Volltext Seite (XML)
Erscheint jeden Wochentag srüh - Uhr. Inserats wer den bi« Nachmittags 1 Uhr sür die nächst- «scheinende Nummer angenommen. Freiberger Anzeiger und Tageblatt. Preis vierteljährlich 15 Ngr. Inserate werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 5 5b berechnet. 271. Sonnabend, den 21. November. 1857: Der Rechenschaftsbericht auf die Jahre 1852-34. Dresden, 16. Nov. Die erste, den versammelten Ständen zugcgangene Regierungsvorlage bildet der verfassungsmäßige Rechenschaftsbericht auf die Jahre 1852, 1853 und 1854. Der selbe schließt mit dem höchst günstigen Ergebniß ab, daß die ge dachte Finanzpertode einen Einnahmeüberschuß von 3,272,675 Thlr. 28 Ngr. 7 Pf. geliefert hat. Die Gesammteinnahme innerhalb der Periode 18§sj belief sich auf 28,460,798 Thlr. 83 Ngr. 9 Pf-, während nach dem Voranschläge blos auf ein Gesammteinkommen von 24,845,184 Thlr. gerechnet war. Es würde sich daher selbst ein Mehrertrag von 3,615,614 Thlr. 23 Ngr. 9 Pf. ergeben haben, wenn nicht gleichzeitig auch die Staatsausgaben innerhalb jener Periode um 342,938 Thlr. 25 Ngr. 2 Pf. den Voranschlag überstiegen hätten. Dadurch ver mindert sich der Einnahmeüberschuß bis auf obige 3,272,675 Thlr. 28 Ngr. 7 Pf. Von letzterm hat nicht nur der gesammte außerordentliche Staatsaufwand der Periode 18^^ an überhaupt 1,551,713 Thlr. 18 Ngr. 6 Pf. (nämlich 568,380 Thlr. 13 Ngr. 5 Pf. für Eisenbahnzwccke, 28,000 Thlr. für das Staatstelcgraphenwesen, 90,000 Thlr. für die Wiederher stellung des Zwingers, 12,000 Thlr. zu Erbauung einer Caserne in Zwickau, 4000 Thlr. zu Herstellung eines Nebengebäudes beim Schullehrerseminar in Grimma, 660,000 Thlr. wegen Umgestaltung der Untergerichte und der Bezirköverwaltung, Bauaufwand rc. und 189,333 Thlr. 5 Ngr. 1 Pf. Entschädi gung für die infolge des Gesetzes vom 15. Mai 1851 in Weg fall gekommenen Befugnisse, nach §. 8 dieses Gesetzes) bestritten werden können, sondern es sind auch noch 1,720,962 Thlr. 10 ! Ngr. 1 Pf. übrig geblieben, um welche sich das mobile Staats vermögen vermehrt hat. Durch Aufnahme neuer Schulden hat dieses Vermögen nur einen Zuwachs von 164,593 Thlr. — Ngr. 7 Pf. erhalten, so daß der Gesammtzuwachs des mobilen Staats- vermögens in der Periode 18^ 1,855,555 Thlr. 27 Ngr. 1 Pf. betragen hat. Jener Einnahmeüberschuß an 3,615,614 Thlr. 23 Ngr. 9 Pf. entstand, indem einerseits eine Anzahl Einnahme posten den Voranschlag um überhaupt 4,149,727 Thlr. 15 Ngr. 6 Pf überstieg, andererseits eine andere Anzahl derselben mit 534,112 Thlr. 21 Ngr. 7 Pf. unter dem Voranschläge zurück- blieb. Zu erstgedachtem Mehreinkommen haben in runder Zif fer vorzugsweise beigetragen: die Forst- und Jagdnutzungen mit 668,061 Thlr., die Steinkohlenwerksnutzungen mit 103,035 Thlr., die Postnutzungen mit 164,607 Thlr., die Eisenbahn- u. Telegraphennutzungen mit 1,528,244 Thlr., die Zinsen von Activcapitalien 256,141 Thlr. (erlangt durch längere Zurück haltung der zum Verkauf bestimmten Staatspapicre, zeitweilige zinsbare Anlegung sür den Augenblick entbehrlicher Kaffenbe stände rc.), die Landeslotterie mit 144,790 Thlr., die zufälligen Einnahmen mit 369,839 Thlr. (insbesondere zur Kaffe zurück- gestossene Ersparnisse von früher verausgabten Posten), die ordentliche Grundsteuer mit 47,893 Thlr., die ordentliche Ge werbe- und Personalsteuer mit 97,803 Thlr., Ler Grenz- und Elbzoll mit 29,925 Thlr.', die Rübenzuckersteuer mit 283,576 Thlr., die Stempelsteuer nebst Zuschlag zu selbiger mit 189,203 Thlr. Dagegen blieb die Einnahme hinter dem Veranschlage unter andern zurück: um 18,766 Thlr. bei den Weinbergs-und