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HohensteinGrnstthal, Oderlnngwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1^5 durch die Post Mk 1.82 frei in's HauS. Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Anzeiger für Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rustdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Mchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hütteugrund u.s.N 24 für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Hohenstein - Emstthal. Organ crtler OerneinöesVerwctltungen der nnrlregenöon Ortschaften. es Freitag, den 25. April 1902. Nr. 94. 52. Jahrgang. der in'S Kinderarbeit erscheine ihm das Gesetz wie ein Schlag Wasser. — Hierauf tritt Vertagung ein. wirthschaften, vor allem aber in den Jahresberichten der Gewerbe-Aufsichtsbeamten mit ihren häufigen Kla gen über eine übermäßige gewerbliche Kinderbeschästig» ung. Hiernach kann nicht bezweifelt werden, daß eine dringende Beranlassung vorliegt, nunmehr der Regel» ung der gewerblichen Kinderarbeit außerhalb der Fab» riken und der diesen gleichstehenden Anlagen näher» zutreten. Bezug auf Kinderarbeit eigentlich jede Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Kindern fortfallen müßte andererseits sei freilich nicht zu verkennen, daß darunter vielleicht die Autorität der Eltern leide, und man sei Gegen den Gesetzentwurf, der die Kinder vor Aus beutung ihrer Arbeitskraft in gewerblichen Betrieben schützen will, regt sich schon der Widerspruch der In teressenten. Der Entwurf bestimmt in § 8, daß beim Austragen von Waaren Kinder unter 10 Jahren über» Haupt nicht, Kinder über 10 Jahre nur zwischen 8 Uhr Morgens und 8 Uhr Abends und nicht vor dem Vormittagsunterrichte beschäftigt werden dürfen. Für die ersten fünf Jahre nach dem Inkrafttreten stellt das Gesetz indessen den unteren Verwaltungsbehörden frei, zu gestalten, daß die Beschäftigung von Kindern über 12 Jahre bereits von 6V, Uhr Morgens an und vor dem Vormittagsunterricht stattfindet. Diese Ueber- gangsbestimmung, die noch fünf Jahre lang zulassen will, daß Kinder von 10 bis 13 Jahren in aller Frühe vor dem Schulunterricht Waaren austragen, genügt den Bäckerinnungen noch nicht. Der Germania» Centralverband deutscher Bäckerinnungen hat, wie die „Deutsche Tageszeitung" mittheilt, beschlossen, an den Reichstag eine Petition abzusenden, in der darum ge beten wird, das AuStragen von Backwaaren durch Kinder im Sommer schon von 5'/, Uhr Morgens für zulässig zu erklären, weil sonst die Bäckermeister ge zwungen wären, im Sommer, wo der Schulunterricht in der Regel um 7 Uhr beginnt, „erwachsene Per sonen" mit dem Frühstücksaustragen zu beschäftigen und „dadurch ihre Geschäftsunkosten erheblich zu steigern". daher gewillt, die Unterscheidung, wie sie der Entwurf Vorschläge, einstweilen als Uebergangsstadium zu accep- tiren. Was die Aufsicht anlange, so empfehle sich eine solche auch durch weibliche Personen. — Abg. Zwick (Freis. Bolksp.) sieht ebenfalls mit seinen Freun- den in diesem Gesetz einen dankenswerthen Fortschritt. Hoffentlich folge bald eine weitere Regelung des Gesinde dienstes und der Kinderarbeit in der Landwirthschaft. Die Kinderarbeit ganz zu verbieten, gehe freilich unter Um ständen nicht an, man müsse sich darauf beschränken, dem Uebermaße entgegen zu treten. Er denke da an die Ver hältnisse in Berlin: der Vater auf Arbeit, die Mutter vielleicht krank, kein Garten, kein Hof, die Kinder wären dann geradezu aus die Straße geworfen, wenn sie gar