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MivergerAltzewE Md T»mb!Ä o und Tageblatt .— - „ > >- s9. Jabraana. " .——. >en - k Inserate werden bis Vormittag 11 Uhr sg. DnitNl'l'KlKN 2rd angenommen. Preis für di-Spaltzetle 13 Pfg. ZUHNtzV Außerhalb des LandgerichtSbezirkS 15 Pfg V V. W 253 Amtsblatt stil die lSniMcn und städtische» Behörden zu Freiberg md Brand. Verantwortliche Leitung: Georg Burkhardt. erscheint jeden Wochentag Abends >/,7 Uhr für den , anderen Tag. Preis vierteljährlich 2 Mk. 25 Ps * zweimonatlich 1 Mk. 50 Pfg. u. einmonatlich75Pj Bekanntmachung. DaS von der Stadtgemcinde Freiberg käuflich erworbene, am Kuhschachtgäßchen unter Nr. 3 hierselbst belegene vormals Löwe'sche Hausgrundftück sammt Zubehör soll und zwar die Scheune allein, dagegen daS HauSgrundstück in Verbindung mit dem anstoßenden großen Garten baldigst verpachtet werden. Pachtgebote werden im Rathhause (Anmeldezimmer) in dem auf Freitag, den 3«. Oktober dieses Jahres Vormittags 11 Uhr anberaumten Verpachtungstermine entgegengenommen. Freiberg, am 24. October 1896. Der Gtadtrath. ILSssIvr. Mllr. Allgemeines Beräutzerungsverbot. Nachdem von dem Privatus Carl Otto Brandt in Dresden der Antrag gestellt worden ist, über das Vermögen des Schneidermeisters Julius Hermann Schmidt in Freiberg, Enge gasse 14, dermalen unbekannten Aufenthalts, das Konkursverfahren zu eröffnen, wird zur Sicher ung der Masse dem genannten Schneidermeister Schmidt jede Verfügung über sein Vermögen zum Nachtheile der Gläubiger desselben unter Androhung der Nichtigkeit hiermit untersagt. Freiberg, am 27. October 1896. König!. Amtsgericht daselbst, Abth. l Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Sekr. Siloolat. Konkursverfahren. " In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Brauereibesitzers Eduard Ottomar Müller in Kleinhartmannsdors ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf den SO. November 1SS6, Vormittags 0 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumi. Für den Fall der Annahme des Ver gleichs soll im Anschlusse daran sofort die Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters erfolgen. Brand, den 27. Oktober 1896. Aktuar 8«UI»c!Ivr, Gerichtsschreiber des König!. Amtsgerichts. Kotzversteigerung auf dem Nassauer Staatsforstreviere. Im Gasthose zu Bienenmühle sollen am 5. November dss. Js. folgende ini Nassauer Forstreviere in den Abth. 19, 25, 28, 29, 41, 42,*44, 45, 59, 64, 72, 74, 76, 88, 89, 90, 91, 93 und 94 aufbereitete Stutz- und Brennhölzer an die Meistbietenden ver steigert werden, und zwar: von Vormittags 10 Uhr an: 225 w. Stämme, 17 buch. u. 5965 w. Klötzer, 3735 w. Stangenklötzer, 280 w. Derbstange«, 2150 w. Reisstangen, 10 rm w. Nutzscheite und 3 rm w. Nutzknüppel; von Nachmittags 2 Uhr an: 73 rm w. Brennschrite, 336 rm w. Brennknüppel, 1 rm h. u. 141 rm w. Zacken und 188 r» w. Beste. Näheres ist aus den bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Ort« schäften aushängenden Plakaten zu ersehen. I König». Forstrentamt Frauenstein und Königs. Forstrevierverwaltung Nassau zu Bienenmühle, am 26. October 1896. Politische Umschau. Freiberg, den 28. Oktober. Nach Beendigung der Schießversuche, welche gestern Nach mittag 3 Uhr wieder ausgenommen worden waren, traten der deutsche Kaiser und Prinz Heinrich mit Gefolge mittels Sonder- Mes die Reise nach der Kruppschen Villa Hügel bei Esten an. Die Schießversuche sind vorzüglich gelungen. Der Kaiser verlieh dem Direktor Budde den Rothen Adlerorden. Der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe hat gestern den Direktor der Kolonialabtheilung des Auswärtigen Amts, Wirk lichen Geheimen Legationsrath Freiherrn von Richthofen, und den Gouverneur von Deutsch-Ostafrika, Herrn von Wiß mann, gemeinschaftlich