Volltext Seite (XML)
No. 177. Sonnabend, den s. August 1873 Hauhmer Aachrichten. Kreisblatt für dm krcis-Directions-SeM Bmtzm- Amtsblatt füv dke Gerichts- nud Veswaltungsbezirke Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha, Weitzenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt und Reichenau. Die „Bautzener Nachrichten" werden täglich laußer Sonn- und Festtags) Nachmittags ausgegeben, — Vierteljährliches Abonnement 85 Ngr. Jnsertionsbetrag Spaltzetle 1sNgr. —Nach 9 Uhr eingehende Inserate können erst in die Nummer des nächstsolgenden Tages ausgenommen werde«, Bekanntmachung. Mit dcm Rtich-- und Staats-Anzeiger erscheint allmonatlich, in der Regel am 15., unter der Bezeichnung „Postblalt" eine Beilage, welche außer Bekanntmachungen von allgemeinem Interesse sür den Verkehr des Publikums mit der Post auch eine tabellarische Uebersicht der Portosätze sür Briespostsendungen nutz dem Jnlar.de und dem Auslande enthält- Um die Verbreitung dieses Materials im Interesse des correspondirenden Publikums zu sördern, werden einzelne Exemplare des „Postblatts" zu dem Preis- von 8z Ngr-, bz- 9 Kr. für das Stück käuflich abzelassen. Bestellungen aus das „Postblalt" sind an die nächst gelegene Postanstalt zu richten. Berlin, den 11. April 1873. Kaiserliche? General«Postamt. Bekanntmachung. In tz 103 der hiesigen Lokalbauordnung ist ausdrücklich vorgefchrieben, daß man überall da, wo zu Bauten oder Reparaturen Gerüste gebraucht werden, in der Regel vcrschwellter oder abgebundener Gerüste sich zu bedienen habe und daß, dasern in einzelnen Fällen die Aufrichtung von Rüstbäumen in dem Straßen- Pslaster nöthig werden sollte, hierzu Vorher obrigkeitliche Genehmigung eingeholt werden solle. Da diese Vorschrift den Zweck hat, das Straßenpflatter möglichst zu schonen und Beschädigungen der Wasser- und Gasrohrleitungeu zu verhüten, so nimm! die unterzeichnete Behörde, welche wahrgruommen hat, daß in neuester Zeit dem obenangezogencn Paragraphen nicht Folge geleistet worden ist, hiermit Ver- anlasiuna, an Befolgung jener Vorschritt mit dem Bemerken zu erinnern, daß nach H 107 der Bauordnung Zuwiderhandlungen sowohl an den Bauherren wie an den ausführenden Gewerken mit einem bis 5 Thalern bestraft werden. Stadtpolizeibehörde Bautzen, am 31. Juli 1873. Heerklotz, Stadtrath. B e k «r n n t m a ch n rr g. Von dem Königlichen EerichtSamtc Bernstadt ist der Hausbesitzer Johann Gottlieb Exner zu Schönau a. d. E- als Verschwender unter Vormundschaft gestellt und d-r käsige Bauunternehmer Johann Karl Gottlieb Kahle als Vormund für Exner'n am heutigen Tage verpflichtet worden. Königliches Gcrichtsawt Bernstadt, den 31. Juli 1873. ThomaS. Diebstahl. In Verglicht vom 9. zum 10. dss. Mon. ist aus zwei Gutsgehösten in Reutnitz und zwar in dem einen aus der unverschlossenen Schirrkammer und in dcm ander» vom Seus-nz-uze außerhalb des Pserdrstalles weg, aus dem die Sachen grhangen haben, Folgendes entwendet worden: 1) eine blaue, mit w-ißem Barchent gefütterte und mit weißen Knöpfen besetzte Köpe:jrcke, inwendig eine Tasche, 2) -in Paar rindslederne Halbsticjeln mit Ads tzeisen, der rechtsüßige an der innern Nath etwas aujgerieben, 3) ein schwarzlederner Mädergü-tel, 4) ein hnschledrrner schwarzer dergh, 5) eine blauwollene, gettrickte Unierziehjacke und 6) eine Weste von schwarzem Bukskin mir rothen Punkten, in einer Tasche ein Fünfgrvschenstück, was Behufs Entdeckung des Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen bekannt gewacht wird- Ostritz, am 28.Juli 1873. Das Königliche GerichtSamt. Riebel. Verdingung 2. soll 5. 1. b./m. 3. 1. und 2. soll von Metzsch 1. b./m. 5. 1. und 2. 1. b./m. 3. Diebstahl. _ . Hu Nacht vom 12. bis 13 dss. Mon. sind aus einer Gättuerwobnung in Altstadt mittelst Einsteigens 1) drei weißleinene Tischtücher mit grauem Spiegel, zwei noch gut, nns etwas desect, 2) eine blaugeoruckte leinene Schürze, 3) ein leinenes Hemd sür ein Mädchen von 7 Jahren, 4) zwei weißleinene Hand« tücher und 5) ein Paar Led-rpantoffeln, der eine etwas kleiner, spurlos entwendet worden, was Behufs Entdeckung des Diebes und Wiedererlangung deS Gestohlenen bekannt gemacht wird. Ostritz, am 28.Juli 1873. DaS Königliche Gerichtsamt. Riedel. Freitag, den 8. August, Vormittags 9 Uhr im Hotel „zum goldenen Lamm" in Löbau: 1. und 2. Abth. der Löbau-Görlitzer Ehausi^c, 1. „ 2. „ „ Löbau-Zittauer „ 1. b./m. 5. „ „ Löbau-Rumburqer Chaussee und für die 1. b./m. 3. „ „ Löbau-Nsusalzaer „ von Steinanfnhren sowie Hammerwerks- und Arbeits-Gerätheunterhaltunq. Die LUiuaufuhren zur ? 1. und 2. Abth. der Bautzen-Löbauer Chaussee, 1. „ „ Löbau-Nieskver - ' b/m. 5. Abth. der Löbau-Rumburger Chaussee und zur „ Lobau-Nieskyer „ 1. und 2. „ „ Löban-Neusalzaer „ „ Lvbau-Ztttaucr Chauffse, Hammerwerks und Arbeitsaerckthes in Schmiedearbeit sür die der Bautzen-Weißenberger Chaussee, ' " " " "" „ Bauyen-Löbauer Chaussee, „ Neusalza-Zittauer „ „ Löbau-Weißenberger Chanside, „ Löbau-Nieskyer Chaussee, desgleichen die Sleinanfuhre zur 7. und 8. Abth. der Neusalza-Zittauer Chaussee, 1. und 2. Abth. der Zittau-Friedländer Ehaussde, „ Löban-Zitlaner „ 1. „ „ Zittau-Grottauer „ Herrnhut-Görlitzer „ 1. „ „ Zittau-Gabe'.er „ und zur „ Zntau-Görlitzer „ 1. „ „ Zittau-Großschönauer Ehaussde Donnerstag, den 7. Angust, Vormittags 11 Uhr , <> .. . . ini Hotel „zum Weitze« Engel" in Zi-tau unter den vor Beginn der Lwitatwn bekannt zu gebenden Bedingungen auf die Jahre 1874, 1875 und 1876 öffentlich an den Mindestforderndeu vergeben werden. Löbau, am 1. August 1873. Königliche Bauverwalterei. 1- „ 2. „ sowir ferner die Unterhaltung des 1. und 2. Abth.