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Amtsblatt für las Königs. Ml-PsW nnö de» stnötrnl zn KnhcnKcin-krnßshnl. Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Meinsdorf, Langenberg Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchnrsdvrf, Grumbach, Tinch. heim, Kuhschnappel, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Erlbach, Pleißa, Rußdvrf, Sr. Egidien, Hüttengrund u. s. m. Erscheint jeden Wochentag abends für den fr'-enden Tag und kastel durch die Austräger das Viertestahr Rik. 1.55. durch die Pust bewgen Mk. >92 frei ins Haus. Fernsprecher Nr. II. Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen-Erpeditionen sulche zu Originalpreisen Nr. 2^3. Achalstraße Ur. SL. Donnerstag, den ,7. Oktober sS07. 57. Zahrg Die Urliste der in der Stadt Hohenstein-Ernstthal wohnhaften Personen, welche zu dem Amte einer Sch-ffe« nnd Geschworener» berufen werden können, ist neu aufgestellt worden, und liegt an RatSstelle — Zimmer No. 1 — vom 18. bis mit 2«. Oktober 1907 zu jedermanns Einsicht aus. Wir machen dies mit dem Bemerken bekannt, daß innerhalb einer Woche vom 17. Oktober d. I. ab gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Liste bei uns schriftlich oder zu Protokoll Ein spruch erhoben werden kann. Nachstehend unter H. werden die darauf bezüglichen Gesetzbestimmungen bekannt gegeben. Vtadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 15. Oktober 1907. I. D.: W. Z-ttzig. Ge. Anlage L. Zu 8 i, 3. Serichtsversaffrmgsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen »ersehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben: 2. Personen, gegen welche daS Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens er öffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Be kleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen be schränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln e mpfangen oder in den letzten drei Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4 Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5 . Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: I. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche BollstreckungSbeamte; 7. Religionsdiener; 8. VolkSschuUehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte be zeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes Vs« 27. Januar 1877 re. enthaltend; vom 1. März 187S. 1. 2. 3. 4. 8 24. Zu dem Amte einer Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: Die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; der Präsident deS LandeSkonsistoriumS; der Generaldirektor der Staatsbahnen : die Kreis- und AmrShaaptleute, 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Das Wichtigste. *) Im Sitzungssaale des Rathauses erfolgte heute, Mittwoch, die feierliche Einweisung des Herrn Bürgermeisters Or. Patz als Bürgermeister von Hohenstein-Ernstthal. * *) Das R e i ch s g e r i ch t hat sich für die Zulässigkeit der Urnenbeisetzung aufFried- höfen ausgesprochen. * *) Zur finanziellen Unterstützung des Reichs dürfte weder eine Reichseinkommen- noch eine Reichsvermögenssteuer in Aussicht stehen, sondern durch eine Aufhebung der Begrenzung der Matrikularbeiträge eine stärkere Be lastung Preußens zu gunsten des Reichs herbei- geführt werden. * *) Nachdem das Reichsgericht am Dienstag-die Revision im Hau-Prozeß verworfen hat und daS Urteil damit rechtskräftig geworden ist, will Rechtsanwalt Dietz die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landgericht Karlsruhe beantragen. * *) Die ZweiteKammer deS sächsischen Landtages hielt am Dienstag im neuen Stände- hauS in Dresden ihre erste Präliminarsitzung ab. Die Erste Kammer ist heute, Mittwoch, zu ihrer ersten Präliminarsttzung zusammengetreten. * *) Der B e r g a r b e i t e r st r e i t in der Niederlausitz ist beendet. * Kaiser Franz Josef hat dem Ausgleich zwischen Oesterreich und Ungarn die „N o rsanktion" erteilt. Es heißt, wenn die gemeinsame Notenbank nicht ein zwanzigjähriges Privilegium erhalte, werde man die Errichtung einer selbständigen ungarischen Notenbank bereit« für 1909 vorbereiten. * *) In Stuttgart ist am DienStag nachmittag aus dem Platze der ehemaligen Legionskaserne der innere Teil eines vierstöckigen Neubaues ein gestürzt. Es sind Menschen dabet verunglückt. * *) Die Zahl der bei der E n tg le is u n g des Nordwest expreß bei Shrewsbury tödlich verunglückten Personen beläuft sich nach den letzten Feststellungen