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W Wochenblatt Fernsprecher: für Amt Siegmar Nr. 244. Neichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff stein. 3 1910 M. Steinbrück, Direktor. 22. Januar 1910. c), y, ittag " »L«a ider Sonnabend, den 22. Januar bier-A» det dem flich in aus Kien. k, gerheiM' abgeho^ schmerz furchtbar zu leiden hatte, tat anfangs völlig willenlos, wie ein Automat, was man von ihr verlangte. Aber nach und nach kam sie zu der Erkenntnis, daß sie so nicht weiter leben dürfe, daß sie sich gewaltsam losreißen müsse. Von ihrem Fortgehen wollte indes die Stiefmutter nichts wissen, obgleich sie der armen, trauernden Tochter täglich das Wenige vorwarf, was sie brauchte und ihr stets bedeutete, sie müsse sich nach irgend einem Verdienst umsehen, denn sie — die Stiefmutter — sei nicht gesonnen, ferner für das Mädchen zu sorgen und dasselbe zu ernähren, dazu könne sie niemand zwingen und sie habe auch nicht die Verpflichtung. Tagelang rang Gerda noch mit ihrem Entschluß, denn sie wußte, wenn sie jetzt fortging, daß sie die Brücke völlig hinter sich abbrach, daß es für sie kein Zurück mehr gab in die alten Verhältnisfe. Aber gleichviel, selbst wenn der Großvater sich starrköpfig erweisen und sie nicht aufnehmen sollte, irgendwo würde sich ja ein Plätzchen finden lassen, wo sie sich ihr Brot verdienen konnte. Ihre Ansprüche waren ja so gering. So schlich sie heimlich aus dem Hause, in dem sie so viele trübe Stunden verlebt und unzählige Tränen geweint hatte. Die Stiefmutter hielt gerade ihr Mittagsschläfchen, Gerda räumte die kleine Küche sauber auf, ordnete, wie sie es gewohnt war, den Haushalt, trat dann mit überströmenden Augen noch einmal in das Zimmer ihres Vaters, in dem alles war, wie der teure Verstorbene es verlassen hatte, um nicht mehr zurückzukehren. Das Herz tat ihr unbeschreiblich weh, wenn sie an den geliebten Vater dachte, der gleich ihr so wenig Freude erlebt hatte. Wie oft saß er dort an dem einfachen Schreibtisch, den Kopf sorgenvoll in die Hand gestützt oder eifrig arbeitend. Die Feder lag noch so, wie er sie hingelegt neben dem Heft, an dem er zuletzt geschrieben. Unter dem Schreibstuhl standen die Pantoffeln, an der Türe hing der Schlafrock, ganz so, als würde im nächsten Augen blick der Besitzer hereintreten und sich hinsetzen, um weiter zu arbeiten. Aber er kam nicht mehr, er war dahingegangen, von wo es keine Rückkehr gab. Und die verwaiste Tochter weinte heiß und leidenschaftlich um den Dahingeschiedenen und meinte, nie in ihrem Leben so unglücklich gewesen zu sein, wie jetzt, selbst da nicht, als sie ihrer jungen Liebe entsagen mußte. Gerda nahm dann ein kleines Bild ihrer Mutter, das in einfachem, schlichtem Holzrahmen auf dem Schreibtisch stand, legte es mit einigen kleinen Andenken, einem verdorrten Sträußchen, das Alfred ihr einst geschenkt, in ihre Reise tasche, holte ihre wenigen Ersparnisse herbei, strich da und dort ordnend über eine verschobene Decke, rückte Stühle zu- der Gew.-Ordnung und der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 4. Dezember 1969 entsprechendes Verzeichnis auszuhängen; 3-, in den Räumen, in denen Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, ist ein neuer, dem 8 138 der Gew.