Volltext Seite (XML)
26 UM l8LI Nreitag, Rsdacteur und Verleger: Friedrich Walther. EI7 Neustadt- Dresden, in der Expedi tion, kl. Meißn. Gaffe Nr. S. zu haben. vierteljährlich 1»»/eRgr. Ao beziehen durch k alle tgl. Post- 2lr stallen.^ Politische Weltschau. Deut/ckland. In der letzten Bunde-tags-Sitzunq ge- langt- d« ZU über di. Anträge der M,l,tär-°mm,ssM welche die numerische Stärke und tausche Emth^ Bunde-Heeres betreffen, zum Vortrag. Da stch aber eine groß^ Verschiedenheit in der Abstimmung über dre e^lnen Puncte kundgab, fand man es für geraten, dle definite Beschluß fassung bis zur nächsten Sitzung auszusetzen. Wahrschel^tch wird nun auch der erste Antrag der ^^^^ommrsston, el- cher die Oberfeldherrnfrage bettlfft, M Berathung kommen, ba die in Berlin zwischen Preußen und Oesterreich gepflogenen Unterhandlungen, wre sich l^tzt mlt Gewißheit herausstellt, vollständig gescheitert sind. - Die holsteinischen Stände haben ihre auf die letzten Regierungsvorlagen bezüg lichen Bedenken dem Bundestage übersendet; der dänische Gesandte will die Erklärung seiner Regierung in nächster Sitzung vorlegen; somit verspricht nun auch diese Frage für die Bundesversammlung spruchreif zu werden. , Lie Gewerbefreiheit bricht sich immer werter Bahn und in nicht gar zu ferner Zeit werden ihre Principien in ganz Deutschland Geltung erlangen, ein Umstand, der nicht wenig dazu beizutragen verspricht, den immerhin schwierigen Ueber- gang von dem Alten zum Neuen in dkk Einzelstaaten zu erleichtern. Auch in Baiern ist in der Abgeordnetenkammer der Antrag auf beschleunigte Vorlage eines Gewerbegesetzent wurfs gestellt worden, in welchem letzteren der in der Rhein pfalz bereits gesetzlich bestehende Grundsatz der Gewerbefreiheit auf das ganze Königreich ausgedehnt werden soll. Es bleiben sonach nur noch die beiden Hessen und Hannover in dieser wichtigen Frage hinter den Anforderungen der Gegenwart zurück. — In Würtemberg entwickelt infolge der Verwerfung des Concordats die ultramontane Geistlichkeit eine große Ehätlgkeit, um womöglich das Verlorene zu retten; man votirt Dank adressen für das Ministerium und die wenigen Concordats- freunde in der Kammer und erklärt geradezu die Religion in Gefahr. Diese Bemühungen werden aber gegenüber dem Be schlusse der Abgeordnetenkammer schwerlich einen Erfolg haben; die Zeit für die Concordais-Abschlüsse ist glücklicherweise vorüber. In Kurhessen ist durch Ministerialbeschluß sämmtlichen Ortsvorständen des Landes aufgegeben worden, keinerlei Vor behalte, Verwahrungen, Erwartungen oder Erklärungen bei den bevorstehenden Ständewahlen zuzulaffen, da nur in unbedingter Zugrundelegung der octroyirten Verfassung von 1860 zur Wahlhandlung geschritten werden könne. Bei dem Begräbnisse Sylvester Jordans (s. Nr. 16) war den Militärmufikchören verboten, die Lrauermufik zu spielen. Auch sollte der Zug nicht vor dem Ständehause, dem einstigen Wirkungskreise des Ge schiedenen, vorbeigehen; letzteres Verbot wurde jedoch nicht be achtet und es ist deshalb eine Untersuchung tingeleitet. Die Läden waren während des Leichenbegängnisses geschloffen und dre Gememdtbehörden sowie ein großer Theil der Bürgerschaft dem Sarge; nur die Staatsdienerschaft und ""En. nicht vertreten. Am Grabe hielt der kathollsche Pfarrer ewe treffliche, freimüthige Rede ^r vereinigte Landtag am 18. April ge schloffen worden, nachdem vorher der vor Kurzem gestellte Vreiund,wan,rgsttr 3^ Antrag auf Errichtung