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Neinung Gel- zu verleihen. md mit einem lein blutüber- zu lassen, was lochte ihr nur faszinierenden m kam es mir ein Wort mit de. zu heiß. Sie t. öesicht eine ge- a, ihm zu ver- e, nur als Ge- n hätte. Dies ( fragte, ob ich it dienen kann, a will ich gleich r er wieder da. , Die Messung Instrument, wie xr mich, in seine :ine Ausstattung halb aufgerollte Kasten, einem r der Wand be- Ntr. 845 — V. Jahrgang vtittwoch de« S«. Oktober IVLi» SWHeNolksmtllng Orcchetnt täglich nach«, mit «urnahme der Sonn- und Festtage. -».KL2 Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserat» »erden die «gespulte,,» PetitzeUe oder deren Raum mU 154) Reklamen mit 8« 4 die getie berechnet, bet Wiederholungen entsprechenden Rabatt Buchdrucker et, Redaktion und Geschöftdftelle, ^ Treddc,,. Ptllottzer «traft» 4». - Fernsprecher 1»«« «itle peobieeeri 5ie unseren boc^Iemen l^milien-^Zffee per ?f(mcj /Visrk 1.35. »Nscist'Isk^n >n »llsn Stssttsllsn- l«i5 Abschaffung der Todesstrafe? „Du sollst nicht töten!" sagen die freigeistigen Freunde der Abschaffung der Todesstrafe zu den christlicksen Ver teidigern derselben und diese erwidern, daß der Obrigkeit das Schwert zum Richten verliehen worden sei. Ter Kampf um die Todesstrafe letzt wieder lebhaft ein, da der Vorent- Wurf zum Strafgesetzbuch und der Juristentag sich mit dieser Frage befaßt haben. Aber wir glauben, daß diese Er örterungen mehr über den „Umfang der Todesstrafe" als über dieses Strafmittel selbst stattfinden werden. Denn der Streit darüber ist entschieden: die Todesstrafe wird als Strafmittel nicht beseitigt werden, auch wenn mau hundertmal behauptet, daß das Volksempfinden sich gegen diese wehre. Das gerade Gegenteil trifft zu. Tie Mein,: :g des Volkes ist etwas recht Unbestimmtes. Gelegentlich kommt sie aber schnell und in sehr deutlichen Formen zum Ausdruck, und dann nimmt sie in drastischer Art Partei für die An hänger der Todesstrafe. Man denke an die Lynchjustiz, die in Amerika an der Tagesordnung ist. Auch in Deutschland würde sie, wie man oft genug der Zeitung entnehmen kann, zahlreiche Opfer fordern, wenn die Polizei nicht schützend und zur rechten Zeit ihre Hand über den Uebel- täter hielte. So wenig man vom Standpunkte geordneter Verhältnisse, einer über alle Zweifel erhabenen Rechts pflege solch willkürliches Handeln einer aufgebrachten Volks menge billigen kann, oft genug ist das eigene Empfinden solcher Tat des Volkes verständlich. Wenn ein Wüstling und Trunkenbold zum Quälgeist seiner Familie geworden ist, seine arbeitsame, um das tägliche Brot einen stand haften Kampf führende Frau peinigt und bedrückt, wenn er schließlich sie die Ernährerin der Familie, die einzige Stütze des Hausstandes, mit dem Tode bedroht, und einen Anschlag auf ihr Leben macht, weil sie ihm die Hergabe von Geld verweigert oder ins Gewissen zu reden sucht, dann ist ein Lynchgericht der Nachbarschaft, wie es vor einiger Zeit aus Berlin berichtet wurde, durchaus zu verstehen. Es ist ein in die Tat umgesetztes, plötzlich reagierendes Volks empfinden. Und umgekehrt hat das Volksgericht der Ge schworenen schon öfters durch seine Verneinung die Frei sprechung einer Frau herbeigeführt, die gewissermaßen Selbstjustiz übte, indem sie sich von einem solchen Scheusal in Menschengestalt durch die Augenblickstat eines Tot schlages befreite. Also mit dem „Volksempfinden" kommt man hier nicht weiter, sofern man nicht die Nerven zart besaiteter Altjnngfern als Normalnerven im Gesetze fest zustellen beliebt. Die Majorität des deutschen Volkes, die Majorität der gesetzgebenden Körperschaften in Deutschland und der deutschen Juristentagungen der Zukunft wird stets der Worte Bismarcks eingedenk sein und bleiben, die er am l. März 1870 im Reichstage über die Todesstrafe sprach; sie lauteten: „Ich möchte also an die Herren Juristen die Auf forderung richten: Schrecken Sie angesichts der hohen Auf gabe, die Ihnen von der Vorsehung auferlegt ist, nicht vor der Erfüllung derselben in ihrem höchsten Stadium zu