-Ordnung und der unter 2 genannten Verordnung entsprechender Auszug aus den Bestimmungen über die Beschäftigung der Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern auszuhängen; 4., die Arbeitsordnungen sind entsprechend der neuen Bestimmungen abzuändern, dez. durch Nach trag, nach Anhörung des Arbeiterausschusses, oder wenn dieser fehlt, der großjährigen Arbeiter zu ergänzen und in doppelten Exemplarm an die Gemeindebehörde oder an die Königliche Amtshauptmannschaft etnzureichen. Hierüber ist noch folgendes zu bemerken: »), eine übersichtliche Zusammenstellung der neuen Bestimmungen befindet sich im Chemnitzer Tage blatt vom 20. Oktober 1909 — Nr. 487 — K). der ganze Abschnitt IV des Titels VII der Gew.-Ordnung gilt nicht mehr für Fabriken, sondern schlechthin für alle Betriebe, in denen in der Regel mindestens 10 Arbeiter beschäftigt werden. Dagegen bleiben für solche Werkstätten mit Motorbetrieb, in denen weniger als 10 Arbeiter beschäftigt werden, vorläufig die bisherigen Bestimmungen für jugendliche Arbeiter Vaters deckte. Hier überlegte sie, was zu tun fei. Sie war fest entschlossen, die Stadt zu verlassen, denn anderswo hoffte sie leichter zu überwinden. Es litt sie kaum mehr im Hause. Es kam ihr alles so leer, so öde und trostlos vor, sie fand nicht Ruhe und Frieden. Unausgesetzt quälte sie der Gedanke, daß sie dem Vater an seinem Sterbetage allein gehen ließ, daß sie nicht daraus bestanden hatte, ihn zu begleiten, daß er allein und verlassen sterben mußte. Freilich, es war die Schuld der Stiefmutter. Hatte Gerda schon vorher ein Grauen vor der hartherzigen Frau empfunden, so haßte sie dieselbe seit dem Unglück geradezu. Es war ihr unmöglich, mit derselben noch ferner zusammenzuleben. Sie setzte ihre einzige Hoffnung auf den Großvater. Ob er sie wohl bei sich aufnehmen würde? Eine heiße Sehn sucht nach irgend einem treuen, teilnehmenden Menschen über kam das einsame Mädchen, das so viel Trübes erfahren mußte. Wäre Alfred noch sau ihrer Seite gewesen, sie hätte das Unglück leichter ertragen; sie könnte dann an seinem Herzen den Schmerz ausweinen. Ob er wohl erfahren, daß ihr Vater gestorben und daß sie nun ganz allein in der Welt stand? Wer sollte es ihm mitgeteilt haben? Es schien ihm nicht gut zu gehen, weil er gar nichts von sich hören ließ. Und au ihn zu schreiben, dazu war Gerda zu stolz. Er hatte sie aufgegeben, dachte vielleicht gar nicht mehr an sie. An einem regnerischen, stürmischen Apriltage nahm Gerda Abschied von den Gräbern der Eltern. Sie wollte von dort aus gleich zum Bahnhof, um den Nachmittagszug, der gegen 2 Uhr abging, zu benutzen. Sie rechnete sich die Zeit aus. Vier Stunden hatte sie zu fahren, so konnte sie um 6 Uhr an der kleinen Station sein, von da aus in etwa einer Stunde bei der Mühle. So hoffte sie, vor Einbruch der Nacht dort anzukommen. Sie hatte dem Großvater nicht geschrieben, weil sie fürchtete, der alte Sonderling würde sich weigern, sie bei sich aufzunehmen. Wenn sie aber plötzlich und unangemeldet vor ihm stand, so konnte er dem einzigen Kinde seiner Tochter doch nicht die Türe weisen. Gerda trug nur eine schwarze Ledertasche bei sich. Ihr Gepäck wollte sie sich erst nachschicken lassen, wenn sie festen Fuß gefaßt hatte. Ueberhaupt war sie ohne Abschied von der Stiefmutter fortgegangen. Heimlich, wie ein Dieb hatte sie das