keine Beschäftigung hätten. In Bezug auf die Sonntags, ruhe sollte jeder Unterschied zwischen eigenen und fremden Kindern fortfallen, das Kind müsse unbedingt seinen Sonntag haben. — Abg. Rösicke-Dessau erblickt in der Vorlage den Anfang eines bedeutsamen Werkes. Die Vorlage statuire aber noch zu viele Ausnahmen, das gelte namentlich auch von der Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Kindern. Wäre die „mäßige" Arbeit so „erzieherisch", wie man sage, weshalb lege man da nicht allen Eltern, auch den bemittelten, die Verpflichtung aus, ihre Kinder in müßigem Umfange gewerblich arbeiten zu lassen. Ohne eine noch weitere ausgiebige Beschränkung tische Wohlthuten austheilen sollen. (Lachen links.) Wir sind bereit, an dieser Regelung gewerblicher Ver hältnisse mitzuwirken, wir sind aber eben so sehr ge» rüstet, zedem Versuch entgegenzutreten, bei dieser Ge setzesvorlage in andere als gewerbliche Verhältnisse einzugreifen. (Hört! Hört! links.) Die landwirth- schastliche Kinderarbeit ist gesundheitlich und erziehlich ganz anders zu bewerthen, als die gewerbliche. Die Vorlage macht einen Einbruch in die Familie, in die Rechte der Eltern. Ein Theil meiner Freunde ist nicht geneigt, das mitzumachen. Ich für meine Person erkläre mich aber bereit dazu. — Abg. Wurm (Soz.): Den Konservativen bleibt die Hauptsache der Wucher tarif, der die Absichten der Sozialresorm wieder zu schänden macht. Die landwirthschaftliche Kinderarbeit, die die Konservativen für sich zu erhalten beflissen seien, wirke entsittlichend und verrohend. Sogar Schnaps erhielten die Kinder, um sie bei guter Laune zu erhalten. Die Vorlage reiche nicht aus. Das schulpflichtige Kind gehöre in die Schule, die schulfreie Zeit brauche es, um sich zu kräftigen. Sei die Kinder arbeit an sich so erziehlich und gesundheitlich, wie komme es, daß dann gerade die Kreise, die das be- haupten, ihre eigenen Kinder vor den Werkstätten und Fabriken so sorgsam hüten! Je umfangreicher die Kinderarbeit, desto schlechter die Löhne für die Er wachsenen. Das sei ja auch der Hauptgrund, weshalb die Unternehmer auf die Kinderarbeit nicht verzichten wollten. Redner schließt, seine Freunde würden jeden falls bemüht sein, auch die Landwirthschaft in dieses Gesetz einzuschließen, trotz der Drohung deS Herrn v. Richthofer. — Staatssekretär v. Posadowsky betont, das Gesetz sei ein ernster und einschneidender Schritt, Vorsicht sei also geboten, über Einzelheiten werde aber die Regierung mit sich reden lassen. Auch bei dem Ladenschlüsse habe man erst vorsichtigerweise mit 9 Uhr beginnen müssen, er hoffe aber, man werde bald all gemein zum 8-Uhr-Ladenschluß übergehen. Die Vor- läge habe wohl mit der Unterscheidung zwischen srem- den und eigenen Kindern das Richtige getroffen. Was die Hütekinder auf dem Lande c-nlange, so würden die Nachtheile dieser Thätizkeit für die Kinder auch von den Landwirthen anerkannt, aber, daß das Vichhüten geradezu verderblich sei, werde Niemand behaupten können. An sich sei auch die landwirthschaftliche Be schäftigung nicht der Gesundheit schädlich, auch greife diese mit der häuslichen Beschäftigung und dem Fami lienleben so zusammen, daß hier eine gesetzliche Regel ung kaum durchführbar sei. Bezüglich der Tabak industrie sei ein besonderes Gesetz in Vorbereitung. Was die theatralischen Aufführungen anlange, so wünsche er selbst ein völlige« Verbot. Eine Beschäf tigung der Kinder auf der Bühne und im Circus habe ihm stets mißfallen. Die beste Kontrole über Kinderarbeit werde nicht die Gewerbeinspektion leisten, sondern die Volksschule, der Lehrer, diese sollten mit der Aussicht berraut werden. Vielleicht komme einmal ein dahingehendes Gesetz. Die Angriffe gegen die ländlichen Schulen müsse er als unberechtigt zmück- weisen. Es sei erstaunlich, was die Volksschule auch auf dem Lande leiste. — Abg. Hchl-Herrnsheim (nat.