Volltext Seite (XML)
MWgenz- E M , . , 7- . - - für . - - - - -- . - ^/' Frankeuberg mit Sachsenburg und Umgegend. Amtsblatt äes Königl. Gencktssmies mä Ses SiMratkes Al H-snkenberg. AA. Mittwoch-, den 8. Dcecmber« R838«ü 1 . . .. , . m.« '« " , Bekanntmachung, die Altersrentenbank betreffend. Mit Bezugnahme auf § 3^ der Ausführungsverordnung zum Gesetz, tzse Errichtung einer Alters- rentenbank »eteeffrav, vom 6. vorigen Monats, wird hiermit z« öffentlicher ^nNtniß gebracht, baß die für die Annahme von Einlagen für die Altersrentenbank bestimmten, unten näher bezeichneten fiS- califchen Caffen vsm M dieses MonatS an in den Stand gefetzt sein werden, KotMülare za Vea yor- fchrrftmäßigen Declarationen der Einleger uNrntgrlvkich, ingleichen eine Vie KrUrichkUNtz ver H- tersrettlenbank erläuiernvc Druckschrift unter "dem Titele „Anleitung zur Benutzung ^ilr Königl. SLchf. Lktersrentenbank", in welcher daS obgedachtr Gesetz und öre zugehörige Atrs- fährungsderorbnung nebst den Formularen zu den Declarationen, kieferfcheiuen und ZaterichsHaiftna- gen, sowie Auszüge aus ven Rententarifs und Beispiele zu deren Gebrauch enthalten sind, gegen »ergüruog von Einem Neugroschen zu verabreichen. , 7 ^ . Zur Ao na Hine voti Einlagen behusS der Erwerbung von Altersrenten and zu VeratznichMg der vorgcvachten Drucks'chrftten sind zur Zeit nachvenannte Easfen-rlleu bestimmt: «) i« DttSdeu : ' /, 1) die AtterSrentrnbank (rnnerr Pirnaische Gaff« Nr. 17), für welche bis zu deren, den K. kstM- gen MonatS erfolgenden Eröffnung die Verabreichung mehrerwähnter Druckschriften eknAveiun von der ^anbrentenbauk besorgt werden wird; ' c. I») auHrrhalb Dresche«: 2) Vie sammtlrchett Beztrk^fteaereinnahmen und an Orten, wo eine fMe sich nicht besinbet, zunächst 3) Vic Hauptzoll- und Hauptsteuerämter, und wo auch dergleichen E-stenstesten Nicht tzckttzckRden, die Remämter, endlich . - 4) die llntersteucramtcr and ResenzolkZmler I. Etaffe an Orlen , wv kerne der unter 2 und 3 üdr- stehend genannte« EaffensteÜerr ihren Setz hat. - Zugleich werden die vorstehend bezeichneten Provinziakeaffen hierdurch benachrichtiget, daß ihM Gre viesMigen weitereu Instructionen vrmaachst mit obgrvachten Druckschriften xugehen werde«. Dresden, am I. Derembcr 1859. Finanz-Mini-krtu a». ' - Bekanntmachung, die SchuLKtldreste-etrekße^ Diejenigm, welche d« ihn«« nachgeka-ßene« Lermiuzahilmg-n « Bezug ans i^ce ^MWMnwste «cht «iugrhalt« hab««^ w«^«n aitdarch zu«» letzte» Mate «in»«», ihanw Lw^«chW»MWbtM*hr fpätrst««- bttl / ' 7- 7- 7/ - zu»» LS. Deeember d. I. '