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1MÜ vn- Tageblatt Amtsblatt sür die königlichen und städtischen Behörden zn Freiberg und Brand. Erscheint siden Wochentag Abends -/,7 Uhr sür den ,/s0 k anderen Lag. Preis vierteljährlich2Mk. 2b Pfg. I, zweimonatlich 1 Mk. SO Pfg. u. einmonatlich 7bPsg. Verantwortliche Leitung: Georg Burkhardt. "H' 49. Jahrgang."" .! Freitag, de« IS. Juni. Inserate werden bi» Bormittag 11 Uhr . angenommen. Preis für die Spaltzeile 1S Pfg. 1 xED-H Außerhalb de» LanogerichtSbezirkS 15 Pfg. LWV Scheuerns halber werden Montag, -ei» 22. ««- di- de« 2S. Ju«i 1896 ore Brensträume des Königlichen Amtsgerichts für den gewöhnlichen Geschäftsverkehr geschloffen. Ureiberg, den 16. Juni 1896. Da- Königliche Amtsgericht. In Stellvertretung -- O«1«I«. St Bekanntmachung, Düngerabfnhr betreffend. . - 1 des Statuts, die GrubenrSumung und Düngerabfuhr in Freiberg be- ^^05 sind die Aborigrube« ohne Rücksicht auf deren Inhalt in jedem «aienveryalbjahre mindestens einmal zn räumen. Ausgenommen sind lediglich die Gruben der einzelnen Gebäude in Abtheilung 6 des Brandversicherungskatasters und diejenigen sonstigen Gruben, deren Besitzer wegen geringer Bewohnerzahl der betreffenden Gebäude oder 10 Absatz 3, 14 Absatz 2 des Statuts wegen der Möglichkeit einer Verwendung der Abfallstoffe auf eigenen Grundstücken ohne Abfuhr durch schriftlichen Bescheid des Stadtraths von , - Derpfuchttmg zu zweimal jährlicher Räumung entbunden sind. Alle anderen Grubenbesitzer, gleichviel ob sie zur Abfuhr durch tue Abfuhranstalt — die Freiberger Düngerabfuhr-Gesellschaft verpflichtet sind, oder ihnen gemäß § 10 Absatz 1 und 2 des Statuts die Verwendung anderer AbfuhrgerSthe nachgelassen ist, werden darauf hingewiesen, daß die erste diesjährige Räumung bei Vermeidung der in § 15 des Statuts angedrohten Strafen längstens bis zum 89. Ju«i dieses Jahres vorschriftsmäßig zu bewirken ist. .. Die zur Abfuhr mit anderen GerSthen als denjenigen der Freiberger Düngerabfuhr-Gesell schaft ermächtigten Personen werden außerdem auf die durch Bekanntmachung vom 16. Dezember 18^5 —^ Freiberger Anzeiger Nr. 294 von 1895 —kangeordnete Verpflichtung hingewiesen, nach welcher sie ;ede Räumung innerhalb 24 Stunden nach deren Vornahme bei dem Stadtrath, Bau- Polizeiamt, anzuzeigen haben. Freiberg, am 13. Juni 1896. Der Stadtrath. Vr »voll, Bürgermeister. Wbr. Stadwcrordnetensttzung " de« 19. J««i 1896 Abends 6 Uhr. i. Vorschlag zur Beschickung des Gemeirdetages. 2. Rathsbeschluß, Gründung eines Fonds zu Straßenherstellungen betr. 3. Desgleichen, III. Nachtrag zu dem revidirten Regulative für die städtische Wasserversorgung zur Genehmigung betr. 4. Bericht der Rechnungsdeputation über 23 verschiedene Rechnungen. 5. Rathsbeschluß, Verwilligung eines Berechnungsgeldes von 1000 Mk. an den Ausschuß für Hebung der Industrie betr. 6. Desgleichen, Nachverwilligungen zum Haushaltplan für 1895 betr. Freiberg, am 18. Juni 1896. V8solm«i7. Okffentliche Zustellung. Die Ehefrauen 1 Hulda Martha Beckert geb. Vogel in Chemnitz 2 An«a Marie Münzner geb Ropp in Reinsdork klagen gegen ihre Ehemänner zu 1. den Gelbgießer Ferdinand Arno Beckert Vorm, in Freiberg, zu 2. den Maschinenschlosser Engen Robert Max Münzner vormals in Friede bach jetzt unbekannten Aufenthalts, zu 1. und 2. auf Trennung der Ehe vom Bande wegen böslicher Berlassung, event. auf Herstellung des ehelichen Lebens und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung der Rechtsstreite vor die zweite Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Freiberg a«f de« 11. November 1896 Vormittags 9 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelafsenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht. Freiberg, den 17. Juni 1896. Der Gerichtsschreiber de- Königlichen Landgericht-. L. 82/96. Nr. 3. Sekretär »aminer. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Karl Ernst Böhme eingetragene HauS-Grundstück, Nr. 47 deS Brandkatasters, Nr. 109s, und 109d des Flurbuchs und Folium 42 deS Grundbuch- für Mulda — da 29,4 a groß, mit 46,10 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 5400 M. — Pfg-, soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist der 18. Juli 1896, Vormittag- 10 Uhr, als Anmeldetermin, ferner der 12. August 1896, Vormittags 10 Uhr, als Versteigerungstermin, sowie , der 22. August 1896, Vormittags 10 Uhr, al- Dermin zu Verkündung deS BertheilungsplanS auberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Raugverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts em- gesehen werden. Brand, am 15. Juni 1896. Königliches Amtsgericht. Or ÖL»«». Sch Konkursverfahre«. lieber das Vermögen des Brauereibesitzers Ottawa« MUH« in Kleinhartmannsdorf wird heute, am 17. Juni 1896, Nachmittag- ^5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann »rast »«Idlx jw. in Erbisdorf wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 20. Juli 1896 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in tz 120 der Konkurs ordnung bezeichneten Gegenstände auf den 8. Juli 1896, Vormittags 10 Nhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf de« 7. August 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben, oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forder ungen, für welche sie auS der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurs verwalter bis zum 1. Juli 1896 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Brand. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber Aktuar Aas Jesuttevgesttz im Reichstag. Der Reichstag erledigte gestern zunächst die Interpellation deS Abg. Graf Hompesch (Ctr.) bezüglich der Stellungnahme des Bundesraths zu dem vom Reichstage angenommenen Gesetzentwurf, betreffend oie Aufhebung deS Jesuitengesetzes. Der Interpellant betont, eS entspreche nicht der Gerechtigkeit, daß ein Ausnahmegesetz gegen seine Partei aufrecht erhalten werde, während ein Ausnahmegesetz gegen eine andere Partei längst aufgehoben sei. Jeder Anarchist dürfe sich in Deutschland frei bewegen, nur ein Jesuit nicht. Wie aber auch die Antwort des Reichskanzlers ausfallen möge, die Stellung seiner Partei zum bürgerlichen Gesetzbuch werde dadurch, wie er im Gegensatz zu gewissen Zeitungsmeldnngen noch ausdrücklich hervorheben müsse, m keiner Weise alterirt werden. Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst: Auf die Anfrage des Herrn Interpellanten habe ich Folgendes zu er widern. Eine Beschlußfassung des Bundesraths zu dem vom Reichstag am 20. Februar vorigen Jahres in dritter Berathung angenommenen Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung des Ge setzes über den Orden der Gesellschaft Jesu vom 4. Juli 1872, ist bis heute noch nicht erfolgt. Der Bundesrath hat davon ab sehen zu können geglaubt, baldigst von Neuem zu der Frage der Aushebung dieses Gesetzes Stellung zu nehmen, weil er vor ver- hältnißmäßig kurzer Zeit, nämlich am 9. Juli 1894, die Frage einer eingehenden Berathung unterzogen hatte und zu der auch dem Reichstage mitgetheilten nahezu einmüthigen Ueberzeugung gelangt war, daß er der Aufhebung des Gesetzes nicht zustimmen könne. Seit jener Zeit sind keine Umstände eingetreten, die gegenwärtig eine veränderte Stellungnahme wahrscheinlich er scheinen lassen. Zugleich aber ist die Verzögerung dadurch her vorgerufen worden, daß es in der Absicht liegt, in eine weitere Prüfung darüber einzutreten, ob außer den durch den Bundes- rathsbeschluß vom 9. Juli 1894 von der Anwendung deS Gesetzes ansgeschlossenen Kongregationen der Redemptoristen und der Priester vom heiligen Geist noch die eine oder die andere Ge nossenschaft, die bisher den Wirkungen desselben unterstellt ge wesen ist, von diesen Wirkungen ebenfalls ausgenommen werden kann. Die Prüfung ist noch nicht beendet. Es empfiehlt sich, den Abschluß der Erörterungen abzuwarten, um wenigstens so weit den auf die Wiederzulassung geistlicher Orden gerichteten Wünschen entgegenkommen zu können, als dies nach der Auf fassung der Verbündeten Regierungen