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38. Aahrga«,. .1° 246 Das Jubiläum des Tolerunr-Ebikts. ringsum Spinnereien, Webereien, Färbereien, Gold- und r - . , . , . 'Silberschmieden, Hur- und Strumpffabriken, prächtige Zweihundert Jahre sind verflossen, seit der unter dem Mmcn der große Kurfürst bekannte Friedrich Wilhelm von Brandenburg durch einen Akt edelster Duldsamkeit nicht nur smen Ruhm vermehrte, sondern auch den Grund legte zu dem awM industriellen Aufschwung Berlins. In der jetzigen M, wo das Nationalitäten-Prinzip fast überall in größter schaffe zur Geltung gelangt rst, wo das Zusammenleben verschiedener Volksstämme auf engem Naum die größten Ilnzuträglichkciten an's Licht fördert, wo die russische Re- giMNls die Ostseeprovinzen ohne jede Rücksicht zu russifiziren pchl, Preußen sich der zu dem Unterthanenvcrbandc Ruß lands und Oesterreichs gehörenden Polen möglichst zu ent ledigen strebt, die deutschen Arbeiter in Oesterreich, Frank reich, England und Rußland aber einen immer schwereren Stand haben — in einer solchen Zeit kommt das zweihundert- jährige Jubiläum des Edikts von Potsdam gerade recht, um zu beweisen, daß die internationale Duldsamkeit und Gastfreundschaft keinem Lande Nachtheil, sondern nur reichen Segen bringen. Der in seiner Jugend höchst frei sinnige König Ludwig XIV. war seit einer schmerzhaften Pochest, die ihn 1682 befallen hatte, mehr und mehr M Werkzeug des Pater La Chaise und der Jesuiten ge worden und diese trieben den alternden französischen Monarchen zu den härtesten Verfolgungen der Protestanten, die doch einst seinen eigenen Großvater, Heinrich IV., auf den französischen Thron gehoben hatten. Im Jahre 1685 ließ Tagesschau. Freiberg, den 21. Oktober. Die für die Stellung der Einzelstaaten zum deittsche* Reiche prinzipiell hochwichtige braunschweigische Frage ist ihrer Lösung wesentlich näher gerückt. Am 18. d. M., an dem Tage, an welchem vor einem Jahre Herzog Wilhelm von Braunschweig aus dem Leben schied, wurden in der Fürsten gruft des Domes von dem Regentschastsrathe und von einem österreichischen Erzherzog Lorbeerkränze auf das Grab des Herzogs Wilhelm gelegt. Gestern aber begannen im braun schweigischen Landtage die Verhandlungen über die Neubesetzung des herzoglichen Thrones. Zunächst wurde den Volksvertretern ein Schreiben des Staatsministeriums vorgetragen, in welchem dem Herzog von Cumberland von den bekannten Beschlüssen des deutschen Bundesrathes und der braunschweigischen LandeS- versammlung Mittheilung gemacht wird. Der Schluß dieses Schreibens lautet: „Indem das unterzeichnete Staatsministerium sich noch die ehrerbietigste Bemerkung erlaubt, daß die Landes regierung bei ihren etwaigen weiteren, bezüglich der Erledigung der Thronfolgesrage im Herzogthum zu ergreifenden Maßregeln streng auf dem ihr durch das diesseitige Gesetz vom 16. Fe bruar 1879, ine provisorische Ordnung der Regierungsverhält nisse bei der Thronerledigung betreffend, angewiesenen Stand punkte beharren wird, glaubt dasselbe die Frage, ob und welche Maßnahmen von Ew. K. Hoheit bei der Sachlage nunmehr zu ergreifen seien, um so mehr dem Ermessen Ew. K. Hoheit überlassen zu müssen, als bereits in dem sehr geehrten Schreiben vom 2. November v. I., durch welches Höchstdieselben gegen die Uebernahme der provisorischen Regierung durch den Regent- schastsrath für das Herzogthum Braunschweig offene Verwahrung eingelegt haben, hervorgehoben ist, daß Ew. K. Hoheit in Erwägung nehmen würden, was vonHöchstdenselben weiter zu geschehen habe." Wie wir bereits gestern unter Depeschen mittheilten, schlug nach dem Vortrag dieses Briefes der