- lib.) bemerkt zunächst: Wenn wir hier einen Anfang i auf diesem Gebiete machten, könnten wir darauf um l so mehr stolz sein, als die internationale Konferenz i über diese Frage zu keinem Ergebniß gelangt sei. s Namens seiner Freunde danke er der Regierung für « ihr Vorgehen. Persönlich meine er, daß in den Werk- i stätten und auch in der Heimarbeit außer den Kin- < dern auch die jugendlichen Personen zwischen 14 und i 16 Jahren des Schutzes bedürftig seien. Ueberzeugt ei er jedenfalls, daß sich die Bctheiligten ebenso gut wie an frühere beschlossene Reformen, so auch an die vorliegende Reform gewöhnen würden. In den Reihen seiner Freunde sei man der Meinung, daß in Nus der nunmehr im „Deutschen Reichs- und Königs. Preußischen Siaatsanz." veröffentlichen Be gründung des Gesetzentwurfs, betreffend die Kinder arbeit in gewerblichen Betrieben, entnehmen wir folgendes Allgemeine: Im Jahre 1898 sind über die gewerbliche Kinderarbeit außerhalb der Fabriken und der diesen gleichstehenden Anlagen amtliche Erhebungen angestellt worden, bei denen nach der Veröffentlichung in den Vierteljahrsheften zur Statistik des Deutschen Reichs von 1900 (drittes Heft S. 97) 532 283 Kin der in noch nicht oder im schulpflichtigem Alter er mittelt wurden. Mehr als die Hälfte der Kinder, nämlich 306823 (57,64 Proz.), wurde in der In dustrie vorgefunden, nahezu ein Drittel, nämlich 171739 Kinder «32,27 Proz.), sind als Austräger, Ausfahrer, Laufburschen oder Lmsmädchen gezählt worden, während in Gast- und Schankwirthschasten 21620 (4,06 Proz.), im Handelsgewerbe 17623 (3,31 Proz.) und in Verkehrsgewerben 2691 (0,51 Proz.) Kinder angetroffen worden sind. Die ermittelte Zahl von 532 283 Kindern bleibt hinter der Wirklich- keir noch zurück, da bei der Untersuchung nicht alle Gebiete des Reichs und nicht alle Zweige der gewerb lichen Thätigkeit berücksichtigt worden sind. Zugleich haben die ängestrlllen Ermittelungen die bisher viel fach vertretene Anschauung bestätigt, daß auf dem Ge biete der gewerblichen Kinderarbeit znm Theil erheb liche Mißstände bestehen. Nach den Ergebnissen der Erhebung sind nämlich die Kinder nicht nur bei Arbeiten ermittelt worden, die wegen der damit ver bundenen Anstrengung für Kinder ungeeignet sind, die Kinderarbeit war vielmehr auch in gesundheitsge- rährlichen Betrieben vertreten. Auch die Dauer und die zeitliche Lage der Beschäftigung unterliegt insbe sondere in der Hausindustrie häufig erheblichen Be denken. Daß unter den mehr als dreistündigen auch fünf- und sechsstündige tägliche Arbeitszeiten in nicht unbeträchtlicher Zahl vertreten sind, darf ohne weiteres angenommen werden. Daß die Beschäftigung vielfach zu einer ungeeigneten Zeit stattfindrt, kann schon mit Rücksicht auf die zahlreichen Kinder, die beim AuS- tragen und bei sonstigen Botengängen Morgens in aller Frühe und Abends spät thätig sein müssen, nicht bezweifelt werden. Bei der Hausindustrie ist in ver schiedenen Gegenden langdauernde Nachtarbeit der Kinder angetroffen worden. Endlich ist auch gegen über einigen günstigeren Wahrnehmungen mehrfach eine Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Entwickelung der Kinder als Folge ihrer übermäßigen Beschäftigung sestgestellt worden. Eine Unterstützung finden die Erhebungsergebnisse in den von der Kom mission für Arbeiterstatistik gemachten ungünstigen Feststellungen über die Arbeitsverhältnisse in den offenen Verkaufsstellen und in den Gast- nnd Schank- Sächsisches. 