Volltext Seite (XML)
Intelligenz- und wochenblutt für Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. 90. Mittwochs, den 15. November. - 1854. Bekanntmachung für die Gemeindevorstäude in den Dorfschaften des Amtsbezirks. Mit Bezugnahme auf die in 84 dieses Blattes enthaltene Verfügung der Königlichen AmtS- hauptmannschaft zu Chemnitz vom 30. Oktober d. I. werden die Gemeindevorstände angewiesen, nicht nur diejenigen Mannschaften ihres Orts, welche zur diesjährigen Recrutlrung sich einzusinden haben, am sechsten Dcecmber 1834, ^9 Uhr Vormittags in dem Huboldschcn Gasthofe zu Frankenberg in der bisher üblichen Weise zu gestellen, sondern auch den weiteren Vorschriften jener Verfügung allenthalben nachzugehen. Frankenberg, den 10 November 1854. Königliches Justizamt Frankenberg mit Sachsenburg. Gensel. ' Schink. Rekanutmachung. Heute, den 13. November, Nachmittags I Uhr, sollen in dem der Commun gehörigen, an der Mühlbacher Flurgrenze gelegenen Busche, eine Parthie Faschinenbunde hartes Rußigholz, an die Meistbietenden gegen sofort baare Zahlung auctionsweise verkauft werden, was hiermit bekannt gemacht wird. Frankenberg, am 15, Novbr. 1854. DerStadtrath. Stöckel, Bürgermeister. O e r t l i ch e s. Lür unsere gewerbtreikenden,. * Dorschußkassen, d. h. Vereine, welche dem Hand werker gegen billige Zinsen Darlehne gewähren, wenn er in augenblicklicher Verlegenheit sich befin det, bestehen mit ziemlichem Erfolge schon an meh reren Orten, z. B. in Oschatz, Chemnitz. Man hat dort diese Anstalten liebgewonnen und mit ih nen so manches HandwerksmanneS stille Bedräng niß beseitigt, dadurch aber öfters die Gelegenheit zum Verdienst befördert. Dem Vernehmen nach steht der hiesige Gewerb, verein im Begriff, auch für hiesige Stadl ein glei. ches Unternehmen ins Leben zu rufen und damit den Grund zu legen zu einer Hülfsquelle für den Handwerkerstand, deren Heilsamkeit wohl Niemand verkennen möchte. Der betreffende Statutenentwurf wird in der nächsten Vereinsversammlung beratben werden. Wird auch diese das Interesse eines jeden Gewerbbetreibenden nahe berührende Angelegenheit nicht vermögen, dem Gewerbverein seine bislang ungetreuen und gleichgültigen Mitglieder wieder zuzuführen, um wenigstens an der Berathung die ses Vorhabens Theil zu nehmen, dessen Zweck doch gewiß praktisch genug ist, um Jedem als ein nütz« Uches Vorhaben zu erscheinen? Und gewiß wird auch Jeder, der sich für diese Angelegenheit interes« sirt, ohne die Mitgliedschaft des Gewerbevereins zu besitzen, ein gerngesehener Theilhaber an den Beratungen über diesen Gegenstand sein.