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A-eib ergerAnzeia^ und Taaeblatt Tageblatt i«ss .V127 Inserate werden bi» Bormittag 11 Uhr angenommen. Brei» für die Spaltzeile 18 Psg. Außerhalb del Landgericht-bezirk» 1s Psg. AmtSvttM für die königlichen and städtischen Behörden zu Freiderg und Brand, verantwortlich« Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt. —— — , 52. Aabraana. trschetvt jeden Wockirnlag Nb md« >/,d-Ihr für den ü — . . - anderen tag » « »vierteljiihrliibLMr Sb Psg. <L0NUt0N NkU 4 -weimonatlich 1 Ml. 50 Psg. u. «mmon°tlich7bPig. st WUUSUU, Oeffentliche Sitzung des Bezirks-Ausschusses Sonnubend, den 10. Juni 1899, vormittag» 10 Uhr. Vrekderg, am 1. Juni 1899. Der AmtShauptmann. Vr. 8t«1n»rt. Wcgesperrung. Wegen Bornahm« von Mafsenschüttung wird der Communicattonsweg von Lohnitz nach Großschirma vom 5. bis mit 18. Vss. Mts. für den Fährverkehr gesperrt. Der Letztere wird auf die Freiberg-Nossener Staatsstraße verwiesen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder Haft bis zu 14 Tagen -«straft. Freiberg, den s. Jmn 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. vr 8t«I»«rt. Zwangsversteigerung. DaS ü» Grundbuch« auf den Namen deS Pianisten Friedrich August Emil Eichhost allhier eingetragene, an der hiesigen Bahnhofstraße unter Nr. 52 gelegene HauSgrundstück Nr. 160 des Brandkatasters, Abth. ö, Nr. 1391 des Flurbuchs und Folium 813 des Grund ibuchs für dir Stadt Freiberg, — da 2,8 a Fläche enthaltend und mit 219,27 Steuereinheiten belegt, auch geschätzt auf 11500 M. — Pf., soll im hiesigen Königlichen Amtsgerichte zwangs weise versteigert wrrden und es ist der 23. Juni 1»dS, vormittags 10 Uhr, als Berstcigerungstermin, sowst der 7. Juli 1899, vormittags 11 Uhr als Dermin zu Verkündung des vertheUungsplans anberaumt worden. Eme Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Bereitschaft zur Zahlung oder Sicherstellung den bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. Freiderg, den 17. April 1899. Königliches Amtsgericht, Abth. l La. 8/99 No. 11. »r. Nicolai. Freiberger StaStanleihe. Die Aushändigung der neuen Zinsscheinbogen zu unseren städtische« Anlethen vom Jahre 1872 und 1880 erfolgt gegen Rückgabe der abgelaufenen Zinsleisten bei unserer Stadthauptkasse zu den üblichen Geschäftsstunden. Freiberg, den ». Ium 1899. Der vtadtrath. Fbg. Beiträge zur land- und forstwirthschastlicheu Berufsgenossenschaft anf 18S8. Die vom Vorstand der land- und forstwirthschastlicheu Berufsgenossenschast für das Königreich Sachsen für die Stadt Freiberg auf das Jahr 1898 aufgestellte Heberolle über die von den einzelnen Betriebsunternehmern zu entrichtenden Steuereinheiten liegt vom 5. dieses Monats ab zwei Wochen lang in der hiesigen Stadtlassen-Einnahme — Stadthaus — zur Einsichtnahme für oie Betheiligten auS. , Die ausgeworfenen Beiträge werden demnächst durch unseren Kassenboten Lempe abgeholt; bei Nichtzahlung erfolgt die Einhebung durch den Rathsvollzieher. Einsprüche gegen die Höhe der Beiträge, sowie gegen die Veranlagung der Betriebe im Unternehmer-Verzeichnisse sind innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist unmittelbar an die Geschäftsstelle der Genossenschaft (Dresden-Ältst., Wienerstraße 13) zu richten, während der aus- geworsene Betrag vom Unternehmer ungeachtet des Einspruchs in voller Summe zu zahlen ist. Freiberg, am 2. Juni 1899. Der Ttavtrath. vr. Paul Vermiethung. Die im