21. April IE Mltthettuagen von allgemeinem Jntrrrfie werden dankbar enr» gegen genommen und eventl. honottn. Königs Geburtstag. Den festlichen Tag beschloß ein am Abend i» Altstädter Schützenhause abgehaltener vaterländischer Familienabend. Der Beginn desselben war auf 8 Uhr festgesetzt, und diesmal ist cs Allen, die, weil'S seither immer so Sitte war, gewissenhaft das „aka demische Biertelstündchen" einhielren, verkehrt gegangen, denn in kürzester Frist war über alle im Saale vor handenen Sitzgelegenheiten verfügt. Daß Damen aller Kreise der ergangenen Einladung zahlreich Folge ge- leistet hatten, mag hierbei erwähnt sein. Das 15 Nummern schwere Programm leitete die Naumann'sche Kapelle, die ganz außerordentlich gut zusammengesetzt schien, mit der Weber'jchen Jubel-Ouverture ein, dann sprach Herr Rechtsanwalt Dr. Dierks zur Eröffnung des Abends Begrüßungsworte. Er drückte seine Freude ans, daß man durch das zahlreiche Erscheinen erneut die Liebe und Verehrung zum Monarchen auf dem Königsthrone, zum hochherzigen Manne im ehrwürdi gen Schmuck des Silberhaares beweise. — Mit einiger Spannung sah man, nachdem auch der Düppeler Schanzeninarsch verklungen war, der Festrede ent gegen, und wahrlich, das, waS nunmehr für Ohr und Auge geboten wurde, ist es wenh, daß cs eingehender besprochen wird. Herr Schuldirektor Dietze erhob ich, um niit kräftiger, in jedem Winkel des dichtbe- etzten Saales vernehmbarer Stimme seinen Vortrag einzuleiten. Er führte ans, daß im Mittelpunkte dessen, was er zu sagen habe, doch nur die Person des Kö nigs, zu dessen Ehren man versammelt sei, stehen könne, und er ging auch gleich dazu über, ein Lebens- nld des Geburtstagskindes hervorragend von militäri- chen Gesichtspunkten auS zu malen. Wir wenden einige Blätter im Buche der Geschichte der Zeit, und beginnen beim Jahre 1849. Dort finden wir nach der lebendigen Schilderung des Herrn Festredners unsere „stammverwandten" Schleswig-Holsteiner von den Dänen wiederum hart bedrängt, und geleitet vom herzlichen Mitleid und angeregt vom Geiste der Ein heit zogen die deutschen Stämme das Schwert. Auch an die Sächsische Regierung erging am 3. März 1849 die Verfügung, eine Brigade kriegsbereit zu halten. Prinz Albert studirte um diese Z-it in Bonn. Er bat sofort um die Eclaubuiß, am Feldzu ze theilnehme u Vom Reichstage. Berlin, 23. April. Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung des Gesetzentwurfs betreffend die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. — Abg. Hitze (Centr.) be» grüßt die Vorlage als einen erfreulichen Fortschritt auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes. Man habe sich von vornherein sagen müssen, daß bei einer gesetzlichen Regelung das Haus, die Familie, also die Beschäftig ung der eigenen Kinder, als Schranke unmöglich auf recht erhalten werden dürfe, denn die schlimmsten Zu stände gewerblicher Kinderarbeit fänden sich ja ganz besonders bei der konzentrirten Hausindustrie. Die Vorlage enthalte ein Berzeichniß solcher Gewerbebetriebe, in denen wegen ihrer gesundheitlichen Schädlichkeit schulpflichtige Kinder überhaupt nicht mehr sollen be schäftigt werden dürfen. Es werde in der Kommission zu erwägen