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Großenhainer UMHMW- M AilMblltt Amtsblatt des König!. Gerichtsamts und StadtratHS zu Großenhain. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. 1863 Dienstag, den 28. April ^0. 49 Künftigen Dienstag, de« S8. Mpril d. B», Bormittags Uhr soll für dieses Jahr die GrasnuHung der Lehmgruben, des Bleichplans am sog. hohen Stege, des Bobersbergs, der Graben vor dem Dresdner Thore (vom Röting'schen Garten bis an die Röder), der Rasenrander an den Wegen nach dem Bobersberge, Wesnitz und Wildenhain, sowie an der Straße nach Pristewitz bis an die Stadtflurgrenze, der Horn grube und der Rasenrander längs der Ortrander Straße, sowie dec Obst- und Grasnutzung längs der Reitbahn auf dem zur Noth'schen Stiftung am Bobersberge gehörigen Felde und die Gras nutzung in der Gasse nach dem Schießplätze an den Meistbietenden verpachtet werden. — Bietungs- lustige wollen sich gedachten Tages zur vorbemerktcn Stunde an Rathsexpeditionsstelle anmelde». Großenhain, am 23. April 1863. Der Stadtrath. Schickert. Der Stadtrath. Schickert. werden muß. Großenhain, am 20. April 1863. Die auf die Gewerbe- und Personalsteuern des abgelaufenen ersten Hebeterrnins von vielen Beitragspflichtigen noch zu leistenden Zahlungen sind nunmehr sofort und spätestens bis zum SO. MtH. an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme zu berichtigen, widrigenfalls zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsverfahren unnachsichtlich verschritten Aufforderung zu Einzahlung der Grundsteuern auf den zweiten Termin 1863. Die aus den zweiten Termin, den 17. Mai I. zahlbaren Grundsteuern nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit sind spätestens bis zum LT. Mai L88S an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme abzuführen, da nach Ablauf dieser Frist zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsverfahren unnachsichtlich verschritten werden muß. Der Stadtrath. Großenhain, am 24. April 1863. - Sckickert TagesnachrichLen. Sachsen. In der vor dem Bezirksgerichte zu Mittweida vom 13. — 24. April abgehaltenen Hauptverhandlung wider die Gebrüder Stöhrer und Genossen wurden Franz Robert Stöhrer und Friedrich Adolph Aderhold wegen Todtschlags des Gendarmen Wolke aus Mittweida jeder zu 30 Jah ren Zuchthaus, Anton Heinrich Stöhrer zu 4 Jahr 1 Tag und Wilhelm Ernst Günther zu 3 Jahr 6 Mon. Zuchthaus wegen qualisicirten Diebstahls verurtheilt. Won den übrigen neun Angeklagten wurden wegen falschen Zeugnisses und beabsich tigten Meineids, Anleitung zu falschem Zeugniß und Partirerei einer zu 1 Jahr 2 Wochen Zucht haus, fünf zu Arbeitshausstrafen von 5 bis zu 8 Mon. und drei zu Gefangnißstrafen bis zu 3 Mon. verurtheilt. — Die diesjährige Leipziger Ostermesse wird hinsichtlich des Luchgeschäfts als eine recht gute bezeichnet, da bereits circa zwei Drittel der Zufuhr verkauft worden sind und man von ge drückten Preisen wenig oder gar nichts gehört hat. — In Meißen hat am 23. April die feier liche Enthüllung der als Brunnenstandbild ange- sertigten Statue König Heinrichs I. stattgefunden. Vom 24. zum 25. April Nachts 12 Uhr brach in dem unter hiesiges Gerichtsamt gehörigen Dorfe Laubach auf noch nicht ermittelte Weise Feuer aus, das bei dem starken Winde so schnell um sich griff, daß eine Person dem Verbrennen nahe war und 11 Gebäude mit all' ihren Vorrathen und Mobi lien in kurzer Zeit eingeaschert wurden. Außerdem sind durch das Feuer noch fünf Personen beschä digt worden und es verbrannten 28 Kühe, zwei Ochsen, ein Pferd, ein Fohlen, viele Kalber, eine Ziege und vieles Federvieh. Preußen. Am 17. April Nachts haben sich im Gnesener Walde über 300 preußisch-polnische Unterthanen versammelt und dann, wohl be waffnet, die Grenze überschritten. — Die in Posen internirten polnischen Insurgenten, welche russische Unterthanen sind, sollen in Folge des Amnestie-Erlasses nächstens entlassen werden Oesterreich. Um in Galizien der immer