Erdgeschoß deS Kaufhauses hier an der Kaufhausgafse befindlichen Hinteren Räume, die bisher vom Herrn Fuhrwerksbesitzer Ulbricht hier als Wagen- und Lagerschuppen benutzt worden sind, werden vom 1. Juli 1899 ab miethfrei. Interessenten, die die freiwerdenden Räumlichkeiten ermiethen wollen, werden gebeten, ihre Gebote bis ,UM 10. Juni 1899 schriftlich oder mündlich an Rathsstelle — Zimmer Nr. V — zu eröffnen. Freiberg, am 31. Mai 1899. Der Stadtrath. Air Mllr. Feldverpachtnng. Die der Stadtgemeinde Freiberg eigenthümlich gehörigen, am Hornmühlenweg hier gelegenen drei Feldparzellen Nr. 1100a, 1100b und 1100o des hiesigen Flurbuchs mit einem Flächeninhalte von 83,5 a werden vom 1. Oktober 1899 ab pachtfrei. Es ist hierfür ein jährliches Pachtgeld von 80 Mark geboten worden. Pachtliebhaber, die dieses Gebot übersetzen wollen, werden gebeten, bis zum 10. Juni 1899 schriftlich oder mündlich an Rathsstelle — Zimmer Nr. V — ihre Gebote zu eröffnen. Freiberg, am 30. Mai 1899. Der Stadtrath. , — Isr. 8«1»»vtl«r. Mllr. Die unentgeltlichen öffentlichen Impfungen betreffend. Die diesjährigen unentgeltlichen öffentlichen Impfungen beginnen für de» hiesigen Stadtbezirk Mittwoch, den 14. Juni dieses Jahres und werden in den Monaten Juni und Juli jede Mittwoch Nachmittags von 3—4 Uhr, die Revision der Geimpften dagegen vormittags von 11—1/,12 Uhr stattfindem 1" Kaufhause (1- Stockwerk) Jmpfpflichtig sind im Jahre 1899 außer den in § 1 Ziffer 1 deS ReichSimpfgesetzeS vom 8. April 1874 näher bezeichneten Zöglingen öffentlicher Lehranstalten, wegen deren Wieder impfung noch besondere Termine werden anberaumt werden, a. alle im Jahre 1898 geborenen Kinder und d. die in früheren Jahren geborenen Kinder, welche der Erstimpfung noch nicht oder ohne Erfolg genügt haben, oder der Jmpfrevision entzogen geblieben sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben. Wir fordern alle Eltern, Pflegeeltern und Vormünder hiesiger Stadt auf, mit ihren impf-- pflichtigen Kindern beziehentlich Pflegebefohlenen zu diesen Terminen behufs Vornahme der Erst impfung und ihrer Controle zu erscheinen, ober spätesten- tu Veuselben, wenn dies nicht schon an Rathsstelle (Rathhaus, Polizeimeldeamt) geschehen, die austerhalb der öffentliche« Impftermine ausgestellten Impfscheine oder Jmpfbefreiungsreugniffe der Jmpf° veh-rde vorzulegen. Für jedes zur öffentlichen Impfung gebrachte Kind ist dem dort anwesenden Listenführer ein Zettel mit vollständigem Namen, Geburtszeit und Geburtsort deS Impflings, sowie Namen Stand und Wohnung des Vaters — bei außerehelichen Kindern der Mutter, deS Pflegevater- oder Vormundes — zu übergeben. Hierbei wird noch darauf hingewiesen, daß nach Z 14 des ReichSimpfgesetzeS vom 8. April 1874 Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche — für den Fall, daß sie ihre impfpflichtigeu Kinder und Pflegebefohlenen nicht zu den öffentlichen Terminen bringen — den ihnen deshalb obliegenden Nachweis, daß die Impfung erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, der Jmpsbehörde gegenüber zu führen unterlassen, mit Geldstrafe biS zu 20 Mark, sowie daß diejenigen, deren Kinder bez. Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben, mit Geldstrafe biS zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen sind. Gleichzeitig geben wir die Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Impflinge unter T zur strengsten Nachachtung hiermit bekannt. Freiberg, am 2. Juni 1899. Di« Stadtpolizeibehökde. L-alm«. Zrnr D Berhaltungsvorschrifteu für die Angehörige» der Impflinge. 