empfangen. Nach diesem Empfange ist es entschieden, daß Herr von Wißmann nicht mehr nach Afrika zurückgeht, nachdem er die Gründe für seinen Wunsch, hier zu bleiben, entwickelt hat. Als ebenso sicher ist die Thatsache zu betrachten, daß in Zukunst die Spitze in Deutsch-Ostafrika eine Civil-Verwaltung bilden wird, nicht wie bisher eine Militär- Verwaltung. Die Personalfrage steht erst in zweiter Linie. Sehr treffend bemerkt dazu die „Tgl. Rdsch.": Nach unserer Meinung müßte die Sache umgekehrt sein. Die Frage, ob der Gouverneur eine Civil- oder Militärperson ist, ist die gleich- giltigste von der Welt. Unseretwegen könnte es auch ein Kauf mann oder Missionar sein. So lange man das noch als Prin zipienfrage betrachtet, sind wir mit den Kolonien auf dem Holz wege. Daß man aber die richtige Persönlichkeit hinschickt, darauf kommt es an. Auch die „N. A. Z." bestätigt, daß die Ernennung des bis herigen Direktors der Kolonialabtheilung des Auswärtigen Amtes, Wirklichen Geheimen Legationsraths vr. Kayser, zum Senats präsidenten des Reichsgerichts unmittelbar bevorsteht. D-r Artikel der „Hamburger Nachr." über das Verhält- nißzwischen Deutschland und Rußland bis zum Jahre 1890 ist, wie der „Tgl. Rdsch." aus bestinformirten Kreisen versichert wird, mit ausdrücklicher Ermächtigung des Fürsten Bismarck veröffentlicht worden. Es fallen also die Vor aussetzungen verschiedener Blätter, daß es sich dabei um apokryphe, mehr oder minder aleichgiltige Aeußerungen der Hamburger Re daktion handle, zu Boden. Im Uebrigen hat sich an den Artikel eine sehr lebhafte Preßerörterung angeschlosten, bei der die frei sinnigen Zeitungen das Amt sowohl der Beschützer des „staats männischen Ruhmes" von Caprivi, als auch des Vaterlandsver- theidigers übernommen haben. In Wien scheint sich die erste Er regung etwas gelegt zu haben. Die „Neue Freie Presse" bespricht den Artikel der „Hamb. Nachr." vom 24. d. und sagt: Der Neu tralitätsvertrag habe nur ein geschichtliches Interesse. „Wir hegen nicht den geringsten Zweifel, daß der deutsche Kaiser und dessen Staatsniänner ihre Versprechungen gegen Oesterreich ehrlich, aufrichtig und ohne Wortklaubereien erfüllen werden. Wir halten treu zu dem deutschen Volke und erwarten die gleiche Treue von ihm. Die Veröffentlichung übte keine unmittelbar praktische Wirkung auf die gegenwärtige Politik und auf die Ge sinnung der ernsten politischen Kreise Oesterreichs." Das Blatt glaubt nicht, daß das „vom Fürsten Bismarck gegen den Drei bund geschleuderte Sprenggeschoß", welches in Oesterreich keinen ernsten Schaden verursachte, in Deutschland zünden und die Sicher heit des gegenseitigen Verhältnisses erschüttern werde. — Das „N. Wiener Tagbl." sagt: „Der Artikel der „Hamburger Nach richten" dürfte nichts an der festen Position des Dreibundes vor aller Welt ändern; wenn Bismarck gegenüber die jetzt antori- sirten Kreise zu Worte kommen werden, so können und werden sie nichts Anderes bieten, als eine entschiedene Abweisung des Verdachts, daß ein Doppelspiel heute noch möglich wäre." — Jetzt nimmt auch der „Deutsche Reichsanzeiger" das Wort zu der Angelegenheit, er schreibt: „Bei der öffentlichen Besprechung der jüngsten „Enthüllungen" der „Hamburger Nachrichten" über Organisation der konservativen Partei vernommen worden. Ein Comitö in Gotha, an dessen Spitze der Präsident des dortigen Landgerichts und des Landtages Geh. Rath Berlet steht, versendet einen Aufruf mit der Bitte, an den Reichstag eine Petition gegen das Duellwesen und betreffs der Militärgerichtsbarkeit zu richten, in der der Reichstag gebeten wird, dahin zu wirken, daß der am 21. April d. I. einstimmig von ihm gefaßte Beschluß, die Beseitigung des Duellwesens in der Armee betreffend, zur Anerkennung und Durchführung gelange und daß die noch immer für die An gehörigen des Militärstandes bestehende eigene Gerichtsbarkeit, soweit sie sich nicht auf Dienstvergehen bezieht, entschieden auf gehoben werde. Zu der Mittheilung der „Hamb. Nach r." meint die „Nat.