Staatsminister Graf Görts-Wrisberg dem Landtag im Namen des RegentschaftS- rathes den Prinzen Albrecht von Preußen zum Re genten vor. Der Bericht der staatsrechtlichen Kommission des Landtages über das Schreiben des Staatsministeriums vom 4. Oktober dieses Jahres, die Rechtswahrung des Herzogs von Cumberland vom 22. September d. I. betreffend, hat folgenden Wortlaut: „Das Schreiben des StaatsministeriumS vom 4. d. M. theilt der Landesversammlung diejenigen Schrift stücke zur Kenntnißnahme und event. Beschlußfassung mit, welche anknüpfend an den Beschluß des Bundesraths vom 2. Juli beziehungsweise Beschluß der Landcsversammlung vom 30. Juni d. I. einerseits vom herzoglichen Staatsministermm an den Herzog von Cumberland, andererseits von diesem an das Staatsministerium ergangen sind. Das herzogliche Staats ministerium hat neben einer kurzen Wiedergabe des Inhalts des letztgedachten Schriftstücks sich eines weiteren Eingehens auf dasselbe enthalten zu sollen geglaubt. Die unterzeichnete Kommission, welcher die Mittheilung des StaatsministeriumS zufolge des ihr ertheilten allgemeinen Auftrags zur Vorprüfung überwiesen ist, hält indeß dafür, daß die bereits der Oeffent- lichkeit übergebenen Aeußernngen des Herzogs von Cumberland von der Landesversammlung nicht lediglich zu den Akten zu nehmen, sondern einer offenen und freimüthigen, wenn auch der Form nach nicht an Se. Hoheit zu richtenden Gcgen- äußerung bedürfe, umsomehr, als in jenen Vorwürfe und Mahnungen enthalten sind, welche sich gegen und an die Landes versammlung selbst wenden. Die Kommission geht dabei, ohne sich in eigentliche Rechtsausführungen einlassen zu können, von folgenden Betrachtungen aus. Die Landesversammluug hat zwar, seit durch die Erledigung des Throns die Frage der Thron folge der Entscheidung nahe gerückt ist und insbesondere in ihrer Resolution vom 30. Juni d. I. anerkannt, daß auf Grund der geltenden Verfassung der Herzog von Cumberland Kraft agnatischen Geblütsrechts zur Nachfolge in der Regierung des Landes berufen war, hat aber ebenso entschieden in der Auf rechterhaltung feiner Ansprüche auf Gebietstheile des Königreichs Preußen eine dem Bundesverhältnisse der zum Deutschen Reiche vereinigten Staaten nicht entsprechende, mithin mit den Pflichten eines Bundcsfürsten unvereinbare Haltung, und folgeweise ein dauerndes Hinderniß am Eintritte in die Regierung eines reichs- und bundestreuen Bundesstaats erblicken müssen. Sie hat sich hierin von Anbeginn an in Uebercinstimmung mit denjenigen Grundsätzen befunden, welche durch den Bundesrathsbeschluß vom 2. Juli auch zur rechtssörmlichen Richtschnur ihres Handelns ge worden sind. Die Landesversammlung darf sich mit Fug und Recht gegen die Unterstellung verwahren, daß sie oder mit ihr der Rcgentschaftsrath sich ihrerseits eines Eingriffs in die RegierungS- rcchtc des berechtigtenRcgicrungsnachfolgers schuldig gemacht habe, während durch dessen eigene Handlungen die Ausübung seines Inserate werden bi-Bormittag 11 Uhr angenom- jj men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeile I 1 oder deren Raum 1b Pf. Erscheint jeden Wochentag Abends ^7 Uhr für den s LLLNL'T'LL.LVL i Donnerstag, den 22. Oktober „So befand sich", schrieb später Friedrich der Große, „die Kurmark zu Ende der Regierung Friedrich Wilhelms in einem blühenderen Zustande ass unter irgend einem seiner Vorgänger." Dies wußte deffNachfolger des großen Kurfürsten als ein Verdienst der französischen Einwanderer wohl zu würdigen, bestätigte deren Privilegien und suchte die Mitglieder der Kolonie noch mehr an sich zu fesseln. Zu diesem Zweck erging am 2. Januar 1690 ein kurfürst