8 » AnS einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Masern, DiphtheritiL,- Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrsche», dürfen Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werdeu. 8 » Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. 8 8. Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung der Impflinge die wichtigste Pflicht. 8 4. Wenn das tägliche Baden deS Impflings nicht ausführbar ist, so versäume man wenigstens die tägliche sorgfältige Abwaschung nicht. 8». Die Nahrung deS KindeS bleib« unverändert. 8 « Bei günstigem Wetter darf dasselbe inS Freie gebracht werden. Man vermeide im Hoch sommer nur die heißesten Tagesstunden und die direkte Sonnenhitze. 8 ?. Die Impfstellen sind mit größter Sorgfalt vor dem Aufreiben, Zerkratzen und vor Be schmutzung zu bewahren. Die Hemdärmel müssen hinreichend weit sein, damit fr« nicht durch Scheuern die Impfstellen reizen. 8 8. Nach der erfolgreichen Impfung zeigen sich vom vierten Tage an kleine Bläschen, welche sich in der Regel bis zum neunten Tage unter mäßigem Fieber vergrößern und zu erhabenen, von einem rothen Entzündungshofe umgebenen Schutzpocken entwickeln. Dieselben enthalten eine klare Flüssigkeit, welche sich am achten Tage zu trüben beginnt. Vom zehnten bis zwölften Tage, beginnen die Pocken zu einem Schorfe einzutrocknen, der nach 3 bis 4 Wochen von selbst abfLM Die Entnahme der Lymphe zum Zwecke der weiteren Impfung ist schmerzlos und bringt dem Kinde keinen Nachtheil. Wird sie unterlassen, so pflegen sich die Pocken von selbst zu öffnen. 8 » Bei regelmäßigem Verlaufe der Jmpspocken ist ein Verband überflüssig; falls aber in der nächsten Umgebung derselben eine starke, breite Röthe entstehen sollte, oder wenn die Pocken sich öffnen, so umwickelt man den Oberarm mit einem in Baumöl getauchten oder noch besser mit Vaseline bestrichenen kleinen Leinewandläppchen. Bei jeder erheblichen nach der Impfung entstehenden Erkrankung ist ein Arzt zuzuziehen. 8 »o An einem im Impftermine bekannt zu gebenden Tage erscheinen die Impflinge zur Nach schau. Dieselben erhalten, wenn die Impfung Erfolg hatte, an diesem Tage den Impfschein Der letztere ist sorgfältig zu verwahren. 8 H Kann ein Kind am Tage der Nachschau wegen erheblicher Erkrankung, oder weil in dem Hause eine ansteckende Krankheit herrscht, (Z 1), nicht in das Jmpslokal gebracht werden, so haben die Eltern oder deren Vertreter dieses spätestens am Terminstage dem Jmpfarzte anzu zeigen. Am 30. Mai 1899 ist der Gutsbesitzer Herr Karl Julius Morgenstern in Grotzwaltersdors als Gerichtsschöppe für diesen Ort an Stelle des verstorbenen Herrn Carl Christoph Muster, verpflichtet worden. Brand, am 31. Mai 1899. Das Königliche Amtsgericht. Rdl Anetion. — Montag, Ven 5. Juni 1899 Nach«». 3 Uhr werden im amtsgerichtlichen Auctions- locale 16 Bände BrockhauS Convers.-Lex., 14. Ausl., 1 großes gravirtes Holzbild, 1 Rauchservice, 7 Drahtglocken, Zeitungshalter, Gurken- und Fruchthobel, versch. Blechwaarcn, Scheuer-, Putz- und Schmierbürsten, Mausefallen pp. unwiderruflich versteigert. Weiter soll noch 1 Spiegelschrank, 1 Billard mit Zub., 1 langes Plüschsopha, 2 Waaren- schränke, Gardinen, Bilder, 1 Spiegel, 2 Ladentische und weitere Möbel versteigert werden. Freiberg, den 3. Juni 1899. Sekr. G.-B.