irgend thunlich erscheint. Inzwischen bm ich bereit, auf eine beschleunigte Beschlußfassung des Bundesraths hinzuwirken. In der Besprechung der Interpellation hebt Abg. Lieber (Centr.) hervor, das Zögern des Bundesraths erscheine um so merkwürdiger, wenn man die Schnelligkeit bedenke, mit der der Bundesrath zu manchen anderen Dingen Stellung zu nehmen wisse. Durch dieses unerhörte Gesetz würden nicht nur deutsche Männer, sondern auch deutsche Frauen und Jungfrauen ver bannt. Er halte es für eine Schmach für das deutsche Reich, deutsche Frauen nur darum aus dem Vaterlande zu verbannen, weil der Bundesrath sie für jesuitenverwandt halte. Der Reichs tag habe das Seinige gethan, Abhilfe zu schaffen, möge nun der Bundesrath das Seinige thun. Abg. Graf Limburg-Stirum (kons.) ist der Meinung, daß es im Interesse des religiösen Friedens nicht möglich sei, das Gesetz in seiner Gesammtheit auf zuheben. Der Z 2, nach welchen: Ausländer ausgewiesen und Inländern Aufenthaltsbeschränkungen auferlegt werden können, könne aufgehoben werden, um so mehr, als den Regierungen ohnehin das Recht zustehe, Ausländer auszuweisen. Abg. Schall (kons.) erklärt sich im Namen seiner Partei gegen die Aushebung des Gesetzes gerade deshalb, weil sie den konfessionellen Frieden wolle und der Jesuitenorden ein Kampsorden sei. Abg. Rickert (freis. Ver.) ist fiir die Aufhebung des 8 2 des Gesetzes. Abg. Bebel (sozd.) tritt für die Aushebung des ganzen Gesetzes ein. Dem Centrum könne man nicht zumuthen, sich auf die Aufhebung des 8 2 zu beschränken und dadurch seine Grundsätze zu ver leugnen. Der Redner schließt seine Ausführungen mit dem Aus spruch, daß Fürst Bismarck in der Beurtheilung gei stigerStrömungen ein jammervoller Stümper gewesen sei. Abg. Fürst Radziwill (Pole) spricht sich für die Aufhebung des Gesetzes aus. Abg. v. Bennigsen (natlib.) erwidert dem Abg. Bebel, die Stellung Bismarcks in der Geschichte stehe so fest, daß sie durch Bebels Kritik nicht beeinträchtigt werden könne. Seine, des Redners, Freunde seien bereit, die jenigen Vorschriften des Jesuitengesetzes zu beseitigen, die sich in zwanzigjähriger Uebung als unpraktisch erwiesen hätten. Abg. Frhr. v. Hodenberg (Welfe) ist für die Aufhebung des Gesetzes, im Uebrigen unterschreibe er für seinePerson Alles, was der Abg. Bebel gesagt habe. Abg. Bebel (sozd.) entgegnet dem Abg. v. Bennigsen, daß sich dieser auf die Geschichte berufen habe, aber heute sprächen nur Geschichtsmacher und Geschichtsfälscher. Gegen die Konservativen wendet sich der Redner mit der Bemerkung, daß sie unfähig seien, die Sozial- . demokratie zu bekämpfen. Abg. Graf Limburg-Stirum (kons.) bemerkt, wenn nicht seine Freunde, so würden doch Männer aus ihren Reihen eine Rolle spielen in dem großen Kampfe gegen die Sozialdemokratie. Abg. Liebermann von Sonnen berg (Refp.) erklärt, seine Freunde hätten in dieser Frage freie Hand, persönlich sei er für die Aufhebung des Gesetzes, denn er sürchte die Jesuiten nicht. Unerhört sei der Angriff Bebels auf Bismarck. Am jammervollsten, stümperhaftesten und taktlosesten sei aber das Verhalten des Präsidiums, welches einen solchen Angriff habe hingehen lassen. (Bravo, Herr von Liebermann! Das war endlich einmal ein deutsches Manneswort in diesem jammervollen Reichstag! Dem Schuld konto gegenüber, das Sie in früheren Jahren durch allerlei per sönliche Gehässigkeiten gegen die Redaktion d. Bl. kontrahirt haben, hat sich mit der Zeit ein beträchtliches Guthaben aufge sammelt, so daß wir gern einen Strich unter die Rechnung machen. Red. d. Freib. Anz.") Vize-Präsident Schmidt be merkt, der Abg. Liebermann von Sonnenberg habe die Würde des Hauses verletzt, wie es in dieser Weise noch nie vor gekommen sei; er rufe den Abgeordneten dafür zur Ord nung. (Wenn der größte Mann des Jahrhunderts, der Schöpfer deutscher Einheit, dem der Reichstag seine Existenz überhaupt erst verdankt, von einem Fanatiker wie Bebel mit Schmutz be worfen lvird, dann sitzt der freisinnige Präsident Schmidt kalt