Haus verlassen und nur das Notwendigste mit sich genommen. Frau Emilie, die bei dem unerwartet plötzlichen Tode ihres Mannes furchtsam wie ein kleines Kind geworden war, wollte durchaus keine Stunde mehr allein bleiben. Nicht, daß sie durch das Unglück sanfter oder milder geworden wäre, im Gegenteil, in ihrer herrischen Art verlangte sie völlige Unterordnung und Gerda, die unter dem Trennungs- d -Ers-j laschln^ hlt kW und Arbeiterinnen in Geltung; jugendliche Arbeiter (14—16 Jahre) und Arbeiterinnen dürfen künftig nur in der Zeit zwischen 6 Uhr morgens und 8 Uhr abends beschäftigt werden, jedoch so, daß die Arbeitsdauer 10 Stunden täglich nicht übersteigt und daß ihnen nach Beendigung der Arbeitszeit eine ununter brochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden verbleibt. (Arbeitspausen wie bisher). für Arbeiterinnen gilt noch besonders, daß sie an den Vorabenden von Sonn- und Festtagen nicht über 5 Uhr nachmittags bei einer Arbeitsdauer von nicht mehr als 8 Stunden beschäftigt werden dürfen. jugendlichen Arbeitern und Arbeiterinnen darf Arbeit zur Verrichtung außerhalb des Betriebes nicht für Sonn- und Festtage und auch nicht in der Weise übertragen werden, daß dadurch dir gesetzlich zulässige Arbeitszeit überschritten wird. die unterzeichneten Gemeindevorstände werden hie vorgeschriebenen neuen Aushänge (Verzeich nisse über Beschäftigung jugendlicher Personen und Auszüge aus der Gewerbeordnung) bereit halten und können solche gegen Erstattung der Auslagen im bett. Gemeindeamt entnommen werden. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Paket Riemen, 1 Klemmer, 1 Schlüssel. Verloren: 1 Spazierstock. Auszahlung der Einguartierungsgelder. Die Derpflegungs- pp. Gelder für die letzte Einquartierung kommen in den nächsten Tagen gegen Rückgabe der Quartierzettel durch den Schutzmann zur Auszahlung. Rottluff, am 20. Januar 1910. Der Gemeindevorstand. Schule zu Rabenstein. Aus Anlaß des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers soll Donnerstag, den 27. Januar, vorn«. S Uhr eine öffentliche Schulfeier stattfinden. Mit dieser Feier ist die Verteilung der Auszeichnungen aus der Händel-Stiftung verbunden. 2m Namen der Lehrerschaft ladet höflichst und ergebenst ein Schattenblume. Originalroman von Irene v. Hellmuth. Nachdruck verboten (Fortsetzung.) * Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. mmigen werden in der Ex-edition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichcnbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs mrd bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigeu-Aunahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei de« Annahmestelle« bis nachmittags 2 Uhr. BereiuSiuserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr cingegangen sein und können «icht durch Telephon aufgegcben werde«. MWeiW Trikotagen- md NrmWbcik Reichenbrand. Rabenstein und Reichenbrand, am 21. Januar 1910. Der Gemeindevorstand. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bogel. Geübte Kettlerinnen, Schulkinder-Anmeldung. Zur Anmeldung der Ostern 1910 in der Gemeinde Rottluff schulpflichtig werdenden Kinder ist Dienstag, der 1. Februar 1910, nachm. 3 5 Uhr für die Knaben und Donnerstag, der 3. Februar 1910, nachm. 