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Sonnabends, den 3. Mai. ottlieb E^Hers zn Me- hie^durch alle bekannte und Drei Ellen breite Leinwand zu Betttüchern, die demnach keiye Naht bekommen, und andere Hanz schwere aus reinem Handgespinnstgarne gearbeitete Leinwand, zum Theil ohne all/Appretur, sowie derqleichW Tlschzeuge in reicher Auswahl in dem Leinen-Geschäft von Friedrich Brandstetter in Leipzig, Gnmma'sche Straße 19, dem gegenüber, 1 Treppe hoch? früher unter der Firma: C. Gottlieö Schwäaricke» Bel wlrklichem Bedarf werden von der 3 Ellen breiten^Lcinwand auch Proben gegeben. Nachdem zu des geisteskranken Schanknahrungsbesitzers Christian Gl Verwiese Vermögen der Concurs zu eröffnen gewesen ist, so laden wir -hindurch unbekannte Gläubiger genannten Elkners vor, künftigen ü Acht und Zwanzigsten August 1851^ , . > als den von uns bestimmten Anmeldungstermin, zu rechter Gerichtszei^ ^tweder persönlich oder durch gehörig legitimirte Gevollmächtigte an Gerichtsstelle hier zu erscheinen, ihre gesammten Ansprüche an zuzeigen und sofort zu bescheinigen, mit dem verordneten Güter- und Rechtsvertreter, Herrn Gerichts director Advocat Klotz zu Frankenberg, sowie der Priorität wegen untEich selbst binnen 6 Wochen rechtlich zu verfahren, den folgenden / Dreizehnten October 1851 - aber der Publication eines Ausschließungsbcscheides wegen der nickt Angemeldeten, welcher in Anse hung der AuSbleibenden Mittags 12 Uhr für eröffnet geachtet werden wird, sich zu versehen, sodann- den Zwanzigsten October 1881, als anberaumten Verhörstermin, sich auf gesetzliche Weise Vormittags wieder an Gerichtsstelle einzu« finden, gütliche Unterhandlung zu pflegen, im Fall aber dieses fiÄMos bleibt, den Vierten November 1854- -' der Jnrotulation der Acten zum Behuf der Ertheilung eines Locationserkenntniffes entgegen zu scheu. Diejenigen, welche im Liquidationstermine gar nicht erscheinen, oder wenn dies der Fall gewesen, darin, oder innerhalb der zum rechtlichen Verfahren bestimmten sechswöchigen Frist ihre Forderungen und Ansprücke nickt gehörig anzeigen und bescheinigen, werden damit völlig ausgeschlossen und der ihnen etwa zustehenden Recktswohllhat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlustig geachtet- diejenigen aber, welche in dem angcsetzten Verhörstermine außenblciben, oder über den vorgeschlage nen, von der Mehrzahl gebilligten, Vergleich sich gar nicht^ oder doch unbestimmt erklären, sollen für einwilligend geachtet werden. - Endlich haben alle auswärtige Betheiligte bei 5 Thaler - - - - Strafe zur Annahme künftiger Verfügungen einen Gevollmächtigten in der Nähe zu bestellen. Schloß Lichtenwalde, den 27. März 1851. Die Gräflich Vitzthum'schen Gerichte daselbst. Barth, G.-DiD" " Welker. ' >5^ Frankenberg mit Sachsenburg und Uytgegend^ Intelligenz und Wochenblatt - - ' für