-Ztg.": Uns scheint, daß das Hamburger Blatt vou dem ganzen vorigen Jahrzehnt gesprochen hat und vielleicht mit Recht von dem Ausgang desselben, der Zeit kurz vor dem Rücktritte des Fürsten Bismarck. Wir glauben, daß in dem Jahr 1889 die Anfänge einer Verständigung wieder erreicht waren. Die „Hamb. Nachr." sagen in einer Erörterung über das gegen- . wärtige Berhältuiß zwischen Rußland und Frankreich, „unange- . nehm wäre nur für Deutschland, daß es für den Fall eines neuen französischen Angriffs der wohlwollenden Neutralität Rußlands nicht sicher sein konnte, wie bis zum Jahre 1890", so daß das diese Eventualität sichernde deutsch-russische Abkommen abgelaufen ist, und vom Grafen Caprivi nicht erneuert wurde. In dem Fall Brüsewitz-Siepmann ist nun die militärgerichtliche Zeugeneinvernahme abgeschlossen. Nach den Angaben der wichtigsten Zeugen, wie sie nach Mittheilung der Zeugen selbst vor dem militärischen Untersuchungsgericht gemacht worden sind, hat sich der Vorfall wie folgt zugetragen: v. Brüse witz befand sich an fraglichem Abend mit seinem Freunde von Jung-Stilling im sogen, kleinen Speisesaal des Kaffeerestaurants „Tannhäuser". Das Lokal war stark mit Gästen besetzt. Kurz vor zwölf Uhr kam Siepmann mit einem Freunde und zwei Damen ebenfalls in das Lokal und nahm mit seiner Gesellschaft Platz an dem Tisch, der neben dem des v. Brüsewitz stand. Die beiden Tische waren hart nebeneinander. Siepmann setzte sich auf einen Stuhl, der mit der Lehne gegen den Stuhl des von Brüsewitz stand. Nach den Aussagen der Begleiter Siepmann's haben diese nichts davon bemerkt, daß Siepmann beim Nieder sitzen mit seinem Stuhl an den des Lieutenants stieß, oder daß Siepmann sonst etwas gethan hätte, was v. Brüsewitz hätte be leidigen können. Dagegen hat der Begleiter des v. Brüsewitz, wie bekannt, ausgesagt, Siepmann habe sich „fortgesetzt heraus fordernd und beleidigend" gegen v. Brüsewitz benommen, v. Brüse witz sagte zum Wirth, der zufällig den Speisesaal betrat, um die Gäste zu begrüßen: „Sagen Sie den Leuten hier, sie sollen mehr Manier annehmeu." Siepmann drehte sich hieraus um und! mich um so mehr- über den Streit." Siepmann antwortete: „Sie können ruhig sein, es giebt keinen Streit, ich bin ja deshalb herausgegangen." Der Wirth erwiderte hierauf: „Ich danke Ihnen," und begab sich an das im vorderen Lokal befindliche Büffet, während Siepmann sich zu seiner Gesellschaft zurückbegab. Diese hatten inzwischen ihren Tisch von dem des Lieutenants weiter weggerückt und auch Siepmanns Stuhl an einen anderen Platz gestellt. Siepmann ergriff seinen Stuhl oben an der Lehne und stellte ihn auf den alten Platz zurück. Er stieß ihn dabei ziemlich fest auf den Boden, berührte jedoch nach der Aussage seiner Begleiter den Stuhl des Lieutenants nicht. Es war etwa 5 Minuten Ruhe. Plötzlich wandte sich v. Brüsewitz von Neuem an Siepmann und rief so laut, daß die Gäste wieder aufmerksam wurden: „Sie haben mich in brüsker Weise angerepipelt und sich nicht entschuldigt." Siepmann drehte sich um und sagte: „Ich weiß nichts davon." Brüsewitz wiederholte seine Behauptung, worauf Siepmann sich ohne eine Antwort zu geben, wieder zu seiner Gesellschaft wandte. Brüsewitz sprang nun auf, trat dicht vor Siepmann hin und schrie ihn an: „Wollen Sie mich um Entschuldigung bitten, ja oder nein — ja oder nein — ja oder nein?" Erst bei der dritten Aufforderung wandte Siepmann den Kopf gegen Brüsewitz und sagte: „Keine Antwort wird Ihnen auch genügen." Brüsewitz trat nun einige Schritte zurück und rief: „Nein, daS genügt mir ganz und gar nicht," zog den Säbel und drang auf Siepmann ein. Der Wirth, der inzwischen hereingekommen war, fiel ihm in den Arm und verhinderte ihn mit dem Kellner am Zustotzen, während Siepmann hinter seinen Tisch flüchtete und dann rasch das Lokal verließ. Als Siepmann das Lokal verlasten hatte, erhob sich auch von Jung-Stilling, der bisher ruhig an seinem Tisch sitzen geblieben war, und trat auf v. Brüsewitz zu, der noch mit dem Kellner rang. v. Brüsewitz steckte hierauf seinen Säbel ein, zog den Mantel an und setzte seine Mütze auf. Er ries dabei: „Meine Ehre ist kaput, ich bin ein todter Mann, Morgen muß ich meinen Abschied einreichen." Sodann verließ er durch die auf die Karls straße führende Thür das Lokal. Hier stand ein Schutzmann, den Brüsewitz fragte, ob Siepmann, den er näher beschrieb, hev- ausgegangen sei. Der Schutzmann erwiderte, daß verschiedene Herren das Lokal verlassen hätten, aber keiner dem Beschriebenen gleiche: Brüsewitz sagte: „Den muß ich abpassen", rief zwei Feldwebel herbei, die er mit der Angabe, er sei bedroht, vor die Thüre postirte und begab sich nach der auf die Kaiserstraße führenden Hausthüre. Hier fragte er einen herauskommenven Herrn, den er irrthümlich für den Begleiter des Siepmann h . > Wo ist ^kbr Kamerad?" Der Herr klärte ihn über seinen Irv- ch7m L,q» --»-n -ich. Bealeiterin Siepmanns ebenfalls auf die Kaiserstraße. Sie horte, wie^ v. Brüsewitz zu einigen bei ihm stehenden Herren sagte: „da kommt die Dame, die bei ihm war, jetzt muffen sie gleich kommen." Brüsewitz begab sich hierauf von der Kaiserstraße aus m den Flur des Hotels. Als Siepmann den Speisesaal verlasten hatte, ging ihm der Wirth nach auf den Hof und sagte zu ihm: «WH sagte zu v. Brüsewitz etwa : „Was sällt Ihnen denn ein." Es entspann sich ein kurzer Wortwechsel zwischen v. Brüsewitz und Siepmann, über dessen Inhalt die Zeugen keine näheren An« gaben mehr machen konnten. Schließlich sagte Brüsewitz zum Wirth: „Werfen Sie den Mann hmaÄ, er weiß nicht, wie er sich zu benehmen hat." Der Wirth bat hierauf Siepmann, er möge doch ruhig sein und gab ihm durch Blicke zu verstehe«, er möge mit ihm herauskommcn. Der Wirth verließ sodann de« Speisesaal und Siepmann ging ihm nach in den zum Hof führen den Gang. Hier bat ihn der Wirth, er möge doch den Streit nicht fortsetzen und sich ruhig verhalten oder doch lieber mit seiner Gesellschaft in das vordere Lokal gehen. Siepmann er widerte: „Ich habe dem Offizier nichts gethan; ich komme doch oft in Ihr Lokal, und habe mich immer anständig betragen." Der Wirth sagte hierauf: „Ich weiß das, darum wundere ich deutsch-russische Beziehungen bis zum Jahre 1890 ist vielfach der Wunsch hervorgetreten, die Regierung möge auch ihrerseits das Wort zur Sache ergreifen. Wir sind zu der Erklärung ermäch tigt, daß dies nicht geschehen wird. Diplomatische Vorgänge der „ von den „Hamburger Nachrichten" erwähnten Art gehören ihrer Wirth Natur nach zu den strengsten Staatsgeheimnissen; sie gewissen- sich zu Haft zu wahren, beruht auf einer internationalen Pflicht, deren Verletzung eine Schädigung wichtiger Staatsinteressen bedingen würde. Die kaiserliche Regierung muß daher auf jede Klar stellung verzichten, sie wird jenen Auslassungen gegenüber weder Falsches berichtigen, noch Unvollständiges ergänzen, in der Ueber- zeugung, daß die Zuversicht in die Aufrichtigkeit und die Ver tragstreue der deutschen Politik bei anderen Mächten zu fest be gründet ist, als daß sie durch derartige „Enthüllungen" erschüttert werden könnte." Die „Hamo. Nachrichten" werden ihrer ersten Auslassung wohl noch ein Nachwort folgen lassen. Der Schriftführer des konservativen Centralwahlvereins Herr v. Seckendorfs ist in Folge der Bebelschen Denunziation über die