rück und werfen Sie das Richtschwert nicht von sich. Sie können sich dazu nur gedrungen fühlen, wenn Sie Ihrem Arm in seiner Handhabung lediglich menschliche Kraft Zu trauen. Eine menschliche Kraft, die keine Rechtfertigung von oben in sich spürt, ist allerdings zur Führung des Nichtschwertes nicht stark genug! Ich möchte die hohe Ver sammlung bitten, obwohl ich fürchte, daß es ohne Erfolg ist: versagen wir dem friedlichen Bürger des Norddeutschen Bundes den Schuh, den sie ihm im vollsten Maße schuldig sind und soweit wir ihn irgend leisten können, nicht unter den Eindrücken eines Gefühls, was ich, ohne irgend jemand damit kränken zu wollen — aber ich weiß keine logisch rich tigere Bezeichnung — nur als eine kränkliche Sentimentali tät der Zeit bezeichnen kann." Diese Worte gelten noch heute, wo weite Volksschichten sich fragen, ob unsere gesamte Strafrechtspflege nicht zu sentimental ist, wir werden hier zu weichlich, und es ist zu verstehen, wenn die Zahl der Anhänger der Prügelstrafe im Volke zunimmt. Gar leicht könnte es kommen, daß aus der Reihe der Strafmittel die Todesstrafe nicht verschwindet, sondern mit gewissen Einschränkungen die Prügelstrafe aus genommen wird. Eine zweite Frag« ist die: Für welche Verbrechen soll der Tod festgesetzt werden? Die Stellung, die der Vor- cntwurf eines neuen Strafgesetzbuches in seinem 8 212 (Mord) zur Todesstrafe einnimmt, muß und wird den Gegenstand fortgesetzter, eingehender und mannigfacher Er örterungen bilden. An sich hält der Vorentwurf an der bis herigen Unterscheidung und Begriffsbestimmung von Mord und Totschlag in seinen §8 212 und 213 bekanntlich fest. Aber 8 212 enthält die grundlegende und hochbedeutsamere Neuerung, daß der Mord, sofern mildernde Umstände an genommen werden, nicht mehr mit dem Tode, sondern mir lebenslänglicher oder zeitlicher Zuchthausstrafe geahndet werden soll. Wenn diese Bestimmung des Vorentwnrses wirklich später dem eigentlichen Regiernngsentwurfe ein verleibt werden und dann auch Gesetzeskraft erlangen sollte, dann wird in einem großen Teile der Mordfälle im Urteile die Todesstrafe fortfallen. Da die Schwurgerichte ver mutlich im wesentlichen unverändert fortbestehen werden, so werden es die Geschworenen sein, die über die mildernden Umstände, also über Leben und Tod zu entscheiden haben. Daß dadurch die Todesstrafe nicht häufiger angewendct werden wird, dürfte allgemein zugegeben werden; man muß daher sorgsam überlegen, ob man von der bisherigen Vor schrift abgehen will. Senatspräsident Dr. Oelshausen hatte als Berichterstatter auf dem Juristentage über die Straf mittel nach dem Vorentwurfe zum deutschen Gesetzbuchs im Hinblick auf die Todesstrafe di« Leitsätze ausgestellt: Es ist zu billigen, daß sie n) in den schwersten Fällen des Hoch verrates (8 100) ausschließlich, beim Morde (8 212) wahl weise neben Zuchthaus nngedroht ist, li) im Rahmen des Strafgesetzbuches weiter keine Anwendung findet; dagegen ist zu fordern, daß niit ihr der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte von Rechts wegen verbunden sei. Und dazu hatte der Mitberichterstattcr Geheiinrat Prof. I>. Dr. Naht folgende Abänderungsvorschläge gemacht: 1. Auch bei Hoch verrat nach 8 100 des Vorcntwnrfes ist die Berücksichtigung niildernder Umstände zuzulassen und für de» Fall lebens längliches Zuchthaus oder Zuchthaus nicht unter 10 Jahren anzndrohen. 2. Es ist wünschenswert, daß der Vollzug der Todesstrafe für das Reichsgebiet einheitlich gestaltet wird. Di« Frage des Hochverrates tritt dadurch in den Vordergrund. Wer sich außerhalb der menschlichen Ord nung stellt, die Gesetz für ihn ist, außerhalb der Staats- Verfassung, indem er es wagt, sich an dem Träger dieser Ordnung zu vergreifen, der schafft gewissermaßen einen Kriegsfall zwischen dem herrschenden Staatsbürgertum und sich, der leistet einer feindlich«» Macht Vorschub und verdient wie ein Kriegsverräter den Tod. Und dabei lassen sich mildernde Umstände nicht denken. Wenn gesagt worden ist, eine mildere Auffassung könnte in einer Irre leitung des Täters