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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. ^2 V. Sonnabend, den 20. Februar 1SV4. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Pelzmiihlenstraßc 47v), sowie von den Herren I. Oebser, Barbier Kirschin Rcichenbrand. Buchhändler Clemens Bahnerin Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabcnstein cntgcgengcnommen und pro Ispaltigc CorpuSzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird . entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Volksbibliothek zu Rcichenbrand. Die im Besitze der Gemeinde Rcichenbrand befindliche Volksbibliothek, z. Z, 850 Bände, wird der Einwohnerschaft zu fleißiger Benutzung angelegentlichst empfohlen. Die Bücherausgabe erfolgt im Schulhausanba« Sonntags von 11—12 Uhr und Mittwochs von 12 —1 Uhr. An Lesegebührcn sind im voraus zu entrichte»: für kleine Bücher S Pfg. pro Woche „ große „ S „ Reichenbrand, den 19. Februar 1904. Der Gcmeindcvorstand. Kogkk. Bekanntmachung. Nachstehende Verordnung wird hiermit in Erinnerung gebracht und zur strengen Beachtung derselben, behufs Vermeidung von Strafen, aufgefordert. Rabcnstein, am 18. Februar 1904. Der Gcmeindcvorstand. Wilsdorf. Verordnung, die Namcnsangabc Gewerbetreibender an offenen Läden, Gast- »nd Schankwirtschastcn bctr., vom 21. Mai I8S7. ^ Gewerbetreibende, die eine» offene» Laden haben oder stvast- oder Schankwirtschast betreiben, sind verpflichtet, ihre» Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingänge des Ladens oder der Wirtschaft in deutlich lesbarer Schrift anznbringcn. Kaufleute, die eine Handelsfirma führen, haben zugleich die Firma in der bezeichncten Weise an dem Laden oder der Wirtschaft anznbringen. Ist aus der Firma der Familienname des Geschäftsinhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehe», so genügt die Anbringung der Firma. Aus offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften »nd Kommandit gesellschaften auf Aktien finden diese Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der persönlich haftende» Gesellschafter gilt, was in Betreff der Namen der Gewerbetreibenden bestimmt ist. Sind mehr als zwei Beteiligte vorhanden, deren Namen hiernach in der Aufschrift anzugcbcn wären, so genügt es, wenn die Namen von zweien mit einem das Vorhandensein weiterer Beteiligter andcutenden Zusatz ausgenommen werden. Die Polizeibehörde kann im einzelnen Falle die Angabe der Namen aller Beteiligter anordnen. Mit Geldstrafe bis zu einhundcrtfünfzig Mark und im Unvcrmögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer de» Vorschriften dieser Ver ordnung zuwiderhandelt. Gegenwärtige Verordnung tritt am 1. Oktober laufendes Jahres in Kraft. Dresden, am 21. Mai 1897. Ministerium des Innern. Für den Minister: Vodel. — Gersdorf. Nachstehende Bekanntmachung wird zur strenge» Beachtung und Ver meidung von Bestrafungen hiermit erneut in Erinnerung gebracht. Ravenstein, den 19. Februar 1904. Der Gciiieindevorsilind. Wiksdorf. Nachdem Klagen darüber laut geworden sind, daß einzelne Fleischer die bei her Ausübung des Fleischcreigewerbes benötigten Kessel auch, zu Äsbrerm Zwecken; insbesondere Mich als Wäschkeffel'verwendeten oder ver wenden ließen, steht sich die Unterzeichnete Königliche Amtshanplmannschaft nach Gehör ihres Bezirksausschusses veranlaßt, dieses ekelhafte und unter Umständen gesundheitswidrige Verfahren aus wohlfahrtspolizcilichcn Gründen hierdurch zu verbieten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu Mark oder mit Haft bis zu 14 Tage» geahndet. Chemnitz, den 23. Dezember 1897. Die Königliche Amtshauptmannschast. vr. Hkumpekt. Sitzung des Gemeinderats zu Siegmar am 5. Februar 1904. Vorsitzender: Herr Gemcindevorsnmd Klingcr. Mail nimmt Kenntnis 1.) von der Genehmigung des Kultus-Ministeriums zurUebernahmcdcrFritzNauck- Stiftung durch die Gemeinde und 2.) von der Ge nehmigung des von hier aus ausgestellten Wertzuwachs- stcncrrcgulativs durch die Aufsichtsbehörde. Ferner nimmt man Kenntnis von der vorliegenden Abrechnung zur Wasserleitung. Eine liebcrschreitung des Voranschlags hat sich nicht erforderlich gemacht. Die vom Sparkassenansschnß beschlossenen Dar- lchnsbcwilligunae» werde» gutgeheißen. An die Aufstellung einer Bauordnung will man Herangehen, sobald die Planung für die Bebauung nnsercs Ortes fcstgclcgt ist. Die vorliegenden Gesuche nm Abgabe von elektri schem Strom werden genehmigt. Hieraus erledigt man die cingegangcnen Steucr- Rcklamationcn. Zum Schluffe finden die vorliegenden Zeichnungen zu 2 Neubauten dem Vorschläge des Banansschusscs entsprechend Genehmigung. Sitzung des Gcmeiuderates zu Rabeusteiu am 16. Februar 1904. 