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Die .Welheritz-Zeltnng' rrschelnt wöchentlich drel- mal: Dienstag, Domiers- tag und Sonnabend und wird ande,l vvrhergehen- denAbenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 85 Pfg., zweimonatlich 44 Pfg., einmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummern itO Pfg. — Alle Postan- Ualten, Postboten, sowie ^nsereAusträgcr nehmen Bestellungen an. UMrritz-Mmig. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Inserate werden mit Pfg., solche aus unsere« Amtshauptmamischaft mit 12 Pfg. die Spaltzelle oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. 30 Psg. - Tabellarische und komplizierteJnseraie mit entsprechendem Auf schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Teile, dir Spaltenzeile 30 Pfg. Amtsblatt für die Königliche UmtshLNpbmnnfchast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Donnerstag, den 15. April 1909. 75. Jahrgang Nr. 42 Mit achtsettigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswlrtfchaftlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und m» bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verankw örtlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Verordnung, die Anmeldung der selbständigen Apotheker und des Apotheken hilsspersonals bei den Bezirksarzten betreffend, vom l. April IMO. 8 1. Wer die Leitung einer Apotheke als Besitzer, Verwalter oder Pächter übernimmt, hat sich binnen 3 Tagen beim Bezirksarzte anzumelden. 8 2. Alle Veränderungen in dem pharmazeutischen Hilfspersonale der Apotheken sind von deren Leitern binnen 3 Tagen dem Bezirksarzte anzuzeigen. 8 3. Sind bei den Anmeldungen und Anzeigen (88 l und 2) die vom Bezirksarzte be nötigten Angaben und Unterlagen nicht bereits beigefügt worden so ist der Aufforderung des Bezirksarztes zu ihrer nachträglichen Beibringung von den Leitern der Apotheken ohne Verzug Folge zu leisten. 8 4. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis 30 M. oder mit Haft bi» zu 1 Woche bestraft. 8 5. Die Bezirksärzte haben die Veränderungen in der Leitung der Apotheken (8 l) gemätz 8 24 Ziffer b ihrer Instruktion alsbald zur Kenntnis des Apothekenrevisors und der Kreis hauptmannschaft zu bringen. Die Kreishauptmannschaften werden angewiesen, diese Verände rungen dem Ministerium des Innern anzuzeigen, das dem Landesmcdizinalkollegium davon Kennt nis geben wird. Dresden, den l. April lory. Ministerium Les Innern. Diphterie-Serum mit den Kontrollnummern 012 bis 032 lgeschrnben: neunhundertundzwölf bis neunhundertzweiunddreiszig) aus den Höchster Farbwerken, 137 bis 158 (geschrieben: einhundertsiebenunddreitzig bis einhundertachtundsünfzig) aus der Merk'schen Fabrik in Darmstadt, 112 bis 114 (geschrieben: einhundertzwölf bis einhunüertvierzehn) aus dem Serumlaboratorium „Ruete Enochs in Hamburg und 213 (geschrieben: zweihundertuirddreizehn) aus der Fabrik vorm. E. Schering in Berlin ist, soweit nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen, wegen Ablaufs der staatlichen Eewährdauer zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, den 10. April looo. Ministerium Les Innern. Im Laufe dieses Jahres sollen innerhalb des Bezirkes der unterzeichneten König lichen Amtshavptmannschaft und zwar in den Amtsgerichtsbezirken Dippoldiswalde (süd lich der die Ortschaften Obercunnersdorf—Hausdorf verbindenden Lusllinic), Frauenstein, Altenberg und Lauenstein trigonometrische Vermessungsarbeiten zum Ausbau des Landcs- dreiccksnetzcs ausgefuhrt werden. Hierdurch macht sich eine Vermehrung der vorhandenen trigonometrischen Stationen erforderlich, deren Festlegung zur dauernden Erhaltung in lockerem Boden durch Einsetzen von behauenen Lochsleinen von Granit, im Felsen durch Einlassen von Messingbolzen und auf Türmen und sonstigen geeigneten Bauwerken durch Anbringen von eisernen Platten erfolgt. Für die Zwecke der im Jahre 1910 vorzunehmenden topographischen Aufnahmen der Abteilung für Landesaufnahme des Königlich Sächsischen Generalstabes sind auf den bereits vorhandenen und noch zu errichtenden trigonometrischen