auf 20. * *) In einem Mailänder Bierhause ereignete sich ein großer Krawall, in den Deutsche ver wickelt waren. * Auch auf der ö ster r e i ch i s ch e n StaatS- b ah nge s e l l s ch a f t ist die passive Resistenz beendet. *) Nähere« an anderer Stelle. In Paris wird Stimmung dafür gemacht, die gegenwärtige Geldnot des Sultans von Marokko zu benutzen, um durch Gewährung einer Anleihe territorialeVorteile fürFrank- reich herauszuschlagen. * * Bei einer Explosion in den Pulver fabriken in Fontanet (Indiana) find 30 Personen ums Leben gekommen, etwa 600 haben Verletzungen davon getragen. Der Luftdruck beschäoigte Gebäude und Telegraphenleitungen bis auf eine Enfernung von 35 Meilen. * DienStag abend rannte in der Station Kulizkaja bei Twer ein Güterzug auf einen Arbeitszug. 4 Waggons wurden zertrümmert, 11 Personen verletzt. 4- Die Kriminalpolizei ist großen Diebstählen auf der Reichs werft in Wilhelmshaven auf die Spur gekommen; sie fand ein umfangreiches Lager gestohlener Gegenstände. Nach Wiener Blättermeldungen ist der Z u - stand des Kaisers FranzJojef noch immer ziemlich ernst. ES soll Lungcnspitzenkatarrh konstatiert sein, dessen Krists in 3 oder 4 Tagen zu erwarten sei. Momentan ist zu schweren Be fürchtungen kein Anlaß. Sächsischer Landtag. Zweite Kammer. 1. Präliminarsttzung vom 15. Oktober, nachmittags 6 Uhr. Geheimrat Dr. Mehnert eröffnet als Vorsitzender der Einweisungskommission die Sitzung, die erste im neuen Gebäude. Haus und Tribüne sind voll besetzt. Am Regierungstische befinden sich sämtliche Minister. Dr. Mehnert führt u. a. aus: Zum ersten Male tagen wir in dem neuen Hause, das nach den ausgezeich neten Plänen eines hervorragenden Meisters der Bau kunst unter Mithilfe trefflicher Künstler und unter sorg samer und sachverständiger Leitung der staatlichen Äau- beamten nach sechsjähriger emsiger unö fleißiger Arbeit vollendet und gestern den beiden Präsidenten der letzten Ständeversammlung übergeben worden ist. ES sind heute gerade 132 Jahre verflossen, daß das alte Landhaus, das wir bei Schluß des Landtages auf immer verließen, einst mals von den Ständen besucht wurde. Ob auch dem neuen Raume beschieden sein wird, einen gleich langen Zeitraum die Stände des Landes zu beherbergen, wer will cs wissen und Voraussagen? Das eine aber wissen wir ganz genau, daß das stattlichste und stolzeste Gebäude für Land und Volk keinen Wert besitzt, wenn der Geist, der in dem Hause und in all seinen Arbeiten waltet, nicht getragen ist von wahrer Liebe zu unserem Vater lande, wenn dieser Geist nicht lest und unerschütterlich wurzelt in der durch Jahrhunderte erprobten alten Sachsen treue. Und diese Treue wollen wir unwandelbar und ehrlich halten, im Frieden wie im Sturm, in guten wie in bösen Tagen; mögen die Zeiten kommen wie ste wollen. So mögen auch die Beratungen in diesem Hause jetzt und in aller Zukunft unserem geliebten Sachsenlande, unserem Sachsenvolke zum Segen gereichen. (Bravos Hieran schloß sich das Hoch aus den König und eine Ehrung der verstorbenen Knmmermitgliever Syndikus Rollfuß- Zittau und Syndikus Schulze- Dresden. Finanzminister Dr. v. Lüger spricht die Freude der Regierung über das neue Gebäude auS, das ein behag ¬ liches Heim biete für die Herren, die größtenteils fern von der Heimat hier wirken zum Wohl des Landes. Es sei eine Forderung der Kultur, den Landboten ein würdiges Gebäude zu schaffen. Redner schließt mit dem Wunsche, daß die Veränderung in der Aeußerlichkeit keine Ver änderung in dem Verhältnis des Landtags zur Regierung bringen möge, und bat um das Vertrauen, das die Re gierung auch dem Landtage stets entgegenbringen werde. Dann trat man in die Tagesordnung ein. Nach der Vorschrift der Geschäftsordnung wird die Kammer durch das Los in fünf Abteilungen geteilt, die sich alsdann zu ihrer Konstituierung entfernen und nach ihrer Rückkehr die Wahl ihrer Vorsitzenden, stellvertreten den Vorsitzenden, ihrer Geschäftsführer und stellvertreten den Geschäftsführer vornehmen. Mit Verlesung des Protokolls schließt die Sitzung um 7 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch: Wahl des Präsidenten und der übrigen Direktorialmitglieder und Mitteilungen. Lius dem AeiHe, Reue Steuer« für Reichszwecke. Wie die „Dr. Nchr." aus zuverlässiger Quelle erfahren, ist man in parlamentarischen Kreisen über- zeugt, daß wir einem stärkeren Anziehen der direkten Steuerschraube auch für Reichs- zwecke nicht entgehen