Kellereinutzungen, um 29,799 Thlr. bei den Salznutzungen, um 24,793 Thlr. bei der Biersteuer, um 83,380 Thlr. bei der Schlachtsteuer und dem Zuschläge zu selbiger, um 73,687 Thlr. bei der Branntweinsteuer, um 150,331 Thlr. bei der außeror dentlichen Grundsteuer, um 149,936 Thlr. bei der außerordent lichen Gewerbe- und Personalsteuer. Letztgedachte beide Posten sind jedoch als eigentliche Ausfälle in der Einnahme nicht zu betrachten, da sie infolge des im Jahre 1853 stattgefundenen theilweisen Erlasses der außerordentlichen directen Steuern ge wesen sind. Die currenten ordentlichen StaatSbedürfnisse waren im Budget pro 18^ mit 24,845,184 Thlr. veranschlagt, sie haben aber in Wirklichkeit betragen: 25,188,122 Thlr. 25 Ngr. 2 Pf., mithin den Voranschlag um die bereits oben ge nannte Summe von 342,938 Thlr. 25 Ngr. 2 Pf. überstiegen. Nach den einzelnen Abschnitten des Budgets geordnet, hat sich nämlich in runden Ziffern ein effectiver Mehrauf wand ergeben mit: 138,416 Thlr. bei den allgemeinen Staats- bedürfniffen; 2351 Thlr. bei dem Gesammtministerium; 49,301 Thlr. bei dem Departement der Justiz (veranlaßt durch den aus der Staatskasse zu übertragenden Aufwand in UntersuchungS- und Vagabundensachen); 120,107 Thlr. bei dem Departement des Innern (bei den Kreisdirectionen und AmtShauptmannschaf- ten 11,996 Thlr., zu Beförderung der Künste und Gewerbe 36,312 Thlr., für allgemeine LandeSpolizei 2314 Thlr., Bei träge zu den Localanstalten für Polizei- und andere öffentliche Zwecke 30,058 Thlr., an außerordentlichen Ausgaben für Zwecke der Dresdner Polizeidirection rc. 34,920 Thlr., 4504 Thlr. für das statistische Bureau); 308,939 Thlr. bei dem Militärdepar- tement, und zwar bei der Naturalverpflegung der Armee infolge der ungewöhnlichen und anhaltenden Höhe der Getreide- und Rauchfutterpretse; 2970 Thlr. bei dem Departement des Cultus, endlich 189,996 Thlr. bei dem Bau-Etat und zwar beim Chaus see-, Straßen- und Brückenbau, theils infolge der nachtheiligen Witterungsverhältniffe und der gestiegenen Fuhr- und Arbeits löhne, theils durch die nöthigen Herstellungen der durch Regen güsse und Wasserfluthen veranlaßten Beschädigungen. Dagegen trat ein effektives Ersparniß ein mit 23,262 Thlr. bei dem Departement der Finanzen, mit 20,435 Thlr. bei dem des Auswärtigen, mit 5601 Thlr. in den Beiträgen zu den Aus gaben des Deutschen Bundes, mit 22,951 Thlr. bei dem Pen sionsetat und mit 396,893 Thlr. bet dem Reservefond. Der letztere war für jedes Jahr der Periode mit 135,141 Thlr.e mithin auf die ganze Periode mit 405,423 Thlr. in Ansatz ge kommen, während derselbe nur mit 8530 Thlr. in Anspruch zu nehmen gewesen. Der obgedachte Gesammtzuwachs des mo bilen Staatsvermögcns an 1,885,555 Thlr. 27 Ngr. 1 Pf. hat stattgefunden mit 1,088,050 Thlr. 2 Ngr. 1 Pf. bei den obern Finanzkassen und mit 797,505 Thlr. 25 Ngr. bei den Provin- zialkassen und fiskalischen Betriebsanstalten. Den nurerwähnten Betriebsanstalten, und zwar den Staatseisenbahnen sind übri gens innerhalb der Periode 18»^ annoch 2,293,061 Thlr. 9 Ngr. 9 Pf. als Betriebsvermögen, an soviel aus den Baufonds der Staatseisenbahnen angeschafften Betriebsmitteln zuzuschreiben gewesen, so daß der gesammte Zuwachs des Betriebsvermögens bei den Provinzialkassen und fiskalischen Betriebsanstalten sich auf 3,090,567 Thlr. 4 Ngr 9 Pf. berechnet. Die Summe des mobilen Vermögens belief sich am Schlüsse der Periode 18ZH auf 15,274,484 Thlr. 20 Ngr. 8 Pf. bei den obern Finanzkassen und auf7,969,398 Thlr. 22Ngr. 9 Pf. beiden Provinzialkassen und Mal. «etriebsanstaiteu, also auf23,243,883 Thlr. !3Ngr.7Pf.