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----- Freiberger Anzeiger ----- d„, bi« Nachmittag« und galten« Zelle oder z Uhr für di- nächst. _ _ . deren Raum mit L' L. '-r—"" Tageblatt. Amtsblatt des König!. Mirksgerichls M Freiberg, sowie der König!. Grrichtssmkr mib der Stabträthc >u Freiberg, Sayda und Brand. 114. Freitag, den LI. Mai. 1838. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über das Decrct Nr. 9, die Ausführung einer Eisen bahn von Tharandt nach Freiberg und den fiskalischen Hüttenwerken betreffend. Ei n gegangen am 16. Mai 1858. DaS am 8. Januar dieses Jahres der zweiten Deputation zur Begutachtung übergebene, obenerwähnte allerhöchste Decret veranlaßt zunächst einen Blick auf die Verkehrsverhältnisse des großen Landesiheiles, in dem das Aufblühen unseres Staates ui der Vorzeit die ersten Wurzeln fand. — Der alte erzgebir- gische Kreis, wie er in seinen Kreisständen heute noch besteht, zeigt zwei nicht ganz gleichartige Gebiete, die nur durch die fast in der Mitte des Ganzen liegende Stadt Chemnitz verbunden werden; daS Gebiet der Zwickauer Mulde, als das Land der Steinkohlen- und Schicferartcn, des Eisenerzes, des Kobaltes, der verschiedenartigsten Fabriken, Groß- und Kleingewerbe, und das Gebiet der Freiberger Mulde, als das Land der edlen Erze mit ihren Beimischungen, des Flachses, der Spinnereien (beson ders in den Thälern der Zschopau) und mehrfacher, aber fester abgegräuzter Industriezweige in den nicdcrn wie ober« Theilen. Holz ist beiden Kreishälften gemeinsam. Die Deputation hat i» ihrem Berichte über die weitere Nutzbarmachung der obererz- gcbirgischen Eisenbahn die Ansicht niedergelegr, daß den Ver- kehrSverhältnisscn des Zwickauer Muldengebicts, soweit Eisen bahnen aus Staatsmitteln in Frage kommen, durch den Bau der Chemuitz-Zwickauer Bahn mit Flügelbahn nach Gößnitz, wie den der Zwickau-Schwarzenberger Bahn mit Flügel nach Schnee berg und Neustädtel vorläufig genügende Rechnung getragen ist und in der Kammer haben sich sehr wenig Stimmen gegen diese Ansicht erhoben. Das Gebiet der Freiberger Mulde mit seinen Hauptorien ; Freiberg und Annaberg entbehrt aber noch jeder Eisenbahnver- ! vindung und wird nur in seinen untersten, nicht mehr zum Erz- ! gebirge gehörenden Theilen, bei Döbeln und Waldheim, von " der Chemnitz-Riesaer Bahn durchschnitten. Dies Gebiet aber umfaßt, soweit cs zum Erzgebirge gehört, also von Scheibenberg bis Frauenstein und von Frankenberg bis zum Grüllenburgcr Walte, ungefähr >8—10 Gcrichtsämtcr, > mit ungefähr 300,000 Einwohnern. In den Acten der Siändevcrsammlung befinden sich nun seit fast 20 Jahren die verschiedensten Bcweisschriften, die von den Bestrebungen der Bewohner des Freiberger Muldengcbietes zeugen, auch ihren Landesiheil in das sächsische und also deutsche, ja europäische Eisenbahnsystem ausgenommen zu sehen. — Aus ! Annaberg verwendete man sich zuerst auf den Landtagen von 18^/«<, und 18*-/„ für die Chemnitz-Riesaer Bahn, allerdings in der (wenn auch unausgesprochenen) Hoffnung, dieselbe später nach Annaberg fortgeführl zu erhalten. ! Von Freiberg auS begannen gleichzeitig die bekannten, so viele Landtage hindurch fortgesetzten Bestrebungen, gegenüber der beabsichtigten Linie Riesa-Chemnitz-Zwickau, eine Bahn von Dres den über Freiberg, Chemnitz nach Zwickau durchzusctzen — Be strebungen, die ihren Gipfelpunkt in dem Scparatvotum des Ab- geordneten Sachße vom Landtag 18"/,, und dem Sondergut- > achten der Abgeordneten von der Beeck und Sachße vom Land tag 18^/z, fanden. Entschieden sich nun Regierung und Stände nach manchen Zwischenfällen für die Linie Riesa-Chemnitz, so hob doch schon das Königliche Decret vom Landtage 18"/«, hervor, „wie Rücksicht zu nehmen sei auf die wichtige Stadt Freiberg und die Abfuhr der Produkte des dortigen Bergbaues, sowie aus das östliche Erzgebirge überhaupt, welches bei allen übri gen Kombinationen allerdings einigermaaßen hintangesetzt und bcnachtheiligct erscheine." Nicht weniger verkannte die Sachlage die dem Sachße'schw Separatvotum rntgegenflehende Majorität der zweiten Deputa tion der zweiten Kammer in ihrem Bericht über obigeS Köni gliches Decret. Sie sagt: (Landt.