einer deutschen Centtalgewalt und Ueberttagung der Militärhoheit an Preußen wieder zurückge zogen worden war. Die Anttagsteller hatten sich nämlich in den CommisfionSverhandlungen mit dem Ministerium über zeugt, daß die weitere Verfolgung jener Anträge im gegen wärtigen Augenblicke der Sache selbst schädlich werden könnte. Hervorzuheben ist ferner, daß die Staatsregierung es offen aner kannt hat, daß fle für ihre Abstimmungen beim Bunde der Landes vertretung verantwortlich sei. Endlich gelangte auch noch ein Anttag zur Annahme, welcher fich mißbilligend über die schroffe, erclufive Richtung des koburg - gothaischen Regiments - Commandeurs ausspricht und zugleich wünscht, daß das Militär in einem Volks - thümlichen, jeden unberechtigten Sondergeist ausschließenden Sinne ausgebildet und geleitet werde. Jener Commandeur ist nämlich ein in preußischen Diensten stehender Offizier, dessen viel fach angefochtenes Auftreten den Wunsch nach Ueberttagung der Militärhoheit an Preußen keineswegs zu unterstützen ge eignet ist. Von dem gedachten Regiments-Commandeur war in diesen Tagen unter dem Offiziercorps eine Sammlung zu einem von preußischen Adeligen dem vertriebenen König von Neapel zu überreichenden Ehrenschild eingeleilet worden. Die Sache kam auf dem Landtage zur Sprache und der HeHog ordnete sofort an, daß von dem Offiziercorps als solchem kein Beitrag zu jenem Zwecke gegeben werden dürfe, da jene Samm lung als eine politische Demonstration zu betrachten sei. Preußen. Am 22. April gelangte der Commisfionsbe- richt über den schon früher erwähnten Anttag des polnischen Abgeordneten Niegolewski wegen der Rechte der Polen, Aner kennung ihrer Nationalität als eines zusammengehörigen, natio nalen Ganzen in dem Gebiete des ehemaligen Königreiche Polen vom Jahre 1772 auf Grund der Wiener Verträge vom Jahre 1815, im Abgeordnetenhause zur Berathung. Die Com- misfion hatte vorgeschlagen, diesen Anttag als ungesetzlich ab zulehnen, was auch nach einer ziemlich hitzigen Debatte geschah. Ferner ist im Abgeordnetenhause ein Anttag gestellt worden, welcher dahin geht, die Regierung aufzufordern, mit dem deutschen Bunde ein Verbot der Auswanderung nach Brasilien zu vereinbaren, bis die brasilianische Regierung sich bewogen findet, bessere Garantien als bisher zum Schutze der Einwan derer aufzustellen.*) — Die Finanzcommisfion des Herrenhauses hat ihre Beratungen über die Grundsteuervorlagen beschlossen und in ihrer Majorität die abermalige Ablehnung dieser Ge setzentwürfe befürwortet. * ' Die wiederholt vorgekommenen Erceffe zwischen Offizieren und Bürgern, bei denen den letzteren in den meisten Fällen jedwede Genugtuung versagt blieb, haben den Kriegsminister veranlaßt, einen Tagesbefehl zu erlassen, in welchem die Offi ziere im Sinne der Cabinetsorbre vom 1. Jan. 1798 an die Pflichten erinnert werden, welche ihnen im Verbältniß zum Bürgerstande und zu den politischen Institutionen des Landes obliegen. Die erwähnte Kabinetsordre lautet:. „Ich habe sehr mißfällig vornehmen müssen, wie besonder- jüngere Offi ziere Vorzüge ihres Standes vor dem Eivilstande behaupten wollen. Ich werde ' — *) Es ist diese Angelegenheit von besonderer Wichtigkeit und wir kommen nächstens ausführlich darauf zurück. Vorläufig warnen wir unsere ßächfischen Land-Leute, auf etwaige, die Auswanderung nach Brasilien betreffende Aner bietungen einzugehen. * D. Ned. L7 M unterhaltendes Wochenblatt für den Würger und Landmann.