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Wochenblatt für ReichenLmnd, Siegmar, Neustadt und Ravenstein. Dieses Blatt wird an jede HanShaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. ^ 41. Sonnabend, den 15. Oktober 1VV4. ^ ^ , Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition lReichenbrand, Pelzmühlenstraße 47O), sowie von den Herren I. Oebser, Barbier Kirsch in Reichenbrand. Buchhändler ClemenSBahnerin Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige EorpuSzeile mit lO Nfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung, die Kirchenvorstandswahl in der Parochie Reichenbrand betreffend. Kirchengesetzlichcr Bestimmung zufolge scheide» mit Schluß d. I. aus dem Kirchenvorstandc aus die Herren Bauch, Dittrich, Haase, Kunze, Mo rgner und Friedensrichter Trubel. Die Ausscheidenden sind sofort wieder wählbar. Die Wahl findet am 1» November Barm. 11 Uhr in Wendler's Gasthaus in Reichenbrand statt. Zunächst ist eine Wahlliste auszustellen, und werden die stimmberechtigten Glieder der Gemeinde» Reichenbrand und Siegmar geladen, in der Zeit von Montag den 1V bis mit Mittwoch den 2L. Oktober mündlich oder schriftlich zur Eintragung in dieselbe »ach vollständigem Namen, Stand, Wohnung und Geburtsjahr sich anzumelden. Sammellisten sind ausgeschlossen. Anmeldungen werde» cntgegengenomnicn für Reichenbrand auf der Pfarre oder in der Gemeindeverwaltung, für Siegmar bei Herrn Friedensrichter Teubel oder in der Gemeindeverwaltung. Stimmberechtigt sind alle selbständigen ev.-luth. Hausväter, welche'das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheiratet oder nicht, mit Ausnahme solcher, welche durch Verachtung des Wortes Gottes oder unehrbare» Lebens wandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobenes Aergernis gegeben haben und welche bei den Wahlen der politischen Gemeinde ausge schlossen sind oder die das Wahlrecht durch Verweigerung oder ungebührliche Verzögerung der Taufe oder Trauung verwirkt habe». Wählbar sind laut Kirchengel.'v. 30. Okt. 1896 »sr stimmberechtigte Gemcindeglieder von gutem Ruf, bewährtem christlichen Sinn, kirchlicher Ein sicht und Erfahrung, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben. Nur diejenigen Gemcindeglieder, die sich in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise anmelden, können vom Kirchenvorstaud in die Liste der stimmberechtigten Wähler eingetragen werden und später an der Wahl teilnehmen. UelchenSrond, de» 8. Oktober 1901- Der Kirchrnv-rstand. Kein, I-- Bekanntmachung. ete Gemeindevorstand bringt hiei Der Unterzeichnete Gemeindevorftand bringt hierdurch z> Kenntnis, daß am Tonntag de« I«. Oktober I»«4 in hiesiger aus Anlaß des stattfindeude» Kirchweihfestes Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter in handelsgewerblichen Betrieben von mit Hleischwaren und Delikatessen vormittags 6 bis 8 Uhr und von nachmittags 1 bis 9 Uhr, mit «ilch von vormittags 6 bis 8 Uhr, mittags von 11 bis 12 Uhr und nachmittags von 3 bis 9 Uhr, mit sonstigen Etz-, Trink- und Materialwaren — ein- fchlietzlich Tabak nnd Zigarre« — ingleichen mit HeiznngS- und Beleuchtnngsmaterial — im Kleinhandel — von vormittags 6 bis 8 Uhr, mittags von II bis 12 Uhr und nachmittags von 3 bis 9 Uhr, in allen übrigen Handelsbetrieben von vormittags 11 bis nachmittags 9 Uhr beschäftigt werden dürfen. Während der vorgedachten Stunden darf in den Verkaufsläden auch öffentlicher Handel stattfinden. Reichenbrand, am 13. Oktober 1904. Der Gemeindevorstand. ?»«ek. Bekanntmachung. Nachdem die Austragung der HauSlisten am 8. Oktober dss. Js. beendet wordm ist, wird hiermit noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß diese Listen, nach dem Stand« vom >L Oktober ISV4 vorschriftsmäßig ausgc- füllt, innerhalb 1« Tagen, demnach bis spätestens de« 18. Oktober I««4l im Nathans« während der üblichen Geschäftsstundc» zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis 60 Mk. abzugeben sind. . Die Abgabe hat durch erwachsene Personen zu erfolgen, welche in der Lage sind, sich notwendig machende Auskünfte erteile» zu können. Der Abgabe termin muß in Rücksicht auf die gesetzlich vorgeschriebene» Fristen Pünktlich innegebelien werden, andernfalls die Strafbestimmungen unnachsichtlich zur An- wendeng gebracht werden müßten. Rabenstein, am 14. Oktober 1904. Der Gemrindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung, die Einkommen- nnd Ergänsungssteuerbeklaration betr. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattsindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommen- und Ergänzungssteuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und bez. Vermögens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, Deklarationen über ihr Einkommen bez. ihr ergänzungssteuer pflichtiges Vermögen bis zum 8. November ISO« bei dem Unterzeichneten Gcmeindevorstande einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei Letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Bertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, ingleichen alle Vertreter von juristischen Personen (Stif tungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Aktien gesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien,, Gesellschaften mit beschränkter Berggcwerkschasten u. f. W-), sowie die Vertreter von sonflgl !ng, Berggewerkschasten u. f. w.), sowie die Bertreter von sonstigen mlk" dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestatteten Personenvereinen und Ver- mögensmasscn aufgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungSstcuerpflichtiges Vermögen haben bez. in Ansehung der Ergänzungssteuer der Stcuerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen bei den, Unterzeichneten Gcmeindevorstande auch dann eiuzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Rabenstei«, am 14. Oktober 1904. Der Gemrindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Der hiesige Branddirektor beabsichtigt mit der Pslichtfenerwehr eine Hebung abzuhalten und zwar: am Sonntag de« I«. Oktober dsS. Jahres für die GeburtSjahrgänge 1877 und 1878 und am Sonntag den L». Oktober dss. Jahres für die Geburtsjahrgänge 1878 und 187«. Sammeln: Je pünktlich >/-11 Uhr vormittag- ans de« RathauS- platze. UnentschnldiateS Nicht- oder nicht pünktliche- Erscheine« wird unnachsichtlich bestraft. Bemerkt wird noch, daß zum Dienste in der Pslichtfenerwehr alle männ lichen Einwohner von Rabenstein, soweit sie nicht nach Z 24 der Feuerlösch ordnung ausdrücklich befreit sind, vom vollendeten 2«. bis znm znrückgelegte« 82 Lebensjahre verpflichtet sind. Es ist jedoch jedem Verpflichteten nachgelassen, seiner Dienstpflicht in der Freiwilligen Feuerwehr Genüge zu leisten. Solchenfalls sind diejenigen, welche 2 Jahre lang bei der Freiwilligen Feuerwehr ununterbrochen Dienste geleistet haben, oder aber eine separate jährliche Abgabe von 10 Mk. leisten, von allen weiteren Verpflichtungen bezüglich des Feuerlöschdienstes befreit. Rabenstei«, am 14. Oktober 1904. Der Gemrindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung k-bibliothek bleibt Sonntag v Di- hiesige VolkSbibliothek "en. abenstein, am 7. Oktober 1904. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Sonntag ve« 1«. Oktober d. I. Sitzung des Gemeinderates zu Reichenbrand vom 7. Oktober 1904. 1. Es wird Kenntnis genommen von einem Schreiben des Elektrizitätswerkes a. d. Lungwitz, wonach der Strompreis zu Lichtzweckcn von 66 Pf. auf 60 Pst pro Kilowattstunde vom 1. Januar 1906 ab herabgesetzt wird, außerdem soll beim Ersatz von Glühlampen eine Preisermäßigung cintrete». 2. Ein Steuererlaßgesuch wird bewilligt, dagegen ei» dergleichen abgelehnt. 3. In Bausachen wird beschlossen: s) die vom Bauausschuß ausgestellte» Bedingungen für einen Neu bau zu genehmigen: b) die Vergebung deS Volksbad- Neubaues: c) die Festsetzung des Bedarfs von Straße» steinen für 1906; 6) de» von der Hohensteiner- nach der Lichtensteinerstraße führenden Verbindungsweg mit „Weststraße" zu bezeichnen. 4. In die Einkommensteuer-Einschätzungskommis- sio» für die Jahre 1905/06 werden gewählt, als Mitglieder: Gemeindcvorstand Vogel, LehngerichtS-