-Acten 18«/«,, IV. Abth., S. 103) „Die unverkennbaren Vortheilt der Eisenbahnen für den Verkehr haben — alle bis jetzt gemachten Erfahrungen be stätigen diese Wahrnehmung — ihn meist in den Bereich der Gegenden gezogen, die vorzugsweise davon begünstigt sind. Es tritt dies nicht plötzlich und überraschend, aber nach und nach und sicher ein, so daß sich allerdings für unsere dichtbe völkerten, lediglich dem industriellen Verkehr ihren Wohlstand verdankenden Fabrikdtstricte eine sehr trübe Aussicht darbittet, falls ihnen auf die Dauer jenes belebende Verkehrsmittel ver. sagt werden sollte. Nicht allein werden neue Fabriketabliffe- mentS, wie sie für die immer wachsende Bevölkerung nöthig sind, sich nicht nach Gegenden wenden, welche von dem all gemeinen deutschen Eisenbahnsysteme ausgeschlossen sind, auch die bestehenden werden mehr oder weniger diesen Ausschluß tief empfinden, die Nachthelle in der Coneurrenz mit btgün- stigteren Gegenden werden von allen Classen der Bevölkerung getragen werden müssen. Da« Gefühl dieser Jsvlirung spricht schon jetzt in den be troffenen Gegenden sich laut und schmerzlich auS. GS wird und muß aber lebhafter und mit größerem Recht noch hervor- treten, mit der wettern Verbreitung der Eisenbahnen in Deutsch land, mit der hieraus zunehmenden nachtheiligen Wirkung der Jsolirung und endlich mit dem Wachsen der Opfer auS Staatskassen für Eisenbahnzwecke. Mit der Zunahme deS Nutzeffekts für die von Eisenbahnen durchschnittenen LandeS- theile wird nothwendig ver Nachtheil wachsen für die, welche ihrer entbehren; auS den weiter oben angeführten Grün den der Verkchröübertragung und schwierigeren Coneurrenz und mit der Verallgemeinerung der Vortheile, muß der Nach theil Einzelner deutlicher und drückender hervortreten. Die Erwägung der unverkennbaren Vortheile, welche Eisen bahnen den davon berührten Gegenden gewähren und der Nachtheile, welche für die Gegenden erwachsen, denen dieses Verkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht sofort gewährt wer den kann, hat in mehreren Staaten, wo Opfer gebracht oder in Aussicht gestellt werden mußten, um die Gisenbahnunter- nehmungcn zu Stande zu bringen, zu der Maxime geführt, diese Opfer nur zum Theil der Gesammtheit der Staatsbürger, zum Theil aber denen aufzuerlegen, welche den unmittelbaren Vorthcil davon haben werden — den an den Eisenbahnen gelegenen. Alan hat namentlich in Frankreich diesen Grundsatz ange nommen, und cs läßt sich nicht verkennen, daß manche ge wichtige Gründe für ihn sprechen, daß eS wohl gerecht erschei nen möchte, nicht dem einen Theile des Landes auf Kosten deS ganzen Landes etwas zu gewähren, was dem andern neben seinem Kostenantheile noch manchen reellen Nachtheil bringt. Kann nun auch die Deputation aus mehrfachen — weiter unten in Kürze zu berührenden — Gründen die Annahme Lieser Maxime für Sachsen nicht bevorworten und glauht sie dabei den Ansichten der Kammer zu begegnen, so liegt doch, wie ihr bedünkt, gerade hierin ein gewichtiger Grund mehr, die Vortheile des Eisenbahnwesens, insoweit es die Verhält nisse gestatten, dem ganzen Lande gleichmäßig zu gewähren und nicht hochwichtige, zu den StaatSlasten in reichem Maaß« contrtbuirende Theile davon ausschlirßen zu lassen. Zu erwähnen ist hierbei noch, daß in Folge eines ständischen Antrages vom Jahre 1846 die Staatsregierung der Staudever sammlung von 18^H (Königliches Decret Fol. 282) mittheilte, daß die Linie Dresden-Freiberg-Chemnitz vermessen und fux Locomotivbetrieb mit 5,832,300 Thlr. veranschlagt worden