1. ) werden einige Armcnsachcn durch Bewilligung der beantragten Untcrstütziiiigen erledigt, bez. Zwangs maßnahme» beschlossen; 2. ) von den durch die Königliche Amtshanptmanu- schast anher gelangte» Satzungen des Lngaucr Spar und BauvcreinS wird Kenntnis genommen, die Sache jedoch bis nach den noch weiter anznstcllendc» Er örterungen vertagt; 3. ) ebenso nimmt man Kenntnis von den Jahres berichten der Brüdcranstalt und dem Rettungshause Moritzburg, sowie des Frauenheims Tobiasmühlc und der Errichtung eines Mädchcnfürsorgeheims in Harthan; 4. ) genehmigt man die ausgestellten Bauvorschriften zu dem Bebauungsplan der „Pclzmühlcnstraßc", deren unterschriftlichc Bollzichung und Abfindung an die Aufsichtsbehörde; 5. ) erklärt der Gemcinderat sein Einverständnis mit dem von Herrn Färbcreibesitzer Ei du er über das Gelände nördlich der Haltestelle Rabcnstein neu aus gestellten Bebauungsplan und den diesbezüglichen Nachtrag z» den betreffenden Bauvorschriften; 6. ) wird die Aufsicht über einen Straßeuncuban dem Äauansschnß übertragen und eine Kaution zurück- zuzahleu beschlossen, sobald der Bauausschuß die ord nungsmäßige Herstellung der Fußweganlage befunden hat; 7. ) beschließt man einen Nachtrag zu H 23 des Gemcindcanlagcnregulativs z» errichte»; 8. j werde» zwei gestellte Kosten- re. Forderungen abgclehnt; 9. ) von einer Entscheidung des OberverwaltnngS- gerichts und einem Bericht des Nahrungsmittclchcniikers De. Kallir wird Kenntnis genommen. Ortsverein Rabenstein. Am 31. Dezember v. Js. konnte der Ortsvcrei» ans eine halbjährige Tätigkeit der von demselben für die Gemeinde-Krankenpflege angestelltcn Schwester znrückblicken. Nicht weniger als 998 Pflegen bczw. Besuche sowie 2 Nachtwachen, und zwar ausschlicsi- lich bei minder bemittelten, von jeder Zahl ung befreiten Einwohnern Ware» in dieser Zeit erforderlich. Welch eine Wohltat den ärmeren Orts- angchörigcn damit erwiesen worden ist, dies zu schätzen, überlassen wir vornehmlich denjenigen, welche krank und hülslos waren und die Segnungen einer geord nete» Krankenpflege genossen habe», wo so manche schlvere Handreichung getan, so manches herzliche Trostcswort gespendet wurde. Jedenfalls wird man aber auch in anderen Kreisen angesichts obiger Zahlen den Nutzen der Einrichtung nicht zu leugnen vermögen. Ohne Gclduntcrstützunge» lasse» sich indessen derartige Werke der Nächstenliebe nicht unterhalten. Wenn auch wegen der schlechten Erwerbsverhältnissc im Orte von einer allgemeinen Sammlung abgesehen werden soll, so bitten wir umso inniger die zu fortlaufenden Bei trägen sich verpflichtet habenden Einwohner, besonders auch da dem Ortsverein als politischem Verein wieder holt jede Unterstützung aus Gemcindcmitteln verweigert worden ist, diese Beträge dem Vorsitzenden des selben, W. Gebauer, baldmöglichst znznführcn, denn die Mittel sind, wie die gleichzeitig veröffentlichte JahrcS-Rechnung für 1903 der Diakonissenkasse dartut, zusammengeschmolzen und bedürfen dringend der Stär kung. Sollte» auch., andere mildtätige Einwohner ei» Schcrflei» für die Ärmsten in den Krankenstuben übrig haben und sich zur Unterstützung dieses LiebcswcrkeS bereit finden, so bittet man, die Spenden ebenfalls dem genannten Ortsvereins-Vorsitzcnden, bei den: eine Eiu- zeichnungsliste, ausliegt, zu übermitteln. Bemerkt wird noch ausdrücklich, daß alle cin- kommendcn Geldbeträge unverkürzt der Dia- konissenkassc, die gesondert von der Kasse des OrtSvcrcins verwaltet wird, zuflieffcn. Gleichzeitig teilen wir der Einwohnerschaft noch mit, daß an Stelle der am 1. März d. Js. aus dem Dienste des Ortsvcrcins ansschcidcnden Schwester Hedwig vom gleiche» Tage ab die Schwester -Helene im Pfarrhanse Wohnung nehmen und die Kranken pflege im Orte ausübcn wird. Ortsvereinsversammlung zu Siegmar am 13. Februar 1904 im Schweizerhaus. Der Vorsitzende eröffnet °/<9 Uhr die Versamm lung und wird zunächst über die vorgenonnncnc Kaffen- revisio» Bericht erstattet. Aus Vorschlag des Referenten wurden die Rechnungen pro 1902 und 1903 richtig gesprochen und dem Kassierer Entlastung erteilt.