liches Dekret, das von „allen und jeden frantzösche Refu- gyrte hin und wider in Städten und Flecken, auch in Dörffern auf dem Lande den gewöhnlichen Eydt der treue und unterthänigen gehorsambst" verlangte, welcher Eid von den französischen Einwanderern bereitwillig geleistet und treu gehalten worden ist. Dafür wqrde aber auch fünf Jahre später, als die ihnen bewilligte zehnjährige Abgaben freiheit abgelaufen war, dieses Vorrecht mff 'weitere fünf Jahre verlängert. Mit großer Klugheit verstanden es auch später die Hohenzollcrn, die französischen Flüchtlinge so zu behandeln, daß dieselben zu einem Bestandtheil ihres Volkes wurden, ohne daß man ihre MuttAprqche, ihre eigene kirchliche und richterliche Organisation beeinträchtigte. Diese Wohlthatcn wurden auch nicht mit Undank belohnt, denn nicht nur zum Aufschwung der Industrie in Preußen haben jene Flüchtlinge und deren Nachkommen unendlich viel beigetragen, sie haben auch deutsch empfinden gelernt und trotzdem sie Sprache und Sitten Frankreichs be wahrten, doch in den Franzosenkriegen wacker mit für das Land gekämpft, das ihnen in der Bedrängniß eine neue Heimath gewährte. Wie ganz anders behandeln jetzt die russischen Gouver neure die deutschen Protestanten in den Ostseeprovinzen, trotzdem die letzteren zu allen Zeiten sich als die treuesten Unterthanen des Zaren bewährten! Die Aermftcn sehen ihre Religion, ihre Sitten, ihre Sprache auf's Härteste be droht und finden dafür um so weniger Schutz, als in unserer Zeit die Mächte sich nicht mehr so über das gegen seitige Wohlwollen wegsetzen, wie dies Kurfürst Friedrich Wilhelm vor 200 Jahren dem König Ludwig XIV. gegen über that. Heutzutage vermeidet jede Macht auch den Schein einer Einmischung in die internen Angelegenheiten des Nachbarlandes, aber dafür thürmen sich die Schranken zwischen den verschiedenen Völkern immer höher auf. Die preußische Regierung fühlt sich jetzt gezwungen, in den öst lichen Provinzen, in Schleswig und in Elsaß-Lothringen eine konsequente Germanisirungspolitik zu treiben, die zu den Traditionen des großen Kurfürsten in schneidendstem Kon traste steht. So lange nicht Kirche und Schule diese ger- manisirende Thätigkeit unterstützen und in den östlichen Grenzprovinzen die deutschen Gutsbesitzer und Industriellen nicht auf die Beschäftigung der billigen polnischen Arbeiter verzichten, wird sich trotzdem gegen das slavische Element wenig ausrichten lassen. Zunächst erkennen Oesterreich und Rußland das Vorgehen Preußens als berechtigt an und hüten sich wohl, die ihnen industriell nützlichen Deutschen ebenfalls aus ihren Ländern auszuweisen, aber in den letzteren wird dadurch die Volksstimme immer deutschfeind licher, fo daß bereits, wie das russische Blatt „Swjet" schreibt, „die der slavischen Rasse eigenen antigermanischen Instinkte durch das Gefühl der Selbsterhaltung geweckt worden sind und nun alle Anstrengungen vergeblich sein würden, dieselben niederzuhalten". Solche „antigermanische Instinkte" machen sich in der That vielfach namentlich in Russisch-Polen geltend, und die dort sich aufhaltenden Deutschen haben schwer unter den nichtamtlichen Repressalien zu leiden, wenn sie es nicht vvrziehen, sich ihrer deutschen Nationalität zu entäußern. Die allgemeine Verschärfung der nationalen und religiösen Gegensätze ist vom Standpunkt der Kultur und der Humanität aus sicher zu beklagen. Sie mag eine politische Nothwendigkeit sein, aber sie ist jedenfalls weit unerfreulicher, als die von dem großen Kurfürsten vor 200 Jahren so glänzend bewährte Duldsam keit, zu deren Ehren am 29. Oktober d. I. die französische Kolonie in Berlin ein hohes Erinnerungs- und Freudenfest begeht, dessen kulturgeschichtliche Bedeutung weit über die Grenzen der Mark Brandenburg hinausragt. möergerMMet md Tageblatt. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zn Freiberg nnd Brand. Verantwortlicher Redakteur: Julius Brauu i« Freiberg. Gemüsegärten und große Tabak-Anlagen. Der große Kur fürst empfand über das Aufblühen der Industrie in seinem Lande eine so mächtige Freude, daß er z. B. das erste in demselben gewirkte Paar Strümpfe mit hundert Thalern bezahlte. er sich endlich auch dazu verleiten, das den Protestanten Frankreichs die freie Religionsübung zusichernde Edikt von Nantes zurückzunehmen, wodurch er nicht nur den inneren Frieden feines Landes zerstörte, sondern dasselbe auch um eine halbe Million nützlicher Unterthanen entvölkerte, „die", wie Friedrich der Große später in seinen Denkwürdigkeiten Brandenburgs sich äußerte, „lieber Hab' und Gut ver tieren, als den Psalmen Clement Marots entsagen wollten". Schon vorher hatten auf Veranlassung des brandenburgi schen Gesandten in Paris, des Grafen von Schwerin, sran- Mche Hugenotten vor den Verfolgungen der Jesuiten auf den Schwcrin'jchen Gütern in Alt-Landsberg eine Zuflucht gesucht. Auch in Berlin bildete sich damals eine besondere französische Gemeinde, welcher der große Kurfürst am II. September 1684 durch ein landesherrliches Dekret die Errichtung eines selbständigen Konsistoriums gestattete. Inzwischen gestaltete sich die Lage der Protestanten in Frankreich immer schlimmer und erreichte die Bedrängniß derselben dort den höchsten Gipfel, als am 18. Okt. 1685 das Edikt von Nantes in aller Form aufgehoben wurde. Da entschloß sich der brandenburgische große Kurfürst kurz und erließ elf Tage später, also am 29. Oktober 1685, das berühmte Edikt von Potsdam, welches den verfolgten srmzösischen Protestanten eine neue Heimath eröffnete, ihnen bestimmte Sammelorte angab und Unterstützungen an Geld und Lebensmitteln für den Fall zusicherte, daß sie in die brandenburgisch-preußischen Staaten kommen wollten. Wie eine kürzlich auf Veranlassung des Konsistoriums der französischen Kirche zu Berlin auf Grund amtlicher Quellen von dem Oberlehrer vr. Ed. Muret bearbeitete Jubiläums- Festschrift schildert, wetteiferten damals im Kurfürstenthum Brandenburg Fürst und Volk in gastfreundlichster Weise Ä einander, den neuen Bürgern die Ansiedelung und das Fortkommen zu erleichtern. Außer der Berliner Gemeinde «Händen noch zahlreiche andere, z. B. in Cleve, Branden burg, Frankfurt a. d. O-, Königsberg, Magdeburg, Wesel v s w. In kürzester Zeit sanden in der Kurmark 2I0OO Franzosen gastliche Aufnahme; es waren dies Per sonen aller Stände, Landleute, Gärtner, Handwerker, Fabrikanten, Kaufleute, Gelehrte und Soldaten. Der König von Frankreich konnte es dem Kurfürsten von Brandenburg niemals verzeihen, daß er so viele, von ihm vertriebene nanzösische Kolonisten gütigst ausgenommen hatte, aber Friedrich Wilhelm hielt die „Refugrös", wie sich die Ein wanderer selbst nannten, bei der großen Entvölkerung seines Andes durch erschöpfende Kriege für eine der besten Erwerbungen seiner langjährigen Regierung. Er gewährte chnen außer der im Edikt von Potsdam gewährleisteten Urnen kirchlichen Organisation auch eine besondere Gerichts- «rkit für Streitigkeiten innerhalb der Kolonie und schließ- M auch einen besonderen Oberrichter sür sämmtliche «wnien in seinem Staate. Er genoß aber auch noch an Mim Lebensabend den Lohn seiner nationalen und reli- Wn Duldsamkeit. Die „Refugiss" führten zahlreiche Dt Industriezweige in Preußen ein und vervollkommneten ^bereits vorhandenen. Es entstanden auf diese Weise