank Boritz-Leutewitz. Freitag, -e« 7. April -. I., wird von nachmittags 5—6 Uhr beim Guts besitzer Steuer in Leutewttz und Sonua-e«- nachmittag von 4 Uhr an in Boritz das Fleisch eines Rindes, L Pfund 35 Pfg., verkauft. Die Semein-eVorstK«-e. ar 80. r»»«rSt«g, 0. April 1005. «dredS. S8. Jahr». A«, «test« r»O»-rt «schMU pp« La, «dmM «tt »»«Md«« «em- W» Sestuv- ««telj-helichor BVtzW lS Pri HWMW A der M «ch, » WA « l NSv dWH Mstm AvstM 8 Uhr VI Rechnen, Deutsch Herrei a Obl. Dietzel, 6. p. Richter. 8»L - V Deutsch, Naturbeschrbg., Singen s Ohl. Nitzsche, Obl. Dietzel, Heinrich. 10 - IV Religion, Latein - 6. r. m. Eichenberg, 6. tk. Hickmann. 11 - 2. R. Rechnen, Geschichte s vr. Kallenbach, Obl. Rein hardt. 2 - II. III Latein, Französisch - 6. r.m.Kalich.vr. Kallenbach. 3 - 0. III Englisch, Französisch Rößger, vr. Göhl.