Stationen Signalgerüste zu errichten, die mit Rücksicht auf die nachfolgenden Ausnahmen bis zum Ablaufe des nächsten Jahres unversehrt erhalten bleiben müssen. Damit bei Ausführung dieser Arbeiten den mit solchen beauftragten Beamten des Königlichen Zentralbureaus für Neuvermessung und ihrem Hilfspersonal keine Schwierig keiten bereitet werden, werden die Grundstücksbesitzer und Gemeindebehörden, sowie die Herren Geistlichen und Eutsvorfteher von den bevorstehenden Vermessungen hiermit in Kenntnis gesetzt und aufgesordert, den bezeichneten Beamten und ihrem Hilfspersonal gegen Vorzeigung ihrer vom Königlichen Zentralbureau für Steuervermessung und bez. vom Königlichen Finanzministerium ausgestellten Legitimationskarten das jederzeitige Betreten ihrer Grundstücke, die Benutzung der Kirch, Schloß- und Aussichtstürme zur Vornahme von Beobachtungen und das Ausstellen von Vermcssungssignalen nach vor ausgegangener Vermarkung der neu zu errichtenden trigonometrischen Stationen zu ge statten und überhaupt ihrer dem Lssentlichen Interesse dienenden Tätigkeit tunlichst Unter stützung angedeihen zu lassen. Den Gemeindebehördcn wird gleichzeitig zur Pflicht gemacht, den Vcrmessungs- beamten auf Verlangen und gegen ortsübliche Bezahlung ortskundige Führer, sowie zu ihrem eigenen Fortkommen oder zum Transport der Instrumente Fuhrwerk zu stellen, hnen auch zur Aufbewahrung der Vcrmessungsinstrumente und -Gerätschaften geeignete Räumlichkeiten zu beschaffen.^ Das Verändern oder Beschädigen der Vermessungssignale, sowie das Beschädigen der vorhandenen Triangulierungs-Pfeiler, -Steine, -Bolzen oder -Platten wird hiermit ausdrücklich verboten. Etwaige Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bis zu 60 Mark oder mit Haftstrafen bis zu 8 Tagen geahndet werden. Die Ortspolizeibehörden des Bezirks werden hiermit angewiesen, diese Bekannt machung von Mitte April bis Ende Oktober dieses Jahres in allen Schankstätten des Gemeindebezirks, an den Ortstafeln und sonstigen in die Augen fallenden Stellen zu jedermanns Einsicht öffentlich auszuhängen. 359 l). Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 29. März 1909. Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses am 22. April 1909, vorm. 10 Ahr, im Sitzungssaale der Königlichen Amtshaupimannschaft. Die Tagesordnung hängt in der amtshauptmannschaftlichen Kanzlei aus. Königliche Amtshaupimannschaft Dippoldiswalde, am 13. April 1909. In dem Güterrechtsregister für den hiesigen Gerichtsbezirk ist heute eingetragen worden, daß der Privatmann Karl Robert Gottlob Heinz in Possendorf und seine Ehefrau Amalie Anna geb. Wenzel daselbst durch Lhevertrag vom 7. April 1909 die Verwaltung und Nutznießung des Mannes ausgeschlossen haben. Dippoldiswalde, den 13. April 1909. Königliches Amtsgericht. Wegen vorzunehmender Reinigung bleiben 8ovv»dovä, äsa 17. äs. Ms., die städtischen Kassen und Illovtse, äoa 19. äs. Ms., die übrigen Berwaltungsraume des unterzeichneten Stadtrats geschlossen. Dippoldiswalde, am 13. April 1909. Der Stadtrat. sind gegen mündelmäßige Sicherheit zu 4>/4 Prozent hypothekarisch auszuleihen. Sparkasse Dippoldiswalde, am 5. April 1909. Or. Weißbach. Sonnabend, den 17. April d. I., mittags 12 Uhr sollen in Obercarsdorf 1 XulsvksvkMKen, 2 tlslliokaisen, 1 ILssitsnvvsgen, 2 keilsatts! mit Zubehör, 1 eivkenv» LüLe«, 2 Sokneib- I ginoksn HVsn8spisg«1 mit konsols, 1 gi-okei» KusLisklisvk, 8 vivkene koki-slüklv, I Vksisslonguv, I Kommorie, 2 HVssvkRiwvkv mit Marmor plat en, 1 1 mit 1 8vksukv1s*uk1, 1 Violinv mit Zubehör, S gi-oken Teppivk, I stelze, 63 flssvksn tzVvin, Konsole und 8sulen mit Leuchter und Basen, u. o. a. m. ösfentlich gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Bieter: Gasthof daselbst Dippoldiswalde, am 14. April 1909. H. 108 / „ 238 /09. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts. .. 243/ Holzversteigerung. Nassauer Staatsforstrevier. Gasthof zu Bienenmühle. 23. April 1909, vorm. 9 Ahr: 150 w. Stämme, 1 l h. u. 20898 w. Klötzer, 20 w. Derbstangen, 81 rm h. u. w. ungcsp. Nutzscheite, 10 rm w. Schleifknüppek Nachm. 