3—5 Uhr für die Mädchen bestimmt worden und hat die Anmeldung in der hiesigen Schule — Zimmer Nr. 1 — bei dem Herrn dirig. Lehrer Hunger zu erfolgen. Für alle Kinder sind die Impfscheine und für auswärts geborene noch die Geburtsurkunden mit Taufbescheinigungen mitzubringen. Rottluff, am 20. Januar 1910. Der Schulvorstand. Bekanntmachung. laa« .2^ 1- Januar 1910 ist das Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 28. Dezember v"«, in Kraft zetteten. Es wird deshalb aus Folgendes hingewiesen: 1-, die Arbeitgeber haben unverzüglich je bei den unterzeichneten Gemeindebehörden eine neue, den Bestimmungen des 8 138 der Gew.-Ordnung entsprechende Anzeige über Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern einzureichcn; 2., in den Räumen, in denen jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, ist ein neues, dem 8 138 - .. . Reichenbrand. Bei der hiesigen Gemeindesparkasse erfolgten im 'VOmin«?ber v. I. 254 Einzahlungen im Bettage von 49239 Mark 12 Pf. .Rückzahlungen im Betrage von 31786 Mk. 85 Pfg. Die Gesamtein- '»»»»p'ayrne betrug 121509 Mk. 61 Pfg., die Gesamtausgabe 61563 Mk. rleiht, ff- A - und der bare Kassenbestand am Schlüsse des Monats 59946 Mk- „ '.Pig. Der gesamte Geldumsatz im Monat Dezember 1909 beziffert sich Mvr-'Uf 183073 Mk. - Pfg. )straße>^Die Sparkasse ist täglich vormittags von 8—12 Uhr, nachm. von 3374. Uhr und Sonnabends durchgehend von 8—3 Uhr geöffnet und auch schriftlich. Alle Einlagen werden mit 3Vz«/o und solche, . ,bis zum 3. eines Monats erfolgen, noch für den vollen Monat ä "Dnst. Alle Einlagen werden streng geheim behandelt. Rabenstein. Nach den Statistiken des hiesigen Einwohnermelde- w vw Aes betrug die überschriebene Einwohnerzahl am 1. Dezember 1909 N VN 2m Dezember wurden 19 Zuzüge mit einer Personenzahl von ' . und 43 Fortzüge mit einer Personenzahl von 69 gemeldet, sodaß -ff derzeitige Einwohnerzahl unter Zurechnung von 10 Geburts- und V ech"Ung von 1 Sterbefall 4891 beträgt. Umzüge wurden 13 , Die Beerdigung mit ihrem traurigen Zeremoniell war ^orirber. Im Hause roch es tagelang nach all den Blumen Lorbeerkränzen, die teilnehmende Freunde und Bekannte llläsn Begräbnistage geschickt hatten. Gerda mußte all die IWehr oder minder gleichgiltigen Redensarten über sich er- "l»s"ehen lassen. Es war ihr eine Qual, daß sie am offenen manss' des Vaters so vielen Menschen die Hände drücken Am BeÄ" auf tausend Fragen Antwort geben mußte. Sie atmete ^e befreit auf, als alles überstanden war. Hier! langjähriger Freund ihres Vaters bot sich an, ihr n und ^wund werden zu wollen. Sie nahm den Vorschlag dankend ff Bei dieser Gelegenheit erfuhr sie, daß sie ein gänzlich rabenstH fielloses Mädchen war. Täglich wanderte sie hinaus zu . l schmucklosen Hügel, der die sterblichen Ueberreste ihres Haushaltpläne. Den hiesigen Hausgrundstücksbesitzern wird hiermit bekannt gegeben, daß sie die Druckexemplare des Haushaltplanes für 1910, welche ihnen in den nächsten Tagm durch den Schutzmann kostenlos zugestellt werden, ihren Mietern auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen haben. Die nichtansässigen Gemeindemitglieder können, solange der Vorrat reicht, Druckexemplare un entgeltlich im Gemeindeamte — Kassenzimmer — in Empfang nehmen. Rottluff, am 20. Januar 1910. Der Gemeindevorstand. Repassiererinnen, Legerinnen, Sch neu die Fabrik sucht