sein, ob dies Verzeichniß nicht noch zu er weitern sei. Auch werde zu prüfen sein, ob man be züglich der Borschriften über das Austragen von Waaren und über Botendienste nicht noch etwas weiter gehen müsse. Was dann die Beschäftigung eigener Kinder anlange, so gingen die Vorschriften in vielerlei Beziehungen nicht ganz so weit wie die über die Be- schästigung fremder Kinder. Er gebe zu, daß da die Kontrole eine schwierigere sei. Es werde aber doch in der Kommission zu erwägen sein, ob man nicht den einen oder anderen Punkt verschärfen solle. Nicht ein- verstanden sei er mit den Bestimmungen über die Aus sicht, insbesondere nicht damit, daß der Bundcsrath bestimmen solle, inwieweit auf die Aussicht über die Ausführung dieses Gesetzes der Z 1396 der Gewerbe- ordnung Anwendung finde. Es bedürfe hier direkter gesetzlicher Bestimmungen. Man möge den Gewerbe- Aufsichtsbeamten Auffichtsbeamten 2. Klasse zur Seite stellen, speziell sür die Hausindustrie. — Abg. Pach- mcke (freis. Vereinig.) vermuthet, daß, wenn dieser Ent wurf jetzt endlich vorgelegt worden sei, dabei die Er wägung mitgesprochen habe, daß man sich dem Vor- würfe, die Sozialpolilik lässig zu betreiben, gerade jetzt nicht aussetzen wolle, mit Rücksicht darauf, daß der Zolltarif die Lebenshaltung speziell der Kreise, für die diese Vorlage berechnet sei, vertheuern, und deshalb vielleicht noch eine weitere Ausdehnung der Kinder arbeit zur Folge haben könne. Redner bemängelt dieses Verfahren bei der Ei quete, insbesondere die Nichtbesragung der Aerzte. Glücklicherweise sei man nicht nur auf das amtliche Material angewiesen, dank der Lehrer, die sich mit dieser Frage mit besonderem Interesse beschäftigt haben, und des Vereins sür So zialpolitik. Geradezu schauderhafte Bilder von dieser Nachtseite ves menschlichen Lebens finde man besonders bei der Sonneberger Spielwaarenindustrie, der Cigarren fabrikation und der Zinnmalerei in Nürnberg. Die Ursachen seien in der Hauptsache die schlechten wirth- schastlichen Verhältnisse und der Preisdruck. Seine Freunde begrüßten diese Vorlage als eine Grundlage zu weiteren Berathungen. Eine Hauptsache werde immer eine gute Aufsicht- sein. Für ausreichendes Aufsichts material dürfe Geld nicht gespart werden. Auch be dürfe eS sofortiger gesetzlicher Vorschriften über die Aufsicht. Allerdings würden wir uns auch darüber klar werden müssen, daß wir auf diesem Gebiete nur mit schonender Rücksicht vorgeben dürfen. Den Bor wurf anlungend, daß die Vorlage nicht weit genug gehe, so handle es sich eben hier um einen ersten Schritt, und da müsse man mit gewisser schonender Rücksicht zu Werke gehen. Wenn wir gleich jetzt die Landwirthschaft einbeziehen, so könne das das ganze Gesetz gefährden. — Abg. v. Richthofen-DamSdorf (kons.): Nur eine gesunde Zollpolitik ist die Grund- läge für eine gesunde Sozialreform. Man muß dafür sorgen, daß die Hände nicht leer sind, die sozialpoli- Bekanntmachung. Im Konkursverfahren über das Vermögen des früheren Gasthofsbesitzers Hermann Lindner in Tirschheim soll mit Genehmigung des GläubigecausschusseS eine Abschlagsvertheilung erfolgen. Hier zu sind 11 386 Mk. 75 Pf. verfügbar. Die bis jetzt festgestellten und bei dieser Abschlagsvertheilung zu berücksichtigenden Forderungen ohne Vorrecht betrogen 14 618 Mk. 89 Pfg.; ein Verzeichniß derselben ist für die Bctheiligten auf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts niedergelegt. Hohenstein-Ernstthal, den 22. April 1902. Johannes Koch als Konkursverwalter