2 Ahr: 215 rm h. u. w Brennscheite, 80 rm w. Brennknüppel, 8 rm h. u. w. Zacken, 18 rni w. Äste; Schläge: Abt. 6 16. 47. 64. Durchforstung: Abt. 90. Kgl. Forstrevierverwaltung Nassauzu Bienenmühle. Kgl. Forstrentamt Frauenstein. - Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Das epidemische Auftreten von Scharlach und Diphtheritis in unserer Stadt hat, eine hier ganz ungewohnte Erscheinung, uns leider eine große Zahl gleichzeitig kranker Kinder verursacht und brachte uns seit einiger Zeit immer und immer wieder neue Er krankungen auch unter den Schulkindern. Dieser letztere Umstand hat unter anderem müßigen Gerede auch zu dem geführt, als habe die Schulverwaltung es an den nötigen Vorsichts- und Vorbeugungsmaßregeln fehlen lassen. Dem gegenüber wollen wir nach eingezogenenen Erkundigungen feftstellen, daß das durchaus nicht zutrisst und daß auch die letzten Fälle, die sich erfreulicherweise zum Teil als nicht schwer heransgestellt haben, Veranlassung wurden, sämtliche Lehrzimmer zu desinfizieren (dasjenige, in welcher die kranken Kinder gefunden wurden, sogar zweimal); das Gleiche geschah mit den Aborten, dem Lehrmittel zimmer, den Fluren mit den Gardcrobeschränken und den Treppen, soweit dies nur immer möglich war. Ebenso wurde aber von Anfang an jeder Fall von Erkrankung, der nur die leiseste Vermutung auf Diphtherie aufkommen ließ, vom Schulärzte mit der größten Vorsicht behandelt, bis jede Ansteckungsgefahr mit größtmöglichster Sicherheit beseitigt war, was allerdings leider bei den Beteiligten meist nicht nur keine Anerkennung, sondern verschiedentlich sogar das Gegenteil auslöste. Die Stadt stellte Mittel zur Verfügung, um auch den Acrmstcn die Behandlung mit Serum zu ermöglichen. Die Zahl der Todesfälle ist denn auch verhältnismäßig klein geblieben. Falsch ist aber überhaupt die Annahme, als erfolge die Verbreitung der Krankheit in der Hauptsache in der Schule, denn gerade von dieser werden ja diejenigen Kinder, durch welche die Ansteckung erfolgen könnte, tunlichst fern gehalten. Sehr oft dürfte das Spielen der Kinder auf der Straße die Ge legenheit zur Krankheitsübcrtragung bieten. Hier ist cs allerdings Aufgabe der Ellern und Erzieher, ihre etwa nach der erörterten Richtung hin verdächtigen Pflege befohlenen so lange von der Straße fern zu halten, bis der Arzt die Gefahr für beseitigt erklärt. Neuerdings sind auch einige längst der Schule Entwachsene an Diphtherie erkrankt. Hoffen wir aber, daß es mit vereinten Kräften recht bald gelingt, der Seuche Herr zu werden. — Die Witwen- und Waisenkassc für Lehrer des hie sigen Bezirks hat im letzten Jahre an 10 Witwen Unter stützungen gezahlt. Der Vermögensbestand ist auf 5861,75 Mark angewachsen. Bei der Neuwahl gingen die Herren Brückner als Kassierer, Hering als Schriftführer und Buckel, Kadner, Günther als Ausschußmitglieder hervor. — Schon am 10. April ist es der Gendarmerie ge lungen, den Täter, welcher am 7. April zwischen Maller und Seifersdorf die Hilfslehrerin Fräulein Elaus über fallen hatte, in ver Person des landwirtschaftlichen Arbeiters Hugo Otto Wolf aus Börnchen, zu ermitteln. Derselbe wurde in Hast genommen und dem König!. Amtsgericht zugesührt. — Zu denjenigen Ortschaften unseres Bezirkes, die ihren ursprünglichen Charakter, Wohnsitz einer nur acker- bautreibenden Bevölkerung zu sein, mehr und mehr ver lieren, gehört das freundliche Ölsa mit seiner bedeutenden Holzindustrie. Immer und immer wieder erstehen Neu bauten im schönen Tal und an den Hängen. Aber im Gegensatz zu gar manchem Jndustrieort mit seinen ein tönigen Mietskasernen machen die Häuser und Häuschen hier in Ölfa infolge ihrer Verschiedenheit und doch auch, zum Teil wenigstens, Einheitlichkeit, infolge ihres Stand ortes in einem netten Gärtchen und der freundlichen Um gebung überhaupt einen anheimelnden Eindruck, so daß man wirklich gern seine Schritte von Zeit zu Zeit wieder einmal dahin lenkt. — Die Arbeiten zur Herstellung der Talsperre bei Klingenberg gehen rüstig vorwärts. In der Nacht zum Freitag ist der Durchstich eines langen Stollens