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Intelligenz und Wochenblatt Frankenberg m,t Sachsenburg und AmgegenL. ? 7!,77,!^7/ 7.77 7/^ -7::^üi7 >. - -. . - - . .- s > i /> <-? ' -' Mit Königl. Sachs. Allerg «obigster Comessjon. 5 . - Z 13 Sonnabends, den 11. Aptil. Jeden Sonnabend erscheint eine, 1 Dozxn starke, Nummer dieses Blattes. Preis: jährlich I Thlr., vierteljährlich 7 Ngr. 5 Pf., wöchentlich 8 Pf., wofür es auch durch sämmtliche Köni-l. Sacks, Post-Expeditionen zu erhalten ist. Anzeigen aller Art werden in demselben zegen die Gebühr von 5 Pf. für die gespaltene Corpuszeile oder deren Raum ausgenommen und Beilagen möglichst billig berechnet. '' Bekanntmachung. Es sollen nächstkünftigen ^7.7, - . . . - 29. April 1846 .. . und folgende Tage, Vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr verschiedene, zu Johann Gottfried Hofmann'S, gewesenen Haus- und Feldbesitzers, sowie Zimmermanns zü Mühl bach, Nachlaß gehörige Mobilien an Haus-, Wirthschafts- und ZimmerhandwerkSgeräthschasten, Klei dern, Wäsche und andern Gegenstände», auch zwei Kühe und eiylge Hauschiere, im HvWaön'fchen' Erbhause, Nr. 17 daselbst, gegen sofottige baare Bezahlung, aN den Meistbietenden öffentlich ver steigert werden, was mit dem Bemerken,, daß Verzeichnisse der zu versteigernden Gegenständ^ M sigen Amthause, sowie in den beiden Schankstätten zu Mühlbach aushangen- andurch hetünnt" ge macht wird.. . ... - - ' Frankenberg, am 31. März 1846, i Königliches Justizamt Frankenberg mit GachsenburA / -7 ... Für den Beaaten: - ,,' 7 7^,^ 7 Ludwig, Amtsactuar.. . . .7 V- 7 ,7 . 7.N " 7. 77- i .7 ' -7. Bekanntmachung. , Nachdem die Herren Stadtverordneten nunmehr, daß wir bei »er Vermachimg an HM Täßchen von dem Kirchhofe Nach der Leichengasse in unserem Rechte gehandelt haben, anerkannt und Um Hin wegnahme dieser Vermachung gebeten, wir aber hierauf dem Suchen zu entsprechen, zugleich aber auch das Zichen öder Tveiben von Vieh durch dieses Gäßchen zU Mkrsagen , so niachen wirZdieß hiermit bekannt und verbieten hierdurch alles Ziehen und Treiben von Vieh durch dieses Gäßchen bei! einer Strafe von — - 2V ÄS-?: -- für jeden EonträventiönsM mid dem. Be merken, daß diese Strafe eintretenden Falls unnachsichtlich erkannt vnd eingebracht werden wird. Frankenberg, am 7. Aprit 1846. - - Der Rath allda. ' - C E. Pörzler, Bürgermstr. r7-7->'x . -. >: - L - Aus itkM7 Eaterkande. nats Mai und^spnchd die Hoffnung ÄUS^daß x- L-Ä.- -- l - !Ui n- ^ 2 die noch übrigen wichtigeren Gegenstand»dis-da- Mn in der Satzung- vom. 27. Marz der jl. hin erledigt, morden können.. Der Dratsg. derGr- Kgmmer zugegangenes königliches Decret bestimmt schäfte wird deßhalb wohl auchdqlh Doppelßtzun- den Schluß des Landtags. E das-Ende des Mo» gen nochwendtg machen.