gefunden werden, also deutlich genug hingewiesen wurde auf das revolutionäre Element im Staatengebilde, so ist dem entgegenzuhalten, daß ein Mensch mit Verstand, der sich dazu verleiten läßt, an der gemeinsamen Staatsordnung durch einen Angriff auf das Staatsoberhaupt zu rütteln, auch voll verantwortlich für sein Handeln zu wachen ist, ohne daß man ihm irgend ein entschuldigendes Moment zubilligen und ihm gegenüber eine mildere Auffassung rechtfertigen könnte. Wer aber irregeleitet wird, weil er unverständig war, der kommt als Anwärter für das Irrenhaus in Frage. Gerade die in der letzten Zeit zunehmenden Spionagen und die Erleichterung der Spionage durch die technischen Fortschritte (Funken telegraphie, Fernphotographie, Auto, Luftschiff, Flieger usw.) lassen es geboten erscheinen, hier keine Milderung eintrcten zu lassen, sondern eher an eine Verschärfung zu denken. Politische Rundschau. Dresden, den 25. Oktober 1910. — Tie „Deutsche Tageszeitung" bestätigt die Mit teilung einer parlamentarischen Korrespondenz, daß das Schiffahrtsabgabcngeset» erst am 1. Oktober 1911 in Kraft treten könne. Denn wenn auch der Reichstag es Anfang nächsten Jahres erledigen sollte, so würden doch die Ver handlungen mit dem Anslande ein früheres Inkrafttreten nickst zulassen. Das Blatt bezeichnet es sogar als nicht un wahrscheinlich, daß das Gesetz erst am 1. Januar 1912 in Kraft treten kann. — Zu dem vom Reichsboten aufgeworfenen Gedanken eines ReichS-Oberhausr- schreibt die Deutsche Tageszeitung: „Ohne Zweifel würde ein deutsches Oberhaus von segensreichster Wirkung sein können. Es ist auch kein Zu fall. daß fast alle und gerade die hervorragenden konstitu- tionellen Staaten, gleichviel ob Monarchien oder Republiken, eine Erste Kammer haben. In dieser Beziehung steht das Deutsche Reich tatsächlich in der Reihe von Verfassung«, staaten, die keinesfalls in die erste Reihe der Kulturländer gehören. Auch wir halten es deshalb für einen Fehler, daß bei der Gründung des Reiches eine Erste Kammer nicht eingeführt wurde. Der ReichSbote hat auch völlig recht, wenn er die Behauptung ablehnt, daß der Bundes- rat gewissermaßen das deutsche Oberhaus repräsentiere. Der BundeSrat ist nichts anderes, als eine vielköpfige Regierung, als ein Staatenbund. Er hat von einer Ersten Kammer nicht das geringste an sich, da er niemals außer halb der Regierung stehen kann, sondern selber die Reichs- regierung darstellt." — Der Zentrnmsparteitag in Elsaß-Lothringen wurde in Straßburg am Sonntag den 23. Oktober durch eine große Volksversammlung eingeleitet. Ueber 3000 TageS- karten sind verausgabt worden. Die Teilnehmer konnten in dem großen Saal« des Sängerhauses nicht alle Platz finden; deshalb sah sich die Parteileitung gezwungen, noch zwei (darunter eine französiscl)e) Parallelversammlung zu veranstalten. Ter Vorsitzende der Partei, Neichstagsabge- ordneter Dr. Vonderschecr. eröffnete die imposante Hauptversammlung mit der Erklärung, daß die Tagung sich nur von sachlichen Gründen leiten lassen werde. Die Stimmung im Lande sei keine rosige, da aller Wahrschein lichkeit nach Elsaß-Lothringen immer noch nicht das Maß politischer Freiheiten erhalten werde, die es nach einer vierzigjährigen positiven und treuen Mitarbeit zu erlangen berechtigt sei. Als erster Redner sprach Geistlicher Rat Wacker ans Zähringen über die Lage im Reiche. Die erste Bemerkung des Redners galt dem Kaiser. Der Kaiser sei der wichtigste Faktor im Reiche. Fürst Bülow habe sehr viel zu verantworten, mehr als er sich bewußt sei. Er habe die Stellung des Kaisers zu einer anderen machen wollen, als sie auf Grund der Verfassung sein müsse. Wir haben keinen parlamentarischen Kaiser und wollen auch keinen. Das Zentrum wolle keinen Zentrumskaiser, aber auch keinen nationalliberalen. Unbedingt treu und zuver lässig wollten die Zentrumsmänner sein, aber unabhängig, nur dem eigenen Gewissen verantwortlich. Der zweite Faktor des Reiches, fuhr der Redner fort, sei der Reichs- kanzler. Unter einem Gesichtspunkte sei in letzter Zeit viel vom Reichskanzler