werden. Allerdings würde es sich dabei nicht nm Einführung einer Reichs- einkommen- oder ReichSoermögenssteuer, sondern um eine Aufhebung der bestehenden Begrenzung der Höhe der Matrikularbeiträge handeln. Hinsichtlich der Aufbringung der Matrikularbeiträge sind die Einzelstaaten aber im wesentlichen auf direkte Steuern angewiesen. Bei dem jetzigen System der Erhebung der Matrikularbeiträge wird deren Höhe besonders in den thüringischen Kleinstaaten drückend empfunden. Man glaubt in Berlin nun, daß Preußen diesen Staaten sehr wohl entgegen kommen und zu ihren gunsten eine Mehrbelastung aus sich nehmen könnte. Für jene Kleinstaaten würde schon eine fühlbare Erleichterung mit einer Summe geschaffen werden, die für Preußen keine Rolle spielt. Die Rechtfertigung einer solchen Er leichterung auf Kosten Preußens ergäbe sich auS der Tatsache, daß Preußen im Besitz der thüringischen Eisenbahnen ist. Prinzipielle Bedenken scheinen gegen einen derartigen Vorschlag im preußischen Finanzministerium nicht zu bestehen; wenigstens hat, wie wir hören, Finanzminister Freiherr von Rheinbaben bisher nur das formelle Bedenken geltend gemacht, daß es an einem Maßstabe fehle, nach welchem bei Ausführung des Vorschlags zu verfahren wäre. Ob eine Aufhebung der jetzigen Begrenzung der Matrikularbeiträge für die Mittelstaaten akzeptabel wäre, ist wohl noch nicht Gegenstand von Verhand- lungen gewesen. Jedenfalls könnten ste einer solchen eher zustimmen als einer Reichseinkommensteuer. Die höhere Postlaufbah«. Bezüglich der Wiedereröffnung der höheren Postlaufbahn, die bekanntlich den „Postreferendar" und den „Postassessor" bringen wird, erfährt die „Deutsche TageSztg." von unterrichteter Seite, daß der Termin zur Eröffnung zwar noch nicht feststeht, jedoch für die nächste Zeit zu er warten sei. Ende des BergarbetterstrettS in der Rt-d-rlansttz. Der seit dem 16. September dieses JahreS be- stehende Bergarbeiterausstand im Niederlausttzer Kohlenrevier kann als erledigt betrachtet werden. Die Ausständigen sind am Montag und DienStag von den Ausstandswerken wieder zur Arbeit ange nommen worden, soweit dies mit Rücksicht auf die inzwischen in erheblicher Anzahl eingetretenen Er satzarbeiter möglich war. Das Reichsgericht u«d die Feuerbestattung. Die Frage, ob im Falle der Feuerbestattung die Angehörigen des Eingeäscherten einen Rechts anspruch darauf haben, daß die Aschenreste auf einem Friedhof beigesetzt werden, beschäftigte kürzlich das Reichsgericht, das zu folgendem Ergebnis gekommen ist: Grundsätzlich seien die Kirch höfe zunächst nur für Beerdigungen in der alther gebrachten Form bestimmt, doch könne durch all gemeine Sitte auch eine Ausdehnung dieser Zweckbestimmung auf die Beisetzung von Aschenresten herbeigeführt werden. Wer jedpch eine solche Aus dehnung behaupte und auf Grund derselben auf dem Klagewege die Erlaubnis zur Beisetzung der Aschenreste verlange, der müsse nachweisen, daß eine solche Sitte bestehe. Da nun im Prozeß gegen die Kirchengemeinde Hagen von der Klägerin 71 ihrer Echtheit nach nicht beanstandete Bescheinigungen von deutschen Gemeindebehörden und Kirchengemeinden vorgelegt seien, auS denen hervorgehe, daß diese Aussteller, teilweise sogar unter Genehmigung evangelischer Kirchenbehörden, die Bei setzung von Aschenresten in Krematorien verbrannter Leichen gestattet haben, und zwar meistenteils ohne jede Einschränkung, da ferner die Orte, auf welche die beigebrachten Bescheinigungen sich bezögen, über daS ganze Deutsche Reich verteilt seien, auch von der danach erteilten Erlaubnis ein verhältnismäßig häufiger Gebrauch gemacht sei, so könne der Nach weis der allgemeinen Sitte als ge fühlt erachtet werden. DaS Reichsgericht hat also >ie eingangs aufgeworfene Frage bejaht und einen iiechtSanspruch auf Grund Gewohnheitsrechtes als bestehend anerkannt. Aus dem Zustande. Str-ikauSfchrettunge« t« Jtalie». Die Streiks in Turin und Bologna endeten mit zwei Bluttaten. In Turin wurde ein Zolizeikommiffar an dem Zugänge zur Arbeiter ammer von einem Arbeiter meuchlerisch mit einem Heffer verwundet. In Bologna stellten 40 Anarchisten den Gememde-Affeffor Lambertini und versetzten ihm, als er sich wehren wollte, einen Dolchstich in die linke Brust. Sein Zustand ist ernst. AranzSsifche Sozialist«« über Landesver teidigung. Die Sozialisten deS Pariser StadtratS erklären in einem Maueranschlag, daß jeder Sozialist wegen Nichtswürdigkeit aus der Partei aus-