die Rede gewesen, unter dem einer zug kräftigen Parole für die nächsten Wahlen. Das Zentrum gehe den Wahlen nicht ohne Sorgen entgegen, aber cs jamiiiere nicht, sondern verlege sich auf die praktische Arbeit. — Eine Partei, die nicht in der Lage sei, aus sich selbst eine zugkräftige Wahlparole zu finden, habe das Vertrauen der Wähler eingebüßt. Nicht Sache des Reichskanzlers sei es. eine Wahlparole ausziigeben, sondern di« der Parteien. Vom Reichskanzler sei gesagt worden, er sei nationalliberal. Als Privatmann könne Herr v. Bethmann Hollwcg sein, was er wolle, aber als Minister müsse man von ihm billigerweise erwarten, daß auch er über den Parteien stehe. Als dritten Punkt behandelte Wacker die Parteien des Reiches, ihre Entwicklung und ihr Verhältnis. Kein Mcnich babe bei der Gründung der Parteien ahnen können, daß sie eine solche Entwicklung nehmen würden, wie es wirklich eingetreten sei. Kein Mensch hätte je glauben können, daß dem Zentrum dereinst eine solche Bedeutung znkommen würde, wie es heute der Fall sei, und daß anderseits die liberalen Parteien so tief sinken würden. Schwach seien sie geworden, Not sei bei ihnen Trumpf, darum der Block gedanke. Die Sozialdemokraten seien 1907 nur scheinbar zurückgedrängt worden. Das Zentrum werde im wesent lichen seinen Besitzstand wahren. Solange dieser fanatische Zentrumshaß anhalte, werde die Sozialdemokratie nicht niedergehalten werden. Redner machte zum Schlüsse noch einige kurze, aber packende Bemerkungen über das Ver hältnis des Zentrums zum Katholizismus und zur kirch lichen Autorität. Das Zentrum sei eine reine politische Partei. Die Wahrung kirchlicher Interessen, soweit sie ins politische Gebiet einschlag«, würde vom Zentrum gern anderen Parteien überlassen, wenn sie bereit sein sollten, diese Aufgabe dem Zentrum abzunehmen. — Der zweite Redner, der Reichstags- und Landesansschußabgeordnete Hauß, entwarf ein Bild der Lage in Elsaß-Lothringen. Wie soll unsere Verfassung gestaltet werden, damit sic den Wünschen unseres Volkes gerecht wird? Dos ist die große Frage des Tages. Redner erinnerie an den Jubel, der km März dieses Jahres durch das Land ging, als der Reichs kanzler das feierliche Versprechen gegeben habe, wir er hielten in kurzem die so lange ersehnte Verfassung. Der Jubel sei um so größer gewesen, als der Reichskanzler binzufügte, er kenne die vorhandenen Schwierigkeiten« Seit den Märztagen habe aber eine andere Stimmung im Lande Platz gegriffen; denn heute wisse man, was die Re gierung unter dieser Verfassung verstehe. Verlangt habe Elsaß-Lothringen eine volle Autonomie mit einer selbst ständigen Vertretung im Bnndesrate. Statt dessen wurden zwar Bnndcsrat und Reichstag ans der Reihe der gesetz gebenden Faktoren für unsere Landesgesetzgebimg ausge- schaltet, aber im übrigen bleibt Elsaß-Lothringen Reichs land, und seine staatsrcchltiche Stellung könne jederzeit wieder geändert werden. Tie Erste Kammer, die man ein* führen wollte, sei zwecklos, da ja doch die ganze Negierung von Berlin abhängig bleibe. Elsaß-Lothringen brauche Leute, die den Dolkscharakter verständen, nicht solche, die dem Denken und Fühlen der Mehrzahl feindlich gegenüber ständen. Auch das Wahlrecht, das von der Regierung vor gesehen sei, sei mangelhaft: bas volle Odeichstagswahlrecht sei die Forderung des Zentrums. Aufgabe des Parteitages sei es darum, auf Mittel und Wege zu sinnen, wie die Re gierungsvorlage akzeptabel gestaltet werden könne. — Es sprachen außerdem Reichstagsabgeordneter Professor Dr« Spahn über Zentrum und Volksschule, ferner der Abge ordnete Dr. Will über den Mittelstand und seine Sorgen. — Ein Kartell dcutschrr Reichs- und Staatsnrbciter- verbändc hat sich in aller Form konstituiert und am 1. Oktober d. I. seine Tätigkeit begonnen. Dem Kartell sind bis jetzt angcschlossen: der Verband deutscher Eisen bahnhandwerker und -arbeiter (Sitz Berlin) und der Deutsche Militärarbeiter, und Handwerkerverband (Sitz München) mit insgesamt 90 000 Mitgliedern. Das Kartell steht nach seinen Satzungen auf streng vaterländischer